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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

für alle gesetzlich Versicherten. Denn da die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

immer weniger Leistungen im zahnärztlichen Bereich übernimmt, müssen<br />

auch Kassenpatienten einen immer größer werdenden Anteil <strong>der</strong> Kosten selbst<br />

übernehmen, die wie<strong>der</strong>um nach <strong>der</strong> GOZ abgerechnet werden. Aufklärende<br />

Berichte über diese Interessenlage <strong>der</strong> Patienten erschienen unter an<strong>der</strong>em<br />

in großer Aufmachung in <strong>der</strong> „Bild-Zeitung“ und <strong>der</strong> „Süddeutschen Zeitung“<br />

sowie in mehreren großen Regionalzeitungen. Die radikalen For<strong>der</strong>ungen aus<br />

<strong>der</strong> Zahnärzteschaft konnten sich danach nicht durchsetzen. Der <strong>PKV</strong>-Pressestelle<br />

gelang es im Vorfeld <strong>der</strong> im November <strong>2011</strong> erfolgten Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> GOZ-Novelle, mit großer Medienresonanz auf die damit verbundenen Mehrbelastungen<br />

für die Patienten hinzuweisen, die nach <strong>PKV</strong>-Berechnungen über<br />

die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Kostenschätzungen<br />

hinausgehen. In <strong>der</strong> öffentlichen Kommentierung <strong>der</strong> GOZ hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong><br />

zudem bedauert, dass die Novellierung nicht dazu genutzt wurde, die GOZ auf<br />

eine neue, betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage zu stellen. Damit sei<br />

die GOZ-Novelle auch keinerlei Vorentscheidung für die geplante GOÄ-Reform.<br />

Ausgründung von Privatkliniken<br />

Ein wichtiges Thema für die <strong>PKV</strong> war im vergangenen Jahr das Problem <strong>der</strong><br />

Ausgründung von Privatkliniken in regulären Krankenhäusern. Dabei wandelten<br />

mehrere Klinikbetreiber in ihren öffentlichen Krankenhäusern eine Station<br />

o<strong>der</strong> einige Zimmer formal in ein rechtlich eigenständiges Unternehmen um.<br />

In diesen neuen „Privatklinik“-Bereichen wurden die medizinischen Krankenhausleistungen<br />

weiterhin durch das öffentliche Krankenhaus erbracht. Doch<br />

während öffentliche Krankenhäuser für ihre medizinischen Leistungen bei privat<br />

und gesetzlich versicherten Patienten keine Preisunterschiede machen dürfen,<br />

konnten die Preise für die Leistungen in den Ausgründungen frei festgesetzt<br />

werden. Viele Privatversicherte wurden daher – teilweise ohne ihr Wissen – in<br />

diesen Ausgründungen untergebracht und anschließend mit deutlich überhöhten<br />

Rechnungen konfrontiert. Nachdem <strong>der</strong> Bundesgerichtshof eine Klage<br />

des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s gegen diese Abrechnungs-Praktiken aus formalrechtlichen<br />

Gründen abgewiesen hatte, drohte ein Nachahmungs-Effekt durch weitere<br />

Krankenhausbetreiber. Als Folge wären für die Privatversicherten Mehrausgaben<br />

von einer Milliarde Euro und mehr pro Jahr zu befürchten gewesen.<br />

Daher hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> die Politik auf diese problematische Entwicklung<br />

hingewiesen. Nachdem dies auf dem Rechtsweg nicht gelöst werden konnte,<br />

stellte sich die Frage nach einer gesetzlichen Klarstellung. Die Pressestelle hat<br />

diese Diskussion aktiv begleitet, um die Medien auf die Dimension dieser zuvor<br />

öffentlich kaum bekannten Problematik hinzuweisen. Mit Erfolg: Entsprechende<br />

Berichte erschienen unter an<strong>der</strong>em im Magazin „Der Spiegel“ sowie an prominenter<br />

Stelle in mehreren überregionalen Tageszeitungen. Im Rahmen des GKV-<br />

Versorgungsstrukturgesetzes hat <strong>der</strong> Gesetzgeber schließlich klargestellt, dass<br />

in solchen ausgegründeten Privatkliniken keine höheren Entgelte abgerechnet<br />

werden dürfen.<br />

Weitere Themen<br />

Zu Beginn des Jahres <strong>2011</strong> fielen einige Zytostatika-Apotheker damit auf, dass<br />

sie für die Medikamente von Chemotherapien aus früheren Jahren zum Teil horrende<br />

Nachfor<strong>der</strong>ungen an schwerkranke Patienten o<strong>der</strong> an die Hinterbliebenen<br />

bereits verstorbener Patienten stellten. Im Vorjahr war durch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Arzneimittelpreisverordnung die bei Zytostatika-Apothekern verbreitete Praxis<br />

unterbunden worden, Preiszuschläge von bis zu 90 Prozent auf den jeweiligen<br />

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