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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

Ausblick 2012<br />

„Nichtzahlertarif“ und Hilfebedürftige<br />

Die seit 2009 geltende Pflicht zur Krankenversicherung und <strong>der</strong> Wegfall des<br />

Kündigungsrechts auch bei Beitragsverzug haben in GKV und <strong>PKV</strong> zu einer<br />

wachsenden Zahl von Nichtzahlern geführt. Ende <strong>2011</strong> hatte allein die <strong>PKV</strong> über<br />

140.000 Nichtzahler. Der Beitragsausfall beträgt inzwischen über 500 Mio. Euro,<br />

wobei die Unternehmen auch bei Nichtzahlung die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Alterungsrückstellungen aufbauen und die so genannten Notfallleistungen<br />

begleichen müssen.<br />

Um hier zu einer gerechten Lösung für die Versichertengemeinschaft zu kommen,<br />

hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> einen „Nichtzahlertarif“ vorgeschlagen, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />

Leistungsseite identisch mit dem heutigen Niveau bei ruhendem Versicherungsverhältnis<br />

wegen Nichtzahlung <strong>der</strong> Beiträge wäre. Während <strong>der</strong> Basistarif ein<br />

Auffangtarif für schlechte Risiken ist, wäre dieser Nichtzahlertarif ein Auffangtarif<br />

für schlechte Bonitäten. Er reduziert die Beitragspflicht – und damit die Schulden<br />

und das bilanzielle Defizit. Er ist somit gut für die Schuldner, die Gläubiger und<br />

für das Versichertenkollektiv. Die Private Krankenversicherung ist zuversichtlich,<br />

dass <strong>der</strong> Gesetzgeber zeitnah die gesetzlichen Grundlagen hierfür schafft.<br />

Eine Min<strong>der</strong>ung von Beitragsausfällen wird auch <strong>der</strong> Beschluss des Deutschen<br />

Bundestages vom 1. Dezember <strong>2011</strong> mit sich bringen, demzufolge zukünftig<br />

Krankenversicherungsbeiträge bzw. -zuschüsse für Hilfebedürftige vom Grundsicherungsträger<br />

direkt an das jeweilige <strong>PKV</strong>-Unternehmen zu zahlen sind. Da<br />

gleichzeitig die Beitragsdeckungslücke bei Hilfebedürftigen im Basistarif infolge<br />

des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18. Januar <strong>2011</strong> geschlossen ist, sind<br />

die Unternehmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung im Rahmen des aufsichtsrechtlich<br />

Zulässigen bereit, auf die infolge und im Umfang <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Deckungslücke bis zum 31. Januar <strong>2011</strong> entstandenen Beitragsfor<strong>der</strong>ungen zu<br />

verzichten.<br />

Unisex-Tarif<br />

Infolge <strong>der</strong> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März<br />

<strong>2011</strong> ist <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung für ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossene<br />

Verträge eine Differenzierung <strong>der</strong> Prämien nach dem Geschlecht<br />

verboten. Die Entscheidung greift damit in das risikoadäquate Kalkulationsmodell<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ein. Das Geschlecht ist im Hinblick auf die unterschiedliche<br />

Leistungsinanspruchnahme und die unterschiedliche Lebenserwartung von<br />

Männern und Frauen ein zentrales Risikomerkmal für die Kalkulation <strong>der</strong> Privaten<br />

Krankenversicherung. Es ist bislang auch gesetzlich vorgegeben (§ 12 Abs. 1<br />

Nr. 1 VAG).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Entscheidung des EuGH wird daher in Zukunft bei <strong>der</strong> Kalkulation<br />

<strong>der</strong> Prämien in <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ein zentrales Risikomerkmal<br />

nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Beiträge werden „weniger“<br />

risikoadäquat. Bei <strong>der</strong> Neugestaltung geschlechtsunabhängiger Tarife müssen<br />

höhere Sicherheiten berücksichtigt werden.<br />

Solvency II<br />

Anfang 2014 soll ein neues EU-Regelwerk in Kraft treten, das flächendeckend<br />

ein verän<strong>der</strong>tes, einheitliches Aufsichtsrecht für die europäische Versicherungswirtschaft<br />

einführt. Die „Solvency II“ genannte Richtlinie ist die bedeutendste

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