PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />
Ausblick 2012<br />
„Nichtzahlertarif“ und Hilfebedürftige<br />
Die seit 2009 geltende Pflicht zur Krankenversicherung und <strong>der</strong> Wegfall des<br />
Kündigungsrechts auch bei Beitragsverzug haben in GKV und <strong>PKV</strong> zu einer<br />
wachsenden Zahl von Nichtzahlern geführt. Ende <strong>2011</strong> hatte allein die <strong>PKV</strong> über<br />
140.000 Nichtzahler. Der Beitragsausfall beträgt inzwischen über 500 Mio. Euro,<br />
wobei die Unternehmen auch bei Nichtzahlung die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Alterungsrückstellungen aufbauen und die so genannten Notfallleistungen<br />
begleichen müssen.<br />
Um hier zu einer gerechten Lösung für die Versichertengemeinschaft zu kommen,<br />
hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> einen „Nichtzahlertarif“ vorgeschlagen, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong><br />
Leistungsseite identisch mit dem heutigen Niveau bei ruhendem Versicherungsverhältnis<br />
wegen Nichtzahlung <strong>der</strong> Beiträge wäre. Während <strong>der</strong> Basistarif ein<br />
Auffangtarif für schlechte Risiken ist, wäre dieser Nichtzahlertarif ein Auffangtarif<br />
für schlechte Bonitäten. Er reduziert die Beitragspflicht – und damit die Schulden<br />
und das bilanzielle Defizit. Er ist somit gut für die Schuldner, die Gläubiger und<br />
für das Versichertenkollektiv. Die Private Krankenversicherung ist zuversichtlich,<br />
dass <strong>der</strong> Gesetzgeber zeitnah die gesetzlichen Grundlagen hierfür schafft.<br />
Eine Min<strong>der</strong>ung von Beitragsausfällen wird auch <strong>der</strong> Beschluss des Deutschen<br />
Bundestages vom 1. Dezember <strong>2011</strong> mit sich bringen, demzufolge zukünftig<br />
Krankenversicherungsbeiträge bzw. -zuschüsse für Hilfebedürftige vom Grundsicherungsträger<br />
direkt an das jeweilige <strong>PKV</strong>-Unternehmen zu zahlen sind. Da<br />
gleichzeitig die Beitragsdeckungslücke bei Hilfebedürftigen im Basistarif infolge<br />
des Urteils des Bundessozialgerichts vom 18. Januar <strong>2011</strong> geschlossen ist, sind<br />
die Unternehmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung im Rahmen des aufsichtsrechtlich<br />
Zulässigen bereit, auf die infolge und im Umfang <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Deckungslücke bis zum 31. Januar <strong>2011</strong> entstandenen Beitragsfor<strong>der</strong>ungen zu<br />
verzichten.<br />
Unisex-Tarif<br />
Infolge <strong>der</strong> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März<br />
<strong>2011</strong> ist <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung für ab dem 21. Dezember 2012 abgeschlossene<br />
Verträge eine Differenzierung <strong>der</strong> Prämien nach dem Geschlecht<br />
verboten. Die Entscheidung greift damit in das risikoadäquate Kalkulationsmodell<br />
<strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ein. Das Geschlecht ist im Hinblick auf die unterschiedliche<br />
Leistungsinanspruchnahme und die unterschiedliche Lebenserwartung von<br />
Männern und Frauen ein zentrales Risikomerkmal für die Kalkulation <strong>der</strong> Privaten<br />
Krankenversicherung. Es ist bislang auch gesetzlich vorgegeben (§ 12 Abs. 1<br />
Nr. 1 VAG).<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Entscheidung des EuGH wird daher in Zukunft bei <strong>der</strong> Kalkulation<br />
<strong>der</strong> Prämien in <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ein zentrales Risikomerkmal<br />
nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Beiträge werden „weniger“<br />
risikoadäquat. Bei <strong>der</strong> Neugestaltung geschlechtsunabhängiger Tarife müssen<br />
höhere Sicherheiten berücksichtigt werden.<br />
Solvency II<br />
Anfang 2014 soll ein neues EU-Regelwerk in Kraft treten, das flächendeckend<br />
ein verän<strong>der</strong>tes, einheitliches Aufsichtsrecht für die europäische Versicherungswirtschaft<br />
einführt. Die „Solvency II“ genannte Richtlinie ist die bedeutendste