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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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den gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlag begrenzt. Die in einem Geschäftsjahr an<br />

einen einzelnen Versicherungsvermittler gewährten Zahlungen und sonstigen<br />

geldwerten Vorteile für den Abschluss von Krankenversicherungen werden analog<br />

zum Vertragsdeckel begrenzt. Bestandspflegeprovisionen sind ausdrücklich<br />

ausgenommen. Die auf fünf Jahre festgesetzte Stornohaftungszeit gilt nicht bei<br />

Kündigung infolge von Versicherungspflicht in <strong>der</strong> GKV. Diese Regelungen sind<br />

am 1. April 2012 in Kraft getreten.<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> sowie einzelne <strong>PKV</strong>-Unternehmen hatten schon seit einiger<br />

Zeit öffentlich im Kunden- wie im Brancheninteresse eine gesetzliche Regulierung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e eine Ausdehnung <strong>der</strong> Stornohaftungszeit, eingefor<strong>der</strong>t, da<br />

die Branche sich aus kartellrechtlichen Gründen nicht selbst regulieren darf. Die<br />

neue gesetzliche Regelung begegnet Fehlanreizen – vor allem den sogenannten<br />

Umdeckungen von Versicherten. Nun muss geprüft werden, ob sich die neuen<br />

Vorschriften auch in <strong>der</strong> Praxis bewähren. Es geht darum, Übertreibungen bei<br />

den Provisionen zu vermeiden, ohne jedoch die Qualität <strong>der</strong> persönlichen Beratung<br />

und Betreuung <strong>der</strong> Versicherten durch die Vermittler zu beeinträchtigen.<br />

Beson<strong>der</strong>s wichtig ist, dass im Interesse <strong>der</strong> Versicherten angesichts <strong>der</strong> im<br />

Grundsatz lebenslangen Absicherung in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> die fortdauernde persönliche<br />

Betreuung durch die Vermittler uneingeschränkt gewährleistet bleibt.<br />

Unabhängige Patientenberatung<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

Die Private Krankenversicherung beteiligt sich seit <strong>2011</strong> an <strong>der</strong> Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Mittel <strong>der</strong> <strong>PKV</strong><br />

dienen dazu, ein eigenständiges, neues Projekt umzusetzen. Zusätzlich zum<br />

Beratungsangebot <strong>der</strong> UPD wird ratsuchenden Menschen mit Migrationshintergrund<br />

ein muttersprachliches Beratungsangebot unterbreitet.<br />

In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.<br />

Das sind 19 Prozent <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung. Gut 3 Millionen Menschen haben<br />

ihre Wurzeln in <strong>der</strong> Türkei, 2,9 Millionen in den Nachfolgestaaten <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Sowjetunion. Bislang waren die regulären Beratungsangebote auf deutschsprachige<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet und gehen an den<br />

Bedürfnissen <strong>der</strong> Ratsuchenden mit Migrationshintergrund vorbei.<br />

Die UPD setzt seit dem 1. August <strong>2011</strong> ein qualifiziertes Team von Ärzten, Juristen,<br />

Sozialpädagogen, Gesundheits- und Pflegewissenschaftlern mit türkischen<br />

und russischen Sprachkenntnissen ein. Sie beraten Ratsuchende in <strong>der</strong>en<br />

Muttersprache zu allen gesundheitsrelevanten Fragen unter Berücksichtigung<br />

kulturspezifischer Beson<strong>der</strong>heiten. Zudem sind bundesweit zwei kostenlose<br />

Telefonhotlines auf Türkisch und Russisch sowie spezifische Internetauftritte<br />

freigeschaltet. Muttersprachliche Beratungseinrichtungen werden in Berlin,<br />

Stuttgart, Nürnberg und Dortmund, also in Städten mit beson<strong>der</strong>s hohem Migrantenanteil,<br />

angeboten. Um darüber hinaus Barrierefreiheit für weitere Ratsuchende<br />

mit Migrationshintergrund und/o<strong>der</strong> mit sozialer Benachteiligung zu<br />

erreichen, werden die Patienteninformationen sukzessive auch in einer beson<strong>der</strong>s<br />

leicht verständlichen deutschen Version zur Verfügung gestellt. Zudem<br />

kann in begründeten Ausnahmefällen die Vermittlung von Dolmetschern in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

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