PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Fortschritts in die GOZ leisten können. Vor allem aber wurde es versäumt, eine<br />
Regelung zu etablieren, die Vertragsverhandlungen zwischen <strong>PKV</strong> und Zahnärzten<br />
zulässt.<br />
Eine solche Klausel ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, um über die starren Strukturen <strong>der</strong><br />
staatlichen Gebührenordnung hinaus Vereinbarungen über Qualität, Mengen<br />
und Preise in <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Patienten vereinbaren zu können. Dabei<br />
hätte sich auch für die Zahnärzteschaft eine gute Chance geboten, die von ihr<br />
gewünschte Erfassung des zahnmedizinischen Leistungsgeschehens auf dem<br />
neuesten Stand zu vereinbaren.<br />
Die Private Krankenversicherung ist und bleibt dazu bereit, gemeinsam mit <strong>der</strong><br />
Zahnärzteschaft eine mo<strong>der</strong>ne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher<br />
Kalkulationsgrundlage zu entwickeln. Das ist bei <strong>der</strong> GOZ-Novelle nicht geschehen.<br />
Gerade weil diese nur einige Anpassungen im hergebrachten System und<br />
keine substantiellen Neuerungen enthält, kann sie auch keine Vorentscheidung<br />
für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte bedeuten.<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
Die Notwendigkeit einer grundlegenden Strukturreform <strong>der</strong> Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) ist unstrittig (s. Seite 51 ff.). Wesentliche Problemfel<strong>der</strong> sind<br />
veraltete Leistungsbeschreibungen, fehlende kalkulatorische Grundlagen <strong>der</strong><br />
Honorarhöhen und eine zu geringe Transparenz <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen<br />
für die Patienten.<br />
Die <strong>PKV</strong> hat deshalb ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung <strong>der</strong> GOÄ erarbeitet,<br />
welches die Weiterentwicklung des Allgemeinen Teils als auch des Speziellen<br />
Teils inklusive <strong>der</strong> Leistungslegenden umfasst. Bestandteil dieser Neukonzeption<br />
sind weiterhin Punktzahlen pro Gebührenposition als Ausdruck von<br />
Bewertungsrelationen. Um das Fundament für ein mo<strong>der</strong>nes Honorarsystem zu<br />
schaffen, haben wir die verfügbaren betriebswirtschaftlichen Kostendaten zur<br />
ambulanten Medizin ausgewertet. Eine neue GOÄ auf dieser Basis könnte in<br />
Zukunft auch als Preisuntergrenze dienen, auf <strong>der</strong> mit Hilfe von Vertragskompetenzen<br />
zusätzlich vergütete Qualitätsvereinbarungen zwischen <strong>PKV</strong> und Ärzten<br />
aufsetzen könnten.<br />
Ein sinnvoller Zwischenschritt auf dem Weg zu einer umfassenden Novellierung<br />
<strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte könnte noch in dieser Legislaturperiode die<br />
Gründung eines unabhängigen Instituts zur Fortschreibung <strong>der</strong> GOÄ sein.<br />
Reform <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />
Ursprünglich hatte <strong>der</strong> damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler<br />
<strong>2011</strong> als das „Jahr <strong>der</strong> Pflege“ ausgerufen. Doch erst am 16. November <strong>2011</strong><br />
hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Pflegereform beschlossen und am 20.<br />
Januar 2012 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung <strong>der</strong><br />
Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) vorgelegt. Danach<br />
soll <strong>der</strong> Beitragssatz <strong>der</strong> Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte<br />
angehoben werden, um verbesserte Leistungen vor allem bei<br />
Demenz und häuslicher Betreuung zu finanzieren.<br />
Zudem soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff insbeson<strong>der</strong>e die Situation<br />
von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie zum Beispiel bei<br />
Demenz, besser erfassen. Hierzu ist ein Expertenbeirat eingesetzt worden.<br />
<strong>PKV</strong>-Konzept für eine<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> GOÄ<br />
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