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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Steigende<br />

Behandlungskosten<br />

Kein Nachholbedarf bei<br />

Zahnarzthonoraren<br />

28<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

erhielt die <strong>PKV</strong> keine Vertragskompetenzen, die im Interesse <strong>der</strong> Patienten<br />

und <strong>der</strong> Zahnärzte Vereinbarungen zu Qualität und angemessener Vergütung<br />

zahnärztlicher Leistungen ermöglicht hätten. Immerhin konnten über den<br />

Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung hinausgehende und seitens <strong>der</strong> Zahnärzte<br />

gefor<strong>der</strong>te Honorar- und damit Ausgabensteigerungen verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

Unterm Strich werden die Behandlungskosten beim Zahnarzt ab dem 1.<br />

Januar 2012 spürbar und für alle Patienten gleichermaßen steigen. Denn die<br />

Zahnärzte rechnen nicht nur bei Privatversicherten nach <strong>der</strong> GOZ ab. Auch<br />

bei gesetzlich versicherten Patienten ist dieses Verzeichnis die Berechnungsgrundlage<br />

für alle Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen<br />

übernommen werden. Und <strong>der</strong> Anteil dieser Leistungen ist durch Leistungseinschränkungen<br />

in <strong>der</strong> GKV zunehmend größer geworden. Spätestens seit<br />

2005, als die Festzuschüsse beim Zahnersatz eingeführt wurden, hat sich die<br />

GKV im Bereich <strong>der</strong> Zahnleistungen zu einer Teilkaskoversicherung entwickelt.<br />

So beträgt etwa beim Zahnersatz <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> GOZ abgerechneten<br />

Leistungen bei einem gesetzlich Versicherten bis zu drei Viertel <strong>der</strong> Kosten.<br />

Bei einigen Leistungen rechnet <strong>der</strong> Zahnarzt sogar bis zu 100 Prozent nach <strong>der</strong><br />

Gebührenordnung ab.<br />

Durch die GOZ-Novelle werden sich die entsprechenden Beträge nochmals<br />

erhöhen – und das weitaus stärker als die Kostenschätzung des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit angibt. 345 Millionen Euro o<strong>der</strong> umgerechnet 6<br />

Prozent Honorarzuwachs gesteht die Novelle den Zahnärzten offiziell zu. Diese<br />

Berechnung unterstellt allerdings eine schrittweise Rückkehr <strong>der</strong> Ärzte zur<br />

Rechnungslegung mit 2,3-fachem Steigerungsfaktor, dem sogenannten Regelhöchstsatz.<br />

Doch diese Regel ist längst zur Ausnahme geworden: Wurden im<br />

Jahr 2000 noch knapp 68 Prozent aller zahnärztlichen Leistungen mit maximal<br />

2,3-fachem Faktor abgerechnet, waren es 2009 lediglich noch 47 Prozent.<br />

Bezogen auf den Umsatz hat sich die Häufigkeit <strong>der</strong> Anwendung von Steigerungsfaktoren<br />

über dem Regelhöchstsatz zwischen 2000 und 2009 um fast 65<br />

Prozent erhöht.<br />

Die Annahme, dieser Trend ließe sich umkehren, erscheint unrealistisch. Zwar<br />

mahnt das Bundesministerium für Gesundheit in seiner Pressemitteilung vom<br />

21. September <strong>2011</strong> einen „verantwortungsvollen und maßvollen“ Umgang mit<br />

<strong>der</strong> Gebührenordnung an. Doch wenn die Zahnärzte die Spielräume <strong>der</strong> GOZ-<br />

Novelle nutzen, kommen nach <strong>PKV</strong>-Berechnungen auf die offiziell zugestandenen<br />

6 Prozent noch weitere 8 Prozent Honorarvolumen dazu. Da sich zahnärztliche<br />

Leistungen überdies in Zukunft stärker zu den im Rahmen <strong>der</strong> GOZ-Novelle<br />

höher dotierten Positionen verlagern dürften, könnten am Ende Mehrkosten in<br />

Höhe von bis zu 20 Prozent auf die Patienten zukommen.<br />

Doch unabhängig davon, wie hoch die Mehrausgaben letztlich ausfallen werden:<br />

Eigentlich gibt es beim Zahnarzthonorar gar keinen Nachholbedarf. Denn die<br />

Vergütungen aus <strong>der</strong> GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich<br />

gestiegen. So erhöhten sich die Ausgaben <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> für Zahnmedizin<br />

in den letzten 10 Jahren um 36 Prozent, also mehr als doppelt so stark wie die<br />

allgemeine Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.<br />

Neben den Honorarsteigerungen ist zu bedauern, dass die Gelegenheit, eine<br />

mo<strong>der</strong>ne Gebührenordnung zu entwickeln, lei<strong>der</strong> verpasst wurde. Dazu hätte<br />

unbedingt ein Bezug auf transparente betriebswirtschaftliche Kostendaten<br />

gehört. Zudem hätte die Bildung eines unabhängigen Instituts wertvolle Hilfe bei<br />

<strong>der</strong> Entwicklung eines Verfahrens zur rascheren Integration des medizinischen

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