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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Die <strong>PKV</strong> sieht daher keinen Anlass, ihre Beschwerde gegen die GKV-Wahltarife<br />

bei <strong>der</strong> EU-Kommission zurückzuziehen. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem<br />

Hintergrund, dass auch die im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes<br />

beschlossene Erweiterung <strong>der</strong> GKV-Satzungsleistungen die Grenze zwischen<br />

den Systemen weiter verwischt hat: Die neuen Möglichkeiten, Zusatzleistungen<br />

anzubieten, führen zu einer ordnungspolitisch fragwürdigen sozialstaatlichen<br />

Angebotskonkurrenz zum funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungsmarkt<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong>.<br />

Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnungen<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung hätte <strong>2011</strong> das Jahr einer substantiellen<br />

Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)<br />

werden sollen. Der dringende Reformbedarf <strong>der</strong> jahrzehntealten GOÄ und GOZ<br />

ist offenkundig. Beide bilden den medizinischen Fortschritt nicht ab und setzen<br />

überdies Fehlanreize zu medizinisch fragwürdigen Mengenausweitungen. Die<br />

Private Krankenversicherung for<strong>der</strong>t daher eine grundlegende Strukturreform<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> GOÄ. Die <strong>PKV</strong> hat dafür ein schlüssiges Konzept erarbeitet<br />

und es mit Ärzteschaft und Politik erörtert. Das <strong>PKV</strong>-Konzept bietet eine klare<br />

und logische Struktur, die vor allem im Interesse <strong>der</strong> Patienten wesentlich<br />

mehr Transparenz in die ärztlichen Rechnungen bringen wird. Es beruht auf<br />

den Leitmaximen „betriebswirtschaftliche Grundlegung“, „institutionalisierte<br />

Fortentwicklung“ und – darauf aufbauend – „Vertragskompetenzen zugunsten<br />

von mehr Qualitätssicherung“.<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)<br />

Lei<strong>der</strong> hat die GOZ-Novelle systematische Schwächen nicht grundlegend behoben.<br />

Die neue Gebührenordnung basiert nicht auf einer betriebswirtschaftlichen<br />

Kalkulationsgrundlage und führt zu Mehrkosten für die Versicherten. Außerdem<br />

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