05.12.2012 Aufrufe

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

26<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

des Krankenhausentgeltrechts war nur durch eine gesetzliche Regelung zu<br />

verhin<strong>der</strong>n.<br />

Mit Blick auf die Prämienentwicklung in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> ist die gesetzliche Neuregelung<br />

sachgerecht. Die Koalition ist damit ihrer Verantwortung für die Versicherten<br />

gerecht geworden: Privatversicherte werden vor überhöhten Entgeltfor<strong>der</strong>ungen<br />

und damit zusammenhängenden Beitragssteigerungen geschützt.<br />

Familienpflegezeit<br />

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde auch eine Lücke im neuen<br />

Familienpflegezeitgesetz geschlossen. Arbeitnehmer, die von <strong>der</strong> ab dem<br />

1. Januar 2012 geltenden Möglichkeit, die Arbeitsstunden zu reduzieren und<br />

sich in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren verstärkt um pflegebedürftige<br />

Angehörige zu kümmern, Gebrauch machen, verringern damit ihr Gehalt und<br />

fallen gegebenenfalls unter die Versicherungspflichtgrenze. Im Familienpflegezeitgesetz<br />

fand sich bislang keine Möglichkeit zur Befreiung von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

analog zum Pflegezeitgesetz. Diese Lücke ist im Rahmen des<br />

GKV-Versorgungsstrukturgesetzes geschlossen worden.<br />

Vorruhestand<br />

Zudem ist die Zuschussregelung für Vorruheständler geän<strong>der</strong>t worden. Bis<br />

dahin war <strong>der</strong> maximale Arbeitgeberzuschuss eines privat versicherten Vorruhestandsgeld-Empfängers<br />

0,45 Prozentpunkte geringer und damit im Jahr<br />

<strong>2011</strong> bis zu 16,70 Euro im Monat niedriger als bei einem freiwillig GKV-versicherten<br />

Bezieher von Vorruhestandsgeld. Seit dem 1. Januar 2012 entfällt diese<br />

Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Vorruheständlern.<br />

Wahltarife und Satzungsleistungen in <strong>der</strong> GKV<br />

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung <strong>der</strong> Grenzziehung zwischen<br />

den Systemen bei den Wahltarifen endete schon 2010 in einem für die <strong>PKV</strong><br />

unbefriedigenden Kompromiss. Anstelle einer grundsätzlichen Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Kompetenzen wurde den gesetzlichen Krankenkassen das Angebot auch<br />

höherwertiger Wahltarife beispielsweise mit Wahlleistungen im Krankenhaus<br />

unter <strong>der</strong> Bedingung erlaubt, dass dabei das Verbot <strong>der</strong> Quersubventionierung<br />

respektiert und ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten<br />

vorgelegt wird.<br />

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat mit Schreiben vom 9. Juni <strong>2011</strong> die<br />

gesetzlichen Krankenkassen unterrichtet, wie <strong>der</strong> 2010 beschlossene neue § 53<br />

Abs. 9 SGB V in <strong>der</strong> Praxis zu handhaben ist. Das BVA hat dabei unmissverständlich<br />

klargestellt, dass Halteeffekte bei <strong>der</strong> Prämienkalkulation von GKV-<br />

Wahltarifen nicht berücksichtigt werden dürfen. Alle Aufwendungen dürfen nur<br />

aus dem Wahltarif selbst finanziert werden. Alle neuen Tarife seit 1. Januar <strong>2011</strong><br />

müssen dies durch eine Plausibilitätsdarstellung nachweisen. Im Jahr 2014<br />

werden zudem alle Krankenkassen für alle – also auch ältere – Wahltarife versicherungsmathematische<br />

Gutachten vorlegen müssen. Diese strenge Auslegung<br />

des geltenden Rechts durch die Aufsicht ist zu begrüßen. Ob die Kontrolle <strong>der</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> Regeln allerdings genauso streng sein wird, zumal dies nur mit<br />

entsprechendem Einsatz von personellen Ressourcen möglich wäre, bleibt vorerst<br />

abzuwarten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!