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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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2.1 Politik und Gesetzgebung<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung (<strong>PKV</strong>) war das Jahr <strong>2011</strong> politisch<br />

weniger von den großen Fragen als vielmehr durch zahlreiche Details geprägt.<br />

An<strong>der</strong>s als im Jahr 2010, das mit dem Gesetz zur solidarischen und nachhaltigen<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)<br />

und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) noch größere<br />

Strukturreformen mit sich brachte, überwog im Jahr <strong>2011</strong> die Nachbesserung<br />

o<strong>der</strong> Reparatur des geltenden Rechts.<br />

GKV­Versorgungsstrukturgesetz<br />

Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />

Mit dem Gesetz zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) hat <strong>der</strong> Deutsche<br />

Bundestag eine Reihe von Maßnahmen zur ärztlichen Nie<strong>der</strong>lassung in unterversorgten<br />

Gebieten beschlossen.<br />

Arztpraxen und Krankenhäuser sollen schrittweise miteinan<strong>der</strong> verzahnt und<br />

<strong>der</strong> Zugang zu Innovationen soll erleichtert werden. In unterversorgten Regionen<br />

sollen neue Versorgungsstrukturen jenseits <strong>der</strong> klassischen Praxismodelle<br />

organisiert werden. Mit einem Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen<br />

soll es Ärzten erleichtert werden, sich in ländlichen o<strong>der</strong> strukturschwachen<br />

Regionen nie<strong>der</strong>zulassen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen<br />

künftig nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zugelassen werden. Die<br />

Län<strong>der</strong> haben mehr Mitwirkungsrechte bei <strong>der</strong> Bedarfsplanung für die Versorgung<br />

erhalten.<br />

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist zudem genutzt worden, um weitere,<br />

auch für die privat Krankenversicherten relevante Än<strong>der</strong>ungen im Gesundheitssystem<br />

zu beschließen.<br />

Privatklinik-Ausgründungen<br />

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde beschlossen, dass medizinische<br />

Leistungen in sogenannten Privatklinik-Ausgründungen dem Krankenhausentgeltrecht<br />

unterliegen (s. Seite 92). Damit dürfen sowohl für allgemeine<br />

Krankenhausleistungen als auch für Wahlleistungen Unterkunft nur Entgelte<br />

verlangt werden, die nach geltendem Recht auch im Plankrankenhaus zu leisten<br />

sind. Diese Regelung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.<br />

Der Gesetzgeber hat damit auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)<br />

reagiert, <strong>der</strong> noch am 21. April <strong>2011</strong> entschieden hatte, dass ausgegründete<br />

Privatkliniken nicht dem Krankenhausentgeltrecht unterliegen. Diese BGH-<br />

Entscheidung hätte dazu geführt, dass eine zwischen <strong>PKV</strong> und Kliniken zuvor<br />

über Jahre umstrittene Praxis von Ausgründungen zum alleinigen Zweck <strong>der</strong><br />

Generierung von Mehreinnahmen bei identischen Leistungen zu Gunsten <strong>der</strong><br />

Kliniken bestätigt und beför<strong>der</strong>t worden wäre. Ohne die Gesetzesän<strong>der</strong>ung hätte<br />

die Ausgründungspraxis Schule gemacht. Dies hätte eine Explosion <strong>der</strong> stationären<br />

Leistungsausgaben zur Folge gehabt. Jedes Plankrankenhaus hätte über<br />

kurz o<strong>der</strong> lang den Anreiz gehabt, zusätzliche Einnahmen zu generieren – indem<br />

für identische Leistungen des Haupthauses auf <strong>der</strong> rechtlich verselbständigten<br />

Privatstation ein deutlich höherer Preis verlangt worden wäre. Mehrausgaben<br />

von einer Milliarde Euro pro Jahr wären zu erwarten gewesen. Diese Umgehung<br />

Reaktion auf BGH-Urteil<br />

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