PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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2.1 Politik und Gesetzgebung<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung (<strong>PKV</strong>) war das Jahr <strong>2011</strong> politisch<br />
weniger von den großen Fragen als vielmehr durch zahlreiche Details geprägt.<br />
An<strong>der</strong>s als im Jahr 2010, das mit dem Gesetz zur solidarischen und nachhaltigen<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz)<br />
und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) noch größere<br />
Strukturreformen mit sich brachte, überwog im Jahr <strong>2011</strong> die Nachbesserung<br />
o<strong>der</strong> Reparatur des geltenden Rechts.<br />
GKVVersorgungsstrukturgesetz<br />
Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> in Politik und Öffentlichkeit<br />
Mit dem Gesetz zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) hat <strong>der</strong> Deutsche<br />
Bundestag eine Reihe von Maßnahmen zur ärztlichen Nie<strong>der</strong>lassung in unterversorgten<br />
Gebieten beschlossen.<br />
Arztpraxen und Krankenhäuser sollen schrittweise miteinan<strong>der</strong> verzahnt und<br />
<strong>der</strong> Zugang zu Innovationen soll erleichtert werden. In unterversorgten Regionen<br />
sollen neue Versorgungsstrukturen jenseits <strong>der</strong> klassischen Praxismodelle<br />
organisiert werden. Mit einem Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen<br />
soll es Ärzten erleichtert werden, sich in ländlichen o<strong>der</strong> strukturschwachen<br />
Regionen nie<strong>der</strong>zulassen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen<br />
künftig nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zugelassen werden. Die<br />
Län<strong>der</strong> haben mehr Mitwirkungsrechte bei <strong>der</strong> Bedarfsplanung für die Versorgung<br />
erhalten.<br />
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist zudem genutzt worden, um weitere,<br />
auch für die privat Krankenversicherten relevante Än<strong>der</strong>ungen im Gesundheitssystem<br />
zu beschließen.<br />
Privatklinik-Ausgründungen<br />
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde beschlossen, dass medizinische<br />
Leistungen in sogenannten Privatklinik-Ausgründungen dem Krankenhausentgeltrecht<br />
unterliegen (s. Seite 92). Damit dürfen sowohl für allgemeine<br />
Krankenhausleistungen als auch für Wahlleistungen Unterkunft nur Entgelte<br />
verlangt werden, die nach geltendem Recht auch im Plankrankenhaus zu leisten<br />
sind. Diese Regelung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.<br />
Der Gesetzgeber hat damit auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)<br />
reagiert, <strong>der</strong> noch am 21. April <strong>2011</strong> entschieden hatte, dass ausgegründete<br />
Privatkliniken nicht dem Krankenhausentgeltrecht unterliegen. Diese BGH-<br />
Entscheidung hätte dazu geführt, dass eine zwischen <strong>PKV</strong> und Kliniken zuvor<br />
über Jahre umstrittene Praxis von Ausgründungen zum alleinigen Zweck <strong>der</strong><br />
Generierung von Mehreinnahmen bei identischen Leistungen zu Gunsten <strong>der</strong><br />
Kliniken bestätigt und beför<strong>der</strong>t worden wäre. Ohne die Gesetzesän<strong>der</strong>ung hätte<br />
die Ausgründungspraxis Schule gemacht. Dies hätte eine Explosion <strong>der</strong> stationären<br />
Leistungsausgaben zur Folge gehabt. Jedes Plankrankenhaus hätte über<br />
kurz o<strong>der</strong> lang den Anreiz gehabt, zusätzliche Einnahmen zu generieren – indem<br />
für identische Leistungen des Haupthauses auf <strong>der</strong> rechtlich verselbständigten<br />
Privatstation ein deutlich höherer Preis verlangt worden wäre. Mehrausgaben<br />
von einer Milliarde Euro pro Jahr wären zu erwarten gewesen. Diese Umgehung<br />
Reaktion auf BGH-Urteil<br />
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