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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Da die Auslösenden Faktoren sowohl in PVB als auch in PVN einen negativen Wert<br />

ergaben, sinken die Kopfschäden zunächst. Eine Steigerung <strong>der</strong> Kopfschäden<br />

bewirkte allerdings die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) festgelegte<br />

letzte Stufe <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungsleistungen zum 1. Januar 2012.<br />

Aus den so angepassten Leistungen und den mittleren Beständen wurden für<br />

die Alter 19 bis 105 Kopfschäden gebildet und mit dem Whittaker-Hen<strong>der</strong>son-<br />

Verfahren ausgeglichen. Für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 wurde<br />

ein einheitlicher Kopfschaden berechnet.<br />

Damit einhergehend wurden die Ausscheidewahrscheinlichkeiten überprüft<br />

und vorsichtig bestimmt. Grundlage für die Sterbewahrscheinlichkeiten bildete<br />

die <strong>PKV</strong>-Sterbetafel 2012. Die Stornowahrscheinlichkeiten haben sich nicht<br />

geän<strong>der</strong>t. Daraus wurden nach den allgemeingültigen Kalkulationsmethoden<br />

geschlechtsabhängige Nettobedarfsbeiträge bestimmt.<br />

Auch bei dieser Beitragsanpassung wurden umfangreiche Mittel aus den Rückstellungen<br />

für Beitragsrückerstattungen (RfB) zur Reduzierung <strong>der</strong> Umlagen<br />

eingesetzt. Mit dieser Umlage werden die Geschlechtsunabhängigkeit des<br />

Beitrags und die Beitragskappungen finanziert. Diese bestehen unter an<strong>der</strong>em<br />

darin, dass mitversicherte Kin<strong>der</strong> keinen eigenen Beitrag zahlen und dass nach<br />

einer bestimmten Bestandszugehörigkeit <strong>der</strong> Höchstbeitrag in <strong>der</strong> Sozialen<br />

Pflegeversicherung nicht überschritten werden darf. Die Umlage sinkt seit 1996.<br />

Seit 2012 gibt es in <strong>der</strong> Tarifstufe PVN getrennte Umlagen für den Bestand (also<br />

Zugänge mit Zugangsdatum zur PPV vor dem 1. Januar 2012) und für das Neugeschäft<br />

(Zugänge zur PPV ab dem 1. Januar 2012). In <strong>der</strong> folgenden Grafik ist beim<br />

Jahr 2012 die Bestandsumlage enthalten. Die Bestandsumlage in <strong>der</strong> Tarifstufe<br />

PVB ist auch für den Neuzugang ausreichend. Deswegen wird dieser Wert auch<br />

für den Neuzugang angesetzt. Die erhöhte Umlage für das Neugeschäft ergibt<br />

sich daraus, dass das Neugeschäft nicht vom Bestand subventioniert werden<br />

darf und auch RfB-Mittel hierfür nicht eingesetzt werden können.<br />

Maximaler monatlicher Umlagebetrag<br />

Euro<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

1995<br />

1996<br />

PVB PVN<br />

1999 2001 2003 2005 2008 2010 2012<br />

R11/5401<br />

R11/5401<br />

Aus allen diesen Maßnahmen ergeben sich im Bestand sowohl Beitragssenkungen<br />

als auch -erhöhungen.<br />

15<br />

12<br />

511<br />

225<br />

552<br />

1 Aufgrund eines Meldefehl<br />

Jahr ab.<br />

169<br />

569<br />

74<br />

115<br />

510<br />

71<br />

687<br />

50<br />

1996 1997 1998 1

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