PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Aktuarielle Schwerpunkte<br />
Da die Auslösenden Faktoren sowohl in PVB als auch in PVN einen negativen Wert<br />
ergaben, sinken die Kopfschäden zunächst. Eine Steigerung <strong>der</strong> Kopfschäden<br />
bewirkte allerdings die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) festgelegte<br />
letzte Stufe <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungsleistungen zum 1. Januar 2012.<br />
Aus den so angepassten Leistungen und den mittleren Beständen wurden für<br />
die Alter 19 bis 105 Kopfschäden gebildet und mit dem Whittaker-Hen<strong>der</strong>son-<br />
Verfahren ausgeglichen. Für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 wurde<br />
ein einheitlicher Kopfschaden berechnet.<br />
Damit einhergehend wurden die Ausscheidewahrscheinlichkeiten überprüft<br />
und vorsichtig bestimmt. Grundlage für die Sterbewahrscheinlichkeiten bildete<br />
die <strong>PKV</strong>-Sterbetafel 2012. Die Stornowahrscheinlichkeiten haben sich nicht<br />
geän<strong>der</strong>t. Daraus wurden nach den allgemeingültigen Kalkulationsmethoden<br />
geschlechtsabhängige Nettobedarfsbeiträge bestimmt.<br />
Auch bei dieser Beitragsanpassung wurden umfangreiche Mittel aus den Rückstellungen<br />
für Beitragsrückerstattungen (RfB) zur Reduzierung <strong>der</strong> Umlagen<br />
eingesetzt. Mit dieser Umlage werden die Geschlechtsunabhängigkeit des<br />
Beitrags und die Beitragskappungen finanziert. Diese bestehen unter an<strong>der</strong>em<br />
darin, dass mitversicherte Kin<strong>der</strong> keinen eigenen Beitrag zahlen und dass nach<br />
einer bestimmten Bestandszugehörigkeit <strong>der</strong> Höchstbeitrag in <strong>der</strong> Sozialen<br />
Pflegeversicherung nicht überschritten werden darf. Die Umlage sinkt seit 1996.<br />
Seit 2012 gibt es in <strong>der</strong> Tarifstufe PVN getrennte Umlagen für den Bestand (also<br />
Zugänge mit Zugangsdatum zur PPV vor dem 1. Januar 2012) und für das Neugeschäft<br />
(Zugänge zur PPV ab dem 1. Januar 2012). In <strong>der</strong> folgenden Grafik ist beim<br />
Jahr 2012 die Bestandsumlage enthalten. Die Bestandsumlage in <strong>der</strong> Tarifstufe<br />
PVB ist auch für den Neuzugang ausreichend. Deswegen wird dieser Wert auch<br />
für den Neuzugang angesetzt. Die erhöhte Umlage für das Neugeschäft ergibt<br />
sich daraus, dass das Neugeschäft nicht vom Bestand subventioniert werden<br />
darf und auch RfB-Mittel hierfür nicht eingesetzt werden können.<br />
Maximaler monatlicher Umlagebetrag<br />
Euro<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
1995<br />
1996<br />
PVB PVN<br />
1999 2001 2003 2005 2008 2010 2012<br />
R11/5401<br />
R11/5401<br />
Aus allen diesen Maßnahmen ergeben sich im Bestand sowohl Beitragssenkungen<br />
als auch -erhöhungen.<br />
15<br />
12<br />
511<br />
225<br />
552<br />
1 Aufgrund eines Meldefehl<br />
Jahr ab.<br />
169<br />
569<br />
74<br />
115<br />
510<br />
71<br />
687<br />
50<br />
1996 1997 1998 1