PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Aktuarielle Schwerpunkte<br />
ausgeglichen, wobei für jedes Unternehmen ein individueller Selbstbehalt<br />
abgezogen wird. Dieser Selbstbehalt ergibt sich zu Null, falls das Unternehmen<br />
tatsächlich einen geringeren Schaden als <strong>der</strong> Branchendurchschnitt<br />
hatte. Damit sind die Überschäden auf alle Unternehmen gleichmäßig verteilt.<br />
2. Die zweite Stufe verteilt die eingenommenen Tau-Zuschläge und die verbleibenden<br />
Überschüsse bzw. Defizite. Es gibt Unternehmen, die aus ihrem<br />
Basistarif-Bestand mehr Tau-Beiträge einnehmen, als zur Deckung <strong>der</strong> Vorerkrankungen<br />
notwendig sind. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite gibt es Unternehmen,<br />
die weniger Tau-Beiträge einnehmen, als notwendig sind. Diese Unterschiede<br />
werden in <strong>der</strong> zweiten Stufe des Leistungsausgleichs bereinigt, indem die<br />
tatsächlichen Schäden mit den eingenommenen Tau-Zuschlägen und den<br />
rechnungsmäßigen Schäden verglichen werden.<br />
Für das Jahr 2009 lag das Ausgleichsvolumen in <strong>der</strong> Stufe 1 des Ausgleichs<br />
für die Mehraufwendungen infolge von Vorerkrankungen und für Überschäden<br />
für Beihilfeberechtigte bei ca. 280.000 Euro, für Nicht-Beihilfeberechtigte bei ca.<br />
390.000 Euro. Für die Stufe 2 ergab sich für Beihilfeberechtigte ein Ausgleichsvolumen<br />
von ca. 1,32 Millionen Euro, für Nicht-Beihilfeberechtigte von ca. 2,74<br />
Millionen Euro.<br />
Der nachfolgenden Grafik kann man entnehmen, welche Ausgleichsvolumina<br />
bei den einzelnen Ausgleichsstufen geflossen sind.<br />
A<br />
Ausgleich für die Mehraufwendungen infolge von<br />
Vorerkrankungen und für Überschäden<br />
Mio.<br />
Euro<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
Beihilfeberechtigte<br />
Beitragsausgleich<br />
Mio.<br />
Stufe 1<br />
Euro<br />
Stufe 2<br />
Überschaden Leistungen Ausgleichs-<br />
Ausgleich nach Abzug von<br />
Selbstbehalten<br />
2,5 volumen<br />
Nicht-<br />
Beihilfeberechtigte<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
Beihilfeberechtigte<br />
Nicht-<br />
Beihilfeberechtigte<br />
R11/5301<br />
Zur Vermeidung von finanzieller Überlastung <strong>der</strong> Versicherten wurde <strong>der</strong> Beitrag<br />
im Basistarif grundsätzlich auf den Höchstbeitrag in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung begrenzt. Unter bestimmten Umständen – bei nachgewiesener<br />
Hilfebedürftigkeit – wird dieser Beitrag nochmals halbiert. Auch diese