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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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166<br />

Aktuarielle Schwerpunkte<br />

ausgeglichen, wobei für jedes Unternehmen ein individueller Selbstbehalt<br />

abgezogen wird. Dieser Selbstbehalt ergibt sich zu Null, falls das Unternehmen<br />

tatsächlich einen geringeren Schaden als <strong>der</strong> Branchendurchschnitt<br />

hatte. Damit sind die Überschäden auf alle Unternehmen gleichmäßig verteilt.<br />

2. Die zweite Stufe verteilt die eingenommenen Tau-Zuschläge und die verbleibenden<br />

Überschüsse bzw. Defizite. Es gibt Unternehmen, die aus ihrem<br />

Basistarif-Bestand mehr Tau-Beiträge einnehmen, als zur Deckung <strong>der</strong> Vorerkrankungen<br />

notwendig sind. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite gibt es Unternehmen,<br />

die weniger Tau-Beiträge einnehmen, als notwendig sind. Diese Unterschiede<br />

werden in <strong>der</strong> zweiten Stufe des Leistungsausgleichs bereinigt, indem die<br />

tatsächlichen Schäden mit den eingenommenen Tau-Zuschlägen und den<br />

rechnungsmäßigen Schäden verglichen werden.<br />

Für das Jahr 2009 lag das Ausgleichsvolumen in <strong>der</strong> Stufe 1 des Ausgleichs<br />

für die Mehraufwendungen infolge von Vorerkrankungen und für Überschäden<br />

für Beihilfeberechtigte bei ca. 280.000 Euro, für Nicht-Beihilfeberechtigte bei ca.<br />

390.000 Euro. Für die Stufe 2 ergab sich für Beihilfeberechtigte ein Ausgleichsvolumen<br />

von ca. 1,32 Millionen Euro, für Nicht-Beihilfeberechtigte von ca. 2,74<br />

Millionen Euro.<br />

Der nachfolgenden Grafik kann man entnehmen, welche Ausgleichsvolumina<br />

bei den einzelnen Ausgleichsstufen geflossen sind.<br />

A<br />

Ausgleich für die Mehraufwendungen infolge von<br />

Vorerkrankungen und für Überschäden<br />

Mio.<br />

Euro<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

Beihilfeberechtigte<br />

Beitragsausgleich<br />

Mio.<br />

Stufe 1<br />

Euro<br />

Stufe 2<br />

Überschaden Leistungen Ausgleichs-<br />

Ausgleich nach Abzug von<br />

Selbstbehalten<br />

2,5 volumen<br />

Nicht-<br />

Beihilfeberechtigte<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

Beihilfeberechtigte<br />

Nicht-<br />

Beihilfeberechtigte<br />

R11/5301<br />

Zur Vermeidung von finanzieller Überlastung <strong>der</strong> Versicherten wurde <strong>der</strong> Beitrag<br />

im Basistarif grundsätzlich auf den Höchstbeitrag in <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung begrenzt. Unter bestimmten Umständen – bei nachgewiesener<br />

Hilfebedürftigkeit – wird dieser Beitrag nochmals halbiert. Auch diese

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