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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

verpflichtet. Gesellschafter sind die Versicherungsunternehmen, die die substitutive<br />

Krankenversicherung im Sinne des § 12 VAG betreiben. Der Beitritt weiterer<br />

Gesellschafter erfolgt durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages.<br />

Jährlich werden ein Ausgleich für Mehraufwendungen von Vorerkrankungen<br />

und Überschäden (Leistungsausgleich) und ein Ausgleich für die Begrenzung<br />

<strong>der</strong> Beitragshöhe im Basistarif (Beitragsausgleich) durchgeführt. Der Leistungsausgleich<br />

erfolgt getrennt für die Versicherten des Basistarifs für Beihilfeberechtigte<br />

und des Basistarifs für Nicht-Beihilfeberechtigte. Der Beitragsausgleich<br />

hingegen erfolgt für alle Versicherten gemeinsam. Die Durchführung<br />

<strong>der</strong> Ausgleichsrechnungen findet auf Grundlage <strong>der</strong> dem <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> von den<br />

Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Daten statt.<br />

Leistungsausgleich<br />

Bei den Versicherten im Basistarif kann es zwei Arten von auszugleichenden<br />

Beträgen im Leistungsbereich geben.<br />

• Im Basistarif können Leistungen für Vorerkrankungen – also Krankheiten,<br />

die schon vor Beginn <strong>der</strong> Versicherung im Basistarif bei den versicherten<br />

Personen bestanden haben – nicht über die sonst üblichen Risikozuschläge<br />

gedeckt werden, denn individuelle Risikozuschläge sind per Gesetz nicht<br />

erlaubt. Der Gesetzgeber hat jedoch verfügt, dass die Aufwendungen für Vorerkrankungen<br />

im Basistarif selbst zu finanzieren sind. Deswegen tragen alle<br />

Versicherten im Basistarif einen Vorerkrankungszuschlag (den sogenannten<br />

Tau-Zuschlag).<br />

• Zu den Vorerkrankungsleistungen kommen die sogenannten Überschäden,<br />

also Leistungsbeträge, die über den für diese Periode angenommenen Planleistungsbeträgen<br />

liegen.<br />

Da die Unternehmen unterschiedlich durch diese finanziellen Verpflichtungen<br />

betroffen sind, greift für diese beiden Bereiche zusammen ein Leistungsausgleich,<br />

<strong>der</strong> in zwei Stufen arbeitet:<br />

1. Es werden die Unterschiede zwischen den beobachteten Schäden in den<br />

Unternehmen und den beobachteten Branchendurchschnitten <strong>der</strong> Schäden<br />

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