PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Aktuarielle Schwerpunkte<br />
verpflichtet. Gesellschafter sind die Versicherungsunternehmen, die die substitutive<br />
Krankenversicherung im Sinne des § 12 VAG betreiben. Der Beitritt weiterer<br />
Gesellschafter erfolgt durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages.<br />
Jährlich werden ein Ausgleich für Mehraufwendungen von Vorerkrankungen<br />
und Überschäden (Leistungsausgleich) und ein Ausgleich für die Begrenzung<br />
<strong>der</strong> Beitragshöhe im Basistarif (Beitragsausgleich) durchgeführt. Der Leistungsausgleich<br />
erfolgt getrennt für die Versicherten des Basistarifs für Beihilfeberechtigte<br />
und des Basistarifs für Nicht-Beihilfeberechtigte. Der Beitragsausgleich<br />
hingegen erfolgt für alle Versicherten gemeinsam. Die Durchführung<br />
<strong>der</strong> Ausgleichsrechnungen findet auf Grundlage <strong>der</strong> dem <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> von den<br />
Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Daten statt.<br />
Leistungsausgleich<br />
Bei den Versicherten im Basistarif kann es zwei Arten von auszugleichenden<br />
Beträgen im Leistungsbereich geben.<br />
• Im Basistarif können Leistungen für Vorerkrankungen – also Krankheiten,<br />
die schon vor Beginn <strong>der</strong> Versicherung im Basistarif bei den versicherten<br />
Personen bestanden haben – nicht über die sonst üblichen Risikozuschläge<br />
gedeckt werden, denn individuelle Risikozuschläge sind per Gesetz nicht<br />
erlaubt. Der Gesetzgeber hat jedoch verfügt, dass die Aufwendungen für Vorerkrankungen<br />
im Basistarif selbst zu finanzieren sind. Deswegen tragen alle<br />
Versicherten im Basistarif einen Vorerkrankungszuschlag (den sogenannten<br />
Tau-Zuschlag).<br />
• Zu den Vorerkrankungsleistungen kommen die sogenannten Überschäden,<br />
also Leistungsbeträge, die über den für diese Periode angenommenen Planleistungsbeträgen<br />
liegen.<br />
Da die Unternehmen unterschiedlich durch diese finanziellen Verpflichtungen<br />
betroffen sind, greift für diese beiden Bereiche zusammen ein Leistungsausgleich,<br />
<strong>der</strong> in zwei Stufen arbeitet:<br />
1. Es werden die Unterschiede zwischen den beobachteten Schäden in den<br />
Unternehmen und den beobachteten Branchendurchschnitten <strong>der</strong> Schäden<br />
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