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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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164<br />

Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Monatliche Brutto­Neugeschäftsprämien<br />

bei 0 Euro Selbstbehalt BTB<br />

Alter<br />

100 Prozent Erstattung 20 Prozent Erstattung<br />

1.7. 1.7. Verände­ 1.7. 1.7. Verände­<br />

<strong>2011</strong> 2010 rung <strong>2011</strong> 2010 rung<br />

in Euro in Euro in Prozent in Euro in Euro in Prozent<br />

Kin<strong>der</strong> 0-15 240,34 231,52 3,81 48,07 46,30 3,82<br />

Jugendliche<br />

(weiblich)<br />

Jugendliche<br />

(männlich)<br />

16-20 266,81 257,16 3,75 53,36 51,43 3,75<br />

16-20 242,62 232,29 4,45 48,53 46,46 4,46<br />

Monatliche Brutto­Neugeschäftsprämien<br />

bei 0 Euro Selbstbehalt BTN<br />

Alter 1.7.<strong>2011</strong> 1.1.2009 Verän<strong>der</strong>ung<br />

in Euro in Euro in Prozent<br />

Kin<strong>der</strong> 0-15 215,28 226,18 -4,82<br />

Jugendliche<br />

(weiblich)<br />

Jugendliche<br />

(männlich)<br />

16-20 247,79 275,07 -9,92<br />

16-20 218,35 245,95 -11,22<br />

R11/5208<br />

R11/5209<br />

Bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen erfolgt keine Bildung von Alterungs rückstellungen.<br />

5.3 Beitrags­ und Leistungsausgleich im Basistarif<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung des<br />

Wettbewerbs in <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde zum<br />

1. Januar 2009 <strong>der</strong> branchenweit einheitliche Basistarif bei den Krankenversicherungsunternehmen,<br />

die die substitutive Krankenversicherung betreiben,<br />

eingeführt. Der Basistarif ist ein in § 12 Abs. 1a bis 1d VAG definierter Krankenversicherungsschutz<br />

mit Kontrahierungszwang für die Versicherer. Parallel<br />

zur Kalkulation des Basistarifs wurde von den Versicherungsunternehmen, die<br />

diesen Tarif anbieten müssen, ein Vertragswerk erarbeitet, aus dem eine Gesellschaft<br />

Bürgerlichen Rechts mit dem Namen „Basis-Pool“ hervorging. Ende des<br />

Jahres 2008 wurde <strong>der</strong> Vertrag, nach <strong>der</strong> Genehmigung durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), von allen Gesellschaftern ratifiziert.<br />

Die Gesellschaft hat unter an<strong>der</strong>em die Aufgabe, die finanziellen Ausgleiche<br />

gemäß § 12g VAG durchzuführen. Der <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

ist zur Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft berechtigt und

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