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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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158<br />

Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Monatliche Brutto­Neugeschäftsprämien STB<br />

Alter<br />

100 Prozent Erstattung 20 Prozent Erstattung<br />

1.7. 1.7. Verände­ 1.7. 1.7. Verände­<br />

<strong>2011</strong> 2010 rung <strong>2011</strong> 2010 rung<br />

in Euro in Euro in Prozent in Euro in Euro in Prozent<br />

Kin<strong>der</strong> 0-15 126,71 124,99 1,38 25,34 25,00 1,36<br />

Jugendliche<br />

(weiblich)<br />

Jugendliche<br />

(männlich)<br />

16-20 149,77 148,97 0,54 29,95 29,79 0,54<br />

16-20 118,61 114,69 3,42 23,72 22,90 3,58<br />

R11/5203<br />

Die ab 1. Juli <strong>2011</strong> für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche des Standardtarifs für Nicht-Beihilfeberechtigte<br />

gültigen monatlichen Brutto-Neugeschäftsprämien bei Ansatz<br />

des beispielhaften <strong>Verband</strong>skostensatzes im Vergleich zu den zuletzt gültigen<br />

Prämien sind in <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />

Monatliche Brutto­Neugeschäftsprämien STN<br />

Alter 1.7.<strong>2011</strong> 1.1.2009 Verän<strong>der</strong>ung<br />

in Euro in Euro in Prozent<br />

Kin<strong>der</strong> 0-15 114,33 117,36 -2,58<br />

Jugendliche<br />

(weiblich)<br />

Jugendliche<br />

(männlich)<br />

16-20 141,47 147,03 -3,78<br />

16-20 105,25 115,24 -8,67<br />

Beitragsanpassungen im Basistarif zum 1. Juli <strong>2011</strong><br />

R11/5204<br />

Eine Grundlage <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> Beiträge des Basistarifs bildeten die Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

<strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-Sterbetafel 2012 mit Projektion auf das Jahr<br />

2016, allerdings ohne Begrenzung auf die Vorgängertafel <strong>PKV</strong>-<strong>2011</strong>. Um die<br />

Morbidität <strong>der</strong> zu erwartenden Klientel, die sich aus dem modifizierten Standardtarif<br />

ableiten ließ, darzustellen, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten mit<br />

Korrekturfaktoren multipliziert. Die Stornowahrscheinlichkeiten wurden aus <strong>der</strong><br />

Stornostatistik <strong>der</strong> BaFin des Jahres 2009 abgeleitet. Gemäß § 5 Abs. 2 KalV<br />

dürfen bei Gewährung von Versicherung im Basistarif außer den Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

und dem Abgang zur Gesetzlichen Krankenversicherung keine<br />

weiteren Abgangswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden.<br />

Die Herleitung <strong>der</strong> Kopfschäden erfolgte auf Basis <strong>der</strong> rechnungsmäßigen Kopfschäden<br />

des jeweiligen Standardtarifs. Der Berechnung <strong>der</strong> tariflichen Kopfschäden<br />

<strong>der</strong> Tarifstufe BTN für die Beobachtungseinheiten Männer und Frauen

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