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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

müssen für jeden nach Art <strong>der</strong> Lebensversicherung kalkulierten Tarif für die<br />

Beobachtungseinheiten Männer und Frauen jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den<br />

kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten verglichen<br />

werden. Ergibt hier die dem Treuhän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> BaFin vorzulegende<br />

Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, hat<br />

das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung<br />

des Treuhän<strong>der</strong>s anzupassen.<br />

Diese jährliche Überprüfung <strong>der</strong> Beiträge sowie Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

findet auch im Standard- und Basistarif statt. Da diese Tarife per Gesetz Einheitstarife<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

e. V. sind, erfolgt auch die Beobachtung gemeinsam. Um die Rechnungsgrundlagen<br />

jährlich zu überprüfen, melden die einzelnen Unternehmen<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Daten, das heißt die beobachteten Leistungen und Bestände,<br />

gemäß Poolvertrag des Standardtarifs bzw. des Basistarifs an den <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>,<br />

<strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Beitragskalkulationen für die Tarife durchführt. Die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

und die rechnungsmäßigen Versicherungsleistungen müssen für alle<br />

Beobachtungseinheiten getrennt gegenübergestellt werden. Zur Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Notwendigkeit einer Beitragsanpassung dient <strong>der</strong> sogenannte Auslösende<br />

Faktor. Ein Verfahren zur Berechnung des Auslösenden Faktors wird in <strong>der</strong><br />

Kalkulationsverordnung (KalV) beschrieben, wobei auch äquivalente Verfahren<br />

zulässig sind. Ebenfalls in <strong>der</strong> KalV wird das Verfahren zur Gegenüberstellung<br />

<strong>der</strong> kalkulierten mit den zuletzt veröffentlichten Sterbewahrscheinlichkeiten,<br />

das heißt die Berechnung des Auslösenden Faktors Sterblichkeit beschrieben.<br />

Die Vorgehensweise zur Berechnung <strong>der</strong> Auslösenden Faktoren für den Standardtarif<br />

bzw. den Basistarif wird in den entsprechenden Technischen Berechnungsgrundlagen<br />

festgelegt.<br />

Im Standardtarif für Beihilfeberechtigte STB (für versicherte Personen mit<br />

Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen)<br />

sprach <strong>der</strong> Auslösende Faktor in allen Beobachtungseinheiten an. Deshalb<br />

wurden zum 1. Juli <strong>2011</strong> Beitragsanpassungen durchgeführt. Im Standardtarif<br />

für Nicht-Beihilfeberechtigte STN (für versicherte Personen ohne Anspruch auf<br />

Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen) sprach <strong>der</strong><br />

Auslösende Faktor in <strong>der</strong> Beobachtungseinheit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen an.<br />

Zum 1. Juli <strong>2011</strong> fand daher dort eine Beitragsanpassung statt.<br />

Der Auslösende Faktor Sterblichkeit lag in keiner Beobachtungseinheit des<br />

Standardtarifs absolut über 5 Prozent.<br />

Im Basistarif für Beihilfeberechtigte BTB (für versicherte Personen mit Anspruch<br />

auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen) und im<br />

Basistarif für Nicht-Beihilfeberechtigte BTN (für versicherte Personen ohne<br />

Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen)<br />

sprachen die Auslösenden Faktoren jeweils in <strong>der</strong> Beobachtungseinheit <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen an. In den Beobachtungseinheiten <strong>der</strong> Männer und<br />

Frauen lagen jeweils die Auslösenden Faktoren Sterblichkeit absolut über <strong>der</strong><br />

Grenze von 5 Prozent. Deshalb wurden im BTB und BTN zum 1. Juli <strong>2011</strong> Beitragsanpassungen<br />

notwendig.<br />

Die Beiträge wurden gemäß den in § 10 <strong>der</strong> KalV vorgeschriebenen Grundsätzen<br />

nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Versicherungsmathematik berechnet. Dabei<br />

erfolgte die Berechnung getrennt nach den Beobachtungseinheiten Männer und<br />

Frauen, Kin<strong>der</strong> (Alter 0 bis einschließlich 15) sowie männliche und weibliche<br />

Jugendliche (jeweils Alter 16 bis einschließlich 20) sowie in Abhängigkeit vom<br />

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