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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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152<br />

Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lassen sich die Verän<strong>der</strong>ungen in den Rest-Lebenserwartungen<br />

bei einzelnen Altern ersehen. Dabei sind nicht nur die Lebenserwartungen<br />

<strong>der</strong> Tafeln <strong>PKV</strong>-2010, -<strong>2011</strong> und -2012 dargestellt, son<strong>der</strong>n auch die aus<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Sterbetafel <strong>der</strong> Bevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt),<br />

die aus den Daten <strong>der</strong> Jahre 2008 bis 2010 berechnet wurde.<br />

Restliche Lebenserwartung in Jahren<br />

Alter Bevölkerung*<br />

<strong>PKV</strong>­<br />

2010<br />

Frauen Männer<br />

<strong>PKV</strong>­<br />

<strong>2011</strong><br />

<strong>PKV</strong>­<br />

2012<br />

Bevölkerung*<br />

<strong>PKV</strong>­<br />

2010<br />

<strong>PKV</strong>­<br />

<strong>2011</strong><br />

<strong>PKV</strong>­<br />

2012<br />

0 82,59 87,28 87,34 87,41 77,51 83,85 83,97 84,04<br />

10 72,94 77,38 77,44 77,50 67,90 73,97 74,08 74,15<br />

20 63,03 67,47 67,53 67,59 58,05 64,10 64,20 64,27<br />

30 53,16 57,60 57,66 57,72 48,36 54,32 54,43 54,49<br />

40 43,37 47,72 47,77 47,83 38,73 44,50 44,59 44,66<br />

50 33,86 37,99 38,04 38,10 29,50 34,85 34,94 34,99<br />

60 24,85 28,59 28,64 28,68 21,16 25,64 25,72 25,78<br />

70 16,41 19,56 19,60 19,64 13,74 16,98 17,06 17,12<br />

80 9,06 11,33 11,34 11,36 7,71 9,55 9,59 9,61<br />

90 4,27 5,39 5,39 5,39 3,88 4,57 4,57 4,57<br />

100 2,15 2,17 2,17 2,17 1,99 2,13 2,13 2,13<br />

* Quelle: Statistisches Bundesamt<br />

R11/5103<br />

Modellrechnungen haben ergeben, dass die geringe Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterbetafel<br />

von <strong>PKV</strong>-<strong>2011</strong> auf <strong>PKV</strong>-2012 auch nur einen sehr geringen Einfluss auf die Beiträge<br />

hat.<br />

5.2 Beitragsanpassungen im Standard­ und Basistarif<br />

Da in <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ein großes Än<strong>der</strong>ungsrisiko hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Krankheitskosten besteht, müssen die Versicherungsunternehmen<br />

regelmäßig überprüfen, ob die Beiträge <strong>der</strong> Versicherten noch den gegebenen<br />

Verhältnissen entsprechen. Eine Beitragsanpassung stellt eine einseitige Vertragsän<strong>der</strong>ung<br />

dar, die in § 12b Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(VAG) geregelt wird. Danach müssen die Versicherer mindestens einmal jährlich<br />

für jeden nach Art <strong>der</strong> Lebensversicherung kalkulierten Tarif für jede Beobachtungseinheit<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen mit den kalkulierten (rechnungsmäßigen) Versicherungsleistungen<br />

vergleichen. Diese Gegenüberstellung muss dem mathematischen<br />

Treuhän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) vorgelegt werden. Falls die erfor<strong>der</strong>lichen und die rechnungsmäßigen<br />

Leistungen einer Beobachtungseinheit eines Tarifs um einen in den Versicherungsbedingungen<br />

festgelegten Prozentsatz, maximal 10 Prozent, voneinan<strong>der</strong><br />

abweichen, müssen die Prämien dieser Beobachtungseinheit überprüft werden.<br />

Ist diese Abweichung nicht nur als vorübergehend anzusehen, sind die Beiträge<br />

mit Zustimmung des mathematischen Treuhän<strong>der</strong>s anzupassen. Außerdem

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