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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Ausdehnung des<br />

Antidiskriminierungsrechts<br />

auf an<strong>der</strong>e Merkmale<br />

146<br />

Rechtliche Entwicklungen<br />

<strong>der</strong> Europäische Richtliniengeber in Artikel 5 Abs. 1 <strong>der</strong> Richtlinie 2004/113 für<br />

das Versicherungswesen dahingehend konkretisiert, dass <strong>der</strong> Faktor Geschlecht<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens<br />

nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führe. Der Richtliniengeber<br />

habe sich damit die Prämisse zu eigen gemacht, dass für die Zwecke<br />

<strong>der</strong> Anwendung des in Artikel 21 und 23 <strong>der</strong> Charta verbürgten Grundsatzes <strong>der</strong><br />

Gleichbehandlung von Männern und Frauen die Lage von Männern und die Lage<br />

von Frauen in Bezug auf die Prämien und Leistungen <strong>der</strong> von ihnen abgeschlossenen<br />

Versicherungen vergleichbar sei. Die Ausnahmevorschrift des Artikel 5<br />

Abs. 2 <strong>der</strong> Richtlinie 2004/113 laufe <strong>der</strong> Verwirklichung dieser Prämisse und <strong>der</strong><br />

entsprechenden Regelungen in Artikel 21 und 23 <strong>der</strong> Charta entgegen, da die Ausnahme<br />

nicht nur für einen Übergangszeitraum, son<strong>der</strong>n unbefristet gelte. Sie sei<br />

daher mit Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen. Die<br />

Ungültigkeit trete mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ein. Bei <strong>der</strong> Fristsetzung<br />

orientiert sich <strong>der</strong> EuGH an dem in <strong>der</strong> Richtlinie verankerten Prüfungsverfahren.<br />

Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember <strong>2011</strong> unverbindliche Leitlinien<br />

veröffentlicht, um die Umsetzung des EuGH-Urteils in den nationalen<br />

Versicherungsmärkten zu unterstützen. Insbeson<strong>der</strong>e enthalten die Leitlinien<br />

Auslegungshilfen zur Unterscheidung zwischen Alt- und Neuvertragsabschluss.<br />

Entscheidend für die Umsetzung des Urteils ist die Än<strong>der</strong>ung des für die <strong>privaten</strong><br />

Krankenversicherungsunternehmen unmittelbar anwendbaren deutschen<br />

Rechts. Entsprechende Än<strong>der</strong>ungen werden <strong>der</strong>zeit vom deutschen Gesetzgeber<br />

ausgearbeitet. Für die Private Krankenversicherung soll eine Umsetzung des<br />

Urteils nur für das Neugeschäft gelten, nicht für den Bestand.<br />

Auf europäischer Ebene wird weiterhin <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Kommission am<br />

2. Juli 2008 vorgelegte Vorschlag für eine Antidiskriminierungsrichtlinie diskutiert.<br />

Die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behin<strong>der</strong>ung, Alter und sexuelle<br />

Ausrichtung sollen in das EU-Antidiskriminierungsrecht einbezogen werden. Der<br />

Vorschlagstext enthält eine beson<strong>der</strong>e Regelung für die Versicherungswirtschaft,<br />

wonach die Mitgliedstaaten zur Zulassung von Ungleichbehandlungen bei Finanzdienstleistungen<br />

ermächtigt werden, wenn die Berücksichtigung von Alter und<br />

Behin<strong>der</strong>ung für das Produkt zentral ist und die Risikobewertung auf Grundlage<br />

versicherungsmathematischer Berechnungen bzw. statistischer Daten erfolgt. Der<br />

letzte Kompromisstext <strong>der</strong> polnischen Ratspräsidentschaft aus dem Herbst <strong>2011</strong><br />

sieht nun eine Regelung vor, die klarstellt, dass versicherungsmäßige Risikodifferenzierungen<br />

nach Alter und Behin<strong>der</strong>ung unter bestimmten Voraussetzungen<br />

grundsätzlich keine Diskriminierung darstellen. Der europäische Dachverband<br />

<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft, Insurance Europe (ehemals: Comité Européen des<br />

Assurances - CEA), hat eine Studie zu möglichen Auswirkungen eines Verbots <strong>der</strong><br />

Differenzierung nach Alter und Behin<strong>der</strong>ung in Auftrag gegeben; Gegenstand <strong>der</strong><br />

Studie ist unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> deutsche Markt. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> wird diese Studie<br />

unterstützen und die politischen Verhandlungen auf europäischer Ebene weiter<br />

begleiten.

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