PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Ausdehnung des<br />
Antidiskriminierungsrechts<br />
auf an<strong>der</strong>e Merkmale<br />
146<br />
Rechtliche Entwicklungen<br />
<strong>der</strong> Europäische Richtliniengeber in Artikel 5 Abs. 1 <strong>der</strong> Richtlinie 2004/113 für<br />
das Versicherungswesen dahingehend konkretisiert, dass <strong>der</strong> Faktor Geschlecht<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens<br />
nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führe. Der Richtliniengeber<br />
habe sich damit die Prämisse zu eigen gemacht, dass für die Zwecke<br />
<strong>der</strong> Anwendung des in Artikel 21 und 23 <strong>der</strong> Charta verbürgten Grundsatzes <strong>der</strong><br />
Gleichbehandlung von Männern und Frauen die Lage von Männern und die Lage<br />
von Frauen in Bezug auf die Prämien und Leistungen <strong>der</strong> von ihnen abgeschlossenen<br />
Versicherungen vergleichbar sei. Die Ausnahmevorschrift des Artikel 5<br />
Abs. 2 <strong>der</strong> Richtlinie 2004/113 laufe <strong>der</strong> Verwirklichung dieser Prämisse und <strong>der</strong><br />
entsprechenden Regelungen in Artikel 21 und 23 <strong>der</strong> Charta entgegen, da die Ausnahme<br />
nicht nur für einen Übergangszeitraum, son<strong>der</strong>n unbefristet gelte. Sie sei<br />
daher mit Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen. Die<br />
Ungültigkeit trete mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ein. Bei <strong>der</strong> Fristsetzung<br />
orientiert sich <strong>der</strong> EuGH an dem in <strong>der</strong> Richtlinie verankerten Prüfungsverfahren.<br />
Die Europäische Kommission hat am 22. Dezember <strong>2011</strong> unverbindliche Leitlinien<br />
veröffentlicht, um die Umsetzung des EuGH-Urteils in den nationalen<br />
Versicherungsmärkten zu unterstützen. Insbeson<strong>der</strong>e enthalten die Leitlinien<br />
Auslegungshilfen zur Unterscheidung zwischen Alt- und Neuvertragsabschluss.<br />
Entscheidend für die Umsetzung des Urteils ist die Än<strong>der</strong>ung des für die <strong>privaten</strong><br />
Krankenversicherungsunternehmen unmittelbar anwendbaren deutschen<br />
Rechts. Entsprechende Än<strong>der</strong>ungen werden <strong>der</strong>zeit vom deutschen Gesetzgeber<br />
ausgearbeitet. Für die Private Krankenversicherung soll eine Umsetzung des<br />
Urteils nur für das Neugeschäft gelten, nicht für den Bestand.<br />
Auf europäischer Ebene wird weiterhin <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Kommission am<br />
2. Juli 2008 vorgelegte Vorschlag für eine Antidiskriminierungsrichtlinie diskutiert.<br />
Die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behin<strong>der</strong>ung, Alter und sexuelle<br />
Ausrichtung sollen in das EU-Antidiskriminierungsrecht einbezogen werden. Der<br />
Vorschlagstext enthält eine beson<strong>der</strong>e Regelung für die Versicherungswirtschaft,<br />
wonach die Mitgliedstaaten zur Zulassung von Ungleichbehandlungen bei Finanzdienstleistungen<br />
ermächtigt werden, wenn die Berücksichtigung von Alter und<br />
Behin<strong>der</strong>ung für das Produkt zentral ist und die Risikobewertung auf Grundlage<br />
versicherungsmathematischer Berechnungen bzw. statistischer Daten erfolgt. Der<br />
letzte Kompromisstext <strong>der</strong> polnischen Ratspräsidentschaft aus dem Herbst <strong>2011</strong><br />
sieht nun eine Regelung vor, die klarstellt, dass versicherungsmäßige Risikodifferenzierungen<br />
nach Alter und Behin<strong>der</strong>ung unter bestimmten Voraussetzungen<br />
grundsätzlich keine Diskriminierung darstellen. Der europäische Dachverband<br />
<strong>der</strong> Versicherungswirtschaft, Insurance Europe (ehemals: Comité Européen des<br />
Assurances - CEA), hat eine Studie zu möglichen Auswirkungen eines Verbots <strong>der</strong><br />
Differenzierung nach Alter und Behin<strong>der</strong>ung in Auftrag gegeben; Gegenstand <strong>der</strong><br />
Studie ist unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> deutsche Markt. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> wird diese Studie<br />
unterstützen und die politischen Verhandlungen auf europäischer Ebene weiter<br />
begleiten.