PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Rechtliche Entwicklungen<br />
Land fließen, in dem <strong>der</strong> Marktteilnehmer sitzt, also nicht in das Land, in dem<br />
gehandelt wird.<br />
Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> Steuer soll grundsätzlich <strong>der</strong> gezahlte bzw. geschuldete<br />
Preis, hilfsweise <strong>der</strong> marktübliche Preis sein. Bei Derivatgeschäften soll es<br />
<strong>der</strong> Nominalwert des Geschäfts sein.<br />
Der Steuersatz soll allgemein für Geschäfte mit Aktien und Anleihen 0,1 Prozent<br />
betragen, für Derivatgeschäfte 0,01 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen geht<br />
die Kommission von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 57 Mrd. Euro aus. Die<br />
Mitgliedstaaten sollen höhere Steuersätze festlegen dürfen.<br />
Zur Einführung <strong>der</strong> Steuer ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten in <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union erfor<strong>der</strong>lich (Art. 113 AEUV). Unter bestimmten Bedingungen<br />
wäre es auch möglich, die Steuer im Rahmen <strong>der</strong> verstärkten Zusammenarbeit<br />
in nur einigen, mindestens jedoch neun Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
einzuführen (Art. 20 EUV; Artikel 326, 327, 329, 333 AEUV).<br />
Die Europäische Kommission hat den Vorschlag nach Stellungnahme des Europäischen<br />
Parlaments mit allen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union im Ministerrat<br />
erörtert. Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU sind weiterhin uneins darüber, ob eine<br />
Finanztransaktionssteuer eingeführt werden soll. Im Bundesfinanzministerium<br />
werden seit Ende 2010 vorbereitende Überlegungen zur Einführung dieser Steuer<br />
angestellt. Von den Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag wird die Einführung<br />
<strong>der</strong> Steuer nachdrücklich unterstützt. Auf europäischer Ebene hat sich<br />
das Europäische Parlament bereits Anfang März <strong>2011</strong> mit großer (Dreiviertel-)<br />
Mehrheit für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausgesprochen.<br />
Die Steuer soll danach möglichst auf globaler Ebene eingeführt werden. Sollte<br />
dies nicht möglich sein, soll die Europäische Union die Steuer in einem ersten<br />
Schritt im Alleingang einführen. Aus Sicht des Parlaments soll die Steuer dabei<br />
auf möglichst breiter Grundlage erhoben werden (einschl. von OTC-Geschäften).<br />
Allerdings ist die Entschließung rechtlich nicht bindend.<br />
Die Spitzenverbände <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft haben zu den Überlegungen zur<br />
Einführung einer Finanztransaktionssteuer Stellung genommen.<br />
In <strong>der</strong> Europäischen Union wird gegenwärtig weiterhin intensiv über die Einführung<br />
einer Finanztransaktionssteuer diskutiert. Das gilt ungeachtet <strong>der</strong> seit<br />
Anfang 2012 geführten Diskussion, ob statt des Richtlinienvorschlages für eine<br />
Finanztransaktionssteuer eine Börsenumsatzsteuer nach britschem Muster<br />
(stamp duty) eingeführt werden sollte.<br />
Reform <strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />
Das Bundesfinanzministerium hat am 16. Dezember <strong>2011</strong> den Referentenentwurf<br />
eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />
(Verkehrsteuerän<strong>der</strong>ungsgesetz) vorgelegt. Aus Sicht<br />
<strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ist auf zwei Regelungskomplexe hinzuweisen:<br />
• Der Befreiungstatbestand für Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
in § 4 Satz 1 Nr. 5 Versicherungssteuergesetz soll dahingehend<br />
klargestellt werden, dass neben den Beiträgen zur gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung auch freiwillige Pflegeversicherungsbeiträge von <strong>der</strong><br />
Versicherungssteuer befreit sind.