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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Rechtliche Entwicklungen<br />

Land fließen, in dem <strong>der</strong> Marktteilnehmer sitzt, also nicht in das Land, in dem<br />

gehandelt wird.<br />

Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> Steuer soll grundsätzlich <strong>der</strong> gezahlte bzw. geschuldete<br />

Preis, hilfsweise <strong>der</strong> marktübliche Preis sein. Bei Derivatgeschäften soll es<br />

<strong>der</strong> Nominalwert des Geschäfts sein.<br />

Der Steuersatz soll allgemein für Geschäfte mit Aktien und Anleihen 0,1 Prozent<br />

betragen, für Derivatgeschäfte 0,01 Prozent. Unter diesen Voraussetzungen geht<br />

die Kommission von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 57 Mrd. Euro aus. Die<br />

Mitgliedstaaten sollen höhere Steuersätze festlegen dürfen.<br />

Zur Einführung <strong>der</strong> Steuer ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union erfor<strong>der</strong>lich (Art. 113 AEUV). Unter bestimmten Bedingungen<br />

wäre es auch möglich, die Steuer im Rahmen <strong>der</strong> verstärkten Zusammenarbeit<br />

in nur einigen, mindestens jedoch neun Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

einzuführen (Art. 20 EUV; Artikel 326, 327, 329, 333 AEUV).<br />

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag nach Stellungnahme des Europäischen<br />

Parlaments mit allen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union im Ministerrat<br />

erörtert. Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU sind weiterhin uneins darüber, ob eine<br />

Finanztransaktionssteuer eingeführt werden soll. Im Bundesfinanzministerium<br />

werden seit Ende 2010 vorbereitende Überlegungen zur Einführung dieser Steuer<br />

angestellt. Von den Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag wird die Einführung<br />

<strong>der</strong> Steuer nachdrücklich unterstützt. Auf europäischer Ebene hat sich<br />

das Europäische Parlament bereits Anfang März <strong>2011</strong> mit großer (Dreiviertel-)<br />

Mehrheit für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausgesprochen.<br />

Die Steuer soll danach möglichst auf globaler Ebene eingeführt werden. Sollte<br />

dies nicht möglich sein, soll die Europäische Union die Steuer in einem ersten<br />

Schritt im Alleingang einführen. Aus Sicht des Parlaments soll die Steuer dabei<br />

auf möglichst breiter Grundlage erhoben werden (einschl. von OTC-Geschäften).<br />

Allerdings ist die Entschließung rechtlich nicht bindend.<br />

Die Spitzenverbände <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft haben zu den Überlegungen zur<br />

Einführung einer Finanztransaktionssteuer Stellung genommen.<br />

In <strong>der</strong> Europäischen Union wird gegenwärtig weiterhin intensiv über die Einführung<br />

einer Finanztransaktionssteuer diskutiert. Das gilt ungeachtet <strong>der</strong> seit<br />

Anfang 2012 geführten Diskussion, ob statt des Richtlinienvorschlages für eine<br />

Finanztransaktionssteuer eine Börsenumsatzsteuer nach britschem Muster<br />

(stamp duty) eingeführt werden sollte.<br />

Reform <strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />

Das Bundesfinanzministerium hat am 16. Dezember <strong>2011</strong> den Referentenentwurf<br />

eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes<br />

(Verkehrsteuerän<strong>der</strong>ungsgesetz) vorgelegt. Aus Sicht<br />

<strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung ist auf zwei Regelungskomplexe hinzuweisen:<br />

• Der Befreiungstatbestand für Beiträge zur Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

in § 4 Satz 1 Nr. 5 Versicherungssteuergesetz soll dahingehend<br />

klargestellt werden, dass neben den Beiträgen zur gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung auch freiwillige Pflegeversicherungsbeiträge von <strong>der</strong><br />

Versicherungssteuer befreit sind.

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