PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Rechtliche Entwicklungen<br />
sei es dann, ob <strong>der</strong> Arbeitnehmer die Sache unmittelbar vom Arbeitgeber erhalte<br />
o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Arbeitnehmer die Sache von einem Dritten, hier dem Versicherer, auf<br />
Kosten des Arbeitgebers beziehe. Habe <strong>der</strong> Arbeitnehmer dagegen auch einen<br />
Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber anstelle <strong>der</strong> Sache den Barlohn in Höhe<br />
des Wertes ausbezahle, liege Barlohn vor. Die 44 Euro Freigrenze gelte dann nicht.<br />
Nach diesen Maßstäben hält es <strong>der</strong> Bundesfinanzhof für möglich, dass <strong>der</strong> aufgrund<br />
einer Gruppenversicherung des Arbeitgebers den Arbeitnehmern gewährte<br />
Versicherungsschutz als Sachlohn bewertet werden könne (dies war im konkreten<br />
Fall durch die Vorinstanz anhand <strong>der</strong> Maßstäbe des BFH noch zu klären). In diesem<br />
Fall gelte dann auch die 44 Euro Freigrenze. Die Rechtsprechung weicht von<br />
den bisherigen Lohnsteuerrichtlinien ab. R 8.1 Absatz 3 Satz 2 LStR bestimmt,<br />
dass auf Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers die Freigrenze nach § 8<br />
Absatz 2 Satz 9 EStG keine Anwendung finde. Dies gelte auch, „wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
als Versicherungsnehmer dem Arbeitnehmer Versicherungsschutz verschafft“.<br />
Es war daher fraglich, inwieweit die Finanzverwaltung die abweichende<br />
Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Verhältnis zu den geltenden Lohnsteuerrichtlinien<br />
bewertet. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde nunmehr<br />
im Bundessteuerblatt II, Seite 767, veröffentlicht. Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung im<br />
Bundessteuerblatt steht fest, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung des<br />
Bundesfinanzhofs anwendet.<br />
Foreign Account Compliance Act (FATCA)<br />
Der „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) wurde in den USA am 18. März<br />
2010 im Rahmen des “Hiring Incentives to Restore Employment Act” (Hire Act)<br />
verabschiedet und verschärft die Meldeverpflichtungen ausländischer Unternehmen<br />
gegen über <strong>der</strong> amerikanischen Steuerbehörde, Internal Revenue Service<br />
(IRS): Nicht-US-Finanzdienstleister sollen vertraglich zur Übernahme von Identifizierungs-<br />
und Meldeverpflichtungen ihrer in den USA steuerpflichtigen Kunden<br />
verpflichtet werden. Wird ein entsprechen<strong>der</strong> Vertrag nicht abgeschlossen, drohen<br />
dem Unternehmen ein Abzug von 30 Prozent Quellensteuer auf alle Einkünfte<br />
aus US-Quellen und auf alle Erlöse aus <strong>der</strong> Veräußerung o<strong>der</strong> einer sonstigen<br />
Verfügung über Zins-und Dividendenpapiere. Die Einführung <strong>der</strong> FATCA-Bestimmungen<br />
soll schrittweise ab dem 1. Januar 2013 erfolgen.<br />
Von diesen Regelungen sind auch Versicherungsunternehmen betroffen. Ob<br />
private Krankenversicherungsunternehmen als teilnehmende „Foreign Financial<br />
Institutions“ qualifiziert werden können bzw. ob und inwieweit Produkte <strong>der</strong><br />
Privaten Kranken- und Pflegeversicherung von FATCA erfasst werden, ist <strong>der</strong>zeit<br />
noch nicht abschließend geklärt. Der im Sinne einer Rahmengesetzgebung erlassene<br />
Hire Act wird <strong>der</strong>zeit durch Mitteilungen konkretisiert, die die Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> Finanzverwaltung zu den FATCA-Regelungen wi<strong>der</strong>spiegeln (abrufbar unter:<br />
http://www.irs.gov/businesses/corporations/article/0,,id=236667,00.html). Aus<br />
<strong>der</strong> Mitteilung Notive 2010-60 ergibt sich, dass grundsätzlich sogenannte „Cash-<br />
Value-Produkte“, wobei <strong>der</strong> Begriff nicht näher spezifiziert wird, und „Versicherungen<br />
mit einer Investmentkomponente“ einbezogen werden sollen.<br />
Anrechnung ausländischer Quellensteuern (§ 34c EStG)<br />
In Betriebsprüfungen vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass nach<br />
Maßgabe des § 34c Absatz 1 Satz 4 EStG in <strong>der</strong> Fassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz<br />
vom 16. März 2003 (Bundesgesetzblatt 2003, I, S. 660