PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Rechtliche Entwicklungen<br />
4.4 Aufsicht, Solvabilität und Risikomanagement<br />
Aktueller Stand von Solvency II<br />
Der Terminplan für die Omnibus II-Richtlinie hat sich im Jahr <strong>2011</strong> mehrfach verzögert.<br />
Ursprünglich war geplant, dass <strong>der</strong> Wirtschafts- und Währungsausschuss<br />
Ende November <strong>2011</strong> abstimmt. Zurzeit verhandeln die Abgeordneten allerdings<br />
noch über Kompromissän<strong>der</strong>ungsanträge. Die Abstimmung im Wirtschafts- und<br />
Währungsausschuss erfolgte am 21. März 2012.<br />
Der Trilog zwischen Rat und Parlament sowie <strong>der</strong> Europäischen Kommission wird<br />
danach unter <strong>der</strong> Ratspräsidentschaft Dänemarks stattfinden. Die Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie könnte nach einer Einigung noch im vierten Quartal 2012 erfolgen.<br />
Nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Richtlinie kann die Europäische Kommission die<br />
Ebene 2-Durchführungsbestimmungen formell verabschieden.<br />
Durch den Lissabon-Vertrag und die neue Struktur <strong>der</strong> Finanzaufsicht ergibt<br />
sich insgesamt eine starke Regulierungsdichte: 2012 wird durch die Parallelität<br />
von Ebene 1 (Omnibus II-Richtlinie), delegierten Rechtsakten, technischen<br />
Regulierungs- und Implementierungsstandards, Durchführungsstandards sowie<br />
Aufsichtsleitlinien geprägt sein. Hinzu kommen zwei weitere nationale Gesetzgebungsebenen<br />
(Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes und gegebenenfalls<br />
nationale Verordnungen).<br />
VAGNovelle 2012<br />
Das Bundesfinanzministerium hat am 23. August <strong>2011</strong> einen Referentenentwurf<br />
für ein Zehntes Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG-<br />
Novelle <strong>2011</strong>) veröffentlicht. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> hat hierzu eine Stellungnahme<br />
abgegeben. Die Novelle dient in erster Linie <strong>der</strong> fristgerechten Umsetzung <strong>der</strong><br />
Solvency II-Rahmenrichtlinie. Er beschränkt sich demgemäß weitgehend darauf,<br />
die Rahmenrichtlinie in deutsches Recht – zum Teil in <strong>der</strong> wörtlichen amtlichen<br />
Übersetzung – umzusetzen. Daneben sollen von <strong>der</strong> Rahmenrichtlinie unberührte<br />
Regelungsbereiche, etwa die Regelungen über die substitutive Krankenversicherung<br />
einschließlich des Basistarifs, nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums<br />
möglichst unverän<strong>der</strong>t fortgeschrieben werden. Auf drei, aus Sicht <strong>der</strong><br />
Privaten Krankenversicherung bedeutsame Regelungsbereiche, ist allerdings<br />
hinzuweisen:<br />
• Anerkennung <strong>der</strong> ungebundenen RfB als Eigenmittel in <strong>der</strong> Solvenzbilanz<br />
(§ 130 i.V.m. § 142 VAG-Entwurf)<br />
• Trennung von Handelsbilanz und Solvenz-Bilanz<br />
• Sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Unisex-Rechtsprechung des EuGH<br />
Inflationsneutrales Bewertungsverfahren<br />
Das seit <strong>der</strong> fünften Quantitativen Auswirkungsstudie (QIS5) „Solvency II/QIS“<br />
weiterentwickelte inflationsneutrale Bewertungsverfahren zur Neubewertung <strong>der</strong><br />
versicherungstechnischen Rückstellungen in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> unter Solvency II wurde<br />
während einer QIS6 von 5. März bis 13. April 2012 getestet. Hauptunterschied im<br />
inflationsneutralen Bewertungsverfahren im Vergleich zur QIS5 ist in <strong>der</strong> QIS6<br />
eine noch feinere Berücksichtigung <strong>der</strong> stillen Reserven und Lasten <strong>der</strong> Kapitalanlagen<br />
in den ersten 5 Jahren.<br />
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