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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Rechtliche Entwicklungen<br />

4.4 Aufsicht, Solvabilität und Risikomanagement<br />

Aktueller Stand von Solvency II<br />

Der Terminplan für die Omnibus II-Richtlinie hat sich im Jahr <strong>2011</strong> mehrfach verzögert.<br />

Ursprünglich war geplant, dass <strong>der</strong> Wirtschafts- und Währungsausschuss<br />

Ende November <strong>2011</strong> abstimmt. Zurzeit verhandeln die Abgeordneten allerdings<br />

noch über Kompromissän<strong>der</strong>ungsanträge. Die Abstimmung im Wirtschafts- und<br />

Währungsausschuss erfolgte am 21. März 2012.<br />

Der Trilog zwischen Rat und Parlament sowie <strong>der</strong> Europäischen Kommission wird<br />

danach unter <strong>der</strong> Ratspräsidentschaft Dänemarks stattfinden. Die Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie könnte nach einer Einigung noch im vierten Quartal 2012 erfolgen.<br />

Nach <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Richtlinie kann die Europäische Kommission die<br />

Ebene 2-Durchführungsbestimmungen formell verabschieden.<br />

Durch den Lissabon-Vertrag und die neue Struktur <strong>der</strong> Finanzaufsicht ergibt<br />

sich insgesamt eine starke Regulierungsdichte: 2012 wird durch die Parallelität<br />

von Ebene 1 (Omnibus II-Richtlinie), delegierten Rechtsakten, technischen<br />

Regulierungs- und Implementierungsstandards, Durchführungsstandards sowie<br />

Aufsichtsleitlinien geprägt sein. Hinzu kommen zwei weitere nationale Gesetzgebungsebenen<br />

(Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes und gegebenenfalls<br />

nationale Verordnungen).<br />

VAG­Novelle 2012<br />

Das Bundesfinanzministerium hat am 23. August <strong>2011</strong> einen Referentenentwurf<br />

für ein Zehntes Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG-<br />

Novelle <strong>2011</strong>) veröffentlicht. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> hat hierzu eine Stellungnahme<br />

abgegeben. Die Novelle dient in erster Linie <strong>der</strong> fristgerechten Umsetzung <strong>der</strong><br />

Solvency II-Rahmenrichtlinie. Er beschränkt sich demgemäß weitgehend darauf,<br />

die Rahmenrichtlinie in deutsches Recht – zum Teil in <strong>der</strong> wörtlichen amtlichen<br />

Übersetzung – umzusetzen. Daneben sollen von <strong>der</strong> Rahmenrichtlinie unberührte<br />

Regelungsbereiche, etwa die Regelungen über die substitutive Krankenversicherung<br />

einschließlich des Basistarifs, nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums<br />

möglichst unverän<strong>der</strong>t fortgeschrieben werden. Auf drei, aus Sicht <strong>der</strong><br />

Privaten Krankenversicherung bedeutsame Regelungsbereiche, ist allerdings<br />

hinzuweisen:<br />

• Anerkennung <strong>der</strong> ungebundenen RfB als Eigenmittel in <strong>der</strong> Solvenzbilanz<br />

(§ 130 i.V.m. § 142 VAG-Entwurf)<br />

• Trennung von Handelsbilanz und Solvenz-Bilanz<br />

• Sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Unisex-Rechtsprechung des EuGH<br />

Inflationsneutrales Bewertungsverfahren<br />

Das seit <strong>der</strong> fünften Quantitativen Auswirkungsstudie (QIS5) „Solvency II/QIS“<br />

weiterentwickelte inflationsneutrale Bewertungsverfahren zur Neubewertung <strong>der</strong><br />

versicherungstechnischen Rückstellungen in <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> unter Solvency II wurde<br />

während einer QIS6 von 5. März bis 13. April 2012 getestet. Hauptunterschied im<br />

inflationsneutralen Bewertungsverfahren im Vergleich zur QIS5 ist in <strong>der</strong> QIS6<br />

eine noch feinere Berücksichtigung <strong>der</strong> stillen Reserven und Lasten <strong>der</strong> Kapitalanlagen<br />

in den ersten 5 Jahren.<br />

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