05.12.2012 Aufrufe

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtliche Entwicklungen<br />

Die erbrachten Leistungen müssen aus den Beitragsmitteln an<strong>der</strong>er Mitglie<strong>der</strong><br />

ausgeglichen werden.<br />

Im Hinblick auf die schon heute große und in Zukunft vermutlich weiter steigende<br />

Zahl <strong>der</strong> Nichtzahler drohen <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> und ihren Versicherten erhebliche<br />

wirtschaftliche Belastungen. Der <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> strebt daher eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

an, die einerseits die <strong>PKV</strong>-Unternehmen und damit die vertragstreuen<br />

Versicherungsnehmer entlastet, an<strong>der</strong>erseits den betroffenen Versicherten<br />

Notfallleistungen sowie Leistungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, gewährt und den betroffenen Versicherten vor einem weiteren<br />

uferlosen Anstieg <strong>der</strong> Beitragsrückstände bewahrt.<br />

Nach den <strong>der</strong>zeitig diskutierten Vorschlägen soll für Nichtzahler ein sogenannter<br />

Nichtzahlertarif im Gesetz geschaffen werden. In diesem Tarif soll <strong>der</strong> Versicherungsnehmer<br />

in <strong>der</strong> Zeit als versichert gelten, in <strong>der</strong> sein Normaltarif nach<br />

zweimaliger Mahnung ruhend gestellt ist. Hilfebedürftige im Sinne des SGB II<br />

o<strong>der</strong> SGB XII sollen dagegen nicht in den Nichtzahlertarif. Ihre Versicherung soll<br />

im Basistarif fortgesetzt werden, wo sie aufgrund <strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit nur den<br />

halbierten Beitrag zu zahlen und zudem einen Anspruch auf Zuschussgewährung<br />

zur Krankenversicherung gegen ihren Sozialhilfeträger haben.<br />

Auch im Nichtzahlertarif soll ein Beitrag erhoben werden, <strong>der</strong> den Höchstbeitrag<br />

<strong>der</strong> GKV nicht übersteigen darf. Tatsächlich wird <strong>der</strong> Beitrag für den Nichtzahlertarif<br />

aller Voraussicht nach jedoch weit unter diesem Beitrag liegen. Es<br />

soll keine Alterungsrückstellung neu aufgebaut werden und eine gegebenfalls<br />

bereits vorhandene Alterungsrückstellung teilweise während <strong>der</strong> Versicherung<br />

im Nichtzahlertarif angerechnet, das heißt verbraucht werden.<br />

Wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer alle Beitragsrückstände ausgeglichen hat, soll<br />

die Versicherung in seinem ursprünglichen Tarif fortgesetzt werden. Er soll dabei<br />

bis auf die teilweise verbrauchte Alterungsrückstellung so gestellt werden, als<br />

wäre er die ganze Zeit in seinem Ursprungstarif versichert gewesen. Wurden in<br />

<strong>der</strong> Zwischenzeit Beitragsanpassungen in diesem Tarif durchgeführt, so sollen<br />

sie daher auch für ihn gelten.<br />

125

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!