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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Qualitätsberichte <strong>der</strong><br />

Heimaufsichtsbehörden<br />

116<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

nach § 45c Abs. 6 SGB XI in Verbindung mit § 45d Abs. 3 SGB XI des GKV-Spitzen<strong>Verband</strong>s<br />

und des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung e. V. Eine<br />

Anpassung erfolgte in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Sachsen. Die<br />

<strong>PKV</strong> beteiligte sich bundesweit mit 1,278 Mio. Euro (Vorjahr: 1,092 Mio. Euro)<br />

an dieser För<strong>der</strong>ung. Auf die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte<br />

För<strong>der</strong>ung ehrenamtlicher Strukturen und <strong>der</strong> Selbsthilfe entfiel dabei<br />

ein Anteil von 928.351 Euro (Vorjahr 243.112 Euro).<br />

Neben <strong>der</strong> Veröffentlichungspflicht <strong>der</strong> Transparenzberichte gemäß § 115<br />

Abs. 1a SGB XI sehen nunmehr auch die Landesheimgesetze oftmals die Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Heimaufsichtsbehörden vor. Die Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> wesentlichen Ergebnisse in verständlicher Form erfolgt teilweise<br />

durch die Heimaufsichtsbehörden selbst, durch die Pflegeeinrichtungen o<strong>der</strong><br />

auch durch die Landesverbände <strong>der</strong> Pflegekassen und die <strong>PKV</strong>. Lediglich in den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n Nie<strong>der</strong>sachsen, Saarland und Sachsen sind keine diesbezüglich<br />

Regelungen in den Gesetzen bzw. Gesetzentwürfen hierzu enthalten. Eine Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Berichte ist auch in Thüringen aufgrund <strong>der</strong> Weitergeltung des<br />

bislang gültigen bundesweiten Heimgesetzes nicht vorgesehen. Die Berichte<br />

<strong>der</strong> Heimaufsichtsbehörden sollen die Transparenz <strong>der</strong> Einrichtungen verbessern<br />

und damit dem Verbraucherschutz dienen.

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