PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Gesundheits- und Sozialwesen für weitergehende Kooperationen sowie <strong>der</strong> Verweis<br />
etablierter Einrichtungen und Bundesministerien auf das Angebot des ZQP<br />
belegen darüber hinaus: die Stiftungsinitiative <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> für mehr Qualität in <strong>der</strong><br />
Pflege kommt an.<br />
Beziehungen zu den Leistungserbringern<br />
Einerseits in Folge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vom 28. Mai 2008<br />
und an<strong>der</strong>erseits durch das in Kraft treten <strong>der</strong> Maßstäbe und Grundsätze zur<br />
Sicherung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegequalität nach § 113 SGB XI zum 1.<br />
Juni <strong>2011</strong> sowie notwendiger darüber hinaus gehen<strong>der</strong> Aktualisierungen wurden<br />
zahlreiche Rahmenverträge über die pflegerische Versorgung nach § 75 SGB XI<br />
unter Beteiligung des <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung überarbeitet.<br />
In Nie<strong>der</strong>sachsen erfolgte eine geringfügige Anpassung des Rahmenvertrages<br />
ambulant und des Rahmenvertrages teilstationär, um die gesetzlichen Vorgaben<br />
aus dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zu unangemeldeten Qualitätsprüfungen<br />
umzusetzen. Ein Rahmenvertrag zur teilstationären Pflege wurde in<br />
Baden-Württemberg abgeschlossen. Neue Rahmenverträge zur vollstationären<br />
Pflege wurden in Berlin und Thüringen geschlossen. In Hessen konnten die<br />
Verhandlungen zum Rahmenvertrag Kurzzeitpflege zum Abschluss gebracht<br />
werden.<br />
Neuverhandlungen zu ambulanten Rahmenverträgen finden in Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Brandenburg, Saarland und Sachsen sowie zur teilstationären<br />
Pflege in Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt statt. Verhandlungen<br />
über die Verträge zur Kurzzeitpflege laufen in Berlin, Brandenburg,<br />
Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sowie zur vollstationären Pflege in Bayern,<br />
Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Sachsen hat die angerufene Schiedsstelle zum<br />
Rahmenvertrag vollstationär die Vertragspartner des Rahmenvertrages zur<br />
Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Nach wie vor ist die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />
in den Schiedsstellen nach § 76 SGB XI problematisch. Dabei stellt<br />
sich z. B. die Durchführung <strong>der</strong> Plausibilitätsprüfung in <strong>der</strong> Praxis als schwierig<br />
dar. Dennoch hat sich mittlerweile eine gefestigte Spruchpraxis etabliert, welche<br />
entsprechend bei den Vergütungsverhandlungen berücksichtigt wird. In Bayern<br />
hingegen wird hinsichtlich <strong>der</strong> Vereinbarung <strong>der</strong> Pflegesätze die bisherige<br />
Spruchpraxis <strong>der</strong> Schiedsstelle beibehalten, so dass eine Anwendung <strong>der</strong> BSG-<br />
Rechtsprechung nicht erfolgt.<br />
Zur Umsetzung <strong>der</strong> BSG-Rechtsprechung wird in den Bundeslän<strong>der</strong>n die Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Verfahrensgrundsätze (z. B. Kalkulationsunterlagen) zur Durchführung<br />
von ambulanten und stationären Vergütungsverhandlungen und damit dem<br />
Abschluss von Vergütungsvereinbarungen vorgenommen. Insbeson<strong>der</strong>e für die<br />
auch in <strong>der</strong> Vergangenheit üblichen pauschalen Steigerungen <strong>der</strong> ambulanten<br />
Vergütungen sind neue Anfor<strong>der</strong>ungen angesichts <strong>der</strong> BSG-Rechtsprechung<br />
an die Kalkulationsunterlagen erfor<strong>der</strong>lich. Auch bei pauschalen Steigerungen<br />
muss ein Mindestmaß an vorzulegenden Unterlagen bzw. Daten gewährleistet<br />
werden.<br />
In zahlreichen Län<strong>der</strong>n wurden die Verordnungen zur För<strong>der</strong>ung von niedrigschwelligen<br />
Betreuungsangeboten, ehrenamtlichen Strukturen und <strong>der</strong> Selbsthilfe<br />
sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und<br />
Versorgungsstrukturen überarbeitet. Grundlage hierfür waren die Empfehlungen<br />
Rahmenverträge<br />
Verhandlungen <strong>der</strong><br />
Pflegevergütungen<br />
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