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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Eine Lichtsignalanlage (Umwandlung von akustischen in optische Signale) ist<br />

ein Hilfsmittel <strong>der</strong> Krankenversicherung und keine Maßnahme zur Verbesserung<br />

des individuellen Wohnumfeldes, es sei denn, Verbindungskabel zwischen<br />

Türklingel und Sen<strong>der</strong> müssten unter Putz gelegt o<strong>der</strong> durch die Wand geführt<br />

werden. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. April 2010 (Az. B 3<br />

KR 5/09 R) entschieden.<br />

Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 24. November <strong>2011</strong> (Az. 16 U<br />

43/11) klargestellt, dass eine Medikamentengabe durch den Pflegedienst auch<br />

bei einer pflegebedürftigen <strong>PKV</strong>-Versicherten nicht aus <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

zu zahlen ist, wenn <strong>der</strong> Versicherungsvertrag dies nicht vorsehe. Auch die<br />

Pflegeversicherung sei hier nicht eintrittspflichtig.<br />

Am 15. November <strong>2011</strong> hat das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 348/10) entschieden,<br />

dass die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz nur einmalig in Anspruch<br />

genommen werden kann. Mit <strong>der</strong> erstmaligen Inanspruchnahme ist das Recht<br />

erloschen, dies gelte selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit die Höchstdauer<br />

von sechs Monaten unterschreitet. Eine mehrmalige Inanspruchnahme<br />

ist damit nicht möglich.<br />

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 14. April <strong>2011</strong> (Az. VI R 8/10)<br />

entschieden, dass Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als<br />

außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, als die Pflegekosten<br />

die Leistungen <strong>der</strong> Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden<br />

Pflegekrankenversicherung bezogenen Pflege(tage)geld übersteigen.<br />

Der Bundesgerichtshof hat am 7. Dezember <strong>2011</strong> (Az. IV ZR 105/11) geurteilt,<br />

dass im Bereich <strong>der</strong> <strong>privaten</strong> Pflegepflichtversicherung jede außerordentliche<br />

Kündigung des Versicherers gemäß § 110 Abs. 4 SGB XI ausgeschlossen ist.<br />

Begründet wird dies mit <strong>der</strong> Entstehungsgeschichte <strong>der</strong> Vorschrift und dem<br />

Fehlen eines geson<strong>der</strong>ten Pflegebasistarifs.<br />

Medizinische Begutachtung <strong>der</strong> Antragsteller (MEDICPROOF)<br />

MEDICPROOF GmbH<br />

Die Begutachtungen für die private Pflegepflichtversicherung werden von <strong>der</strong><br />

MEDICPROOF GmbH mit Sitz in Köln durchgeführt. Es handelt sich dabei um<br />

ein Tochterunternehmen des <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>s. Die Feststellung <strong>der</strong> Leistungsvoraussetzungen<br />

erfolgt bundesweit durch freiberuflich tätige Ärzte, die vor Antritt<br />

ihrer Tätigkeit geschult und anschließend in regelmäßigen Intervallen in den<br />

spezifischen Belangen <strong>der</strong> Pflegeversicherung weitergebildet werden.<br />

Die Bewertung des Hilfe- und Pflegebedarfs sowie <strong>der</strong> Ausprägung von Einschränkungen<br />

<strong>der</strong> Alltagskompetenz erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Richtlinien<br />

des GKV-Spitzen<strong>Verband</strong>s zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem<br />

XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) in <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung. Die Bewertungsmaßstäbe dieser Begutachtungs-Richtlinien<br />

stellen für die freien Mitarbeiter <strong>der</strong> MEDICPROOF GmbH eine verbindliche<br />

Anleitung dar. In <strong>der</strong> Beurteilung medizinischer und pflegerischer Sachverhalte<br />

sind die Gutachter <strong>der</strong> MEDICPROOF GmbH nicht weisungsgebunden.<br />

Lichtsignalanlage keine<br />

Wohnumfeldverbesserung<br />

Behandlungspflege keine<br />

PPV-/<strong>PKV</strong>-Leistung<br />

Mehrmalige Pflegezeit nicht<br />

möglich<br />

Pflegekosten nur bedingt<br />

steuerlich abziehbar<br />

Unkündbarkeit <strong>der</strong> <strong>privaten</strong><br />

Pflegepflichtversicherung<br />

MEDICPROOF GmbH<br />

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