05.12.2012 Aufrufe

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umgang mit dem<br />

Fachkräftemangel in <strong>der</strong><br />

Pflege<br />

Expertenstandards<br />

zur Sicherung und<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Qualität in <strong>der</strong> Pflege<br />

gemäß § 113a SGB XI<br />

PPV-Beitragszuschuss für<br />

Hartz IV Empfänger<br />

Unzulässigkeit von<br />

Fortzahlungsklauseln<br />

106<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

denen entsprechende Beiträge <strong>der</strong> Partner im Rahmen <strong>der</strong> Offensive formuliert<br />

wurden.<br />

Durch die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung e. V.<br />

(GVG) wurde unter Mitarbeit <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> <strong>der</strong> Band 69 <strong>der</strong> Schriftenreihe <strong>der</strong> GVG<br />

zum Thema „Umgang mit dem Fachkräftemangel in <strong>der</strong> Pflege in Deutschland“<br />

erarbeitet und veröffentlicht. Anlass war eine Sitzung des GVG-Ausschusses<br />

„Pflege/Rehabilitation im März 2010 mit dem Titel „Wer pflegt wen?“ – Personelle<br />

Ressourcen in <strong>der</strong> Pflege“. Der im Rahmen einer Pressekonferenz<br />

unter Mitwirkung von <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong>sdirektor Dr. Volker Leienbach und dem<br />

Vorstandsvorsitzenden <strong>der</strong> Krankenkasse DAK, Prof. Herbert Rebscher, im<br />

Herbst <strong>2011</strong> vorgestellte Band 69 umfasst vorwiegend eine Bestandsaufnahme,<br />

wie z. B. Aussagen zur Entwicklung <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit, zur Entwicklung des<br />

Pflegepersonals, zur Entwicklung <strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong> pflegenden Angehörigen und<br />

des Ehrenamtes, stellt mögliche Ursachen für den Fachkräftemangel dar und<br />

trifft Aussagen zur Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung. Darüber hinaus<br />

werden Empfehlungen zum Umgang mit dem Fachkräftemängel für die Bereiche<br />

Rahmenbedingungen, Von <strong>der</strong> Schule zum Ausbildungsberuf, Ausbildung,<br />

Gute Arbeitsbedingungen und Sozialrecht, Pflegewissenschaft, Pflegepraxis<br />

vorgeschlagen.<br />

Entsprechend § 113a SGB XI haben die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI<br />

die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich<br />

abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Qualität in <strong>der</strong> Pflege sicherzustellen. Im Rahmen seines Vorschlags- und<br />

Beteiligungsrechtes hat <strong>der</strong> <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> gegenüber dem GKV-Spitzenverband<br />

Vorschläge für die Erarbeitung neuer Expertenstandards benannt. Im Rahmen<br />

dieses Vorschlagsrechts wurden für die Themen „Demenz, Dokumentation in<br />

<strong>der</strong> stationären Altenpflege und ambulanten Pflege, Kontrakturenprophylaxe<br />

und Pflegerische Interventionen zur Vermeidung von freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen“ Vorschläge unterbreitet, wobei die Themen „Demenz“ und „Dokumentation<br />

in <strong>der</strong> stationären Altenpflege und ambulanten Pflege“ mit hoher<br />

Priorität und entsprechenden Ausführungen zur Relevanz und Realisierbarkeit<br />

gemäß <strong>der</strong> Verfahrensordnung benannt wurden. Angemerkt wurden darüber<br />

hinaus die praxisorientierte Entwicklung zur Unterstützung <strong>der</strong> Realisierbarkeit<br />

in den Pflegeeinrichtungen sowie die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse<br />

vor Einführung des Expertenstandards. An den Kosten für die Entwicklung<br />

und Aktualisierung von Expertenstandards, die im Übrigen vom Spitzenverband<br />

Bund <strong>der</strong> Pflegekassen zu tragen sind, hat sich die <strong>PKV</strong> gemäß § 113a Abs. 4<br />

SGB XI mit einem Anteil von 10 Prozent an den Aufwendungen zu beteiligen.<br />

Recht <strong>der</strong> Versicherungsleistungen<br />

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 16. Mai <strong>2011</strong> (Az. L 19 AS<br />

2130/10) entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Anspruch<br />

auf einen Zuschuss zur <strong>privaten</strong> Pflegepflichtversicherung bis zur Höhe des<br />

Höchstbeitrages zu sozialen Pflegeversicherung haben. Das Urteil ist noch nicht<br />

rechtskräftig, es wurde Revision beim Bundessozialgericht eingelegt.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 2. Juni 2010 (Az. 8 C 24.09)<br />

entschieden, dass in Heimverträgen mit Leistungsempfängern <strong>der</strong> sozialen<br />

Pflegeversicherung eine Klausel, die eine Fortgeltung des Heimvertrages und<br />

eine Pflicht zur Fortzahlung von Bestandteilen des Heimentgeltes über den<br />

Sterbetag des Bewohners hinaus vorsieht, unzulässig und unwirksam ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!