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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Satz 5 SGB XI Mitglied <strong>der</strong> Schiedsstelle. Gemäß § 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI<br />

kann nunmehr je<strong>der</strong> Vereinbarungspartner die Schiedsstelle anrufen, sofern<br />

nicht innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung eines Vereinbarungspartners<br />

zu Verhandlungen eine einvernehmliche Einigung zustande kam.<br />

Die Vertragsparteien nach § 113 Abs. 1 SGB XI wurden durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

verpflichtet, neue Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegequalität festzulegen. Diese wurden am 27. Mai<br />

<strong>2011</strong> mit Beteiligung <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> durch die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI festgesetzt.<br />

Der Schiedsspruch war aufgrund strittiger Punkte zu den Maßstäben und<br />

Grundsätzen zwischen den Vereinbarungspartnern nötig geworden. Im Vorfeld<br />

des Schiedsstellenverfahrens wurde durch den <strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> zu den Entwürfen<br />

Stellung genommen. Auch im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens hat <strong>der</strong><br />

<strong>PKV</strong>-<strong>Verband</strong> die <strong>PKV</strong>-spezifischen Aspekte im Rahmen einer Stellungnahme<br />

dargestellt.<br />

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie<br />

für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach<br />

§ 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in <strong>der</strong> ambulanten Pflege<br />

vom 27. Mai <strong>2011</strong> und die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die<br />

Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements<br />

nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)<br />

in <strong>der</strong> vollstationären Pflege vom 27. Mai <strong>2011</strong> sowie die Anlage nach Ziffer 5<br />

(ambulant) bzw. 7 (stationär) <strong>der</strong> Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und<br />

die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />

Pflege in Bezug auf die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit<br />

und Qualifikation von Prüfinstitutionen und unabhängigen Sachverständigen<br />

nach § 114 Absatz 4 SGB XI sowie die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs-<br />

und Prüfverfahren sind am 1. Juni <strong>2011</strong> in Kraft getreten sind und am 21.<br />

Juli <strong>2011</strong> im Bundesanzeiger Nr. 108 (S. 2567-2580) veröffentlicht worden.<br />

Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI im<br />

Bundesanzeiger sind die darin enthaltenen Regelungen für alle ambulanten und<br />

stationären Pflegeeinrichtungen sowie für die Pflegekassen und <strong>der</strong>en Verbände<br />

unmittelbar verbindlich. Weiterhin sind diese zukünftig von den Prüfstellen und<br />

unabhängigen Sachverständigen, die anerkannte Qualitätsprüfungen nach dem<br />

Pflegeversicherungsgesetz durchführen wollen, zu berücksichtigen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Definition von Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement,<br />

an die Pflegeplanung und Dokumentation, an Sachverständige und<br />

Prüfinstitutionen für trägerinitiierte Prüfungen sind Gegenstand <strong>der</strong> Neufassungen.<br />

Darüber hinaus erfolgte neben Präzisierungen auch eine Anpassung an<br />

den aktuellen Stand <strong>der</strong> Entwicklung sowie <strong>der</strong> geltenden Gesetzeslage.<br />

Zur Sicherung und Ausweitung <strong>der</strong> Fachkräftebasis in <strong>der</strong> Altenpflege wurde<br />

durch die Bundesregierung auf Einladung des Bundesministeriums für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend im April <strong>2011</strong> eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive<br />

Altenpflege“ ins Leben gerufen, die gemeinsam von Bund, Län<strong>der</strong>n<br />

und Verbänden getragen und umgesetzt werden soll. Durch Vertreter von<br />

Bund, Län<strong>der</strong>n und Verbänden (Leistungserbringer und Kostenträger) wurde im<br />

Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Mitarbeit <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> <strong>der</strong> Entwurf einer Vereinbarung<br />

erstellt, welcher für den Zeitraum 2012 bis 2014 Strategien zur Sicherung<br />

des Berufsnachwuchses und zur Verbesserung <strong>der</strong> Fachkräftesituation<br />

in <strong>der</strong> Altenpflege umfasst. Die Vereinbarung umfasst 10 Handlungsfel<strong>der</strong> zu<br />

Maßstäbe und Grundsätze<br />

zur Sicherung und<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Pflegequalität<br />

Ausbildungs- und<br />

Qualifizierungsoffensive<br />

Altenpflege<br />

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