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PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...

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Eckpunkte<br />

Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />

(PNG)<br />

100<br />

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den Erhebungen, an denen sich<br />

auch die <strong>PKV</strong> und ihr medizinischer Dienst MEDICPROOF beteiligt hatten, sollen<br />

zu konkreten Vereinfachungsempfehlungen führen.<br />

Reform <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform wurden<br />

am 16. November <strong>2011</strong> durch das Kabinett beschlossen. Sie sehen die Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Pflegeversicherung durch bedarfsgerechte Leistungen – auch für<br />

Menschen mit Demenz, die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“,<br />

die Unterstützung pflegen<strong>der</strong> Angehöriger und <strong>der</strong>en Familien, die nachhaltige<br />

Finanzierung und die Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität des Pflegeberufs vor. Darüber<br />

hinaus ist zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Menschen mit Demenz eine Neudefinition<br />

<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit erfor<strong>der</strong>lich; zur Klärung <strong>der</strong> noch offenen Fragen zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> bereits vorliegenden Erkenntnisse soll ein Beirat eingerichtet<br />

werden. Dieser soll die bereits geleisteten Vorarbeiten des Beirats zur Überprüfung<br />

des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (siehe <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2008, Seite<br />

104 und <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2009, Seite 95) berücksichtigen, welche unter<br />

Mitarbeit <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> zustande kamen.<br />

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) wurde am 20. Januar 2012 durch<br />

das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Fortentwicklung<br />

<strong>der</strong> Leistungsangebote <strong>der</strong> Pflegeversicherung vor. Zudem ist ein<br />

neues Verständnis darüber erfor<strong>der</strong>lich, wer als pflegebedürftig anzusehen ist<br />

und welchen Hilfebedarf insbeson<strong>der</strong>e Menschen mit Demenz haben. Die damit<br />

verbundene Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll mehrstufig<br />

erfolgen; hierzu soll ein Expertenbeirat die noch zu klärenden umfassenden<br />

Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren bearbeiten und die<br />

weiteren Schritte vorbereiten. Um eine zeitnahe Verbesserung <strong>der</strong> Leistungen<br />

für Menschen mit Demenz sicherzustellen, erhalten diese im Vorgriff auf einen<br />

neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem 1. Januar 2013 mehr und bessere<br />

Leistungen. Verbunden ist dies mit weiteren Leistungsverbesserungen, wie <strong>der</strong><br />

Aufnahme <strong>der</strong> Betreuungsleistungen in den Sachleistungsanspruch, <strong>der</strong> Flexibilisierung<br />

<strong>der</strong> Inanspruchnahme, <strong>der</strong> Betreuung in Wohngruppen, <strong>der</strong> besseren<br />

Pflegeberatung bis hin zur Entlastung von Angehörigen. Die Verbesserungen bei<br />

<strong>der</strong> Pflegeberatung wurden dabei offenbar <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> praktizierten Praxis<br />

nachgebildet, welche eine zugehende Pflegeberatung durch die COMPASS Private<br />

Pflegeberatung bereits vorsieht.<br />

Daneben erfolgt eine Anpassung <strong>der</strong> Finanzierungsgrundlagen für die Pflege.<br />

Einerseits erfolgt eine kurzfristig wirksame Beitragssatzerhöhung um 0,1 Beitragssatzpunkte<br />

und an<strong>der</strong>erseits ist eine zusätzliche, aus Steuermitteln geför<strong>der</strong>te<br />

private Eigenvorsorge geplant.<br />

Zum Referentenentwurf fand am 13. Februar 2012 in Berlin eine Verbändeanhörung<br />

statt. Seitens <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> wurde hierzu eine ausführliche schriftliche Stellungnahme<br />

zu den vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen abgegeben. Die verbesserten und<br />

flexibler einsetzbaren Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

und für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege wurden dabei<br />

begrüßt. Seitens <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> wurden als zentrale For<strong>der</strong>ungen benannt:<br />

• Die Ausweitung <strong>der</strong> Pflegeberatung muss mit verbindlichen Qualitätsstandards<br />

für alle Anbieter einhergehen.

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