PKV-Rechenschaftsbericht 2011 - PKV - Verband der privaten ...
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Eckpunkte<br />
Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />
(PNG)<br />
100<br />
Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den Erhebungen, an denen sich<br />
auch die <strong>PKV</strong> und ihr medizinischer Dienst MEDICPROOF beteiligt hatten, sollen<br />
zu konkreten Vereinfachungsempfehlungen führen.<br />
Reform <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform wurden<br />
am 16. November <strong>2011</strong> durch das Kabinett beschlossen. Sie sehen die Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Pflegeversicherung durch bedarfsgerechte Leistungen – auch für<br />
Menschen mit Demenz, die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“,<br />
die Unterstützung pflegen<strong>der</strong> Angehöriger und <strong>der</strong>en Familien, die nachhaltige<br />
Finanzierung und die Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität des Pflegeberufs vor. Darüber<br />
hinaus ist zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Menschen mit Demenz eine Neudefinition<br />
<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit erfor<strong>der</strong>lich; zur Klärung <strong>der</strong> noch offenen Fragen zur<br />
Umsetzung <strong>der</strong> bereits vorliegenden Erkenntnisse soll ein Beirat eingerichtet<br />
werden. Dieser soll die bereits geleisteten Vorarbeiten des Beirats zur Überprüfung<br />
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs (siehe <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2008, Seite<br />
104 und <strong>Rechenschaftsbericht</strong> 2009, Seite 95) berücksichtigen, welche unter<br />
Mitarbeit <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> zustande kamen.<br />
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) wurde am 20. Januar 2012 durch<br />
das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Fortentwicklung<br />
<strong>der</strong> Leistungsangebote <strong>der</strong> Pflegeversicherung vor. Zudem ist ein<br />
neues Verständnis darüber erfor<strong>der</strong>lich, wer als pflegebedürftig anzusehen ist<br />
und welchen Hilfebedarf insbeson<strong>der</strong>e Menschen mit Demenz haben. Die damit<br />
verbundene Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll mehrstufig<br />
erfolgen; hierzu soll ein Expertenbeirat die noch zu klärenden umfassenden<br />
Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren bearbeiten und die<br />
weiteren Schritte vorbereiten. Um eine zeitnahe Verbesserung <strong>der</strong> Leistungen<br />
für Menschen mit Demenz sicherzustellen, erhalten diese im Vorgriff auf einen<br />
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem 1. Januar 2013 mehr und bessere<br />
Leistungen. Verbunden ist dies mit weiteren Leistungsverbesserungen, wie <strong>der</strong><br />
Aufnahme <strong>der</strong> Betreuungsleistungen in den Sachleistungsanspruch, <strong>der</strong> Flexibilisierung<br />
<strong>der</strong> Inanspruchnahme, <strong>der</strong> Betreuung in Wohngruppen, <strong>der</strong> besseren<br />
Pflegeberatung bis hin zur Entlastung von Angehörigen. Die Verbesserungen bei<br />
<strong>der</strong> Pflegeberatung wurden dabei offenbar <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> praktizierten Praxis<br />
nachgebildet, welche eine zugehende Pflegeberatung durch die COMPASS Private<br />
Pflegeberatung bereits vorsieht.<br />
Daneben erfolgt eine Anpassung <strong>der</strong> Finanzierungsgrundlagen für die Pflege.<br />
Einerseits erfolgt eine kurzfristig wirksame Beitragssatzerhöhung um 0,1 Beitragssatzpunkte<br />
und an<strong>der</strong>erseits ist eine zusätzliche, aus Steuermitteln geför<strong>der</strong>te<br />
private Eigenvorsorge geplant.<br />
Zum Referentenentwurf fand am 13. Februar 2012 in Berlin eine Verbändeanhörung<br />
statt. Seitens <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> wurde hierzu eine ausführliche schriftliche Stellungnahme<br />
zu den vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen abgegeben. Die verbesserten und<br />
flexibler einsetzbaren Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
und für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege wurden dabei<br />
begrüßt. Seitens <strong>der</strong> <strong>PKV</strong> wurden als zentrale For<strong>der</strong>ungen benannt:<br />
• Die Ausweitung <strong>der</strong> Pflegeberatung muss mit verbindlichen Qualitätsstandards<br />
für alle Anbieter einhergehen.