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Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Allgemeine ... - Lbs

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Allgem<strong>ein</strong>e Bedingungen für das LBS-MehrWertPaket<br />

Nr. 1 Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen<br />

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der <strong>ein</strong>zelnen MehrWert-Leistungen im Rahmen des LBS-MehrWertPakets ist der Abschluss <strong>ein</strong>es<br />

Bausparvertrages in der Variante „LBS-MehrWertPaket“. Die Inanspruchnahme und die Zahlung der MehrWert-Pauschale sind an <strong>ein</strong>en Bausparvertrag<br />

mit der ihm zugeordneten Vertragsnummer gebunden.<br />

(2) Die Bausparkasse hat <strong>ein</strong>seitig das Recht, die Leistungen aus dem LBS-MehrWertPaket ab dem Kalenderjahr nach Abschluss des Bausparvertrages<br />

zu verweigern, wenn das Bausparguthaben zum Fälligkeitstermin des jährlichen pauschalen Entgelts (§ 16 Abs. 2 ABB) nicht für <strong>ein</strong>e<br />

Verrechnung des pauschalen Entgelts ausreicht.<br />

(3) Die Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen endet mit der vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />

Nr. 2 Leistungsumfang der MehrWert-Leistungen<br />

(1) Nach Abschluss des Bausparvertrages erhält der Bausparer zum LBS-MehrWertPaket auf dem Postwege <strong>ein</strong> Begrüßungspaket mit <strong>ein</strong>em<br />

Schlüsselanhänger mit <strong>ein</strong>er persönlichen Registriernummer, <strong>ein</strong>en Sicherheitsaufkleber für die Fahrrad-Registrierung, <strong>ein</strong>er Leistungsbeschreibung<br />

der MehrWert-Leistungen sowie <strong>ein</strong>e Service-Telefonnummer für die MehrWert-Leistungen.<br />

(2) Das LBS-MehrWertPaket enthält folgende Leistungen während der vertraglichen Anspruchsdauer (§ 16 Abs. 2 ABB)<br />

• Einmalige Immobilien-Preis-Einschätzung für Wohneigentum<br />

• Einmalige Energie-Spar-Analyse<br />

• Gebührenfreie Leistungen am Bausparkonto (Teilung, Bildung Teilbausparvertrag, Ermäßigung, Zusammenlegung, Tarif-Variantenwechsel,<br />

Übertragung, Aufnahme <strong>ein</strong>es weiteren Vertragsinhabers, Änderung der Drittbegünstigung im Todesfall, Zweitschriften von Kontoauszügen,<br />

WoP-Besch<strong>ein</strong>igungen, VL-Besch<strong>ein</strong>igungen) für den Kontoinhaber<br />

• Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Service<br />

• Inanspruchnahme der 24h-Notfall-Hotline für die Vermittlung von Handwerkern<br />

• Inanspruchnahme des Auftrags-Service für die Vermittlung von verschiedenen Dienstleistern „Rund um Haus und Garten“<br />

• 20 % Rabatt für die Anmietung <strong>ein</strong>es Umzugswagens (bis 7,5 t) bei <strong>ein</strong>er benannten Autovermietung<br />

• Fahrrad-Registrierung<br />

Die Immobilien-Preis-Einschätzung wird nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungen angeboten, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche<br />

Immobilien werden nicht geschätzt. Der Rabatt für die Anmietung <strong>ein</strong>es Umzugswagens gilt nicht für Einwegtarife, Zubehör, Benzin<br />

und Zusatzkilometer.<br />

Der Schlüsselanhänger kann im Falle von Verlust <strong>ein</strong>mal jährlich kostenfrei nachbestellt werden, ansonsten sind Zubestellungen von<br />

Schlüsselanhängern für die Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Services und Sicherheitsaufklebern für die Fahrrad-Registrierung kostpflichtig<br />

(z. Zt. 6,95 EUR/pro Stück).<br />

(3) Die <strong>ein</strong>zelnen MehrWert-Leistungen werden dem Bausparer von der Bausparkasse oder von ihrem Vertragspartner Affinion International<br />

GmbH erbracht bzw. vermittelt. Affinion International GmbH ist Erfüllungsgehilfe der Bausparkasse.<br />

Um über die Servicenummern/Notfall-Hotline Aufträge und sonstige Mitteilungen übermitteln zu können, benötigt der Bausparer s<strong>ein</strong>e Bausparvertragsnummer.<br />

Zur Auftragsannahme im LBS-MehrWert-Center muss sich der Bausparer oder s<strong>ein</strong> gesetzlicher Vertreter mindestens<br />

durch Nennung s<strong>ein</strong>er Bausparvertragsnummer und s<strong>ein</strong>es Namens, auf Nachfrage s<strong>ein</strong>er Anschrift und s<strong>ein</strong>es Geburtsdatums legitimieren.<br />

Dritte haben <strong>ein</strong>e entsprechende Bevollmächtigung des Bausparers nachzuweisen. Ohne korrekte Legitimation kann der Bausparer im Interesse<br />

s<strong>ein</strong>er eigenen Sicherheit k<strong>ein</strong>e Aufträge telefonisch übermitteln.<br />

Nr. 3 Auftragsbearbeitung<br />

Die der Bausparkasse im Rahmen des LBS-MehrWertPakets übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung<br />

aufgrund von Unklarheiten, z. B. nicht vollständige Angaben des Bausparers, zurückgestellt werden, wird dieser hierüber telefonisch<br />

informiert. Die Bausparkasse und Affinion International GmbH führen k<strong>ein</strong>e Qualitätsprüfungen durch für Leistungen, die der Bausparer bei<br />

dem vermittelten Unternehmen beauftragt hat.<br />

Nr. 4 Sorgfaltspflichten des Bausparers<br />

Damit der Bausparer die MehrWert-Leistungen reibungslos in Anspruch nehmen kann, hat der Bausparer etwaige Namens- oder Adressänderungen<br />

unmittelbar der Bausparkasse mitzuteilen.<br />

Nr. 5 Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen und Übertragung von Bausparverträgen<br />

(1) Bei <strong>ein</strong>er Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen oder Übertragung <strong>ein</strong>es Bausparvertrages mit dem LBS-MehrWertPaket auf Dritte, erhält<br />

der abgeteilte bzw. übertragene Bausparvertrag <strong>ein</strong>e neue Vertragsnummer. Es gelten die Allgem<strong>ein</strong>en Bedingungen für das LBS-MehrWert-<br />

Paket sowie die ABB. Mit der Teilung, Bildung <strong>ein</strong>es Teilbausparvertrages bzw. Übertragung erhält der Bausparer für den neuen Vertrag <strong>ein</strong> Begrüßungspaket<br />

nach Nr. 2 (1). Mit der Teilung, Bildung <strong>ein</strong>es Teilbausparvertrages bzw. Übertragung berechnet die Bausparkasse für das LBS-<br />

MehrWertPaket des abgeteilten bzw. übertragenen Bausparvertrags das pauschale Entgelt (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />

(2) Vorstehendes gilt nicht, wenn der Bausparvertrag <strong>ein</strong>er Vorfinanzierung dient und der Vorfinanzierungskredit durch die Bildung von Teilbausparverträgen<br />

abgelöst wird.<br />

Nr. 6 Haftung der Bausparkasse<br />

(1) Die Bausparkasse und ihr Vertragspartner, die Affinion International GmbH, übernehmen k<strong>ein</strong>e Haftung für Schäden, die dem Bausparer aus<br />

Übermittlungsfehlern, Missverständnissen oder Irrtümern bei der Abwicklung der Aufträge entstehen, es sei denn die Bausparkasse oder die<br />

Affinion International GmbH handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Schäden durch Fehlleitungen und Verzögerungen haftet die Bausparkasse<br />

im Rahmen des von ihr zu vertretenden Verschuldens.<br />

(2) Eine Haftung ist ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen,<br />

Streiks, Aussperrung, staatliche Eingriffe und nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Postdienste.<br />

(3) Die Bausparkasse und Affinion International GmbH sind für Leistungen der Vertragsunternehmer lediglich Vermittler. Für Mängel der Leistungserbringung<br />

der Vertragsunternehmer oder des Autovermieters und/oder Schäden infolge deren Leistungserbringung haftet die Bausparkasse<br />

sowie ihre Erfüllungsgehilfin Affinion International GmbH nicht. Einwände oder Ansprüche aus der Beziehung zwischen dem Bausparer<br />

als Auftraggeber zu dem jeweiligen Vertragsunternehmen oder des Autovermieters sind unmittelbar bei diesem geltend zu machen.<br />

(4) Für die Nichterreichbarkeit des LBS-MehrWert-Centers der Affinion International GmbH, insbesondere für den Fall, dass dies vorübergehend<br />

oder auf Dauer aus technischen Gründen nicht möglich ist, haftet die Bausparkasse nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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