LBS-WohnRiester Classic WohnRiester-Varianten
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Allgemeine Bedingungen für das <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket<br />
Nr. 1 Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen<br />
(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der einzelnen MehrWert-Leistungen im Rahmen des <strong>LBS</strong>-MehrWertPakets ist der Abschluss eines<br />
Bausparvertrages in der Variante „<strong>LBS</strong>-MehrWertPaket“. Die Inanspruchnahme und die Zahlung der MehrWert-Pauschale sind an einen Bausparvertrag<br />
mit der ihm zugeordneten Vertragsnummer gebunden.<br />
(2) Die Bausparkasse hat einseitig das Recht, die Leistungen aus dem <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket ab dem Kalenderjahr nach Abschluss des Bausparvertrages<br />
zu verweigern, wenn das Bausparguthaben zum Fälligkeitstermin des jährlichen pauschalen Entgelts (§ 16 Abs. 2 ABB) nicht für eine<br />
Verrechnung des pauschalen Entgelts ausreicht.<br />
(3) Die Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen endet mit der vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />
Nr. 2 Leistungsumfang der MehrWert-Leistungen<br />
(1) Nach Abschluss des Bausparvertrages erhält der Bausparer zum <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket auf dem Postwege ein Begrüßungspaket mit einem<br />
Schlüsselanhänger mit einer persönlichen Registriernummer, einen Sicherheitsaufkleber für die Fahrrad-Registrierung, einer Leistungsbeschreibung<br />
der MehrWert-Leistungen sowie eine Service-Telefonnummer für die MehrWert-Leistungen.<br />
(2) Das <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket enthält folgende Leistungen während der vertraglichen Anspruchsdauer (§ 16 Abs. 2 ABB)<br />
• Einmalige Immobilien-Preis-Einschätzung für Wohneigentum<br />
• Einmalige Energie-Spar-Analyse<br />
• Gebührenfreie Leistungen am Bausparkonto (Teilung, Bildung Teilbausparvertrag, Ermäßigung, Zusammenlegung, Tarif-<strong>Varianten</strong>wechsel,<br />
Übertragung, Aufnahme eines weiteren Vertragsinhabers, Änderung der Drittbegünstigung im Todesfall, Zweitschriften von Kontoauszügen,<br />
WoP-Bescheinigungen, VL-Bescheinigungen) für den Kontoinhaber<br />
• Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Service<br />
• Inanspruchnahme der 24h-Notfall-Hotline für die Vermittlung von Handwerkern<br />
• Inanspruchnahme des Auftrags-Service für die Vermittlung von verschiedenen Dienstleistern „Rund um Haus und Garten“<br />
• 20 % Rabatt für die Anmietung eines Umzugswagens (bis 7,5 t) bei einer benannten Autovermietung<br />
• Fahrrad-Registrierung<br />
Die Immobilien-Preis-Einschätzung wird nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungen angeboten, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche<br />
Immobilien werden nicht geschätzt. Der Rabatt für die Anmietung eines Umzugswagens gilt nicht für Einwegtarife, Zubehör, Benzin<br />
und Zusatzkilometer.<br />
Der Schlüsselanhänger kann im Falle von Verlust einmal jährlich kostenfrei nachbestellt werden, ansonsten sind Zubestellungen von<br />
Schlüsselanhängern für die Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Services und Sicherheitsaufklebern für die Fahrrad-Registrierung kostpflichtig<br />
(z. Zt. 6,95 EUR/pro Stück).<br />
(3) Die einzelnen MehrWert-Leistungen werden dem Bausparer von der Bausparkasse oder von ihrem Vertragspartner Affinion International<br />
GmbH erbracht bzw. vermittelt. Affinion International GmbH ist Erfüllungsgehilfe der Bausparkasse.<br />
Um über die Servicenummern/Notfall-Hotline Aufträge und sonstige Mitteilungen übermitteln zu können, benötigt der Bausparer seine Bausparvertragsnummer.<br />
Zur Auftragsannahme im <strong>LBS</strong>-MehrWert-Center muss sich der Bausparer oder sein gesetzlicher Vertreter mindestens<br />
durch Nennung seiner Bausparvertragsnummer und seines Namens, auf Nachfrage seiner Anschrift und seines Geburtsdatums legitimieren.<br />
Dritte haben eine entsprechende Bevollmächtigung des Bausparers nachzuweisen. Ohne korrekte Legitimation kann der Bausparer im Interesse<br />
seiner eigenen Sicherheit keine Aufträge telefonisch übermitteln.<br />
Nr. 3 Auftragsbearbeitung<br />
Die der Bausparkasse im Rahmen des <strong>LBS</strong>-MehrWertPakets übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung<br />
aufgrund von Unklarheiten, z. B. nicht vollständige Angaben des Bausparers, zurückgestellt werden, wird dieser hierüber telefonisch<br />
informiert. Die Bausparkasse und Affinion International GmbH führen keine Qualitätsprüfungen durch für Leistungen, die der Bausparer bei<br />
dem vermittelten Unternehmen beauftragt hat.<br />
Nr. 4 Sorgfaltspflichten des Bausparers<br />
Damit der Bausparer die MehrWert-Leistungen reibungslos in Anspruch nehmen kann, hat der Bausparer etwaige Namens- oder Adressänderungen<br />
unmittelbar der Bausparkasse mitzuteilen.<br />
Nr. 5 Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen und Übertragung von Bausparverträgen<br />
(1) Bei einer Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen oder Übertragung eines Bausparvertrages mit dem <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket auf Dritte, erhält<br />
der abgeteilte bzw. übertragene Bausparvertrag eine neue Vertragsnummer. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für das <strong>LBS</strong>-MehrWert-<br />
Paket sowie die ABB. Mit der Teilung, Bildung eines Teilbausparvertrages bzw. Übertragung erhält der Bausparer für den neuen Vertrag ein Begrüßungspaket<br />
nach Nr. 2 (1). Mit der Teilung, Bildung eines Teilbausparvertrages bzw. Übertragung berechnet die Bausparkasse für das <strong>LBS</strong>-<br />
MehrWertPaket des abgeteilten bzw. übertragenen Bausparvertrags das pauschale Entgelt (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />
(2) Vorstehendes gilt nicht, wenn der Bausparvertrag einer Vorfinanzierung dient und der Vorfinanzierungskredit durch die Bildung von Teilbausparverträgen<br />
abgelöst wird.<br />
Nr. 6 Haftung der Bausparkasse<br />
(1) Die Bausparkasse und ihr Vertragspartner, die Affinion International GmbH, übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Bausparer aus<br />
Übermittlungsfehlern, Missverständnissen oder Irrtümern bei der Abwicklung der Aufträge entstehen, es sei denn die Bausparkasse oder die<br />
Affinion International GmbH handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Schäden durch Fehlleitungen und Verzögerungen haftet die Bausparkasse<br />
im Rahmen des von ihr zu vertretenden Verschuldens.<br />
(2) Eine Haftung ist ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen,<br />
Streiks, Aussperrung, staatliche Eingriffe und nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Postdienste.<br />
(3) Die Bausparkasse und Affinion International GmbH sind für Leistungen der Vertragsunternehmer lediglich Vermittler. Für Mängel der Leistungserbringung<br />
der Vertragsunternehmer oder des Autovermieters und/oder Schäden infolge deren Leistungserbringung haftet die Bausparkasse<br />
sowie ihre Erfüllungsgehilfin Affinion International GmbH nicht. Einwände oder Ansprüche aus der Beziehung zwischen dem Bausparer<br />
als Auftraggeber zu dem jeweiligen Vertragsunternehmen oder des Autovermieters sind unmittelbar bei diesem geltend zu machen.<br />
(4) Für die Nichterreichbarkeit des <strong>LBS</strong>-MehrWert-Centers der Affinion International GmbH, insbesondere für den Fall, dass dies vorübergehend<br />
oder auf Dauer aus technischen Gründen nicht möglich ist, haftet die Bausparkasse nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.