05.12.2012 Aufrufe

LBS-WohnRiester Classic WohnRiester-Varianten

LBS-WohnRiester Classic WohnRiester-Varianten

LBS-WohnRiester Classic WohnRiester-Varianten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Bedingungen für das <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket<br />

Nr. 1 Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen<br />

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der einzelnen MehrWert-Leistungen im Rahmen des <strong>LBS</strong>-MehrWertPakets ist der Abschluss eines<br />

Bausparvertrages in der Variante „<strong>LBS</strong>-MehrWertPaket“. Die Inanspruchnahme und die Zahlung der MehrWert-Pauschale sind an einen Bausparvertrag<br />

mit der ihm zugeordneten Vertragsnummer gebunden.<br />

(2) Die Bausparkasse hat einseitig das Recht, die Leistungen aus dem <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket ab dem Kalenderjahr nach Abschluss des Bausparvertrages<br />

zu verweigern, wenn das Bausparguthaben zum Fälligkeitstermin des jährlichen pauschalen Entgelts (§ 16 Abs. 2 ABB) nicht für eine<br />

Verrechnung des pauschalen Entgelts ausreicht.<br />

(3) Die Inanspruchnahme der MehrWert-Leistungen endet mit der vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />

Nr. 2 Leistungsumfang der MehrWert-Leistungen<br />

(1) Nach Abschluss des Bausparvertrages erhält der Bausparer zum <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket auf dem Postwege ein Begrüßungspaket mit einem<br />

Schlüsselanhänger mit einer persönlichen Registriernummer, einen Sicherheitsaufkleber für die Fahrrad-Registrierung, einer Leistungsbeschreibung<br />

der MehrWert-Leistungen sowie eine Service-Telefonnummer für die MehrWert-Leistungen.<br />

(2) Das <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket enthält folgende Leistungen während der vertraglichen Anspruchsdauer (§ 16 Abs. 2 ABB)<br />

• Einmalige Immobilien-Preis-Einschätzung für Wohneigentum<br />

• Einmalige Energie-Spar-Analyse<br />

• Gebührenfreie Leistungen am Bausparkonto (Teilung, Bildung Teilbausparvertrag, Ermäßigung, Zusammenlegung, Tarif-<strong>Varianten</strong>wechsel,<br />

Übertragung, Aufnahme eines weiteren Vertragsinhabers, Änderung der Drittbegünstigung im Todesfall, Zweitschriften von Kontoauszügen,<br />

WoP-Bescheinigungen, VL-Bescheinigungen) für den Kontoinhaber<br />

• Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Service<br />

• Inanspruchnahme der 24h-Notfall-Hotline für die Vermittlung von Handwerkern<br />

• Inanspruchnahme des Auftrags-Service für die Vermittlung von verschiedenen Dienstleistern „Rund um Haus und Garten“<br />

• 20 % Rabatt für die Anmietung eines Umzugswagens (bis 7,5 t) bei einer benannten Autovermietung<br />

• Fahrrad-Registrierung<br />

Die Immobilien-Preis-Einschätzung wird nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungen angeboten, Mehrfamilienhäuser und gewerbliche<br />

Immobilien werden nicht geschätzt. Der Rabatt für die Anmietung eines Umzugswagens gilt nicht für Einwegtarife, Zubehör, Benzin<br />

und Zusatzkilometer.<br />

Der Schlüsselanhänger kann im Falle von Verlust einmal jährlich kostenfrei nachbestellt werden, ansonsten sind Zubestellungen von<br />

Schlüsselanhängern für die Inanspruchnahme des Schlüsselfund-Services und Sicherheitsaufklebern für die Fahrrad-Registrierung kostpflichtig<br />

(z. Zt. 6,95 EUR/pro Stück).<br />

(3) Die einzelnen MehrWert-Leistungen werden dem Bausparer von der Bausparkasse oder von ihrem Vertragspartner Affinion International<br />

GmbH erbracht bzw. vermittelt. Affinion International GmbH ist Erfüllungsgehilfe der Bausparkasse.<br />

Um über die Servicenummern/Notfall-Hotline Aufträge und sonstige Mitteilungen übermitteln zu können, benötigt der Bausparer seine Bausparvertragsnummer.<br />

Zur Auftragsannahme im <strong>LBS</strong>-MehrWert-Center muss sich der Bausparer oder sein gesetzlicher Vertreter mindestens<br />

durch Nennung seiner Bausparvertragsnummer und seines Namens, auf Nachfrage seiner Anschrift und seines Geburtsdatums legitimieren.<br />

Dritte haben eine entsprechende Bevollmächtigung des Bausparers nachzuweisen. Ohne korrekte Legitimation kann der Bausparer im Interesse<br />

seiner eigenen Sicherheit keine Aufträge telefonisch übermitteln.<br />

Nr. 3 Auftragsbearbeitung<br />

Die der Bausparkasse im Rahmen des <strong>LBS</strong>-MehrWertPakets übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung<br />

aufgrund von Unklarheiten, z. B. nicht vollständige Angaben des Bausparers, zurückgestellt werden, wird dieser hierüber telefonisch<br />

informiert. Die Bausparkasse und Affinion International GmbH führen keine Qualitätsprüfungen durch für Leistungen, die der Bausparer bei<br />

dem vermittelten Unternehmen beauftragt hat.<br />

Nr. 4 Sorgfaltspflichten des Bausparers<br />

Damit der Bausparer die MehrWert-Leistungen reibungslos in Anspruch nehmen kann, hat der Bausparer etwaige Namens- oder Adressänderungen<br />

unmittelbar der Bausparkasse mitzuteilen.<br />

Nr. 5 Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen und Übertragung von Bausparverträgen<br />

(1) Bei einer Teilung, Bildung von Teilbausparverträgen oder Übertragung eines Bausparvertrages mit dem <strong>LBS</strong>-MehrWertPaket auf Dritte, erhält<br />

der abgeteilte bzw. übertragene Bausparvertrag eine neue Vertragsnummer. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für das <strong>LBS</strong>-MehrWert-<br />

Paket sowie die ABB. Mit der Teilung, Bildung eines Teilbausparvertrages bzw. Übertragung erhält der Bausparer für den neuen Vertrag ein Begrüßungspaket<br />

nach Nr. 2 (1). Mit der Teilung, Bildung eines Teilbausparvertrages bzw. Übertragung berechnet die Bausparkasse für das <strong>LBS</strong>-<br />

MehrWertPaket des abgeteilten bzw. übertragenen Bausparvertrags das pauschale Entgelt (§ 16 Abs. 2 ABB).<br />

(2) Vorstehendes gilt nicht, wenn der Bausparvertrag einer Vorfinanzierung dient und der Vorfinanzierungskredit durch die Bildung von Teilbausparverträgen<br />

abgelöst wird.<br />

Nr. 6 Haftung der Bausparkasse<br />

(1) Die Bausparkasse und ihr Vertragspartner, die Affinion International GmbH, übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Bausparer aus<br />

Übermittlungsfehlern, Missverständnissen oder Irrtümern bei der Abwicklung der Aufträge entstehen, es sei denn die Bausparkasse oder die<br />

Affinion International GmbH handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Schäden durch Fehlleitungen und Verzögerungen haftet die Bausparkasse<br />

im Rahmen des von ihr zu vertretenden Verschuldens.<br />

(2) Eine Haftung ist ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen,<br />

Streiks, Aussperrung, staatliche Eingriffe und nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Postdienste.<br />

(3) Die Bausparkasse und Affinion International GmbH sind für Leistungen der Vertragsunternehmer lediglich Vermittler. Für Mängel der Leistungserbringung<br />

der Vertragsunternehmer oder des Autovermieters und/oder Schäden infolge deren Leistungserbringung haftet die Bausparkasse<br />

sowie ihre Erfüllungsgehilfin Affinion International GmbH nicht. Einwände oder Ansprüche aus der Beziehung zwischen dem Bausparer<br />

als Auftraggeber zu dem jeweiligen Vertragsunternehmen oder des Autovermieters sind unmittelbar bei diesem geltend zu machen.<br />

(4) Für die Nichterreichbarkeit des <strong>LBS</strong>-MehrWert-Centers der Affinion International GmbH, insbesondere für den Fall, dass dies vorübergehend<br />

oder auf Dauer aus technischen Gründen nicht möglich ist, haftet die Bausparkasse nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!