Alter - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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05.12.2012 Aufrufe

Thema 6 Foto: Karin Simonett Wohngemeinschaften mit Betreuung Eine Ergänzung zum KDA-Hausgemeinschaftskonzept? Auf der Suche nach zukunftsträchtigen Wohnformen für hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen rücken seit geraumer Zeit Wohnformen in den Blick, bei denen Hilfe- und Pflegebedürftige in kleinen Gruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und von Betreuungskräften unterstützt werden. Wohngruppenorientierte Betreuungsformen für ältere Menschen sind nicht neu. In einigen europäischen Ländern wie Schweden, den Niederlanden, Frankreich oder der Schweiz werden sie schon seit Jahren praktiziert. Auch in Deutschland beginnen sie den Status exotischer Modellprojekte zu verlieren. Vielfalt der Begriffe und Projekte Zunehmend wächst in Fachkreisen der Konsens über das Grundkonzept als eine bedarfsgerechte Wohnalternative für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Über die Umsetzung dieses Wohnkonzeptes wird zum Teil jedoch kontrovers diskutiert, und die Praxis zeichnet sich durch eine Projekt- und Begriffsvielfalt aus: Das KDA bezeichnet Projekte, die nach diesem Konzept arbeiten, als „Hausge- ProAlter 2/03 Kuratorium Deutsche Altershilfe meinschaften“, andere sprechen von „Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige“, „Pflegewohnungen im Quartier“ oder „Pflegewohngruppen“ bzw. „Betreuten Wohngruppen“ oder auch von „Wohngemeinschaften mit Betreuung“. Der letztere Begriff soll im Folgenden verwendet werden. Auch die Unterscheidung nach ordnungsrechtlichen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkten hilft nicht immer weiter, um sich in dieser Projektlandschaft zu orientieren.

Eine Vielzahl von Projekten mit wohngruppenorientierter Betreuung wird ambulant betrieben, während die Mehrheit der KDA-Hausgemeinschaften zum stationären Typ gehören. Aber auch bei den KDA-Hausgemeinschaften gibt es den Typ mit ambulanter Betreuung, den so genannten „M-Typ“, bei dem die Bewohner den Status eines Mieters (M) haben, wie das auch bei den vorgenannten ambulant betreuten Gruppenwohnprojekten der Fall ist. Aber nicht alle Wohnprojekte, die nach diesem Konzept arbeiten, lassen sich als Hausgemeinschaften bezeichnen. Dies hat verschiedene Gründe. Die mittlerweile erhebliche Zahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften – Schätzungen gehen von circa 130 bis 150 Wohnprojekten dieser Art in Deutschland aus – ist sozusagen „von unten“ über einen längeren Zeitraum gewachsen, und die meisten Initiatoren dieser gruppenorientierten Wohnformen wenden den (später) vom KDA geprägten Begriff der „Hausgemeinschaften, Typ ‚M‘“ nicht an. Daneben weist die Mehrheit der ambulant betreuten Wohngemeinschaften spezielle Besonderheiten auf, die sie tendenziell von den Hausgemeinschaften unterscheiden, auch wenn nicht immer eine scharfe Trennlinie zu ziehen ist und in der Praxis auch nicht gezogen wird. Diese Besonderheiten lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: • Ergänzung der ambulanten Versorgungskette Die Besonderheit der Wohngemeinschaften mit Betreuung lässt sich am besten damit beschreiben, dass es sich um eine Wohnform handelt, die sich aus dem „normalen“ Wohnen heraus entwickelt hat. Die notwendige Hilfe wird im Prinzip genauso organisiert wie in einem privaten Haushalt, durch das „Zuschalten“ ambulanter Dienste. Die Bewohner (oder deren persönliche Vertreter) sind „Herr im Hause“, und das Unterstützungspersonal hat eher einen „Gaststatus“. Wohngemeinschaften mit Betreuung sind als Ergänzung der ambulanten Versorgungskette zu sehen, die auf Hilfeleistungen in der eigenen Häuslichkeit ausgerichtet ist. Hier besteht ein konzeptioneller Unterschied zu den KDA-Hausgemeinschaften, die ja auch als „vierte Generation“ des Pflegeheims bezeichnet werden. Die Hausgemeinschaften sind in einem anderen Zusam- menhang entstanden, nämlich durch Aufbrechen starrer institutioneller Strukturen sowie mit dem Ziel möglichst weitgehender Dezentralisierung und Haushaltsorientierung in Annäherung an das „normale“ Wohnen. Vom Prinzip her stellen dagegen die Wohngemeinschaften mit Betreuung keine Weiterentwikklung des Pflegeheims oder etwa der Hausgemeinschaften dar. Vielmehr ist das Konzept der betreuten Wohngemeinschaften eine Weiterentwicklung der wohnungsnahen, quartiersbezogenen, ambulanten Versorgung hilfebedürftiger Menschen. • Barrierefreies Wohnen in „normalen“ Wohnquartieren Wohngemeinschaften mit Betreuung sind keine „Einrichtungen“ und auch nicht in Einrichtungen integriert oder diesen in der Regel auch nicht angegliedert, sondern – barrierefrei Neues Programm zur Förderung Betreuter Wohngruppen in NRW Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bietet das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen seit Februar 2003 neue Möglichkeiten der finanziellen Förderung für „Gemeinschaftliche Wohnformen für Seniorinnen/Senioren und Behinderte“ an. Aus einem speziellen Kontingent des experimentellen Wohnungsbaus können mit zinsgünstigen Darlehen Gemeinschaftsräume und vollständige Wohnungen (einschließlich Bad/WC und Kochstelle) von Wohngemeinschaften für Seniorinnen/Senioren und Behinderte gefördert werden. Die Wohngemeinschaften sollen drei bis sechs Wohneinheiten umfassen. Pro Wohnobjekt sollen möglichst nicht mehr als zwei Wohngemeinschaften gefördert werden. Mit dieser neuen Zusatzförderung können Betreute Wohngruppen erstmals auf spezielle Fördermittel für ihren Aufbau zurückgreifen. Ansprechpartner: Ministerialrat Rainer Janssen, Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW, Elisabethstraße 5–11, 40217 Düsseldorf, Referat IVA4, Telefon 02 11/ 38 43-3 52, Fax 02 11/38 43-73-3 52, Mail: rainer.janssen@mswks.nrw.de Thema Kuratorium Deutsche Altershilfe ProAlter 2/03 7

Thema<br />

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Foto: Karin Simonett<br />

Wohngemeinschaften mit Betreuung<br />

Eine Ergänzung zum KDA-Hausgemeinschaftskonzept?<br />

Auf der Suche nach zukunftsträchtigen Wohnformen für hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen<br />

rücken seit geraumer Zeit Wohnformen in den Blick, bei denen Hilfe- und Pflegebedürftige<br />

in kleinen Gruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und von Betreuungskräften<br />

unterstützt werden. Wohngruppenorientierte Betreuungsformen für ältere Menschen<br />

sind nicht neu. In einigen europäischen Ländern wie Schweden, den Niederlanden, Frankreich<br />

oder der Schweiz werden sie schon seit Jahren praktiziert. Auch in Deutschland beginnen sie<br />

den Status exotischer Modellprojekte zu verlieren.<br />

Vielfalt der Begriffe und Projekte<br />

Zunehmend wächst in Fachkreisen der Konsens<br />

über das Grundkonzept als eine bedarfsgerechte<br />

Wohnalternative für ältere Menschen<br />

mit Hilfe- und Pflegebedarf. Über die Umsetzung<br />

dieses Wohnkonzeptes wird zum Teil<br />

jedoch kontrovers diskutiert, und die Praxis<br />

zeichnet sich durch eine Projekt- und Begriffsvielfalt<br />

aus: Das KDA bezeichnet Projekte, die<br />

nach diesem Konzept arbeiten, als „Hausge-<br />

Pro<strong>Alter</strong> 2/03 <strong>Kuratorium</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Alter</strong>shilfe<br />

meinschaften“, andere sprechen von „Wohngemeinschaften<br />

für Pflegebedürftige“, „Pflegewohnungen<br />

im Quartier“ oder „Pflegewohngruppen“<br />

bzw. „Betreuten Wohngruppen“<br />

oder auch von „Wohngemeinschaften mit<br />

Betreuung“. Der letztere Begriff soll im Folgenden<br />

verwendet werden.<br />

Auch die Unterscheidung nach ordnungsrechtlichen<br />

und finanzierungstechnischen<br />

Gesichtspunkten hilft nicht immer weiter, um<br />

sich in dieser Projektlandschaft zu orientieren.

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