Alter - Kuratorium Deutsche Altershilfe
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Gesundheit und Pflege<br />
38<br />
Organigramm eingegliedert? Wie sollen die<br />
Praxisanleiter honoriert werden (Gehalt, Fortbildungen)?<br />
Oder wie viel Zeit pro Schüler darf<br />
ein Praxisanleiter verwenden? Auch inhaltlich<br />
muss die Praxisanleitung noch besser definiert<br />
werden. Wir unterscheiden die Lernberatung<br />
(in der eine Lernreflexion und Lernvereinbarung<br />
stattfindet) von der praktischen Anleitung<br />
(Anleitung am Bewohner) in unserer Weiterbildung<br />
zum Praxisanleiten. Insgesamt gibt es<br />
noch zu wenig Praxisanleiter mit einer Weiterbildung.<br />
Schwierigkeiten, Träger der praktischen<br />
Ausbildung zu finden, haben wir nicht,<br />
da wir innerhalb des Verbandes einige Einrichtungen<br />
haben. Ferner bestehen einige Kontakte<br />
zu anderen Trägern.<br />
Ulrich Schindler,<br />
Heimleiter im<br />
Altenzentrum<br />
St. Josef in Sassenberg,<br />
NRW<br />
Die Pflegeheime werden<br />
in Zukunft die Anstellungsträger<br />
für die Auszubildenden<br />
sein und sind damit viel stärker in<br />
die Verantwortung für die Ausbildung involviert.<br />
Sie erhalten außerdem mehr Einfluss auf<br />
die praktische und theoretische Ausbildung<br />
und können gezielt quantitativ und qualitativ<br />
für den eigenen Bedarf ausbilden.<br />
Für uns als Einrichtung mit dem Schwerpunkt<br />
der gerontopsychiatrischen Pflege und<br />
Betreuung bedeutet das beispielsweise, dass wir<br />
Kooperationsverträge mit Ausbildungsträgern<br />
abschließen, die das Thema Demenz in ihrer<br />
Ausbildung entsprechend berücksichtigen. Es<br />
wird auch eine Vernetzung mit anderen Trägern,<br />
wie akut-geriatrischen und psychiatrischen<br />
Krankenhäusern, ambulanten Diensten<br />
und Tagespflegen in Form von Kooperationsverträgen<br />
geben, um eine Vielfältigkeit der<br />
Ausbildung zu gewährleisten. Für die praktische<br />
Ausbildung wären klarere strukturelle und<br />
inhaltliche Vorgaben hilfreich. Es sollte auch<br />
über die Einrichtung einer Pflegekammer oder<br />
die Anbindung an eine bestehende Kammer<br />
nachgedacht werden, um die Ausbildung zu<br />
vereinheitlichen und um die Ausbildungsbetriebe<br />
bei der Ausbildung zu unterstützen.<br />
Ein großes Problem stellt die Deckelung<br />
der Ausbildung durch die Landesregierung dar.<br />
Pro<strong>Alter</strong> 2/03 <strong>Kuratorium</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Alter</strong>shilfe<br />
Es ist schon paradox: Da existiert ein Lehrstellenmangel,<br />
der der Politik große Sorgen bereitet.<br />
Gleichzeitig wären zahlreiche Altenheime<br />
und Sozialstationen bereit, mehr Auszubildende<br />
einzustellen. Doch der Staat reglementiert<br />
die Zahl der Ausbildungsplätze und senkt sie –<br />
aus finanziellen Gründen – ab. Bewerber, auch<br />
mit entsprechenden schulischen Voraussetzungen,<br />
sind in ausreichender Zahl vorhanden.<br />
Angesichts des großen Bedarfs und des sich<br />
abzeichnenden Pflegenotstandes müssten und<br />
könnten viel mehr Fachkräfte ausgebildet<br />
werden als die 2.280 Menschen, die 2003<br />
landesweit eine landesgeförderte Ausbildung<br />
beginnen werden. Als Gründe für die Kontingentierung<br />
gibt die Landesregierung vor, mehr<br />
als 25 Millionen Euro ständen aufgrund der<br />
Haushaltslage nicht zur Verfügung. Mehr<br />
Ausbildungsplätze seien auch nicht nötig, weil<br />
der Bedarf mit Zahlen nicht zu belegen sei, so<br />
die Landesregierung. Damit ignoriert sie Fakten,<br />
wie die Zunahme von Pflegebedürftigkeit,<br />
die Zunahme von Menschen mit Demenz, die<br />
hohe Fluktuation von Pflegekräften aus dem<br />
Beruf sowie Forderungen der Heimaufsicht. Sie<br />
ignoriert, dass Einrichtungen und Dienste der<br />
Altenpflege bei leer gefegtem Arbeitsmarkt<br />
händeringend Fachkräfte suchen.<br />
Erschwerend hinzu kommen Änderungen<br />
bei der Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen<br />
durch die Hartz-Reformen. Bislang<br />
trugen das Land und die Arbeitsämter die<br />
Betriebskosten der Ausbildung zur Pflegefachkraft<br />
etwa hälftig. Mit der Selbstverwaltung<br />
der Arbeitsämter stellten sich einige auf den<br />
Standpunkt, dass in ihren Arbeitsamtsbezirken<br />
keine Umschulungsmaßnahmen zu Altenpflegern<br />
mehr nötig seien, so beispielsweise die<br />
Entscheidungen in den Bezirken Münster und<br />
Recklinghausen. Bisher gab es feste Umschulungsplatzzusagen<br />
der Arbeitsämter an die<br />
Fachseminare. Diese Zusage fällt nun weg,<br />
nachdem die so genannten Bildungsgutscheine,<br />
eine Errungenschaft der Hartz-Kommission,<br />
eingeführt wurden. Danach kann jeder Inhaber<br />
eines Bildungsgutscheines seine Ausbildungsstätte<br />
auch über die Grenzen des jeweiligen<br />
Arbeitsamtsbezirkes hinaus frei wählen. Damit<br />
werden ab sofort deutlich weniger als 50 Prozent<br />
der Schüler in der Altenpflege über die<br />
Arbeitsverwaltung finanziert. Das stellt die<br />
Existenz von Ausbildungskursen und ganzen<br />
Fachseminaren in Frage.