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Alter - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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Gesundheit und Pflege<br />

38<br />

Organigramm eingegliedert? Wie sollen die<br />

Praxisanleiter honoriert werden (Gehalt, Fortbildungen)?<br />

Oder wie viel Zeit pro Schüler darf<br />

ein Praxisanleiter verwenden? Auch inhaltlich<br />

muss die Praxisanleitung noch besser definiert<br />

werden. Wir unterscheiden die Lernberatung<br />

(in der eine Lernreflexion und Lernvereinbarung<br />

stattfindet) von der praktischen Anleitung<br />

(Anleitung am Bewohner) in unserer Weiterbildung<br />

zum Praxisanleiten. Insgesamt gibt es<br />

noch zu wenig Praxisanleiter mit einer Weiterbildung.<br />

Schwierigkeiten, Träger der praktischen<br />

Ausbildung zu finden, haben wir nicht,<br />

da wir innerhalb des Verbandes einige Einrichtungen<br />

haben. Ferner bestehen einige Kontakte<br />

zu anderen Trägern.<br />

Ulrich Schindler,<br />

Heimleiter im<br />

Altenzentrum<br />

St. Josef in Sassenberg,<br />

NRW<br />

Die Pflegeheime werden<br />

in Zukunft die Anstellungsträger<br />

für die Auszubildenden<br />

sein und sind damit viel stärker in<br />

die Verantwortung für die Ausbildung involviert.<br />

Sie erhalten außerdem mehr Einfluss auf<br />

die praktische und theoretische Ausbildung<br />

und können gezielt quantitativ und qualitativ<br />

für den eigenen Bedarf ausbilden.<br />

Für uns als Einrichtung mit dem Schwerpunkt<br />

der gerontopsychiatrischen Pflege und<br />

Betreuung bedeutet das beispielsweise, dass wir<br />

Kooperationsverträge mit Ausbildungsträgern<br />

abschließen, die das Thema Demenz in ihrer<br />

Ausbildung entsprechend berücksichtigen. Es<br />

wird auch eine Vernetzung mit anderen Trägern,<br />

wie akut-geriatrischen und psychiatrischen<br />

Krankenhäusern, ambulanten Diensten<br />

und Tagespflegen in Form von Kooperationsverträgen<br />

geben, um eine Vielfältigkeit der<br />

Ausbildung zu gewährleisten. Für die praktische<br />

Ausbildung wären klarere strukturelle und<br />

inhaltliche Vorgaben hilfreich. Es sollte auch<br />

über die Einrichtung einer Pflegekammer oder<br />

die Anbindung an eine bestehende Kammer<br />

nachgedacht werden, um die Ausbildung zu<br />

vereinheitlichen und um die Ausbildungsbetriebe<br />

bei der Ausbildung zu unterstützen.<br />

Ein großes Problem stellt die Deckelung<br />

der Ausbildung durch die Landesregierung dar.<br />

Pro<strong>Alter</strong> 2/03 <strong>Kuratorium</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Alter</strong>shilfe<br />

Es ist schon paradox: Da existiert ein Lehrstellenmangel,<br />

der der Politik große Sorgen bereitet.<br />

Gleichzeitig wären zahlreiche Altenheime<br />

und Sozialstationen bereit, mehr Auszubildende<br />

einzustellen. Doch der Staat reglementiert<br />

die Zahl der Ausbildungsplätze und senkt sie –<br />

aus finanziellen Gründen – ab. Bewerber, auch<br />

mit entsprechenden schulischen Voraussetzungen,<br />

sind in ausreichender Zahl vorhanden.<br />

Angesichts des großen Bedarfs und des sich<br />

abzeichnenden Pflegenotstandes müssten und<br />

könnten viel mehr Fachkräfte ausgebildet<br />

werden als die 2.280 Menschen, die 2003<br />

landesweit eine landesgeförderte Ausbildung<br />

beginnen werden. Als Gründe für die Kontingentierung<br />

gibt die Landesregierung vor, mehr<br />

als 25 Millionen Euro ständen aufgrund der<br />

Haushaltslage nicht zur Verfügung. Mehr<br />

Ausbildungsplätze seien auch nicht nötig, weil<br />

der Bedarf mit Zahlen nicht zu belegen sei, so<br />

die Landesregierung. Damit ignoriert sie Fakten,<br />

wie die Zunahme von Pflegebedürftigkeit,<br />

die Zunahme von Menschen mit Demenz, die<br />

hohe Fluktuation von Pflegekräften aus dem<br />

Beruf sowie Forderungen der Heimaufsicht. Sie<br />

ignoriert, dass Einrichtungen und Dienste der<br />

Altenpflege bei leer gefegtem Arbeitsmarkt<br />

händeringend Fachkräfte suchen.<br />

Erschwerend hinzu kommen Änderungen<br />

bei der Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen<br />

durch die Hartz-Reformen. Bislang<br />

trugen das Land und die Arbeitsämter die<br />

Betriebskosten der Ausbildung zur Pflegefachkraft<br />

etwa hälftig. Mit der Selbstverwaltung<br />

der Arbeitsämter stellten sich einige auf den<br />

Standpunkt, dass in ihren Arbeitsamtsbezirken<br />

keine Umschulungsmaßnahmen zu Altenpflegern<br />

mehr nötig seien, so beispielsweise die<br />

Entscheidungen in den Bezirken Münster und<br />

Recklinghausen. Bisher gab es feste Umschulungsplatzzusagen<br />

der Arbeitsämter an die<br />

Fachseminare. Diese Zusage fällt nun weg,<br />

nachdem die so genannten Bildungsgutscheine,<br />

eine Errungenschaft der Hartz-Kommission,<br />

eingeführt wurden. Danach kann jeder Inhaber<br />

eines Bildungsgutscheines seine Ausbildungsstätte<br />

auch über die Grenzen des jeweiligen<br />

Arbeitsamtsbezirkes hinaus frei wählen. Damit<br />

werden ab sofort deutlich weniger als 50 Prozent<br />

der Schüler in der Altenpflege über die<br />

Arbeitsverwaltung finanziert. Das stellt die<br />

Existenz von Ausbildungskursen und ganzen<br />

Fachseminaren in Frage.

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