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Alter - Kuratorium Deutsche Altershilfe

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Thema<br />

14<br />

Konzept der Rothenfußer<br />

Wohngemeinschaft<br />

Die Rothenfußer Wohngemeinschaft hat ihren<br />

Namen durch eine Spende und das Engagement<br />

der Jacob und Maria Rothenfußer-<br />

Gedächtnisstiftung erhalten, die die Durchführung<br />

des Projektes erst möglich gemacht hat.<br />

Die Gemeinschaft der momentan sieben<br />

Bewohnerinnen wird durch das Dreieck Münchener<br />

Förderkreis e.V., „Carpe Diem“ e.V.<br />

sowie ein Angehörigengremium (siehe Schaubild<br />

sowie Seite 17) getragen. Als Grundprinzip<br />

liegt dem Münchener Wohnprojekt der „Cantou“-Gedanke<br />

zu Grunde, wie das auch bei<br />

den KDA-Hausgemeinschaften (siehe Pro<strong>Alter</strong><br />

4/2001) der Fall ist. Cantou bezeichnet<br />

ursprünglich eine offene Feuerstelle in Bauernhäusern<br />

Süd-West-Frankreichs, um die herum<br />

sich das Familienleben abspielte. Übertragen<br />

auf das Wohnen von desorientierten Menschen<br />

in einer Gemeinschaft heißt das aber auch, dass<br />

neben den Bewohnern sowohl die Angehörigen<br />

als auch die Mitarbeiter fest in die Gemeinschaft<br />

miteingebunden werden. „Wir erwarten<br />

von den Angehörigen und den gesetzlichen<br />

Betreuern, dass sie die Verantwortung für<br />

unsere Bewohnerinnen weiter mittragen“,<br />

erklärt Ulrike Reder. „Das heißt, dass sie in<br />

kritischen Situationen auch hergebeten werden:<br />

Quelle: Ulrike Reder<br />

Münchener<br />

Förderkreis e.V.<br />

• General(ver)mieter<br />

• Vermittlungsinstanz<br />

• Garant für das<br />

inhaltliche Konzept<br />

Pro<strong>Alter</strong> 2/03 <strong>Kuratorium</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Alter</strong>shilfe<br />

Struktur der<br />

Rothenfußer<br />

Wohngemeinschaft<br />

Die Gemeinschaft<br />

der<br />

BewohnerInnen<br />

Angehörigentreffen<br />

Gremium<br />

Wenn Frau Neck beispielsweise Probleme beim<br />

Baden macht, wird ihre Tochter um Unterstützung<br />

gebeten. Wenn Angehörige und Betreuer<br />

sagen: ‚Das geht uns nichts mehr an, das ist<br />

euer Problem‘, dann führt dies natürlich<br />

zunächst zu erheblichen Spannungen, die im<br />

Extremfall sogar die Wohngemeinschaft blokkieren<br />

können. Deshalb wird dann der Fall<br />

auch zur Schlichtung an das Angehörigengremium<br />

weitergeleitet.<br />

Unter dem Dach des „Carpe Diem“ e.V.<br />

wurde zunächst auch aus der Not heraus –<br />

nämlich wegen nicht zu vereinbarender, finanzieller<br />

und inhaltlicher Vorstellungen der verschiedenen<br />

ambulanten Pflegedienste – ein<br />

eigener Pflegedienst gegründet. Dieser bietet<br />

den Bewohnerinnen die nötigen Pflegedienstleistungen<br />

nach SGB XI an, die aber prinzipiell<br />

auch von jedem anderen Anbieter erbracht<br />

werden könnten. Darüber hinaus übernimmt<br />

der Verein die therapeutische Betreuung der<br />

Frauen in der Rothenfußer Wohngemeinschaft,<br />

die überwiegend über das SGB IX (siehe Seite<br />

X) finanziert werden. Nicht zuletzt deswegen<br />

ist die Personalausstattung (siehe Tabelle 1) mit<br />

insgesamt neun Personen und die sehr hohe<br />

Betreuungsquote (zwei Betreuer und zusätzlich<br />

eine ehrenamtliche Helferin auf sieben Bewohner)<br />

möglich. „Oft werden wir mit einem Heim<br />

verglichen, was aber absurd ist, denn wir sehen<br />

„Carpe Diem“<br />

e.V.<br />

Therapeut. WG<br />

für ältere seelisch<br />

behinderte<br />

Menschen<br />

SGB IX<br />

ambulanter<br />

Pflegedienst<br />

SGB XI/V

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