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Die Neue Hochschule - Hlb

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46 MÜLLER/BENNING<br />

■ Wird von den Studierenden die<br />

Bewertung abgeleiteter oder vorgegebener<br />

Tatbestände verlangt?<br />

falls ja ==> BEWERTEN<br />

■ Ist es möglich, mehr als eine (kreative/neuartige)<br />

Lösung für die Aufgabenstellung<br />

zu finden?<br />

falls ja ==> GESTALTEN<br />

Den Abschluss des Erläuterungsinstruments<br />

bildet ein sehr ausführliches Beispiel<br />

zu einem ausgewählten Themengebiet<br />

aus einer Fachdisziplin, das auf<br />

allen sechs zur Verfügung stehenden<br />

Niveaustufen durchdekliniert wurde<br />

und zu dem darüber hinaus verbale<br />

Erläuterungen über den zu erwartenden<br />

Leistungsstand auf den unterschiedlichen<br />

Stufen formuliert wurden. <strong>Die</strong>se<br />

„das heißt“-Sätze versuchen, durch die<br />

Verwendung einer freien Rede die<br />

(bewusst) sehr stark formalisierte Ausdrucksweise<br />

der standardisierten Lernzielbeschreibungen<br />

für einen informierten<br />

Außenstehenden (z.B. den Modulverantwortlichen<br />

oder Lehrenden einer<br />

speziellen Fachdisziplin) in einer Art zu<br />

illustrieren, dass er mit dieser Hilfe<br />

eigenständig und verbindlich Lernziele<br />

für die von ihm verantworteten Module<br />

entwickeln kann.<br />

Beispiel aus dem Modul „Recht 1“:<br />

Lerninhalt „Verwendung Allgemeiner<br />

Geschäftsbedingungen“<br />

■ Stufe KENNEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, die Verwendung<br />

Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

zu erkennen.<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden müssen<br />

lediglich die gesetzlichen Grundlagen<br />

benennen.<br />

■ Stufe VERSTEHEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, die Verwendung<br />

Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

zu beschreiben.<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />

die Anwendbarkeitsvoraussetzungen<br />

beschreiben.<br />

■ Stufe ANWENDEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

zu verwenden.<br />

DNH 4-5 ❘ 2009<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />

die Anwendbarkeitsvoraussetzungen<br />

für einen konkreten Fall nutzen.<br />

■ Stufe ANALYSIEREN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, die Verwendung<br />

Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

zu überprüfen.<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />

für sie bereits bekannte Sachverhalte<br />

auf andere Klauseln anwenden.<br />

■ Stufe BEWERTEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, die Verwendung<br />

Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

zu beurteilen.<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden sind in<br />

der Lage, die Wirksamkeit einzelner<br />

auch für sie bisher unbekannter<br />

Klauseln zu beurteilen.<br />

■ Stufe GESTALTEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />

sind in der Lage, die Verwendung<br />

Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

zu konstruieren.<br />

==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

selbst entwerfen.<br />

Zur Überprüfung der Frage, ob die nach<br />

diesem Vorbild gestalteten Lernziele<br />

auch wirklich dem entsprechen, was<br />

sich die Fachgruppenreferenten und<br />

Modulkoordinatoren bei der Formulierung<br />

gedacht haben, wurden von Seiten<br />

des Projekts für die von den Professorinnen<br />

und Professoren selbst gebildeten<br />

Lernziele eigenständige „das heißt“-<br />

Sätze formuliert, die dem jeweiligen<br />

Fachprofessor beispielhaft verdeutlichen,<br />

was tatsächlich und konkret<br />

unter dem von ihm formulierten Lernziel<br />

verstanden wird. Durch diese Überprüfung,<br />

die mittels einer direkten<br />

Befragung durchgeführt wurde, konnte<br />

die Einschätzung der Taxonomiestufe<br />

gesichert bzw. ggf. korrigiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Befragung durch stets den gleichen<br />

Erheber sichert eine Vergleichbarkeit<br />

der Ergebnisse.<br />

Abschließend sollten die Probanden<br />

ihre zuvor vervollständigten Lernziele<br />

in eine Reihenfolge bringen, die die<br />

Bedeutung des betreffenden Lernziels<br />

im entsprechenden Modul des Studiengangs<br />

widerspiegelt. Aus dieser Einord-<br />

nung erwartete das Projekt einen Hinweis<br />

auf den quantitativen Anteil des<br />

Lernziels innerhalb des Moduls.<br />

Durch die Verwendung des hier<br />

beschriebenen Instruments konnten die<br />

erwarteten Lernergebnisse der Module<br />

einheitlich formuliert und das dort<br />

erwartete Niveau einheitlich bestimmt<br />

werden. Beispielhaft werden die Ergebnisse<br />

anhand des Grundmoduls „Recht<br />

1“ nachfolgend aufgeführt:<br />

1) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

den Aufbau von Gesetzen und Gesetzessystematiken<br />

zu nutzen. (Niveaustufe<br />

ANWENDEN)<br />

2) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die juristische Arbeitstechnik auf<br />

unbekannte Fälle zu produzieren.<br />

(Niveaustufe GESTALTEN)<br />

3) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Anwendung von Rechtsnormen<br />

auf Praxisfälle zu produzieren.<br />

(Niveaustufe GESTALTEN)<br />

4) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Durchführung von Rechtsbeziehungen<br />

am Beispiel des Kaufvertrages<br />

zu beurteilen. (Niveaustufe<br />

BEWERTEN)<br />

5) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Verwendung allgemeiner<br />

Geschäftsbedingungen zu beurteilen.<br />

(Niveaustufe BEWERTEN)<br />

6) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Frage nach einer Stellvertretung<br />

zu beurteilen. (Niveaustufe BEWER-<br />

TEN)<br />

7) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Entstehung von Rechtsbeziehungen<br />

am Beispiel des Kaufvertrages zu<br />

prüfen. (Niveaustufe BEWERTEN)<br />

8) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Auswirkungen von Willensmängeln<br />

auf Rechtsgeschäfte zu prüfen.<br />

(Niveaustufe BEWERTEN)<br />

9) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />

die Behandlung von Leistungsstörungen<br />

zu prüfen. (Niveaustufe<br />

BEWERTEN)

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