Die Neue Hochschule - Hlb
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46 MÜLLER/BENNING<br />
■ Wird von den Studierenden die<br />
Bewertung abgeleiteter oder vorgegebener<br />
Tatbestände verlangt?<br />
falls ja ==> BEWERTEN<br />
■ Ist es möglich, mehr als eine (kreative/neuartige)<br />
Lösung für die Aufgabenstellung<br />
zu finden?<br />
falls ja ==> GESTALTEN<br />
Den Abschluss des Erläuterungsinstruments<br />
bildet ein sehr ausführliches Beispiel<br />
zu einem ausgewählten Themengebiet<br />
aus einer Fachdisziplin, das auf<br />
allen sechs zur Verfügung stehenden<br />
Niveaustufen durchdekliniert wurde<br />
und zu dem darüber hinaus verbale<br />
Erläuterungen über den zu erwartenden<br />
Leistungsstand auf den unterschiedlichen<br />
Stufen formuliert wurden. <strong>Die</strong>se<br />
„das heißt“-Sätze versuchen, durch die<br />
Verwendung einer freien Rede die<br />
(bewusst) sehr stark formalisierte Ausdrucksweise<br />
der standardisierten Lernzielbeschreibungen<br />
für einen informierten<br />
Außenstehenden (z.B. den Modulverantwortlichen<br />
oder Lehrenden einer<br />
speziellen Fachdisziplin) in einer Art zu<br />
illustrieren, dass er mit dieser Hilfe<br />
eigenständig und verbindlich Lernziele<br />
für die von ihm verantworteten Module<br />
entwickeln kann.<br />
Beispiel aus dem Modul „Recht 1“:<br />
Lerninhalt „Verwendung Allgemeiner<br />
Geschäftsbedingungen“<br />
■ Stufe KENNEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, die Verwendung<br />
Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
zu erkennen.<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden müssen<br />
lediglich die gesetzlichen Grundlagen<br />
benennen.<br />
■ Stufe VERSTEHEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, die Verwendung<br />
Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
zu beschreiben.<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />
die Anwendbarkeitsvoraussetzungen<br />
beschreiben.<br />
■ Stufe ANWENDEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
zu verwenden.<br />
DNH 4-5 ❘ 2009<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />
die Anwendbarkeitsvoraussetzungen<br />
für einen konkreten Fall nutzen.<br />
■ Stufe ANALYSIEREN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, die Verwendung<br />
Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
zu überprüfen.<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />
für sie bereits bekannte Sachverhalte<br />
auf andere Klauseln anwenden.<br />
■ Stufe BEWERTEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, die Verwendung<br />
Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
zu beurteilen.<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden sind in<br />
der Lage, die Wirksamkeit einzelner<br />
auch für sie bisher unbekannter<br />
Klauseln zu beurteilen.<br />
■ Stufe GESTALTEN: <strong>Die</strong> Studierenden<br />
sind in der Lage, die Verwendung<br />
Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
zu konstruieren.<br />
==> D.h.: <strong>Die</strong> Studierenden können<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
selbst entwerfen.<br />
Zur Überprüfung der Frage, ob die nach<br />
diesem Vorbild gestalteten Lernziele<br />
auch wirklich dem entsprechen, was<br />
sich die Fachgruppenreferenten und<br />
Modulkoordinatoren bei der Formulierung<br />
gedacht haben, wurden von Seiten<br />
des Projekts für die von den Professorinnen<br />
und Professoren selbst gebildeten<br />
Lernziele eigenständige „das heißt“-<br />
Sätze formuliert, die dem jeweiligen<br />
Fachprofessor beispielhaft verdeutlichen,<br />
was tatsächlich und konkret<br />
unter dem von ihm formulierten Lernziel<br />
verstanden wird. Durch diese Überprüfung,<br />
die mittels einer direkten<br />
Befragung durchgeführt wurde, konnte<br />
die Einschätzung der Taxonomiestufe<br />
gesichert bzw. ggf. korrigiert werden.<br />
<strong>Die</strong> Befragung durch stets den gleichen<br />
Erheber sichert eine Vergleichbarkeit<br />
der Ergebnisse.<br />
Abschließend sollten die Probanden<br />
ihre zuvor vervollständigten Lernziele<br />
in eine Reihenfolge bringen, die die<br />
Bedeutung des betreffenden Lernziels<br />
im entsprechenden Modul des Studiengangs<br />
widerspiegelt. Aus dieser Einord-<br />
nung erwartete das Projekt einen Hinweis<br />
auf den quantitativen Anteil des<br />
Lernziels innerhalb des Moduls.<br />
Durch die Verwendung des hier<br />
beschriebenen Instruments konnten die<br />
erwarteten Lernergebnisse der Module<br />
einheitlich formuliert und das dort<br />
erwartete Niveau einheitlich bestimmt<br />
werden. Beispielhaft werden die Ergebnisse<br />
anhand des Grundmoduls „Recht<br />
1“ nachfolgend aufgeführt:<br />
1) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
den Aufbau von Gesetzen und Gesetzessystematiken<br />
zu nutzen. (Niveaustufe<br />
ANWENDEN)<br />
2) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die juristische Arbeitstechnik auf<br />
unbekannte Fälle zu produzieren.<br />
(Niveaustufe GESTALTEN)<br />
3) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Anwendung von Rechtsnormen<br />
auf Praxisfälle zu produzieren.<br />
(Niveaustufe GESTALTEN)<br />
4) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Durchführung von Rechtsbeziehungen<br />
am Beispiel des Kaufvertrages<br />
zu beurteilen. (Niveaustufe<br />
BEWERTEN)<br />
5) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Verwendung allgemeiner<br />
Geschäftsbedingungen zu beurteilen.<br />
(Niveaustufe BEWERTEN)<br />
6) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Frage nach einer Stellvertretung<br />
zu beurteilen. (Niveaustufe BEWER-<br />
TEN)<br />
7) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Entstehung von Rechtsbeziehungen<br />
am Beispiel des Kaufvertrages zu<br />
prüfen. (Niveaustufe BEWERTEN)<br />
8) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Auswirkungen von Willensmängeln<br />
auf Rechtsgeschäfte zu prüfen.<br />
(Niveaustufe BEWERTEN)<br />
9) <strong>Die</strong> Studierenden sind in der Lage,<br />
die Behandlung von Leistungsstörungen<br />
zu prüfen. (Niveaustufe<br />
BEWERTEN)