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STADTAMT ENNS<br />
Verhandlungsschrift<br />
Bearbeiter: Königsecker Annemarie<br />
30.09.2005<br />
Sitzungsnummer: GR/018/2005<br />
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 22.09.2005<br />
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 19:15 Uhr<br />
Ort, Raum: Stadtamt <strong>Enns</strong>, Sitzungssaal<br />
Anwesend sind:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Klaus Kamptner<br />
Frau STR Monika Dreer<br />
Herr STR Klaus Haidinger<br />
Herr STR Wolfgang Prinz<br />
Herr STR Helmut Käferböck<br />
Herr GR Christian Deleja-Hotko<br />
Frau GR Brigitte Cervinka<br />
Herr GR Haimo Proier<br />
Frau GR Roswitha Spöck<br />
Herr GR Roland Handlgruber<br />
Herr GR Karl Witzmann<br />
Frau GR Romana Radlspäck<br />
Herr GR Erich Postlbauer<br />
Frau GR Christine Schaurhofer<br />
Herr GR Herbert Kneidl<br />
Herr GR Michael Schwaiger<br />
Herr GR Nikon Baumgartner<br />
Frau GR Marie-Luise Metlagel<br />
Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
Herr GR Gottfried Lichtenberger<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Harald Weingartner
Herr STR Franz Groschupfer<br />
Herr STR Wolfgang Gruber<br />
Frau GR Claudia Christl<br />
Herr GR Gerhard Hoflehner<br />
Frau GR Annemarie Haberlander-Tanzer<br />
Herr GR Josef Ortbauer<br />
Herr GR DDI Martin Atzwanger<br />
Frau GR Mag. Isabella Buchberger<br />
Herr GR Michael Korherr<br />
Herr GR Norbert Aichberger<br />
von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GR Christoph Eder<br />
Frau GR Anna Gintenreiter<br />
Herr GR Rudolf Gintenreiter<br />
von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Daphne Brenner<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GR Mag. Johann Schillinger<br />
kurzfristig entschuldigt - Einladung eines Ersatzmitgliedes war nicht mehr möglich<br />
Tagesordnung:<br />
. Prüfbericht des Prüfungsausschusses; Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
2<br />
1. Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten; Referent: Bürgermeister<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
1.1. Ehrung von verdienten Persönlichkeiten<br />
Vorlage: GG I/2005/0461/1<br />
1.2. Übertragung Standortmarketing "Nachhaltige Innenstadtentwicklung" an die SBE<br />
Vorlage: SD/2005/0239/1<br />
1.3. Rückübereignung öffentliches Gut 32/4 KG Kristein westlich Astner Straße 31<br />
Vorlage: GG II/2005/0367/1<br />
1.4. B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit dem Land OÖ für Sondernutzung<br />
zur Verlegung von Leitungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0368/1<br />
1.5. B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit den Land OÖ für Zufahrt EKZ<br />
<strong>Enns</strong>park<br />
Vorlage: GG II/2005/0369/1<br />
1.6. EKZ <strong>Enns</strong>park: Vereinbarung Verkehrsinfrastruktur - Vertrag mit Rutter Grundinvest<br />
GmbH<br />
Vorlage: GG II/2005/0370/1
1.7. Wärmebetriebe GesmbH: Gestattungsvertrag für Leitungsverlegungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0371/1<br />
3<br />
1.8. Löschung eines Vorkaufsrechtes für Liegenschaft Astner Straße 20 (aus dem<br />
Jahre 1954)<br />
Vorlage: GG II/2005/0390/1<br />
1.9. Objekt Bauhof; Abschluss von Mietverträgen<br />
Vorlage: SD/2005/0242/1<br />
1.10. Fa Bernegger Bau GesmbH; Abschluss einer Vereinbarung<br />
Vorlage: SD/2005/0243/1<br />
1.11. Straßenbeleuchtung: Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag mit der Fa.<br />
VA-Tech Elin EBG<br />
Vorlage: GG II/2005/0397/1<br />
1.12. Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2005/0139/1<br />
1.13. Grundeinlösung für Lorcher Straße - Anbindung Neue B1 - Einleitung eines Enteignungsverfahrens<br />
Vorlage: SD/2005/0245/1<br />
1.14. Schloss <strong>Enns</strong>egg, Abschluss eines Mietvertrages - Gablonzer Genossenschaft<br />
Vorlage: SD/2005/0246/1<br />
1.15. DA - Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong><br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Vorlage: SD/2005/0248/1<br />
1.16. DA - Linz Strom Vertrieb; Abschluss eines Energielieferungsvertrages<br />
Voprtragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Vorlage: SD/2005/0249/1<br />
2. Kultur- und Sportangelegenheiten; Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
2.1. Verleihung des Kulturehrenpreises der Stadt <strong>Enns</strong> an Konsulent Mag. Otto Winkler<br />
Vorlage: GG I/2005/0534/1<br />
2.2. Bewerbung Landesausstellung (2012) - Beschluss der Einreichunterlagen<br />
Vorlage: GG I/2005/0536/1<br />
2.3. Aufarbeitung der "Fundmünzen Lauriacum" - Finanzierungsbeitrag Stadt <strong>Enns</strong><br />
Vorlage: GG I/2005/0547/1<br />
3. Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und Gesundheitswesen;<br />
Referentin: STR Monika Dreer<br />
3.1. Pfarrkindergarten St. Elisabeth (St.Laurenz) - Zuschuss zur Sanierung der WC-
Anlagen<br />
Vorlage: GG I/2005/0537/1<br />
3.2. Kindergarten - und Hortausspeisung - Abänderung der Bezugsstelle<br />
Vorlage: GG I/2005/0538/1<br />
4<br />
4. Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte; Referent:<br />
STR Klaus Haidinger<br />
5. Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen; Referent:<br />
STR Wolfgang Prinz<br />
6. Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung; Referent: STR Helmut<br />
Käferböck<br />
6.1. Auflassung öffentlichen Gutes 32/4 westlich der Liegenschaft Astner Straße 31<br />
Vorlage: GG II/2005/0366/1<br />
6.2. Straßenbau 2005: Zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen<br />
Vorlage: GG II/2005/0372/1<br />
6.3. Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Polizeiinspektion)<br />
Vorlage: GG II/2005/0398/1<br />
6.4. Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Eichberg Süd)<br />
Vorlage: GG II/2005/0324/1<br />
7. Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft; Referent: Vbgm Harald<br />
Weingartner<br />
7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 12 - Dorninger<br />
Vorlage: GG II/2005/0330/1<br />
7.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 13 - Gaisberger<br />
(mit ÖEK 1.06)<br />
Vorlage: GG II/2005/0382/1<br />
7.3. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 15 - Hallenbad<br />
Vorlage: GG II/2005/0332/1<br />
7.4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 04 -<br />
Hofer KG<br />
Vorlage: GG II/2005/0379/1<br />
7.5. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 11 -<br />
Werbe- und Ankündigungseinrichtungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0380/1<br />
7.6. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 19 -<br />
Heubel-Schreiberhuber<br />
Vorlage: GG II/2005/0394/1
7.7. Kanalisation Volkersdorf: Auftragsvergabe Baudurchführung<br />
Vorlage: GG II/2005/0373/1<br />
5<br />
7.8. DA - Erweiterung der Ortskanalisation: Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen<br />
Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Vorlage: GG II/2005/0377/1<br />
7.9. DA - Erweiterung der Ortswasserleitung: Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe<br />
Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Vorlage: GG II/2005/0378/1<br />
8. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten; Referent: STR Franz<br />
Groschupfer<br />
8.1. Öko-Förderung; Abänderung der RL vom 1.07.2004<br />
Vorlage: GG I/2005/0494/1<br />
9. Wirtschaftsangelegenheiten; Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
9.1. Gablonzer Genossenschaft; Subvention 2005<br />
Vorlage: GG I/2005/0550/1<br />
10. Allfälliges<br />
Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Stefan Karlinger begrüßt die anwesenden Mitglieder<br />
des Gemeinderates, die Zuhörer, sowie die Vertreter der Presse.<br />
Ich stelle gemäß den Bestimmungen der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.<br />
91/1990 idgF fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben<br />
ist. Der Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer nimmt gemäß § 66 Abs. 2 Oö<br />
GemO 1990 idgF. mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Zur Schriftführerin wird<br />
die Gemeindebeamtin Annemarie Königsecker bestellt.<br />
Nach den Bestimmungen des § 54 OÖ GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF., ist die<br />
Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von den<br />
Fraktionsobleuten namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen.<br />
Aufgrund dieser Bestimmung wird das Protokoll der heutigen Sitzung geprüft und<br />
unterzeichnet von:<br />
GR Karl Witzmann<br />
GR DDI Martin Atzwanger (ÖVP)<br />
GR Christoph Eder (GRÜNE)<br />
GR Daphne Brenner (FPÖ)
6<br />
Die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2005 liegt<br />
bis zum Schluss dieser Sitzung zur Einsichtnahme auf. Werden keine Einwendungen<br />
gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift erhoben, gilt diese als genehmigt.<br />
Folgende Mitglieder des Gemeinderates sind für die heutige Sitzung entschuldigt<br />
GR Mag. Johann Schillinger<br />
Ein Ersatzmitglied konnte wegen der kurzfristigen Entschuldigung nicht mehr verständigt<br />
werden.<br />
Folgende Punkte werden von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt:<br />
7.4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 – Einleitung des Verfahrens Nr 4, Hofer<br />
KG<br />
7.5 Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 – Einleitung des Verfahrens Nr. 11,<br />
Werbe- und Ankündg.<br />
Geburtstage:<br />
12.09. GR Josef Ortbauer<br />
19.09. STR Wolfgang Gruber<br />
20.09. Vbgm Harald Weingartner<br />
21.09. GR Herbert Kneidl<br />
27.09. GR Michael Schweiger<br />
In Ihren Mappen befindet sich:<br />
- Einladung zur Fotoausstellung „Kommunikation“<br />
- Einladung zum Festkonzert anlässlich des 25-jährigen Bestehens des <strong>Enns</strong>er<br />
Kammerorchesters<br />
- Einladung zum Begegnungsfest<br />
- Einladung zum Knödelkirtag des Bauernmarkt <strong>Enns</strong><br />
- Einladung zur Kranzniederlegung durch das Land OÖ zum 50. Todestag von<br />
Hr. LH-Stv. Felix Kern<br />
- Einladung zur Veranstaltung “Open Space“<br />
D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E<br />
Ich stelle gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF,<br />
den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkten die Dringlichkeit zuzuerkennen und
7<br />
sie in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2005 aufzuneh-<br />
men:<br />
1. „Erweiterung der Ortswasserleitung:<br />
Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe“<br />
BEGRÜNDUNG:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt war für die Sitzung des Stadtrates angemeldet. Aufgrund<br />
der nunmehr vorliegenden Auftragssumme von ca € 145.000,00 ist jedoch der<br />
Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />
zuständig.<br />
Beilage 1: Dringlichkeitsantrag<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
2. „Erweiterung der Ortskanalisation:<br />
Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen“<br />
BEGRÜNDUNG:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt war für die Sitzung des Stadtrates angemeldet. Aufgrund<br />
der nunmehr vorliegenden Auftragssumme von ca € 120.000,00 ist jedoch der<br />
Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />
zuständig.<br />
Beratung
Beilage 2: Dringlichkeitsantrag<br />
8<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
3. „Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong>“<br />
BEGRÜNDUNG:<br />
Dieser Tagesordnungspunkt ist dem Stadtamt <strong>Enns</strong> erst nach der Erstellung der Tagesordnung<br />
für die Sitzung des Gemeinderates zugegangen. Aufgrund der Wichtigkeit<br />
dieser Thematik insbesondere für die <strong>Enns</strong>er GemeindebürgerInnen, aber auch<br />
für die Bevölkerung der Umlandgemeinden soll dieser Tagesordnungspunkt in der<br />
heutigen Sitzung des Gemeinderates behandelt werden<br />
Beilage 3: Dringlichkeitsantrag<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
4. „Energielieferungsvertrag mit der Linz Strom Vertrieb“
BEGRÜNDUNG:<br />
9<br />
Dieser Tagesordnungspunkt konnte nicht in die Tagesordnung der heutigen Sitzung<br />
aufgenommen werden, da die Vertragsverhandlungen erst am heutigen Tag abgeschlossen<br />
wurden.<br />
Beilage 4: Dringlichkeitsantrag<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle fest, dass gemäß § 51 Abs. 4 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr.<br />
91/1990, dann, wenn durch Beschluss einer Person eine durch Gesetz bestimmte<br />
Funktion übertragen, oder über die Aufnahme, Anstellung oder Ernennung von Gemeindebediensteten<br />
abgestimmt werden soll, dies geheim zu geschehen hat, es sei<br />
denn, der Gemeinderat eine andere Art der Abstimmung beschließt. Da heute derartige<br />
Beschlüsse zu fassen sind,<br />
stelle ich den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, über die heute diesbezüglich<br />
zu beschließenden Tagesordnungspunkte nicht geheim, sondern wie bei den<br />
anderen Tagesordnungspunkten, offen, durch Erheben einer Hand, abzustimmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
10<br />
Beratung:<br />
zu<br />
Prüfbericht des Prüfungsausschusses; Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
zu 1<br />
Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH - Vorlage der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie MFP<br />
Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer legt eine Aufstellung zum Prüfungsthema<br />
vor, erläutert die einzelnen Positionen und beantwortet Anfragen von Mitgliedern<br />
des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat keine Beanstandungen<br />
und beschließt, dass von einer Verlesung der einzelnen Beträge im der Gemeinderatssitzung<br />
Abstand genommen wird, da diese der Beilage entnommen werden können.<br />
Sollten sich weitere Fragen zum Prüfungsthema aufwerfen, steht Stadtamtsdirektor<br />
Mag. Gerhard Gstöttenbauer für Auskünfte zur Verfügung.<br />
zu 2<br />
Vergabe von Leistungen im Bauwesen<br />
Einleitend informiert Ing. Josef Krauthaufer, dass das Vergabewesen früher Landeskompetenz<br />
war und auch die Statutarstädte ihre eigenen Vergaberichtlinien festlegen<br />
konnten. Seit dem Jahr 2002 gilt jedoch das Bundesvergabegesetz, welches von der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auch ab diesem Zeitpunkt angewendet wird. Er erklärt, dass ein<br />
Auftrag bis zu einem Wert von € 20.000,00 direkt erfolgen kann, über einem Wert<br />
von € 20.000,00 hat eine Verhandlung ohne Bekanntmachung zu erfolgen. Die weiteren<br />
Schwellenwerte sind € 80.000,0 (Verhandlung mit Bekanntmachung) und<br />
€ 120.000,00 (nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung). Bei Auftragsvergaben<br />
in der Höhe von über € 120.000,00 ist ein offenes oder nicht offenes Verfahren<br />
mit Bekanntmachung vorgeschrieben.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat eigene Vertragsbedingungen ausgearbeitet, welche<br />
laufend den Anforderungen entsprechend adaptiert werden. In diesen Bedingungen<br />
ist beispielsweise festgelegt, dass bei Änderungen ein Nachtragsangebot zu legen<br />
ist, wobei die Einheitspreise nicht verändert werden dürfen. Weiters ist geregelt, dass<br />
das Angebot auch Gültigkeit hat, wenn das Volumen unterschritten wird.<br />
Ing. Krauthaufer erklärt anhand von Beispielen und mitgebrachten Unterlagen den<br />
Ablauf einer Bauvergabe von der Ausschreibung über die Angebotseröffnung bis zur<br />
tatsächlichen Vergabe.<br />
Auf Anfrage gibt Herr Ing. Krauthaufer bekannt,<br />
• dass Bauvergaben als Folgeauftrag unter Einhaltung bestimmter Kriterien maximal<br />
50 % der Ursprungssumme betragen dürfen,
11<br />
• dass ein offenes Verfahren von der Ausarbeitung bis zur Vergabe in etwa 2<br />
Monate in Anspruch nimmt und<br />
• dass bei einem Auftragswert in der Höhe von € 480.000,00 ein offenes Verfahren<br />
stattfinden müsste.<br />
Bei der anschließenden Diskussion wird die Vergabe der Sanierungsarbeiten am<br />
<strong>Enns</strong>er Hauptplatz kritisch angesprochen. Ing. Krauthaufer erklärt, dass es sich bei<br />
der Hauptplatzsanierung um einen absoluten Ausnahmefall handelt, dem jahrelange<br />
Verhandlungen über Gewährleistungsansprüche etc. vorausgegangen sind. Nun ist<br />
es zu einer Einigung gekommen, die eingehend geprüft wurde und die von einem<br />
anderen Auftragnehmer sicherlich nicht unterboten hätte werden können. Herr Ing.<br />
Krauthaufer stellt fest, dass bei der Hauptplatzsanierung absolute Dringlichkeit gegeben<br />
war und erklärt, dass die Vergabe aus technischer Sicht die beste Lösung war.<br />
Im Zusammenhang mit der rechtlichen Vorgeschichte verweist er auf die Zuständigkeit<br />
von Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer.<br />
Nachdem alle Anfragen zum Prüfungsthema im allgemeinen zur Zufriedenheit beantwortet<br />
wurden und vereinbart wurde, dass weitere Anfragen zum Thema Hauptplatzsanierung<br />
in rechtlicher Hinsicht an den Stadtamtsdirektor zu richten sind, wird<br />
zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen.<br />
zu 3<br />
Allfälliges<br />
Als Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses werden<br />
festgelegt:<br />
1. Einnahmen aus Vermietung der Stadthalle inklusive Inventar, Einnahmen aus<br />
der Vermietung des Georgenberger Saals und Einnahmen aus der Vermietung<br />
des Stadtmobils anhand von Rechnungen des Finanzjahres 2004<br />
2. Allfälliges<br />
Beilage 5: Prüfbericht<br />
Beratung<br />
Abstimmung
12<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.<br />
zu 1<br />
Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten; Referent: Bürgermeister<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
zu 1.1<br />
Ehrung von verdienten Persönlichkeiten<br />
Vorlage: GG I/2005/0461/1<br />
Der Vereinsausschuss des Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
1. Dezember 2004 über die Verleihung von „Dienstmedaillen der Stadt <strong>Enns</strong>“ an aktive<br />
Musiker der Stadtkapelle <strong>Enns</strong> beraten.<br />
Auf Grund der Zugehörigkeit zum Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> wird vorgeschlagen<br />
an folgenden Musikkameraden die „Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong>“ zu verleihen.<br />
"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“<br />
für mehr als 40-jährige Zugehörigkeit beim Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> soll verliehen<br />
werden an:<br />
Herrn Heinrich Franz, geb. 20.09.1955, Oberzirking 63, 4312 Ried/Riedmark<br />
Herr Heinrich ist mit großen Engagement bei der Stadtkapelle und war auch beim<br />
Bau des Musikheims mit großem Eifer beteiligt. Er führte mit viel Verständnis, Geschick<br />
und Verlässlichkeit mehrere Jahre die Stadtkapelle als Obmann. Er übte sein<br />
Tätigkeit als Musiker bzw. Funktion im Ausschuss freiwillig und uneigennützig für die<br />
Bevölkerung von <strong>Enns</strong> aus und trug sehr viel zur Verschönerung diverser Fest und<br />
Feiern bei.<br />
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr hat in seiner Sitzung am 18. April 2005<br />
über Verleihungsvorschläge für die „Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong>“ an langjährige<br />
Feuerwehrmitglieder beraten und ersucht an folgende Kameraden die Dienstmedaille<br />
zu verleihen:<br />
"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze“<br />
Die Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze für mehr als 15-jährige Tätigkeit bei der<br />
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt <strong>Enns</strong> soll verliehen werden an:<br />
• Hauptbrandmeister (HBM) GROSCH Michael, geb. am 11.06.1977, wh. in<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />
am 04.01.1990
13<br />
• Löschmeister (LM) KLEMENT Andreas, geb. 03.01.1978, wh. in 4470 <strong>Enns</strong>,<br />
Stadlgasse 13. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />
03.01.1990.<br />
• Oberlöschmeister (OLM) WIMMER Jürgen, geb. 06.11.1975, wh. in 4481<br />
Asten, Blumenweg 22. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />
01.12.1990.<br />
• Brandinspektor (BI) WINTER Alexander, geb. 07.09.1987, wh. in 4470<br />
<strong>Enns</strong>, Schwalbengasse 9. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />
07.09.1990<br />
"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“<br />
Die Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold für mehr als 40-jährige Tätigkeit bei der<br />
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt <strong>Enns</strong> soll verliehen werden an:<br />
• Oberbrandmeister (OBM) MAYERHOFER Hubert, geb. 13.07.1948, wh. in<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Bahnhofstraße 15. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />
am 01.05.1965.<br />
• Oberbrandmeister (OBM) SCHLUCKER Erich, geb. 26.01.1938, wh. in 4470<br />
<strong>Enns</strong>, Eggenweg 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt am<br />
01.03.1965.<br />
Die Verleihung der Dienstmedaillen wird im Rahmen der Mitgliedervollversammlung<br />
2006 vorgenommen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
an Herrn Heinrich Franz, wohnhaft in 4312 Ried in der Riedmark, Oberzirking<br />
63, in Anbetracht seiner vorhin geschilderten Verdienste um die Stadt <strong>Enns</strong> die<br />
„Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“ zu verleihen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
14<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
an nachfolgende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Enns</strong> die „Dienstmedaille<br />
der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze“ zu verleihen.<br />
• Hauptbrandmeister (HBM) GROSCH Michael, geb. am 11.06.1977, wh. in<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 1.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
• Löschmeister (LM) KLEMENT Andreas, geb. 03.01.1978, wh. in 4470 <strong>Enns</strong>,<br />
Stadlgasse 13.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
• Oberlöschmeister (OLM) WIMMER Jürgen, geb. 06.11.1975, wh. in 4481<br />
Asten, Blumenweg 22.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
15<br />
• Brandinspektor (BI) WINTER Alexander, geb. 07.09.1987, wh. in 4470<br />
<strong>Enns</strong>, Schwalbengasse 9.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
an nachfolgende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Enns</strong> die „Dienstmedaille<br />
der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“ zu verleihen.<br />
• Oberbrandmeister (OBM) MAYERHOFER Hubert, geb. 13.07.1948, wh. in<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Bahnhofstraße 15. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />
am 01.05.1965.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
• Oberbrandmeister (OBM) SCHLUCKER Erich, geb. 26.01.1938, wh. in 4470<br />
<strong>Enns</strong>, Eggenweg 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt am<br />
01.03.1965.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
16<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Diese Ehrungen werden im Zuge des Neujahrsempfanges im Jänner/Februar 2006<br />
vorgenommen werden. Heute war Hofrat Primar Dejaco bei mir und hat sich offiziell<br />
verabschiedet. Er hat seinen letzten Arbeitstag im Krankenhaus vor wenigen Tagen<br />
bereits absolviert und auch in seiner privaten Ordination. Es wird ab Jänner einen<br />
neuen Krankenhausleiter geben. Ich hoffe dabei auf Ihre Zustimmung, dass das<br />
Stadtamt <strong>Enns</strong> die Leistung des Herrn Primar Dr. Dejaco würdigen wird in Form einer<br />
entsprechenden Ehrung und diese Ehrung soll dann auch im Zuge des Neujahrsempfanges<br />
vorgenommen werden. Das werden wir dann in der nächsten Gemeinderatssitzung<br />
behandeln.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.2<br />
Übertragung Standortmarketing "Nachhaltige Innenstadtentwicklung" an die<br />
SBE<br />
Vorlage: SD/2005/0239/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat im Budget 2005 und in einem gesonderten<br />
Gemeinderatsbeschluss im April dieses Jahres die Entscheidung getroffen ein<br />
nachhaltiges Innenstadtentwicklungskonzept an die CIMA Gesellschaft für gewerbliches<br />
und kommunales Marketing zu übertragen.<br />
Der Beirat der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH hat in seiner Sitzung am 26.07.2005 seine<br />
Zustimmung gegeben, dass der Auftrag des Projektes „Nachhaltige Innenstadtentwicklung“<br />
an die Firma CIMA über die SBE abgewickelt wird. Die Gründe hiefür sind<br />
im einzelnen folgende:<br />
- Die Gesellschaftserklärung über die Errichtung der Gesellschaft (SBE) beinhaltet<br />
diesen Unternehmenszweck „Standortmarketing“. Es ist daher durchaus<br />
sinnvoll und zweckmäßig diesen Geschäftsbereich von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> auszulagern und an die Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH zu übertragen. Der<br />
Vorteil für die Gesellschaft liegt vor allem darin, dass zukünftig das gesamte<br />
Stadtgebiet einer merklich besseren Vermarktung zugeführt werden soll aus<br />
der sich Synergien für die Vermarktung der eigenen Betriebsobjekte aber auch<br />
in einer Verstärkung des eigenen Geschäftsumfeldes ergeben soll.<br />
In den Folgejahren hat die SBE mit nachstehenden Kostenaufwendungen für das
Projekt zu kalkulieren:<br />
- 2005 € 55.860,00<br />
- 2006 € 24.500,00 bis 44.100,00<br />
- 2007 € 19.600,00 bis 29.400,00<br />
17<br />
Der Beirat hat sich für die Übernahme dieses Geschäftsfeldes positiv ausgesprochen<br />
und ebenfalls bereits die entsprechenden Schritte mit der Firma CIMA eingeleitet.<br />
Zur Finanzierung dieses Projektes bedarf natürlich die Gesellschaft gewisser Unterstützung,<br />
wobei vor allem in den Nachfolgejahren danach getrachtet wird, Einnahmen<br />
aus diesem Betätigungsfeld zu erzielen. Eine weitere Konsequenz aus dieser<br />
Übertragung ist selbstverständlich, dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sich bereit erklärt,<br />
für die anfallenden Kosten Gesellschafterzuschüsse beizusteuern, soweit die Gesellschaft<br />
nicht durch anderweitige Einnahmen dieses Projekt decken und finanzieren<br />
kann. Als max. Betrag für die Gesellschaftszuschüsse zum Projekt „Nachhaltige Innenstadtentwicklung“<br />
sollen derzeit folgende Beträge festgelegt werden:<br />
- Jahr 2005 max. € 56.000,00<br />
- Jahr 2006 max. € 45.000,00<br />
- Jahr 2007 max. € 30.000,00<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
dass der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH das Betätigungsfeld Standortmarketing,<br />
insbesondere die Umsetzung des Konzeptes der Firma CIMA „Nachhaltige Innenstadtentwicklung<br />
in <strong>Enns</strong>“ übertragen wird und im Bedarfsfalle die entsprechend oben<br />
erwähnten Gesellschafterzuschüsse bzw gewährte Landes-, Bundes- oder EU-<br />
Zuschüsse an die SBE als Gesellschafterzuschuss zur Gänze weiterzuleiten.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.3
18<br />
Rückübereignung öffentliches Gut 32/4 KG Kristein westlich Astner Straße 31<br />
Vorlage: GG II/2005/0367/1<br />
Im Rahmen der Grundteilung für die Liegenschaft Astner Straße 31 (Fa. Seyrlehner),<br />
wurde seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Jahr 1978 den Antragstellern vorgeschrieben,<br />
das Grundstück 32/4, EZ 300, KG Kristein, im Gesamtausmaß von 178 m²<br />
(siehe beiliegenden Lageplan) ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> kostenlos<br />
abzutreten.<br />
Die Fa. Seyrlehner hat auf dem Nachbargrundstück eine Lagehalle errichtet und will<br />
diesen Grundstücksteil nunmehr käuflich zur Erweiterung des Betriebsareals erwerben.<br />
Das öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein liegt zwischen der Betriebsliegenschaft<br />
Astner Straße 31 und der geplanten Erweiterungsfläche und wird für die künftige<br />
Baulandentwicklung sowohl aus der Sicht der Straßenverwaltung als auch des<br />
Grundeigentümers der angrenzenden Flächen nicht mehr benötigt.<br />
Herr Karl Seyrlehner hat dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mitgeteilt, dass bei der Festlegung des<br />
Kaufpreises für die Liegenschaft Astner Straße 31 die Abtretungsfläche für das öffentliche<br />
Gut Grundstück 32/4 KG Kristein berücksichtigt wurde. Im Kaufvertrag vom<br />
18. Januar 1978 wurde neben der Teilung der ursprünglichen Ackerfläche 32/1 KG<br />
Kristein in die Liegenschaft Astner Straße 31 und eine verbleibende Ackerfläche<br />
auch die Abtrennung und Abschreibung 32/4 KG Kristein in das öffentliche Gut<br />
durchgeführt.<br />
Aus steuerlichen Gründen ist nicht angeführt, dass die Abtretungsfläche 32/4 KG<br />
Kristein von Karl und Eva Seyrlehner finanziert wurde. In den Preisverhandlungen<br />
vor Abschluss des Vertrages wurden die Kosten für die Straßenabtretung nach Angaben<br />
von Herrn Karl und Frau Eva Seyrlehner im Kaufpreis berücksichtigt.<br />
Weiters wurde dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mitgeteilt, dass für die Errichtung dieses öffentlichen<br />
Gutes Herr Karl und Frau Eva Seyrlehner dazumal die Kosten getragen haben,<br />
da dieses öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein nur zur westlichen Aufschließung<br />
ihres Wohn- und Betriebshauses gedient hat. In diesem besagten Grundstück befinden<br />
sich auch keine öffentlichen Leitung (Wasser, Kanal, etc.).<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat auf dem öffentlichen Grundstück 32/4 KG Kristein keine<br />
Investitionen für Straßenbau und andere Infrastrukturmaßnahmen getätigt.<br />
Gemäß § 17 Abs. 3 Oö. Bauordnung sind Grundstücke oder Grundstücksteile, die<br />
kostenlos in das öffentliche Gut abgetreten wurden und nicht mehr benötigt werden,<br />
ohne Entschädigung an den Grundeigentümer bzw. denjenigen, der die Grundabtretung<br />
finanziert hat, rück zu übereignen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die kostenlose<br />
Rückübereignung des Grundstückes 32/4, KG Kristein, an Herrn Jürgen Seyrlehner,<br />
Astner Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong> unter nachstehend angeführten Punkten beschließen.<br />
• kostenlose Rückübereignung des Grundstückes 32/4 KG Kristein an den Betriebsnachfolger<br />
Jürgen Seyrlehner, Astner Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong>
19<br />
• Sämtliche Kosten dieser Grundtransaktion (Vermessung, grundbücherliche<br />
Durchführung, Notariatskosten, etc.) übernimmt Jürgen Seyrlehner, Astner<br />
Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong><br />
• Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dürfen durch diese Grundtransaktion keine Kosten<br />
erwachsen<br />
Beilage 6: Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.4<br />
B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit dem Land OÖ für Sondernutzung<br />
zur Verlegung von Leitungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0368/1<br />
Für die Herstellung des Kanalanschlusses für das EKZ <strong>Enns</strong>park ist eine Querung<br />
der B1 – Landesstraße im Bereich des Merkur-Marktes erforderlich.<br />
Ebenso ist die Beanspruchung von Straßengrund der B1 für einen Wasserhausanschluss<br />
in Kristein (Kopplinger) und für die Firma Wagner Schmelztechnik notwendig.<br />
Nach einem Lokalaugenschein mit dem Straßenmeister Obermair wurden von der<br />
Landesstraßenverwaltung Vertragsentwürfe ausgearbeitet.<br />
Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten wurden diese Entwürfe nach Überprüfung<br />
durch die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> umgehend unterfertigt und weitergeleitet. Am 27.Juli<br />
2005 ist der vollständige Zustimmungsvertrag von der Landesstraßenverwaltung eingetroffen.<br />
Die Straßenquerung für den Kanalanschluss des EKZ <strong>Enns</strong>park ist bereits durchgeführt.<br />
Die beiden Vorhaben der Wasserhausanschlüsse sind in Arbeit.
20<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />
mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Sondernutzung von<br />
Straßengrund für die Verlegung von Abwasserleitungen und Wasserversorgungsleitungen<br />
im Bereich der B1 im Nachhinein beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Beilage 7: Zustimmungsvertrag samt Lageplänen<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.5<br />
B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit den Land OÖ für Zufahrt EKZ<br />
<strong>Enns</strong>park<br />
Vorlage: GG II/2005/0369/1<br />
Im Zuge der Errichtung des EKZ <strong>Enns</strong>park ist für die Nutzung einer Zufahrt von der<br />
B1 – Landesstraße mit der Landesstraßenverwaltung ein Zustimmungsvertrag abzuschließen,<br />
der die Lage und Ausführung sowie Erhaltungsgrenze regelt.<br />
Um die Bauarbeiten, speziell wegen des sehr eng gesteckten Fertigstellungstermins<br />
hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> rechtzeitig um die Zustimmung bei der Landesstraßenverwaltung<br />
angesucht, einen Vertragsentwurf erhalten und in weiterer Folge vorzeitig<br />
unterfertigt. Ein von der Landesstraßenverwaltung gegengezeichnetes Vertragsstück<br />
ist bei uns am 27. Juli 2005 eingelangt.<br />
Die Arbeiten an der Zufahrt, die Ende August bis Anfang September starten sollen,<br />
können somit jederzeit in Angriff genommen werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />
mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Anschluss einer richtungsgebundenen<br />
Zufahrt im Bereich der B1 beim EKZ <strong>Enns</strong>park im Nachhinein beschließen.
21<br />
Beilage 8:. Zustimmungsvertrag samt Planbeilagen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.6<br />
EKZ <strong>Enns</strong>park: Vereinbarung Verkehrsinfrastruktur - Vertrag mit Rutter Grundinvest<br />
GmbH<br />
Vorlage: GG II/2005/0370/1<br />
Die Parz. mit der Gst. Nr. 1128/1 am Römerfeld wurde gemäß Kaufvertrag vom<br />
30.03.2005 von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> an die Rutter Grundinvest GmbH veräußert.<br />
Seitens der Rutter Grundinvest wird nun derzeit auf dieser Parzelle das EKZ<br />
<strong>Enns</strong>park errichtet.<br />
Für die Neuerrichtung der Gemeindestraße und Errichtung einer Busbucht wurde<br />
vom oben genannten Grundstück eine Trennstück in das öffentliche Gut abgetreten.<br />
Die Errichtung und Instandhaltung ist nun im beigeschlossenen Vertrag zu beschließen.<br />
VEREINBARUNG<br />
abgeschlossen zwischen<br />
Rutter Grundinvest GmbH,<br />
9020 Klagenfurt, Koschatstraße 129,<br />
im folgenden als „Rutter“ bezeichnet, einerseits<br />
und<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>,<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11,<br />
im folgenden als „Stadtgemeinde“ bezeichnet, andererseits<br />
wie folgt:
Präambel<br />
22<br />
Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes 1128/1, Grundbuch 45102 <strong>Enns</strong>, mit<br />
einem Flächenausmaß von 10.414 m². Von diesem Grundstück wird ein Trennstück mit einem<br />
Flächenausmaß von ca. 1.095 m² abgetrennt, die endgültige Vermessungsurkunde liegt<br />
noch nicht vor, und zum Zwecke der Errichtung einer Busbucht sowie der Neuerrichtung<br />
der Gemeindestraße Gst Nr. 1318/5 in das öffentliche Gut abgetreten und mit Grundstück<br />
1318/5 vereinigt. Die nach Abschreibung der vorbeschriebenen Teilfläche verbleibende Restfläche<br />
des Grundstückes 1128/1 wurde gemäß Kaufvertrag vom 30.03.2005 von der Stadtgemeinde<br />
an Rutter veräußert.<br />
Zweck dieser Vereinbarung ist die Regelung,<br />
a) welche Erschließungs- und sonstigen Leistungen in welcher Qualität und Beschaffenheit<br />
von wem – Rutter oder Stadtgemeinde – bis zu welchem Zeitpunkt erbracht<br />
werden.<br />
b) wann unter Beiziehung welcher Personen die Übergabe/Abnahme erfolgt<br />
c) wie die Aufteilung bzw. Tragung der Kosten, Abgaben und Gebühren zwischen Rutter<br />
und der Stadtgemeinde erfolgt.<br />
Davon ausgehend schließen die Vertragsparteien nachstehende Vereinbarung:<br />
1. Errichtung der Verkehrsinfrastruktur<br />
Leistungen des Rutter<br />
Rutter verpflichtet sich<br />
a) zur Errichtung der Verkehrsinfrastruktur laut Verkehrsplan Büro AXIS vom<br />
05.07.2005, Beilage ./1 samt Leistungsbeschreibung, wobei die Leistungsgrenzen<br />
in der Plandarstellung der Büro BBB GesmbH vom 05.07.2005, Beilage ./2<br />
rot schraffiert ersichtlich gemacht sind. Beilage ./1 und ./2 bilden einen integrierenden<br />
Bestandteil dieses Vertrages. Diesen Vertragsbeilagen kann entnommen<br />
werden, dass Rutter die Verkehrsinfrastruktur auf dem nördlich und<br />
westlich des Grundstückes 1128/1 gelegenen Verkehrsweg, bestehend aus<br />
Grundstück 1318/5 (alt) teilweise, und dem Trennstück 1 aus 1128/1, und
23<br />
teilweise auf Grundstücke 1132/11 und 1132/13 errichten wird. Zur Verkehrsinfrastruktur<br />
gehören Verkehrsflächen, Grünflächen und Entwässerungsflächen.<br />
b) die auf Grundstück 1132/13 erforderlichen Umbauarbeiten betreffend die<br />
Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen.<br />
c) auf Grundstück 1132/11 jene Verkehrsinfrastruktur zu errichten, welche in<br />
dem rot schraffierten Bereich gemäß Plandarstellung Beilage ./2 anfällt.<br />
d) diese Verkehrsinfrastruktur in ortsüblicher Form, Standard Gemeindestrasse<br />
<strong>Enns</strong> zu errichten.<br />
e) die Errichtung der vorangeführten Verkehrsinfrastruktur bis längstens<br />
31.10.2005 laut Planung und technischer Beschreibung des Büro AXIS, Beilage<br />
./1 vorzunehmen.<br />
f) den Umbau im Bereich der Einfahrt zur Tankstelle an der B1 vorzunehmen,<br />
das ist die Verlegung von ca. 15 m Leistensteinen<br />
Leistungen der Stadtgemeinde<br />
Die Stadtgemeinde verpflichtet sich<br />
a) zur Vornahme sämtlicher erforderlicher Umbauten, ober- und unterirdisch, an der B1<br />
auf Grundstück Nr. 1333/1 gemäß Verkehrsplan Büro AXIS, Beilage ./1, samt Leistungsbeschreibung<br />
und gemäß Plandarstellung Beilage ./2 in dem blau schraffierten<br />
Bereich.<br />
b) zur Errichtung der Bushaltestelle inkl. Unterbau und Rampe im südlichen Bereich<br />
des Grundstückes 1128/1 an der B1, Dr. Renner Straße und zur Vornahme aller dadurch<br />
erforderlichen tiefbautechnischer Maßnahmen und allenfalls erforderlichen<br />
Arbeiten im Bereich der B1, ausgenommen ist der Umbau an der Einfahrt Conoco.<br />
c) alle allenfalls erforderlichen Vereinbarungen und Zustimmungserklärungen der<br />
Bundesstraßenverwaltung betreffend den Anschluss der verbreiterten Gemeindestraße<br />
Gst 1318/5 an die Bundesstraße und sich darum zu kümmern und zu bemühen,<br />
dass die bisherige, nicht mehr notwendige Vereinbarung zwischen der Bundesstraßenverwaltung<br />
und Conoco aufgehoben wird.
24<br />
d) zur Ausführung sämtlicher Bodenmarkierung, der verkehrstechnischen Beschilde-<br />
rung und erforderlichenfalls zur Errichtung von Straßenbeleuchtung einschließlich<br />
der dabei notwendigen Tiefbauarbeiten und Leitungslegungen im gesamten Auf-<br />
schließungsbereich, gemäß Verkehrsplan Büro AXIS Beilage ./1, sohin auch in jenem<br />
Bereich, in dem Rutter die Verkehrsinfrastruktur errichtet.<br />
e) alle Grünflächen im Bereich des künftigen öffentlichen Gutes zu humusieren, zu be-<br />
grünen bzw. zu bepflanzen.<br />
f) zur Errichtung einer Stiege zwischen dem auf Grundstück 1128/1 zu errichtenden<br />
Einkaufszentrum und der Bushaltestelle. Die Lage dieser Stiege ist aus<br />
dem Verkehrsplan Beilage ./1 ersichtlich.<br />
g) zur Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der neuen Zufahrten.<br />
h)die von ihr zu erbringenden Leistungen bis längstens 31.10.2005 fertig zustellen.<br />
Ausgenommen von diesem Termin sind die Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit den neuen Schutzwegen im Kreuzungsbereich B1-Lagerhausstraße, die<br />
ehest möglich nach Vorliegen der verkehrsrechtlichen Bewilligung und Abstimmung<br />
mit der Bundesstraßenverwaltung fertig gestellt werden. Die erforderlichen<br />
Anträge werden bis 30.09.2005 eingebracht.<br />
Alle Leistungen werden in ortsüblicher Form erbracht.<br />
Ausführung und Auftragserteilung<br />
Jeder Vertragsteil verpflichtet sich, die in Punkt 1.1. und 1.2. angeführten, von ihm<br />
jeweils zu erbringenden Leistungen direkt bei dem bauausführenden Unternehmen<br />
in Auftrag zu geben, dies bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung des jeweils anderen<br />
Vertragsteiles. Das bedeutet, dass die Stadtgemeinde die in Punkt 1.2. angeführten<br />
Leistungen in Auftrag gibt, Rutter gibt die in Punkt 1.1. angeführten Leistungen<br />
in Auftrag. Die Vertragsparteien kommen überein, dass es zweckmäßig und sinnvoll<br />
ist, ein Unternehmen mit der Erbringung aller Leistungen zu beauftragen, es erfolgt<br />
eine Einigung auf die Firma Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. / Horn, die von<br />
den beiden Vertragsparteien beauftragt wird. Eine Änderung der Baufirma für die<br />
Bauarbeiten im Bereich der Bushaltestelle ist im Einvernehmen mit Rutter dann möglich,<br />
wenn das von der Firma Leyrer + Graf noch vorzulegende Angebot preislich<br />
nicht entspricht.<br />
Die Stadtgemeinde wird hinsichtlich aller Baumaßnahmen, die unter Punkt 1.2. Leistungen<br />
der Stadtgemeinde angeführt sind, die Bauleitung und Koordination vornehmen.<br />
Die technische Ausführung der Tiefbaumaßnahmen im Bereich der künftigen
25<br />
und derzeitigen öffentlichen Gemeindestraße am Römerfeld werden im Hinblick auf<br />
die künftige Übernahme in das öffentliche Gut von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> überwacht.
2. Erhaltung, Wartung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur<br />
26<br />
Rutter erbringt alle der in Punkt 1.1. beschriebenen Leistungen auf dem öffentlichen<br />
Gut der Stadtgemeinde. Die Erhaltung, Wartung und Instandhaltung der von Rutter<br />
errichteten Verkehrsinfrastruktur bestehend aus Verkehrsflächen, Grünflächen und<br />
Entwässerungsflächen auf dem öffentlichen Gut Grundstück 1318/5 (neu) einschließlich<br />
des Trennstückes 1 aus Grundstück 1128/1 obliegt ausschließlich der Stadtgemeinde<br />
als Trägerin des öffentlichen Gutes. Die Erhaltung, Wartung und Instandhaltung<br />
der von Rutter beauftragten Leistungen auf Grundstück 1132/13 und 1132/11<br />
obliegen dem jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Mieter. Die Erhaltung, Wartung<br />
und Instandhaltung der von der Stadtgemeinde gemäß Punkt 1.2. zu erbringenden<br />
Leistungen obliegt der Stadtgemeinde.<br />
Die von Rutter beauftragte Verkehrsinfrastruktur setzt sich nicht nur aus Verkehrsflächen,<br />
sondern auch aus Grünflächen und Entwässerungsflächen zusammen. Die<br />
Verpflichtung der Gemeinde zur Erhaltung, Wartung und Instandhaltung erstreckt<br />
sich auf sämtliche Bereiche. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich weiters zur Erhaltung,<br />
Wartung und Instandhaltung der von Rutter errichteten Stiege zwischen dem<br />
Einkaufszentrum auf Grundstück 1128/1 und der von der Gemeinde errichteten<br />
Bushaltestelle, dies unter Schad- und Klagloshaltung von Rutter.<br />
3. Übergabe und Abnahme<br />
Die Übergabe der von Rutter in Auftrag gegebenen Verkehrsinfrastruktur, bestehend aus<br />
Verkehrsflächen, Grünflächen und Entwässerungsflächen in den Besitz und Genuss der<br />
Stadtgemeinde und damit der Übergang von Last und Gefahr, Vorteil und Zufall richtet sich,<br />
unabhängig von der grundbücherlichen Eigentumsübertragung (welche vor oder nach der<br />
Übergabe erfolgen kann) nach der Fertigstellung der Verkehrsinfrastrukturleistungen. Rutter<br />
wird die Stadtgemeinde schriftlich von der Fertigstellung informieren und 2 Terminvorschläge<br />
für eine gemeinsame Abnahmebegehung unterbreiten. Der früheste Termin darf 1<br />
Woche nach Zugang des Schreibens liegen. Die Stadtgemeinde hat einen Termin schriftlich<br />
zu bestätigen.<br />
Am Tag der Übernahme/Abnahme erfolgt eine gemeinsame Begehung durch die Baufirma,<br />
Rutter und die Stadtgemeinde. Wenn keine solchen Mängel vorliegen, welche eine<br />
Benützung der Verkehrsinfrastruktur unmöglich machen, ist die Stadtgemeinde verpflichtet,<br />
die Straße abzunehmen und zu übernehmen und dies in einem Protokoll zu bestätigen. Die<br />
Nichtfertigstellung der Straßenbeleuchtung oder generell von Leistungen, die gemäß Punkt<br />
1.2. von der Stadtgemeinde zu erbringen sind, steht der Abnahme nicht entgegen und begründet<br />
keinen Abnahmeverweigerungsgrund.
27<br />
Mit der Abnahme erfolgt die Übergabe der Straße von Rutter an die Stadtgemeinde und<br />
gehen mit diesem Tag, mit Unterfertigung des Protokolls, Nutzen und Vorteil, aber auch<br />
Wagnis und Gefahr von Rutter auf die Stadtgemeinde über, gleiches gilt für die Instandhaltung,<br />
Wartung, Reinigung, Verkehrssicherung und Haftung für die Straße, welche mit diesem<br />
Tag auf die Stadtgemeinde übergeht. Sollte die Stadtgemeinde keinen der zwei genannten<br />
Termine bestätigen, so gilt die Straße am zweiten vorgeschlagenen Termin als übergeben,<br />
unabhängig davon, ob ein Abnahmeprotokoll vorliegt oder nicht.<br />
4. Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren<br />
Jeder Vertragsteil verpflichtet sich, die Kosten für die in Punkt 1.1. und Punkt 1.2. jeweils<br />
von ihm zu beauftragenden Leistungen selbst direkt zu bezahlen. Die Erbringung und Errichtung<br />
der in Punkt 1.1. und 1.2. jeweils angeführten Leistungen erfolgt auf Kosten und<br />
Gefahr von dem Vertragsteil, der zu einer Erbringung gemäß diesem Vertrag verpflichtet ist.<br />
Die Kosten für die Errichtung dieser Vereinbarung trägt Rutter.<br />
5. Servitute<br />
5.1. Rutter räumt der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Recht für die Errichtung und Erhaltung<br />
des Schmutzwasserkanalübergabeschachtes samt Straßenwasserzuleitung und<br />
Schmutzwasserableitung im südwestlichen Teil des Grundstückes 1128/1, Grundbuch<br />
<strong>Enns</strong> ein und zwar in jenem Bereich, der in der Plandarstellung Beilage ./2<br />
schraffiert dargestellt ist.<br />
5.2. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> räumt der Rutter Grundinvest GmbH das Recht für die Errichtung,<br />
Erhaltung, Wartung und Instandhaltung von Vordächern im Bereich der<br />
geplanten Bushaltestelle sowie im Bereich der künftigen öffentlichen Gemeindestraße<br />
am Römerfeld gemäß dem baubehördlich bewilligten Projekt ein, die Lage dieser<br />
Vordächer ist in der Plandarstellung Beilage ./2 schraffiert dargestellt.<br />
5.3. Die Dienstbarkeiten werden wechselseitig auf immer währende Zeit eingeräumt, ein<br />
gesondertes Entgelt ist für die Dienstbarkeitseinräumung nicht zu bezahlen, sondern<br />
wurde diese Dienstbarkeitseinräumung im Kaufvertrag und im Kaufpreis berücksichtigt.<br />
6. Allgemeine Vertragspunkte
28<br />
6.1. Die Vertragsteile vereinbaren Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der<br />
hiermit vereinbarten Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. verlieren<br />
mit Unterfertigung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit.<br />
6.2. Dieser Vertrag geht bei beiden Seiten auf Rechtsnachfolger über.<br />
Beilagen:<br />
./1 Verkehrsplan Büro AXIS vom 05.07.2005<br />
./2 Plandarstellung Büro BBB GmbH vom 05.07.2005<br />
……………………………………. ……………………………….......<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> Rutter Grundinvest GmbH<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Vereinbarung<br />
mit der Rutter Grundinvest GmbH hinsichtlich der oben angeführten Punkte<br />
beschließen.<br />
Beilage 9, 10, 11: Lagepläne<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
zu 1.7<br />
Wärmebetriebe GesmbH: Gestattungsvertrag für Leitungsverlegungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0371/1<br />
29<br />
Die Wärmebetriebe GmbH hat im Bereich des <strong>Enns</strong>dorfer Hafengeländes ein Biomasseheizkraftwerk<br />
errichtet. Von dort aus soll eine Fernwärmeleitungstrasse über<br />
den <strong>Enns</strong>fluss und im weiteren durch das gesamte Stadtgebiet geführt werden. In<br />
Summe wird sich eine Leitungslänge von etwa 8 km ergeben.<br />
Die Wärmebetriebe GesmbH ist an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetreten und hat<br />
um die Errichtung der Fernwärmeleitungen im öffentlichen Gut angesucht. Im wesentlichen<br />
ist das <strong>Enns</strong>er Stadtkerngebiet von den Verlegearbeiten betroffen. Es wird<br />
vor allem angestrebt, alle gemeindeeigenen Objekte zu erschließen und an das<br />
Fernwärmeversorgungsnetz anzuschließen.<br />
Da man sich im Bereich der Stadlgasse Kreuzung mit der Lorcherstraße gröbere<br />
Verkehrsbehinderungen außerhalb der Ferienzeit ersparen wollte, wurde seitens des<br />
Stadtamtes <strong>Enns</strong> einem vorzeitigen Baubeginn im oben genannten Bereich zugestimmt.<br />
Nun soll das Vertragswerk ausgeführt und beschlossen werden.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde ein Gestattungsvertrag in Anlehnung an die<br />
Übereinkommen mit der OÖ Ferngas bzw. Linz Strom AG ausgearbeitet, der die<br />
Bauweise und Wiederherstellung des öffentlichen Gutes sowie die eventuelle Umlegung<br />
der Leitung auf Kosten des Dienstbarkeitsnehmers im Falle von Bauarbeiten<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> regelt.<br />
Der Gestattungsvertrag umfasst Folgende Punkte:<br />
Gestattungsvertrag<br />
über die prekaristische Benützung von öffentlichen Straßen und Wegen im angeführten<br />
Ausmaß und der dazugehörigen Anlagen für andere Zwecke als ihren bestimmungsmäßigen<br />
Zweck abgeschlossen zwischen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, im folgenden kurz Stadtgemeinde<br />
genannt, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, und der<br />
Wärmebetriebe Gesellschaft m.b.H., St. Magdalener Straße 81, 9506 Villach,<br />
im folgenden kurz Nutzungsberechtigte genannt.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bewilligt hiermit der Nutzungsberechtigten gemäß § 7<br />
des OÖ. Straßengesetzes 1991, LGBI.Nr. 84/91idgF, im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zum Zwecke der Errichtung und des<br />
Betriebes von Leitungsanlagen für die Versorgung bzw. Transport von Fernwärme<br />
sowie die erforderlichen Steuerleitungen, die Benützung von öffentlichen<br />
Straßen und Wegen (öffentliches Gut) im angeführten Ausmaß im Gemeindege-
30<br />
biet von <strong>Enns</strong> (vgl. auch Ziffer 4 untenstehend).<br />
Gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991 kann durch die besondere Inanspruchnahme<br />
der Straße aufgrund dieser Bewilligung ein dingliches Recht nicht<br />
ersessen werden. Auch kann nach der zitierten Bestimmung die Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> jederzeit die Entfernung nicht bewilligter Baulichkeiten sowie die Abänderung<br />
bewilligter Baulichkeiten dann verlangen, wenn dies durch die Verlegung der<br />
Straße, deren Umbau oder sonstigen Abänderungen, aus Verkehrsrücksichten<br />
notwendig geworden ist. Die Entfernung bzw. Abänderung hat auf Gefahr und<br />
Kosten des Nutzungsberechtigten zu erfolgen.<br />
Auch kann die Gemeinde dann die Verlegung der Leitungen des Nutzungsberechtigten<br />
auf dessen Gefahr und Kosten verlangen, wenn dies durch den Bau<br />
bzw. Verlegung von Wasserleitungen, Abwasserkanälen oder anderen Versorgungsleitungen<br />
der Stadtgemeinde notwendig wird.<br />
Abänderungsvorstellungen hat die Stadtgemeinde dem Nutzungsberechtigten vor<br />
Erstellung des Detailprojektes bekannt zugeben und mit ihm zu erörtern.<br />
Die Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bedingungen<br />
und Auflagen:<br />
1.<br />
a) Die Nutzungsberechtigte hat im Straßenbereich die Anlage gemäß den<br />
jeweils vorzulegenden Plänen (unter Berücksichtigung der darin von der<br />
Stadtgemeinde eingetragenen Änderungen) auf ihre Kosten und Gefahr<br />
nach den Weisungen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und nach den hiefür jeweils<br />
geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu errichten, zu erhalten<br />
und zu betreuen. Sie hat auch alle jene Kosten zu ersetzen, die infolge<br />
der Herstellung, Bestand, Änderung oder Beseitigung ihrer Anlage dem<br />
Stadtgemeindeamt <strong>Enns</strong> erwachsen.<br />
b) Der Nutzungsberechtigte hat die Anlage im übrigen so herzustellen, zu<br />
erhalten und zu betreuen, dass hierdurch weder der Straßenbestand<br />
noch der Verkehr auf der Straße beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />
Allfälligen diesbezüglichen Anordnungen des Stadtgemeindeamtes <strong>Enns</strong><br />
hat der Nutzungsberechtigte unverzüglich nachzukommen. Auch die Kosten<br />
der Herstellung und Erhaltung sowie jener Maßnahmen, die zur Sicherstellung<br />
der Straße oder deren Anlagen erforderlich sind, hat der Nutzungsberechtigte<br />
zu tragen.<br />
c) Allfällige bauliche Umgestaltungen an der Straße und den dazugehöriger<br />
Anlagen, die infolge des Baues oder Bestandes der bewilligten Anlage des<br />
Nutzungsberechtigten erforderlich werden, gehen - unbeschadet der Bestimmungen<br />
unter Z. 2 dieses Gestattungsvertrages - entschädigungslos in<br />
das Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> über.<br />
d) Arbeiten jeder Art im oder am Straßenkörper und den dazugehörigen Anlagen<br />
dürfen nur im Einverständnis mit der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> durchgeführt<br />
werden. Die erforderlichen Bewilligungen/Genehmigungen sind vom Nutzungsberechtigten<br />
zu erwirken (z.B. gem. § 90 StVO).
2)<br />
31<br />
e) Der bestehende Zustand des Straßenkörpers muss vom Nutzungsberechtigten<br />
auf eigene Kosten unmittelbar nach Fertigstellung von<br />
Verlegungsarbeiten wiederhergestellt werden. Es ist besonders darauf<br />
zu achten, dass bei den Zuschüttungsarbeiten das Erdreich gemäß seiner<br />
ursprünglichen Lage eingebracht und durch mechanische Verdichtung<br />
bis zum maximal erreichbaren Verdichtungsgrad verdichtet wird,<br />
sodass Setzungen möglichst vermieden werden. Etwaige Setzungen<br />
oder Asphalteinbrüche, die infolge dieser Verlegungsarbeiten auftreten,<br />
sind vom Nutzungsberechtigten auf dessen Gefahr und Kosten wiederherzustellen<br />
und laufend nachzubessern. Es ist in sämtlichen Bereichen<br />
die Grabungsordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> einzuhalten.<br />
f) Die Leitungen selbst und die im Grabenbereich angetroffenen Leitungsquerungen<br />
bzw. Längsführungen sind digital einzumessen und<br />
der Stadtgemeine <strong>Enns</strong> in einem geeigneten Format zu übergeben.<br />
g) Auf Verlangen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat der Nutzungsberechtigte<br />
die. Lage bzw. den Verlauf der Leitungen in der Natur auf seine Kosten<br />
zu markieren.<br />
Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich weiters, der Stadtgemeinde<br />
oder allenfalls von dieser namhaft zu machenden dritten Personen kostenlos<br />
Pläne im Maßstab möglichst 1:500 zu übermitteln, aus denen die<br />
genaue Leitungsführung ersichtlich ist.<br />
h) Werden im Nahbereich der Leitungen Bauarbeiten ausgeführt, so hat<br />
der Nutzungsberechtigte auf seine Kosten und auf Verlangen der<br />
Stadtgemeinde eine Person beizustellen, die über die genaue Lage der<br />
Leitungen informiert ist und Anleitungen zur Schonung der Leitungen<br />
bzw. des davon ausgehenden Gefährdungspotentiales geben kann.<br />
i) Müssen Grenzsteine im Zuge der Arbeiten entfernt werden, so muss<br />
die Grenzwiederherstellung durch einen Ingenieurkonsulenten für das<br />
Vermessungswesen auf Kosten der Nutzungsberechtigten durchgeführt<br />
werden.<br />
j) Auf Wunsch der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat die Nutzungsberechtigte Drittfirmen<br />
die Möglichkeit zu geben, gegen Kostenersatz weitere Leitungen<br />
bzw. Leerrohre im Graben mit zu verlegen.<br />
a) Bei Auflassung von Einrichtungen des Nutzungsberechtigten kann die<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> die Wiederherstellung des Zustandes der Straße oder<br />
der dazugehörigen Anlagen verlangen, die vor den Umgestaltungen<br />
bestanden hat. Die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes<br />
hat der Nutzungsberechtigte zu tragen.<br />
Nicht mehr in Betrieb befindliche Leitungen brauchen nicht entfernt werden.<br />
In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> jedoch<br />
eine Entfernung auf Gefahr und Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
verlangen.<br />
b) Die Bestimmungen des lit a gelten auch für den Fall, dass die Stadtge-
3)<br />
4)<br />
5)<br />
32<br />
meinde <strong>Enns</strong> gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991 die Änderung bewilligter<br />
Leitungen verlangt, weil dies durch die Verlegung der Straße, deren<br />
Umbau oder sonstige Abänderungen aus Verkehrsrücksichten sowie<br />
durch den Bau bzw. Verlegung von Wasserleitungen, Abwasserkanälen oder<br />
anderen Versorgungseinrichtungen der Gemeinde notwendig geworden<br />
ist. Die Kosten der Abänderungen und des der Gemeinde <strong>Enns</strong> hieraus erwachsenden<br />
Aufwandes trägt die Nutzungsberechtigte zur Gänze.<br />
Die Nutzungsberechtigte haftet der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für alle im Zusammenhang<br />
mit der Errichtung, dem Betrieb, der Erhaltung und Betreuung<br />
der Fernwärmeleitung und der Steuerleitungen unmittelbar oder mittelbar<br />
herbeigeführten Schäden und hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in diesem Umfang<br />
von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.<br />
Die Nutzungsberechtigte hat weiters keinerlei Anspruch auf Ersatz nicht<br />
schuldhafter Beschädigung oder Störung des Betriebes ihrer Anlage, die<br />
durch den Straßenverkehr verursacht werden.<br />
Ferner verzichtet die Nutzungsberechtigte auf die Geltendmachung von<br />
Schadenersatzansprüchen gegen die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, für Schäden,<br />
die durch Maßnahmen der Straßenverwaltung (Schneeräumung, Salzstreuung<br />
usw.) an ihren Anlagen(teilen) entstehen können.<br />
Mit den Eigentümern anderer bewilligter Anlagen, die auf Straßengrund und<br />
den dazugehörigen Anlagen im Bereiche ihrer Anlage bereits vorhanden<br />
sind, hat die Nutzungsberechtigte einvernehmlich vorzugehen.<br />
Ungeachtet eingangs festgehaltener Genehmigung, die öffentlichen Verkehrsflächen<br />
im Gebiet der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Errichtung und den<br />
Betrieb von Fernwärme- und Steuerleitungen benützen zu dürfen, ist vor<br />
jeder Errichtung schriftlich und zeitgerecht unter Vorlage von zwei Plänen<br />
hiefür um die schriftliche Zustimmung bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> anzusuchen.<br />
Ein Planexemplar wird der Nutzungsberechtigten, versehen mit einem<br />
Genehmigungsvermerk, retourniert. Mit den notwendigen Arbeiten darf<br />
erst nach Vorlage der Zustimmung begonnen werden, wobei der Baubeginn<br />
der Stadtgemeine <strong>Enns</strong> zeitgerecht anzuzeigen ist.<br />
Bei Übergabe der benützten Grundstücke an einen Dritten wird die Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> ihre Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen auf<br />
den Rechtsnachfolger übertragen und die Nutzungsberechtigte hievon unverzüglich<br />
noch vor Grundstücksübergabe verständigen.<br />
Auf Verlangen der Nutzungsberechtigten hat der Rechtsnachfolger der<br />
Gemeinde einen verbücherungsfähigen Dienstbarkeitsvertrag für die Duldung<br />
der Fernwärme- sowie der Steuerleitungen abzuschließen. In diesem<br />
Fall trägt die Kosten der Vertragserrichtung bzw. -durchführung die Nutzungsberechtigte.<br />
Bei Übergabe der Fernwärme- sowie der Steuerleitungen an einen Dritten<br />
wird ihrerseits die Nutzungsberechtigte die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hievon vor<br />
Übergabe verständigen. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ver-
6)<br />
7)<br />
8)<br />
9)<br />
10)<br />
33<br />
tragsparteien aus diesem Übereinkommen gehen samt auf allfällige<br />
Rechtsnachfolger über.<br />
Alle Kosten, Gebühren und sonstige Aufwendungen, die mit der Vertragserrichtung<br />
usw. im Zusammenhang stehen, trägt die Nutzungsberechtigte.<br />
Auf die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes wird einvernehmlich<br />
verzichtet.<br />
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand des für<br />
die Gemeinde <strong>Enns</strong> örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ausnahmslos der<br />
Schriftform.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die bei der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> verwahrt wird. Eine Vertragskopie samt Projektsplan erhält die<br />
Nutzungsberechtigte kostenlos ausgefolgt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Gestattungsvertrag<br />
mit der Wärmebetriebe GesmbH hinsichtlich der Errichtung und des<br />
Betriebes von Fernwärmeleitungen im Bereich des gesamten <strong>Enns</strong>er Stadtgebietes,<br />
im Nachhinein beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.8
34<br />
Löschung eines Vorkaufsrechtes für Liegenschaft Astner Straße 20 (aus dem<br />
Jahre 1954)<br />
Vorlage: GG II/2005/0390/1<br />
Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde auf der ehemaligen EZ 1161 KG <strong>Enns</strong> (bereits<br />
grundbücherlich gelöscht) aus dem Jahre 1953 ein Wiederkaufsrecht eingeräumt,<br />
falls die damaligen Besitzer innerhalb von zwei Jahren der Verpflichtung zur Errichtung<br />
eines Wohnhauses nicht nachkommen.<br />
Nachdem die ehemaligen Besitzer die EZ 1161 KG <strong>Enns</strong> im Jahre 1954 veräußert<br />
haben und sich ein neues Grundstück in der KG Kristein gekauft habe, bestand die<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> laut Tagebuchzahl 686/1954 auch auf diese Eintragung des<br />
Vorkaufsrecht für die neue EZ 134 KG Kristein, falls innerhalb von zwei Jahren dieser<br />
Verpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses nicht nachkommen wird.<br />
Dieser Liegenschaft (Astner Straße 20) EZ 134 KG Kristein wurde bereits im Jahre<br />
1954 die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt und ist seither bewohnt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Löschung des Vorkaufsrechtes im C-Blatt (Lastenblatt) laufende Nummer 1a der EZ<br />
134 KG Kristein beschließen:<br />
Die Buchberechtigte erteilt hiermit ihre Zustimmung dazu, dass auf Grund dieser Urkunde<br />
ohne ihr weiteres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten die Löschung<br />
dieses Rechtes grundbücherlich einverleibt werden kann.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.9<br />
Objekt Bauhof; Abschluss von Mietverträgen<br />
Vorlage: SD/2005/0242/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat mit der Übernahme des Leasingobjektes Landstraße 2d<br />
(Bauhof) gleichzeitig mit der Staffelleitner GesmbH & Co KG einen Mietvertrag über<br />
Teilflächen des Kellers und Erdgeschosses, die gesamte Fläche des 1. und 2. Stockes<br />
abgeschlossen. Die Staffelleitner GesmbH & Co KG hat in weiterer Folge diese<br />
Flächen einerseits an die Firma Controlmatic, andererseits an drei Wohnungswerber
in Untermiete gegeben.<br />
35<br />
Die Mietzinszahlung der Staffelleitner GesmbH & Co KG hat bis Juli 2005 dJ anstandslos<br />
funktioniert. Im August 2005 wurde die Zahlung erstmals ausgesetzt. Die<br />
daraufhin vom Stadtamt <strong>Enns</strong> angestellten Recherchen ergaben, dass die Firma<br />
Staffelleitner GesmbH & Co KG seit Dezember letzten Jahres nicht mehr im Firmenbuch<br />
eingetragen ist (Löschung – kein Konkurs mangels Konkursmasse). Der Gemeinde<br />
ist somit der Mieter vollends und unersetzbar abhanden gekommen. Dies hat<br />
auch zur Konsequenz, dass bei Einklagen des ausständigen Mietzinses die hierfür<br />
notwendige Rechtsperson fehlt und somit ein Klagsbegehren zum Scheitern verurteilt<br />
ist. Der Stadtamtsdirektor hat darauf hin mit Herrn Gerhard Staffelleitner Kontakt aufgenommen<br />
und ihm mitgeteilt, dass aufgrund des Nichtmehrvorhandenseins des<br />
Mieters die Stadtgemeinde beabsichtigt mit den derzeitigen Mietern eigene Mietverträge<br />
abschließen zu wollen. Herr Staffelleitner hat dies zur Kenntnis genommen.<br />
Aufgrund dieser Tatsache ist es daher notwendig, die bislang von der Firma Staffelleitner<br />
GesmbH & Co KG vermieteten Flächen wiederum einer Verwertung zuzuführen,<br />
wobei alle derzeitigen Mieter selbstverständlich Interesse haben ihr Mietverhältnis<br />
fortzusetzen.<br />
Es ist somit für die drei im 2. Obergeschoß vorhandenen Wohnungen je ein Mietvertrag<br />
und die im Objekt Bauhof, Landstraße 2d ansässige Firma Controlmatic ein eigener<br />
Mietvertrag abzuschließen, wobei die wesentlichen Vertragspunkte in Fortsetzung<br />
eines kontinuierlichen Vertragsverhältnisses gegenüber den bisherigen Mietern<br />
nicht abgeändert werden sollen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die in Beilage<br />
angeschlossenen Mietverträge abgeschlossen mit<br />
a) Firma Controlmatic, Gesellschaft für Automation und Elektrotechnik GmbH,<br />
b) Frau Grosic Mildana<br />
c) Herr Jahic Armin<br />
d) Herr Jahic Demal<br />
beschließen<br />
Beilagen12, 13, 14, 15: Mietverträge<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
36<br />
zu 1.10<br />
Fa Bernegger Bau GesmbH; Abschluss einer Vereinbarung<br />
Vorlage: SD/2005/0243/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist ua Eigentümerin des Grundstückes Nr 576/1, KG <strong>Enns</strong>.<br />
Ein Großteil dieser Liegenschaft ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als<br />
Industriegebiet, BM7, Hochwasserschutzdamm, ausgewiesen.<br />
An dieses Grundstück angrenzend errichtet die Firma Bernegger Bau GesmbH auf<br />
Eigengrundstücken verschiedene Industrieanlagen. Diese genutzten Flächen müssen<br />
gemäß Bebauungsplan auf Hochwasserniveau angelandet werden.<br />
Um die Auflandung und die Nutzung der Liegenschaften der Firma Bernegger zu optimieren,<br />
soll ein Teil des im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> stehenden Grundstückes<br />
576/1 zur Herstellung einer Böschung verwendet bzw aufgeschüttet werden.<br />
Weiters soll über Liegenschaftsteile des Grundstückes 576/1 ein Vorkaufsrecht über<br />
die nicht zur Herstellung der Infrastruktur (zB Straße, Schiene, Kanal, Wasser, Versorgungseinrichtungen<br />
etc) benötigten Grundstücksteilflächen, u.z bis zur äußeren<br />
Grenze des gewidmeten Industriegebietes eingeräumt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge mit der Firma<br />
Bernegger Bau GesmbH, Molln, folgende Vereinbarung abschließen:<br />
Vereinbarung<br />
1. Der Bernegger Bau GesmbH wird von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das zeitlich<br />
unbeschränkte Recht eingeräumt einen unmittelbar an die Liegenschaftsflächen<br />
der Bernegger Bau GesmbH angrenzenden bis zu 10 Meter breiten<br />
Grundstreifen des Grundstückes 576/1, EZ 323, KG 45102, zum Zwecke der<br />
Aufschüttung und der Errichtung eines Entwässerungsgrabens am Fuß der<br />
Endböschung gemäß Schnittdarstellung 1, welche einen integrierenden Bestandteil<br />
dieser Vereinbarung bildet, zu nutzen. Der Nutzungsbereich ist im<br />
Lageplan 1, der ebenfalls einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung<br />
bildet, rot gefärbelt, dargestellt.<br />
2. Die Auflandung und Böschungsherstellung wird im Auftrag und auf Kosten der<br />
Bernegger Bau GesmbH durchgeführt. Eventuell erforderliche behördliche<br />
Bewilligungen/Genehmigungen sind ebenfalls über Antrag und auf Kosten der<br />
Bernegger Bau GesmbH einzuholen und darf mit dem Beginn der Arbeiten<br />
erst nach Vorlage aller rechtskräftigen Bewilligungen/Genehmigungen begonnen<br />
werden.<br />
3. Die Böschungsfläche und der Graben werden nicht rekultiviert, sondern der<br />
natürlichen Sukzession überlassen. Die (provisorische) Endböschung ist derart<br />
auszubilden, dass auch im Hochwasserfall eine ausreichende Standfestigkeit<br />
sicher gestellt ist. Für die Aufschüttung (Böschungsherstellung) ist aus-
37<br />
schließlich nicht kontaminiertes Material (Bodenaushub-, Kies- und Recyclingmaterial)<br />
zu verwenden, welches noch vor Einbau im erforderlichen Umfang<br />
beweis zu sichern ist. Auf Verlangen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sind die<br />
Untersuchungsergebnisse unverzüglich vorzulegen.<br />
Der vorgesehene Entwässerungsgraben und Böschungsfuß zur Ableitung allfälliger<br />
Oberflächenwässer wird ebenfalls in erforderlicher Breite, Tiefe und<br />
Ausbildung durch die Bernegger Bau GesmbH auf ihre Kosten hergestellt.<br />
Die benötigte Grundstücksfläche wird bis 31.12.2012 unentgeltlich zur Verfügung<br />
gestellt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der geplante Hochwasserdamm,<br />
der u.a. auch auf dieser Liegenschaft verlaufen soll, noch nicht fertig gestellt<br />
sein, wird für die Zurverfügungstellung dieser Fläche ein Entgelt von € 0,50<br />
pro Quadratmeter und Jahr zur Vorschreibung gelangen. Es wird ausdrücklich<br />
Wertbeständigkeit des Entgeltes vereinbart. Als Berechnungsmaß dient<br />
der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex<br />
2000 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Bezugsgröße ist die im<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt vereinbarte Indexzahl. Schwankungen<br />
der Indexzahl noch oben oder unter bis einschließlich 5% bleiben unberücksichtigt,<br />
wobei die Berechnung sich auf das jeweilige Kalendermonat bezieht.<br />
Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unter auf eine<br />
Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb des jeweiligen<br />
Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neuberechnung<br />
des Entgeltes als auch des neuen Spielraumes zu bilden hat.<br />
4. Die Entgeltzahlung entfällt jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung<br />
des geplanten Hochwasserschutzdammes auf der gegenständlichen Liegenschaftsfläche.<br />
5. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> verpflichtet sich mit den derzeitigen Pächtern das<br />
Einvernehmen bezüglich der Aufschüttungsmaßnahmen herzustellen und die<br />
diesbezüglichen Bestandsverträge zu adaptieren.<br />
6. Die Bernegger Bau GesmbH verpflichtet sich mit den jeweiligen Pächtern dieser<br />
Grundflächen vor Arbeitsdurchführung Kontakt aufzunehmen und die Arbeiten<br />
im Einvernehmen mit ihnen durchzuführen.<br />
7. Die Firma Bernegger Bau GesmbH haftet für die der Nutzung zugeführten<br />
Liegenschaftsteile nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches wie ein Grundeigentümer. Sie ist daher verpflichtet, die Gemeinde<br />
aus allen diesbezüglich allenfalls entstehenden Ansprüchen Dritter jeweils<br />
schad- und klaglos zu halten.<br />
8. Diese Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung eingegangen, dass<br />
die Arbeiten bis 31.12.2006 abgeschlossen sind. Andernfalls ist der Urzustand<br />
wiederherzustellen.<br />
9. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> räumt der Firma Bernegger Bau GesmbH für allfällige,<br />
nicht zur infrastrukturellen Erschließung des Industriegebietes benötigte<br />
Restflächen des Grundstücks 576/1, EZ 323, die als Industriegebiet gewidmet<br />
sind, ein Vorkaufsrecht ein.
38<br />
Sollte es nicht bis spätestens 31.12.2012 zu einem Kauf kommen, so stimmt<br />
die Gemeinde bereits jetzt einer grundbücherlichen Einverleibung dieses Vorkaufsrechtes<br />
zu und verpflichtet sich, alle notwendigen Zustimmungserklärungen<br />
dazu zu leisten. Allfällige Kosten aus diesem Grunde hat die Bernegger<br />
Bau GesmbH ebenfalls zu tragen.<br />
10. Vice versa räumt die Bernegger Bau GesmbH (Käuferin) der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> (Verkäuferin) die Optionsberechtigung ein, den Ankauf der Liegenschaftsteile<br />
GstNr 576/1, die nicht zur infrastrukturellen Erschließung des Industriegebietes<br />
benötigt werden, zu den nachstehenden Bedingung zu verlangen:<br />
Die Optionsberechtigung wird ausgeübt, in dem der Bernegger Bau GesmbH<br />
durch die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dies schriftlich mit der Erklärung „Ich erkläre<br />
die Ausübung der Optionsberechtigung“ unter gleichzeitiger Bezeichnung des<br />
Vertragsgegenstandes unter Hinweis auf diese Optionsvereinbarung, an die in<br />
diesem Vertrag genannte Adresse zur Kenntnis gebracht wird. Kaufgegenstand<br />
sind die nicht für die infrastrukturelle Erschließung des Industriegebietes<br />
benötigten als „Industriegebiet“ gewidmeten Liegenschaftsteile des Grundstückes<br />
Nr 576/1, wobei das exakte Flächenausmaß von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> zu definieren ist.<br />
Sollte es nicht bis spätestens 31.12.2012 zu einem Kauf kommen, so stimmt<br />
die Bernegger Bau GesmbH bereits jetzt einer grundbücherlichen Einverleibung<br />
dieser Optionsberechtigung zu und verpflichtet sich, alle notwendigen<br />
Zustimmungserklärungen dazu zu leisten. Allfällige Kosten aus diesem Grunde<br />
hat die Bernegger Bau GesmbH ebenfalls zu tragen.<br />
Der Kaufpreis für die vertragsgegenständlichen Liegenschaftsteile wird gemeinsam<br />
und einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien im Zeitpunkt des<br />
Kaufvorganges vereinbart. Kommt es zu keiner Einigung über den Kaufpreis<br />
wird sowohl das Vorkaufsrecht als auch die Optionsberechtigung beiderseits<br />
als nicht mehr bindend angesehen.<br />
Der Bürgermeister unterfertigt<br />
aufgrund des GR-Beschlusses<br />
vom 22.09.2005<br />
Der Bürgermeister:<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Beilage 16: Vereinbarung samt Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Für die Bernegger Bau<br />
GesmbH:
39<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.11<br />
Straßenbeleuchtung: Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag mit der<br />
Fa. VA-Tech Elin EBG<br />
Vorlage: GG II/2005/0397/1<br />
Im Zuge der Neuerrichtung der Straßenbeleuchtung in der Rheinstraße, wurden<br />
erstmals sogenannte 4-Jahreslampen eingesetzt. Gegenüber normalen Standard-<br />
Leuchtmitteln weisen diese Lampen eine längere Lebensdauer und weniger Frühausfälle<br />
auf. Dadurch werden die Wartungskosten erheblich reduziert. Die Lampe ist für<br />
einen Gruppenwechselintervall von bis zu 4 Jahren konzipiert.<br />
Da im derzeit bestehenden Wartungsvertrag mit der Fa. VA TECH ELIN EBG aber<br />
kein Pauschalentgelt für Leuchtmittel mit Gruppentausch vorgesehen ist, soll dieses<br />
nun in der ausgearbeiteten Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag festgehalten<br />
werden. Dieser Punkt wurde im wesentlichen auch mit der Fa. Axima abgestimmt<br />
die zurzeit mit der Ausarbeitung einer Feinstudie für die angestrebte Energiekostenreduktion<br />
beauftragt ist.<br />
Zweiter wichtiger Punkt der Zusatzvereinbarung ist die Sicherung des Pauschalentgeltes,<br />
welches sich jedes Jahr je nach Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne<br />
ändert.<br />
Bisher war vertraglich festgehalten, dass eine Erhöhung nur bis 01.01 des Folgejahres<br />
in schriftlicher Form erfolgen konnte. Wenn also die Kollektivvertragsverhandlungen<br />
erst später abgeschlossen wurden, musste die prozentuelle Lohnkostenerhöhung<br />
für das gesamte nächste Jahr von der Fa. VA TECH ELIN EBG getragen werden.<br />
Um nun eine faire Lösung zu treffen soll zukünftig in der Zusatzvereinbarung anstatt<br />
wie bisher ein Stichtag für die Lohnkostenerhöhung, der Wortlaut „jederzeit über<br />
schriftliches Ansuchen“ stehen.<br />
Alle anderen Punkte des bestehenden Instandhaltungsvertrages werden von dieser<br />
Zusatzvereinbarung nicht berührt.<br />
Zusatzvereinbarung
zum gültigen Instandhaltungsvertrag welcher am 01.01.2003 in Kraft getreten ist.<br />
40<br />
Der für die elektrische Straßenbeleuchtung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abgeschlossene<br />
Instandhaltungsvertrag zwischen VA TECH ELIN EBG GmbH. & Co, Kraußstraße 1-<br />
7, 4021 Linz als Auftragnehmerin und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Auftraggeberin<br />
bleibt mit Ausnahme des Punktes 2 in all seinen Punkten unverändert gültig.<br />
Punkt 2 neu)<br />
Für die nach Punkt 1) erbrachten Arbeiten hat, soweit im Folgendem nichts anderes<br />
bestimmt ist, die Auftraggeberin der Auftragnehmerin pro Monat und Lichtpunkt ein<br />
Pauschalentgelt zu leisten.<br />
Dieses Pauschalentgelt beträgt:<br />
a) pro Lichtpunkt mit jährlicher Reinigung € 2,91 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />
b) pro Lichtpunkt mit zweijähriger Reinigung € 2,21 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />
c) pro Lichtpunkt mit Gruppentausch und zweijähriger Reinigung € 2,00 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />
Betreffend Punkt c) ist noch festzuhalten, dass Straßenzüge die unter diesen Punkt<br />
fallen, zum Beginn jedes neuen Jahres schriftlich seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
festgehalten und der Fa. VA TECH ELIN EBG namhaft gemacht werden müssen.<br />
Der jeweils zu betreuende Lampenstand (Lichtpunkte) wird von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> jährlich der Auftragnehmerin bekannt gegeben. Zur Bezeichnung „Lichtpunkte“<br />
wird bemerkt, dass es hierbei gleichgültig ist, ob es sich um eine Leuchte mit einer<br />
Lampe bzw. um eine Leuchte mit mehreren Lampen handelt.<br />
Die Wertsicherung des Pauschalentgeltes ist in dem Sinn vorgesehen, dass der<br />
Montagesatz eines Elektromonteurs, der von der unabhängigen Schiedskommission<br />
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit festgelegt wird, in Relation gestellt<br />
wird. Entsprechend einer künftigen prozentuellen Änderung dieses Montagesatzes<br />
wird auch der monatliche Pauschalbetrag geändert.
41<br />
Die Berichtigung des Pauschalentgeltes kann jederzeit nur über schriftliches Ansuchen<br />
erfolgen.<br />
Diese Zusatzvereinbarung tritt mit 01.01.2006 in Kraft. Sie wird in zwei Gleichschriften<br />
erstellt, wovon eine für die Auftraggeberin und eine für die Auftragnehmerin bestimmt<br />
ist.<br />
Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />
Unterfertigt auf Grund des Gemeinderats- VA TECH ELIN EBG<br />
beschlusses vom 22.09.2005<br />
Der Bürgermeister:<br />
............................................... .............................................<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Zusatzvereinbarung<br />
zum bestehenden Instandhaltungsvertrag mit der Fa. VA TECH ELIN<br />
EBG beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.12<br />
Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2005/0139/1<br />
Der Dienstpostenplan für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> soll in folgender
Form abgeändert werden:<br />
42<br />
Der Arbeitsplatz der Bediensteten Elke Huber im Bürgerservice war bisher mit der<br />
Funktionslaufbahn GD 20 (Entlohnungsgruppe d) bewertet, und soll nunmehr eine<br />
Aufgabenerweiterung erfahren mit der Einstufung in der Funktionslaufbahn GD 18<br />
(Entlohnungsgruppe c). Das bisher allgemeine Aufgabengebiet mit den Schwerpunkten<br />
Beschwerdemanagement wird um die Sachbereiche Passangelegenheiten,<br />
Fundamt und Strafregisterbescheinigungen erweitert.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Änderung<br />
des Dienstpostenplanes der Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der dargestellten<br />
Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.13<br />
Grundeinlösung für Lorcher Straße - Anbindung Neue B1 - Einleitung eines<br />
Enteignungsverfahrens<br />
Vorlage: SD/2005/0245/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> plant die bereits bestehende Lorcher Straße an die neue<br />
Bundesstraße 1 anzubinden, wobei zur Realisierung der Erwerb von Grünland- als<br />
auch Bauland- Liegenschaftsflächen notwendig ist.<br />
Folgende Grundeigentümer und deren Grundstücksflächen mit der Widmung<br />
Grünland sind betroffen:<br />
Familie Hilde und Franz Kranzl: Eigentümer der Grundstücke Nr. 994/1 und 995/1,<br />
benötigte Fläche ca. 1.659 m²;<br />
Familie Franz und Georgine Esslberger: Eigentümer der Grundstücke Nr. 986 und<br />
987, benötigte Fläche ca. 1.577 m²;
43<br />
Herr Franz Hammerschmied: außerbücherlicher Eigentümer der Parzelle Nr. 979,<br />
benötigte Fläche ca 377 m²; weiters Grundeigentümer der Parzellen 977, 978, 973,<br />
974/1, 969, benötigte Fläche ca. 4.164 m² und<br />
Familie Rudolf und Ursula Höfler: Eigentümer des Grundstückes Nr. 972, benötigte<br />
Fläche 1.975 m².<br />
Alle oben genannten Grundstücksnummern beziehen sich auf die Kantastralgemeinde<br />
Lorch. Die angenommenen Grundstücksgrößen sind „Zirkaangaben“, die aufgrund<br />
des vorliegenden Straßenplanungsentwurfes für den Bedarf des Straßenbauwerks<br />
herausgerechnet wurden. Die tatsächliche Flächeninanspruchnahme soll nach Fertigstellung<br />
der Straße durch eine Vermessung exakt festgestellt werden.<br />
Um die Ablöse der notwendigen Grundstücksflächen wurden mittlerweile mehrere<br />
Gespräche und Verhandlungen geführt, wobei bislang seitens der Gemeinde ein<br />
Grundeinlösepreis von ca. € 8,00/m² angeboten wurde. Das Gegenangebot der<br />
betroffenen Grundeigentümer liegt bei € 20,00/m² und darüber.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat bezüglich des Einlösepreises beim Amt der OÖ Landesregierung,<br />
Abt. Geoinformation und Liegenschaft, ein Gutachten über den Verkehrswert<br />
von Grundflächen (Grünland), welche im Zusammenhang mit der Neuanlage<br />
der Lorcher Straße und deren Einbindung in die neue Bundes/Landesstraße B1,<br />
Wienerstraße, im Gebiet und von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in Anspruch genommen<br />
werden sollen, in Auftrag gegeben. Das Gutachten datiert vom 26.07.2005.<br />
Fazit:<br />
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Verkehrswert, der für das gegenständliche<br />
Bauvorhaben benötigten landwirtschaftlichen Grundflächen bei € 9,12/m²<br />
liegt. Lediglich das Grundstück 994/1 (Kranzl) liegt im hofnahen Bereich in einem<br />
Abstand von rund 200 m. Nach zitiertem Gutachten steht für den Verlust von hofnahen<br />
Flächen ein Preiszuschlag zu, der im vorliegenden Fall mit € 1,82/m² begutachtet<br />
und bewertet wird.<br />
Bewuchsentschädigungen fallen laut Gutachten nicht an.<br />
Vom den beamteten Vertretern der Gemeinde wurde den betroffenen Grundeigentümern<br />
bei der Verhandlung am 8. September 2005 basierend auf dem zitierten<br />
Gutachten für die einzulösende Fläche ein Quadratmeterpreis in Höhe<br />
von € 9,12 angeboten.<br />
Aufgrund der Hofnähe werden die Grundstücke der Familien Kranzl mit einem<br />
Zuschlag von € 1,82/m² bewertet und angeboten.<br />
Ferner wurde bei der Verhandlung klargestellt, dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> gewillt<br />
ist, in Anwendung der oben genannten Entschädigungspreise/m² eine privatrechtliche<br />
Vereinbarung (Kauf und Einlöse) über die Grundabtretung mit den Grundeigentümern<br />
zu erwirken.<br />
Seitens der Grundeigentümer wurde einhellig dieser Preis vehement abgelehnt.<br />
Selbst der Vorschlag von Herrn Ing. Rudolf Höfler, sich in der Mitte zu treffen (ca. €<br />
15 m²) wurde von den übrigen Eigentümern als nicht zielführend ausgeschlagen.<br />
Das derzeit seitens der Grundeigentümer vorgelegte Anbot liegt bei € 20,00/m², wobei<br />
von der Familie Hammerschmied dieses Anbot insofern ergänzt wurde als sich<br />
diese € 20,00 exkl. Zuschläge verstehen.
44<br />
Vom Verhandlungsleiter wurde bei der letzten Besprechung eindeutig darauf hingewiesen,<br />
dass der Einigungsversuch als gescheitert anzusehen ist. Weitere Verhandlungen<br />
scheinen derzeit aussichtslos zu sein, zumal die Preisvorstellungen der Gemeinde<br />
und der Grundeigentümer zu weit auseinanderliegen.<br />
Um in dieser Angelegenheit voranzukommen bestehen nunmehr folgende Möglichkeiten:<br />
- die Gemeinde akzeptiert den Preis der Grundeigentümer, wobei dann davon<br />
ausgegangen werden muss, dass alleine durch die nicht marktkonformen<br />
Grundeinlösepreise die Realisierung der Anbindungsstraße kaum finanzierbar<br />
sein wird.<br />
- Antrag auf Enteignung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land unter Anschluss<br />
der notwendigen Unterlagen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge aufgrund<br />
des gescheiterten Einigungsversuches beschließen, dass an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde<br />
(BH Linz-Land) ein Enteignungsantrag betreffend die Grundstücke<br />
von<br />
Familie Hilde und Franz Kranzl: Eigentümer der Grundstücke Nr. 994/1 und 995/1,<br />
benötigte Fläche ca. 1.659 m²;<br />
Familie Franz und Georgine Esslberger: Eigentümer der Grundstücke Nr. 986 und<br />
987, benötigte Fläche ca. 1.577 m²;<br />
Herrn Franz Hammerschmied: außerbücherlicher Eigentümer der Parzelle Nr. 979,<br />
benötigte Fläche ca 377 m²; weiters Grundeigentümer der Parzellen 977, 978, 973,<br />
974/1, 969, benötigte Fläche ca. 4.164 m² und<br />
Familie Rudolf und Ursula Höfler: Eigentümer des Grundstückes Nr. 972, benötigte<br />
Fläche 1.975 m²<br />
eingebracht wird.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung GR Christoph Eder<br />
Ich glaube, dass eine Enteignung aus verschiedenen Gründen für mich nicht in Frage<br />
kommt. Ich habe mit dem Stadtamtsdirektor und dem Bürgermeister schon des Öfteren<br />
über diese Anbindungsvariante der B 1 gesprochen und wir haben uns lange<br />
darüber unterhalten. Mein Standpunkt über diese Variante ist hinlänglich bekannt und<br />
ich glaube, dass eine Enteignung nur der allerletzte Schritt sein kann. Ich werde dem<br />
Antrag deswegen nicht zustimmen.<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger
45<br />
Das ist der allerletzte Schritt. Ich glaube, man darf dass jetzt aber nicht vermischen,<br />
dass die GRÜNEN sagen, dass sie keine Anbindung wollen. Das andere würde bedeuten,<br />
dass wie € 20,00 pro m² zahlen und das finde ich seitens der GRÜNEN verantwortungslos<br />
gegenüber einer vernünftigen Budgetpolitik der Stadt <strong>Enns</strong>.<br />
Wortmeldung GR Christoph Eder<br />
Das Einkommen eines Landewirtes bezieht sich letztendlich darauf wie viel Grundflächen<br />
er hat und wie weit der Grund von seinem Hof entfernt ist. Wenn man sich jetzt<br />
überlegt, wie viel er verdienen kann, bezogen auf die Fläche die enteignet werden<br />
soll und man sich das auf die Jahre aufrechnet, kann ich mir durchaus vorstellen,<br />
dass andere verhandelbare Preise der Bauern auch im Interesse der Gemeinde liegen<br />
kann.<br />
Wortmeldung STR Franz Groschupfer<br />
Ich möchte mich der Stimme enthalten und zwar aus dem Grund, da ich in den letzten<br />
Tagen mit den Betroffenen noch einmal gesprochen habe. Es wird mir den Betroffenen<br />
bekundet, dass sie gesprächs- bzw verhandlungsbereit sind. Ich möchte<br />
darauf hinweisen, dass uns das Enteignungsverfahren sicherlich einiges an Geld<br />
kostet und vielleicht haben wir noch einmal die Chance doch eine andere Lösung<br />
zusammenzubringen. Ich weiß, dass das eine sehr schwierige Situation ist.<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Die Stimmenthaltung wird protokolliert. Ich darf aber dazu sagen, dass man es nicht<br />
genau abschätzen kann, aber es wird ca € 1.000, 00 bis € 2.000,00 kosten. Man<br />
kann es noch nicht genau sagen. Aber nichts desto trotz, ich kann auch im Zuge eines<br />
Enteignungsverfahrens immer noch handelseinig werden.<br />
Wortmeldung Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Ein Enteignungsverfahren ist seitens der Gemeinde genau so eine strategische Verhandlungsvorgangsweise,<br />
um eine Einigung zu erzielen. Es bleibt den Grundbesitzern<br />
selbstverständlich vorbehalten ihre Preisvorstellungen in die Verhandlungen<br />
einzubringen. Der Bürgermeister hat es bereits gesagt, auch wenn das Verfahren<br />
eingeleitet wird und solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es immer<br />
noch die Möglichkeit der Verhandlungen und der Einigung, was ich auch hoffe. Aber<br />
wenn man so weit bei den Vorstellungen auseinanderliegt, weil man auf Gutachterebene<br />
€ 9,00 hat und die Forderungen bei einen weit höheren Betrag liegt, wäre es<br />
sinnvoll, wenn jeder einen Schritt entgegen kommen könnte. Ich hoffe auch, dass es<br />
zu einer gütlichen Einigung kommt. Bisher ist es das erste Mal, und ich bin schon<br />
sehr lange im Gemeinderat, dass ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss<br />
um zu einer Einigung zu kommen. Enteignung heißt ja nicht, dass das kostenlos abzutreten<br />
ist, sondern Enteignung heißt, dass ein gerichtlicher Preis festgelegt wird für<br />
den Verkauf bzw die Abtretung dieses Grundstückes. Aber ich bin auch guter Hoffnung,<br />
dass man hier noch zu einer anderen Lösung kommt.
46<br />
Wortmeldung STR Wolfgang Gruber<br />
Wir wissen alle, dass die Anbindung der Lorcher Straße an die neue B1 für die innerstädtischen<br />
Betriebe und die Innerstädter überhaupt ein ganz wichtiger Punkt ist. Es<br />
wäre tragisch, wenn man auf das Mittel der Enteignung verzichten würde, damit sich<br />
fünf oder sechs aus irgendwelchen Gründen noch mehr erwarten oder noch mehr<br />
bereichern wollen oder Sonstiges und dafür alle anderen <strong>Enns</strong>er leiden sollen. Das<br />
kann es nicht sein.<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Völlig richtig. Es wird damit zu einer Aufteilung der Verkehrsbelastung kommen.<br />
Wenn man das nicht macht, würde die Verkehrsbelastung wieder irgendwo dicht beieinander<br />
liegen. Darum ist es für mich überraschend, dass eigentlich zu einer Lösung<br />
von einem Verkehrsproblem oder zu einer Verkehrsentlastung die GRÜNEN dagegen<br />
sind.<br />
Wortmeldung Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer<br />
Von den Kosten des Enteignungsverfahrens kann ich momentan noch nichts sagen.<br />
Es ist ganz klar, dass wir die Verfahrenskosten tragen müssen und wir müssen auch<br />
den Gutachter, der von der Behörde bestellt wird, seitens der Gemeinde bezahlen.<br />
Das steht aber bei Weitem nicht in Relation zu dem, wo wir momentan mit der Preisdifferenz<br />
liegen. Ich schätze die Kosten auf max € 3.000,00 bis € 5.000,00. Wir dürfen<br />
auch nicht vergessen, wenn wir uns jetzt auf einen Preis einigen, der absolut<br />
nicht der Ortsüblichkeit entspricht, haben wir auch in Zukunft diese Preise zu zahlen,<br />
denn mit welcher Begründung zahlen wir das nächste mal für ein vergleichbares<br />
Grundstück weniger, wenn wir jetzt so viel bezahlen. Man darf sich jetzt nicht nur auf<br />
das Verfahren Anbindung Lorcher Straße beschränken, sondern alles was damit im<br />
Zusammenhang steht hat Auswirkungen auf zukünftige Verhandlungen und Verfahren<br />
in einem ähnlichen Bereich.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
GR Eder stimmt gegen den Antrag<br />
STR Franz Groschupfer, Anna und Rudolf Gintenreiter enthalten sich der Stimme
Ich stelle mehrheitliche Annahme fest.<br />
47<br />
zu 1.14<br />
Schloss <strong>Enns</strong>egg, Abschluss eines Mietvertrages - Gablonzer Genossenschaft<br />
Vorlage: SD/2005/0246/1<br />
Die „reg. Gablonzer Genossenschaft mbH“, vertreten durch den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden<br />
Herrn Friedrich Zimmermann, stellt seit längerer Zeit Überlegungen<br />
an, die derzeitige Ausstellungshalle aus wirtschaftlichen und kundenorientierten<br />
Beweggründen zu verlegen.<br />
Nach sehr intensiven Verhandlungen konnte nunmehr das Ergebnis erzielt werden,<br />
dass die Gablonzer Genossenschaft Flächen im Schloss <strong>Enns</strong>egg sowohl für Büro –<br />
als auch zu Ausstellungszwecken anmietet. Es handelt sich dabei einerseits um Flächen<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Ausmaß von ca. 201,7m² andererseits um noch<br />
leerstehende Flächen bei der Gesellschaft für historische Immobilien Dr. Spiegelfeld-<br />
Schneeburg & Co KG.<br />
Die Eckdaten des mit der Gablonzer GesmbH abzuschließenden Untermietvertrages<br />
sind folgende:<br />
-Gesamtmietfläche 201,7m² im Erdgeschoss des Schlosses <strong>Enns</strong>egg,<br />
Schlossgasse 4<br />
- Beginn des Mietverhältnisses: 01. Jänner 2006; Kündigungsverzicht seitens<br />
der Mieterin für 36 Monate<br />
- Monatlicher Hauptmietzins € 4,5 pro m² netto zzgl. Betriebskosten und lfd. öffentliche<br />
Abgaben – Hinterlegung einer Kaution<br />
Mit der Vermietung der Räumlichkeiten an die Gablonzer Genossenschaft mbH werden<br />
nicht nur die verbliebenen Gemeindemietflächen zur Gänze verwertet, sondern<br />
ist die Entscheidung der Gablonzer vor allem im Hinblick auf eine Schloss- und Innenstadtbelebung<br />
von großer Bedeutung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den in Beilage<br />
angeschlossenen Mietvertrag beschließen.<br />
Beilage: Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.
48<br />
Herr GR Christoph Eder erklärt seine Befangenheit.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.15<br />
DA - Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong><br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Vorlage: SD/2005/0248/1<br />
Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung wird es zukünftig unumgänglich sein eine<br />
größere Anzahl an Betreuungsplätzen für SeniorInnen anzubieten. Der Sozialhilfeverband<br />
Linz – Land ist mit Nachdruck bemüht, Machbarkeitsstudien für den Aus-,<br />
Zu- und Umbau der einzelnen Bezirksalten- und Pflegeheime, kurz BAPH, im Bezirk<br />
Linz – Land ausarbeiten zu lassen.<br />
Derzeit stehen für den Zentralraum, bestehend aus Ansfelden, Hörsching, Kirchberg,<br />
Leonding, Oftering, Pucking, Traun, Pasching und Wilhering, für ca. 78.400<br />
Einwohner 746 Plätze gegenüber.<br />
Für den östlichen Bezirk, bestehend aus Asten, <strong>Enns</strong>, Hargelsberg, Hofkirchen,<br />
Kronstorf, Niederneukirchen, St. Florian, St. Marien, mit ca. 31.500 Einwohnern,<br />
werden 231 Plätze, für Neuhofen (ca. 13.150 Einwohnern) werden 97 Betten angeboten.<br />
Die Ausbaupläne des Sozialhilfeverbandes Linz – Land sehen bereits fix einen zweiten<br />
Standort in Traun mit ca. 120 Betten vor.<br />
Ein weiterer unbedingt notwendiger Bedarf mit ebenfalls ca. 120 Betten soll ebenfalls<br />
nach einer Aussendung des Sozialhilfeverbandes Linz – Land im Zentralbereich angesiedelt<br />
werden. Gleichzeitig soll das Haus in <strong>Enns</strong> durch notwendige, legistisch<br />
bedingte Umbaumaßnahmen von 141 auf 126 Betten reduziert werden.<br />
Nach diesen Plänen würde sich somit für den Zentralraum ein Platzangebot von<br />
887 Betten ergeben, dies entspricht einer Quote von einem Platz umgelegt auf 88<br />
Einwohner (1/88).<br />
Im Bereich Ost würden sich die Plätze auf 216 reduzieren, dies entspricht einer<br />
Quote von 1/146 und gleichbleibend in Neuhofen von 97 Plätze, dies entspricht einer<br />
Quote von 1/136.<br />
Alleine aus dieser Gegenüberstellung erkennt man eine gewisse Unausgewogenheit<br />
in der Verteilung, zumal ein Platzbedarf im Raum Ost sicherlich genau so dringend<br />
erforderlich ist wie im Zentralraum.<br />
Aus folgenden Überlegungen sollte daher gemeinsam dahingehend eingewirkt werden,<br />
dass das zusätzlich notwendige BAPH nicht wie diskutiert im Zentralraum sondern<br />
im Bereich Ost (Ausbau <strong>Enns</strong>) umgesetzt werden soll:<br />
– Quotenvergleich (Patz/Einwohner) spricht für <strong>Enns</strong><br />
– bessere Verkehrsinfrastruktur und Bedingungen im ländlichen Bereich anstatt<br />
zusätzliches Verkehrsaufkommen im Zentralbereich,
49<br />
- größeres Potenzial für Demenzbereich (Ruhelagen) im ländlichen Bereich<br />
- Wirtschaftlichkeit durch das Nutzen vorhandener Infrastruktur in <strong>Enns</strong><br />
gegeben<br />
- keine Akzeptanz für Bettenabbau im Bereich Ost<br />
- Netzwerk mit „Betreubaren Wohnen oder Tagesheimstätte möglich<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Resolution zum Ausbau des BAPH <strong>Enns</strong> verabschieden:<br />
Der Sozialhilfeverband Linz – Land wird ersucht und aufgefordert zusätzliche Bettenkapazitäten<br />
im Bereich Ost am bestehenden Standort des Bezirksalten- und Pflegeheimes<br />
<strong>Enns</strong> durch Um- und Zubau anzubieten, zumal für diesen Standort folgende<br />
schwerwiegende Argumente sprechen:<br />
– Quotenvergleich (Patz/Einwohner) spricht für <strong>Enns</strong><br />
– bessere Verkehrsinfrastruktur und Bedingungen im ländlichen Bereich anstatt<br />
zusätzliches Verkehrsaufkommen im Zentralbereich,<br />
- größeres Potenzial für Demenzbereich (Ruhelagen) im ländlichen Bereich<br />
- Wirtschaftlichkeit durch das Nutzen vorhandener Infrastruktur in <strong>Enns</strong><br />
gegeben<br />
- keine Akzeptanz für Bettenabbau im Bereich Ost<br />
- Netzwerk mit „Betreubaren Wohnen oder Tagesheimstätte möglich<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Ich möchte mich bei allen bedanken, die bisher, bereits bei der Erhebung der statistischen<br />
Unterlagen mitgewirkt haben, insbesondere bei Herrn Gemeinderat Hoflehner<br />
und bei Frau Stadträtin Monika Dreer, die bereits auch in dieser Angelegenheit Vorgespräche<br />
geführt haben. Es ist am 10. Oktober wieder eine SHV-Vorstandssitzung<br />
anberaumt, daher ist sicherlich die Dringlichkeit dahingehend gegeben, dass wir gemeinsam<br />
Druck machen, dass dieses 2. zusätzliche Heim nicht im Zentralraum sondern<br />
in einen anderen Teil des Bezirkes kommt. <strong>Enns</strong> hat aufgrund der Infrastruktur<br />
wesentliche Vorteile. Die Resolution soll an den zuständigen Soziallandesrat, an die<br />
Mitglieder des Sozialhilfeverbandes, an den Bezirkshauptmann und an die Frau Mag<br />
Striegl gehen. Es soll gleich morgen mit dem Bezirkshauptmann ein Termin vereinbart<br />
werden, wo auf diese Problematik hingewiesen wird. Es kann sicherlich nicht so,<br />
dass man eine solche Unausgewogenheit hat und auf der anderen Seite eine Bettenreduktion<br />
vorgenommen werden soll. Zusätzlich hätte es noch den Vorteil, wenn es<br />
zu diesem Umbau nach der neuen Heimverordnung kommt bzw wenn man das neue<br />
2. Heim in <strong>Enns</strong> bauen würde, könnte man zwischenzeitlich das Heim für die notwendige<br />
Übersiedlung der Heimbewohner nutzen. Dh, die Heimbewohner könnten in
50<br />
<strong>Enns</strong> bleiben für den Zeitraum des Umbaues. Das würde ungefähr zwei Jahre dauern<br />
und das neue Heim könnte dann in Ruhe umgebaut werden. Von dem abgesehen<br />
ist es für mich nicht einmal einer Diskussion wert, wenn es zu diesem Heimbau<br />
kommen würde, dass die Heimbewohner für längere Zeit in ein anderes Heim müssten.<br />
Da muss sicherlich eine andere Lösung gefunden werden.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.16<br />
DA - Linz Strom Vertrieb; Abschluss eines Energielieferungsvertrages<br />
Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Vorlage: SD/2005/0249/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist langjährige Kundin der LINZ STROM, wobei die Zusammenarbeit<br />
bestmöglich funktioniert.<br />
Der derzeit gültige Energieliefervertrag läuft mit 31.12.2005 aus und soll einer Verlängerung<br />
zugeführt werden.<br />
Gemeinsam mit der Firma AXIMA wurden mit der Linz STROM AG Verhandlungen<br />
geführt, wobei im Ergebnis die bereits bisher ausgezeichneten Konditionen nochmals<br />
verbessert werden konnten. Im Einzelnen sind dies:<br />
- keine Indexnachverrechnung für 2004 und 2005; Einsparung ca € 35.000,00<br />
- neuerliche Indexierung erst ab dem Jahr 2007, Tarifpreise für das Jahr 2006<br />
unterliegen keiner Indexierung<br />
- ausschließliche Lieferung von ÖKO-Strom aus OÖ Kleinwasserkraft<br />
- Vereinfachung in den Abrechnungsmodalitäten<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den in Beilage<br />
angeschlossenen Energielieferungsvertrag mit der LINZ STROM Vertrieb, Nfg<br />
GmbH & Co KG, 4021 Linz, Wienerstraße 151, Zl. 25050316-1032ev LE-ES-MS<br />
Pfleger-Dn, abschließen.<br />
Beilage 21: Energieliefervertrag<br />
Beratung
51<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2<br />
Kultur- und Sportangelegenheiten; Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
zu 2.1<br />
Verleihung des Kulturehrenpreises der Stadt <strong>Enns</strong> an Konsulent Mag. Otto<br />
Winkler<br />
Vorlage: GG I/2005/0534/1<br />
Gemäß §16 Abs. 1 der O.ö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F, kann<br />
der Gemeinderat an Personen, welche sich um die Gemeinde verdient gemacht haben,<br />
Ehrenzeichen verleihen.<br />
Über Vorschlag des Kulturreferenten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Herrn Vizebürgermeister<br />
Klaus Kamptner, befürwortet von Ehrenbürger Prof. Friedrich Mayr, soll<br />
Herrn Konsulent Mag. Otto Winkler, wohnhaft in 4470 <strong>Enns</strong>, Severinus-Straße 13,<br />
der „Kulturehrenpreis der Stadt <strong>Enns</strong>“ verliehen werden.<br />
Herr Konsulent Mag. Otto Winkler hat sich weit über das Normale hinaus, speziell im<br />
kulturellen Bereich, um unsere Stadt <strong>Enns</strong> verdient gemacht. Nach der Matura im<br />
Jahre 1953 studierte er 10 Semester Theologie und war 7 Jahre als Kaplan und 7<br />
Jahre als Pfarrer in Linz tätig. Als Religionslehrer wirkte er von 1975 bis 1990 an der<br />
HS 1 in <strong>Enns</strong>. Im Jahre 1979 hat er durch eine Diplomarbeit zur Kirchengeschichte,<br />
den Titel Magister verliehen bekommen. Magister Winkler war viele Jahre Mitglied<br />
des Pfarrgemeinderates der Pfarre <strong>Enns</strong> und ist heute noch Mitglied des Fachausschusses<br />
„Kunst und Kultur“. Auch ist er bekannt als Kultur-Berichterstatter über<br />
<strong>Enns</strong>-Lorch im Pfarrblatt <strong>Enns</strong>er Turm und in vielen Zeitschriften und Zeitungen, sowie<br />
im ORF und Radio. Seit dem Severinjahr 1982, indem er durch Pfarrer Dr.<br />
Marckhgott zum Kustos der Lorcher Basilika und des Severinhauses ernannt wurde,<br />
gelang es ihm 25 Mitarbeiter/Innen zu werben und zu schulen, welche bis heute noch<br />
ehrenamtlich tätig sind.<br />
Erwähnenswert ist auch die Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband. Von 1982<br />
bis heute besuchten durchschnittlich 6000 Touristen pro Jahr die Basilika und nahmen<br />
eine Führung in Anspruch. Er selbst hat in der Basilika bereits über 2600 Gruppen<br />
geführt und sorgt besonders für die Erhaltung und Pflege der archäologischen<br />
Ausgrabungen unterhalb der Basilika. Somit ist die Basilika für <strong>Enns</strong> nicht nur religiös<br />
– historisch, sondern auch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Gemeinsam mit seiner<br />
Gattin Anita führte er 2001 bis 2004 archäologischen Grabungen vor der Lorcher
52<br />
Basilika ehrenamtlich durch, bei der sehr seltene Exponate gefunden wurden, die<br />
auch in der Fachwelt Bewunderung finden.<br />
Besondere Verdienste erwarb er sich dabei im Florian-Gedenkjahr 2004. Dafür erhielt<br />
er seitens der Stadt <strong>Enns</strong> die Florian-Gedenkmedaille, welche von Bundespräsident<br />
Dr. Heinz Fischer überreicht wurde.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
Herrn Konsulent Mag. Otto Winkler, wohnhaft in 4470 <strong>Enns</strong>, Severinus-Straße<br />
13, aufgrund der vorhin geschilderten hervorragenden Verdienste um Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> den „Kulturehrenpreis der Stadt <strong>Enns</strong>“ zu verleihen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.2<br />
Bewerbung Landesausstellung (2012) - Beschluss der Einreichunterlagen<br />
Vorlage: GG I/2005/0536/1<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2005 den Grundsatzbeschluss gefasst,<br />
dass sich die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für eine Landesaustellung 2012 bis 2020 –<br />
vorzugsweise für das Jahr 2012 bewirbt. Weiters wurde beschlossen, eine politische<br />
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Klaus Kamptner einzusetzen,<br />
welche beauftragt wurde, die Entscheidungsfindung für die Bewerbung vorzubereiten.<br />
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren:<br />
SPÖ: GR Roswitha Spöck, und STR Wolfgang Prinz (Ersatzmitglieder Fraktionsobmann<br />
GR Christian Deleja-Hotko und GR Christine Schaurhofer)<br />
ÖVP: Vizebürgermeister Harald Weingartner und GR Gunnar Fosen (Ersatzmitglieder<br />
GR DDI. Martin Atzwanger und STR Wolfgang Gruber)<br />
Die Grünen: GRE Doris Alkin (Ersatzmitglied GR Christoph Eder)<br />
FPÖ: Fraktionsobfrau GR Daphne Brenner ( Ersatzmitglied GRE Alexander Stauder)<br />
Die Arbeitsgruppe erarbeitete in ihren beiden Sitzungen am 12. und am 19. Juli. 2005<br />
die organisatorischen Details zur Bewerbung. Dazu zählen und unter anderem die
53<br />
Beschreibung der möglichen Ausstellungsgebäuden, infrastrukturelle Erfordernisse,<br />
Überlegungen zur Nachnutzung, eine Grobkostenschätzung, eine Finanzierungsaussage,<br />
der vorläufige Arbeitstitel, die beteiligten Personen vor Ort und vor allem eine<br />
Begründung für einen bevorzugten Termin.<br />
Die politische Arbeitsgruppe war bereits in ihrer ersten Sitzung am 12. Juli 2005 einig,<br />
dass dem Konzept von Dr. Reinhardt Harreither der Vorzug gegeben werden<br />
soll. Dies wurde damit begründet, dass dieser in seinen Überlegungen mehr auf die<br />
Stadt und Stadtrechtsentwicklung (insbesondere der Stadt <strong>Enns</strong>) eingegangen ist.<br />
Die enthaltenen Finanzierungspläne, welche einen Finanzierungsanteil der Stadt<br />
<strong>Enns</strong> von € 435.000 (inkl. der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Fundmünzen<br />
€85.000 aufgeteilt auf 6 Jahre) ausweisen, wurden nach Rücksprache mit dem Bürgermeister,<br />
den Vizebürgermeistern und den Fraktionsobmännern von SPÖ und<br />
ÖVP in die Bewerbungsunterlagen aufgenommen.<br />
Im Anschluss daran wurden von Frau Mag. Ulrike Berger-Groschupfer seitens des<br />
Stadtamtes <strong>Enns</strong> Koordinationsgespräche zur Abstimmung des wissenschaftlichen<br />
Konzeptes mit Dr. Reinhardt Harreither geführt. Dieser hat nun sein Konzept in Abstimmung<br />
mit der Arbeitsgruppe überarbeitet.<br />
Die Unterlagen wurden an Herrn Mag. Laurin Holzleitner, Eventwerkstatt, zur Gestaltung<br />
der Präsentationsunterlagen übertragen.<br />
Am 05.September 2005 wurden die Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern der Kulturplattform,<br />
des Stadtrates, des Kulturausschusses und der politischen Arbeitsgruppe<br />
im Ratsherrensaal des Museum Lauriacum präsentiert .<br />
Die Frist für die Einbringung der Einreichunterlagen endet am 27.September 2005.<br />
Das vorliegende Konzept der Stadt <strong>Enns</strong> verbindet einen langjährigen Prozess der<br />
städtischen und damit korrespondierenden wirtschaftlichen Entwicklung von den<br />
Römern bis zum heutigen Zeitpunkt. Parallel dazu und unabhängig zur Landesaustellung<br />
wird das Jubiläum „ 800 Jahre Stadtrecht <strong>Enns</strong>“ mit zahlreichen Veranstaltungen<br />
zum Thema „Stadt und städtischer Kultur in Oberösterreich “, veranstaltet mit Hilfe<br />
der Kulturplattform <strong>Enns</strong> und der in dieser Kulturplattform tätigen Vereine, organisiert.<br />
Aus diesen Gründen bewirbt sich die Stadt <strong>Enns</strong> für den bevorzugten Durchführungstermin<br />
2012 und ich ersuche den Gemeinderat um positive Beschlussfassung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die vorgelegten<br />
Einreichunterlagen bestehend aus:<br />
- Wissenschaftliches Konzept von Dr. Reinhardt Harreither<br />
- Details zur Bewerbung mit Finanzierungsvorschlag und Finanzierungsvolumen<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>,<br />
- sowie die beiliegende Bewerbungsbroschüre für das Land Oö<br />
beschließen.
Beilage 22, 23, 24 – Konzepte und Details<br />
54<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung Vizebürgermeister Klaus Kamptner<br />
Ich möchte mich bei allen bedanken die bei diesem Projekt mitwirken, insbesondere<br />
bei Herrn Mag. Holzleitner, der die grafische Aufbereitung wirklich hervorragend gemacht<br />
hat und auch bei Frau Mag. Berger-Groschupfer.<br />
Wortmeldung GR DDI Martin Atzwanger<br />
Die Arbeit in dieser Arbeitsgruppe ist hervorragend und ich möchte erwähnen, dass<br />
es wirklich Spaß macht in diesem Sinne Kommunalpolitik mitgestalten zu können.<br />
Alle die dabei waren wissen, dass es eine spannende Geschichte war. Wir haben<br />
sehr viele Sachen die noch nicht so klar waren, ausformulieren können. Ich glaube,<br />
dass das Ganze für <strong>Enns</strong> wirklich eine Chance wäre. So ein Projekte, dass man<br />
durchaus mit einem Carnuntum für Oberösterreich vergleichen kann, könnte wirklich<br />
dazu führen, dass <strong>Enns</strong> so eine Art touristisches Highlight für die Region übernimmt.<br />
Ich glaube, dass täte <strong>Enns</strong> in vielfältiger Hinsicht sehr gut, ob jetzt touristisch, wirtschaftlich,<br />
aber auch sphärisch. Das, was ich sehr wichtig halte in diesem Zusammenhang,<br />
ist das, dass jetzt mit dem Fertigstellen dieser Unterlagen eigentlich die<br />
Arbeit beginnt. Ich möchte wirklich alle auffordern, Lobbing zu betreiben im Umfeld,<br />
aber auch in <strong>Enns</strong> selbst, dass wirklich alle <strong>Enns</strong>er dahinter stehen. Ich glaube, diese<br />
Chance sollten wir nutzen, die wir jetzt bekommen.<br />
Wortmeldung Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Der Kollege Atzwanger hat es bereits gesagt, der 1. Schritt, also der gemeinsame<br />
einstimmige Beschluss im Gemeinderat, ist eigentlich der kleiner Schritt, den wir bisher<br />
gemacht haben, aber der wichtigere Schritt. Entscheidend wird jetzt das sein,<br />
dass wir die Zeit bis zur Entscheidung nützen, und damit meine ich alle Fraktionen.<br />
Meine Bitte geht jetzt an alle Fraktionen die im Gemeinderat vertreten sind, in ihren<br />
eigenen politischen Vertretungen im Landtag, Lobbing zu betreiben, für unser Projekt.<br />
Es gibt mehr als 30 Einreichungen, die beim Land eingelangt sind und das heißt,<br />
es wird nicht einfach sein und daher wird es jetzt auch an uns liegen – nachdem wird<br />
gute Unterlagen vorbereitet haben – nach der offiziellen Einreichung, auch in allen<br />
politischen Fraktionen für unsere Ausstellung dieses Lobbing zu betreiben. Dieses<br />
Ersuchen möchte ich weiter geben, damit wir dann zu einem Erfolg kommen, der<br />
noch etwas länger weg ist, aber die Zeit wird sehr schnell vergehen. Wir haben bewiesen,<br />
dass wir eine Landesausstellung durchführen können. Wir haben ja bereits<br />
eine gemacht. Ich glaube, dass Jahr 2012 ist für uns ein sehr wichtiger Punkt.
55<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 2.3<br />
Aufarbeitung der "Fundmünzen Lauriacum" - Finanzierungsbeitrag Stadt <strong>Enns</strong><br />
Vorlage: GG I/2005/0547/1<br />
Mit Schreiben vom 6. Juni 2005, gerichtet an den Bürgermeister, teilte Herr Dr. Paulus<br />
Wall seitens der Landeskulturdirektion vom Land Oberösterreich mit, dass das<br />
Institut für Kunst und Volkskultur von der Akademie der Wissenschaften einen Förderungsantrag<br />
erhalten hat, in dem für das Projekt “Wissenschaftliche Aufarbeitung der<br />
antiken Fundmünzen aus Lauriacum“ entsprechende Unterstützung erbeten wird.<br />
Das Museum Lauriacum der Stadt <strong>Enns</strong> beherbergt etwa 30.000 Fundmünzen. Die<br />
numismatische Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat<br />
zuletzt die Auswertung der Fundmünzen aus Carnuntum durchgeführt und wird diese<br />
im Jahre 2006 abschließen und publizieren. Das Team, das diese Arbeiten durchführt,<br />
könnte dann unverzüglich mit der Bearbeitung der Fundmünzen von <strong>Enns</strong> beginnen.<br />
Von den Gesamtprojektkosten von € 670.000,00 wird die Akademie € 414.000,00<br />
finanzieren. Von Seiten des Landeshauptmannes wurde bereits die grundsätzliche<br />
Bereitschaft bekundet, zu diesen Gesamtprojektkosten entsprechende Förderungsbeträge<br />
für die Jahre 2006 bis 2011 bereitzustellen.<br />
Im Rahmen einer Besprechung am Stadtamt <strong>Enns</strong> am 28. Juli 2005 wurde das Projekt<br />
von Universitätsdozent Dr. Michael Alram sowie von Dr. Bernhard Prokisch seitens<br />
der O.Ö. Landesmuseen vorgestellt. Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
schlug im Rahmen dieses Gespräches vor, das Projekt mit zu finanzieren, wenn die<br />
Arbeiten spätestens Ende 2011 abgeschlossen werden können und die Publikationen<br />
dazu samt den Fundmünzen als Baustein der Landesausstellung, sofern die<br />
Stadt <strong>Enns</strong> den Zuschlag für das Jahr 2012 erhält, im Rahmen der 800-Jahr-<br />
Stadtrechtsfeierlichkeiten in Form einer Ausstellung präsentiert werden können. Wäre<br />
dies möglich, könnte sich der Bürgermeister in Absprache mit dem Kulturreferenten<br />
Vizebürgermeister Klaus Kamptner eine Mitfinanzierung von rund 1/3 des restlichen<br />
offenen Finanzierungsbedarfes von € 256.000,00, somit rund € 85.000,00, verteilt<br />
auf die Projektjahre 2006 bis 2011, vorstellen.<br />
Ein Teil dieser Mitfinanzierung soll durch Sponsorenbeiträge z.B. von Banken bzw.<br />
vom Tourismusverein wieder hereingebracht werden, sodass der Stadtgemeinde effektiv<br />
€ 60.000,00 an Finanzierungsvolumen - aufgeteilt auf 6 Jahre, somit<br />
€ 10.000,00 pro Budgetjahr verbleiben würden.
56<br />
Als Kulturreferent der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> würde es mich freuen, wenn es gelingt<br />
mit diesem Anteil der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und weitere Unterstützung des Landes<br />
Oberösterreichs, dieses Projekt umzusetzen. Ich ersuche daher den Gemeinderat<br />
um positive Beschlussfassung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge<br />
1. das Projekt „ Wissenschaftliche Aufarbeitung der antiken Fundmünzen aus<br />
Lauriacum“ des Instituts für Kunst und Volkskultur mit einem Förderbetrag von<br />
€ 85.000, gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2006-2011, subventionieren,<br />
2. der Hauptverwaltung des Stadtamtes <strong>Enns</strong> den Auftrag erteilen, mögliche<br />
Sponsoren für die Mitfinanzierung gewinnen und<br />
3. die Finanzabteilung anweisen, in den Finanzjahren 2006 bis 2011 jährlich eine<br />
Transferzahlung von € 14.200 auf einen dafür neu zu schaffenden Ansatz im<br />
Budget vorzusehen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 3<br />
Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und<br />
Gesundheitswesen; Referentin: STR Monika Dreer<br />
zu 3.1<br />
Pfarrkindergarten St. Elisabeth (St. Laurenz) - Zuschuss zur Sanierung der WC-<br />
Anlagen<br />
Vorlage: GG I/2005/0537/1<br />
Mit Ansuchen vom 20.07.2005 beantragt der Pfarrkindergarten St. Elisabeth einen<br />
Zuschuss zur Sanierung der WC-Anlagen. Im Kindergarten St. Elisabeth wurde<br />
schon seit längerer Zeit der Zustand der Toiletten von der zuständigen Inspektorin<br />
der O.Ö Landesregierung beanstandet, insbesondere, weil diese ohne Türen und<br />
Spülkästen ausgestattet sind.<br />
Der Pfarrkirchenrat hat mehrere Angebote für eine Sanierung eingeholt. Die Firma<br />
Willibald Kneidinger, <strong>Enns</strong>, hat mit einem Angebot in der Höhe von rund € 12.500,00<br />
den Zuschlag erhalten.
57<br />
In der Finanzplanung des Kindergartenjahres 2004/2005 wurde für diese Sanierung<br />
ein Betrag von € 6.900,00 vorgesehen. Dieser Betrag beruhte alleine auf den Schätzungen<br />
der WC-Anlagen und ist, wie sich herausgestellt hat, zu gering bemessen.<br />
Die Pfarre St. Laurenz stellt deshalb ein Ansuchen um Kostenzuschuss an die Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong>.<br />
Seitens des Stadtamtes <strong>Enns</strong> wurde erhoben, dass in einer Sitzung des Stadtrates<br />
von 24.11.1997 im Rahmen des Punktes „Allfälliges“ beschlossen wurde, dass bei<br />
Ansuchen der Pfarrkindergärten ein Finanzierungszuschuss von 30% gewährt werden<br />
soll. Damals wurde bei einem Projekt des Pfarrkindergartens ein Zuschuss von<br />
ATS 10.000,00 dieser entsprach 30% des Projektkosten, gewährt. Bei weiteren Projekten<br />
der Pfarrkindergärten in den vergangenen Jahren wurde dann durchschnittlich<br />
ein Zuschuss von 25% gewährt.<br />
Die Pfarrkindergärten stellen in <strong>Enns</strong> einen wichtigen Bestandteil der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
dar und werden von den beiden Pfarren in sehr selbstständiger<br />
Weise geführt. Aus diesem Grunde wird empfohlen, derartige Projekte zu unterstützen,<br />
um auch weiterhin einen ungefährdeten Betrieb garantieren zu können.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen<br />
dem Pfarrkindergarten St. Elisabeth ( Pfarre St. Laurenz) einen Zuschuss von 25%<br />
zur Sanierung der W-Anlagen jedoch max. € 3.125,00 zu gewähren.<br />
Im ordentlichen Haushaltvoranschlag 2005 sind dafür keine Budgetmittel vorgesehen.<br />
Im Nachtragsbudget 2005 sollen am Haushaltsansatz 1/2405-5770 entsprechende<br />
Mittel vorgesehen werden.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 3.2<br />
Kindergarten - und Hortausspeisung - Abänderung der Bezugsstelle<br />
Vorlage: GG I/2005/0538/1
58<br />
Bereits seit längerer Zeit wurde durch die Leiterinnen des Städtischen Kindergartens<br />
III und des Horts das Ansinnen an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetragen, den Mittagstisch<br />
seitens des Bezirksaltenheimes <strong>Enns</strong> ausrichten zu lassen. Unterstützt<br />
wurde dies auch von den beiden anderen Kindergärten I und II. Der Kindergarten III<br />
und der Schülerhort sind im gleichen Gebäude wie das Bezirksaltenheim untergebracht<br />
und verfügen im Keller über einen gemeinsamen Durchgang, sodass es einfach<br />
wäre, das Essen in den Kindergarten bzw. in der Hort zu liefern. Dieser Kontakt<br />
und Austausch zwischen Mitarbeiter/Innen von Bezirksaltenheim, Kindergarten und<br />
Hort einerseits sowie den Bewohner/Innen des Altenheimes und den Kinder andererseits<br />
wäre eine positive Bereicherung.<br />
Kindergarten I und II könnten vom Sozialdienst des Roten Kreuzes, welche auch das<br />
Essen der Bezieher von Essen auf Räder ausliefert, mitbeliefert werden, sodass<br />
kaum Zustellkosten anfallen. Zum jetzigem Zeitpunkt wird das vom Krankenhaus<br />
<strong>Enns</strong> zubereitete Essen von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes ausgeliefert, wobei<br />
anzumerken ist, dass das Essen bereits zwischen 10 00 und 10 30 im Kindergarten<br />
bzw. im Hort angeliefert wird und in Wärmebehältern bis zu zwei Stunden warm<br />
gehalten werden muss.<br />
Für den Sozialhilfeverband Linz Land wäre es in Hinblick auf freiwerdende Küchenressourcen<br />
vorstellbar, mit der Zubereitung ab September 2005 zu beginnen. Angeliefert<br />
werden ganze Portionen in Boxen, welche dann durch die Kindergärtnerinnen<br />
bzw. Horterzieherinnen auf die Kinder aufgeteilt werden. Die Kindergartenkinder erhalten<br />
1/3 Portion und die Hortkinder ½ Portion, wobei dies bereits probiert und für in<br />
Ordnung befunden worden ist.<br />
Zur Verrechnung gelangen dann die jeweils gültigen Essenspreise vom SHV - derzeit<br />
pro Erwachsenenportion € 5,00 brutto.<br />
Die Essensportionen für den Kindergarten werden derzeit um je € 1,60, die Portionen<br />
für Hortkinder um € 2,50 jeweils inkl. Mwst. angekauft. Seitens des Stadtamtes werden<br />
pro Kindergartenportion € 2,10 und pro Hortportion € 2,50 an die Eltern weiterverrechnet.<br />
Ankaufspreis<br />
Kindergartenportion<br />
brutto<br />
Verkaufspreis<br />
Kindergartenportion<br />
brutto<br />
Ankaufspreis<br />
Hortportion<br />
brutto<br />
€ 1,67 € 2,10 € 2,50 € 2,50<br />
Verkaufspreis<br />
Hortportion<br />
brutto<br />
Dadurch, dass die Zulieferung voraussichtlich durch den Sozialdienst des Roten<br />
Kreuzes im Rahmen einer normalen Liefertour, von Essen auf Räder erfolgt, fallen<br />
kaum Zustellkosten an, sodass die verbleibende Spanne bei den Kindergartenportionen<br />
von € 0,43 fast zur Gänze beim Stadtamt <strong>Enns</strong> zur Verwaltungskostenabdeckung<br />
verbleibt und so in Zukunft kostendeckend gearbeitet werden kann.<br />
Aus diesen Gründen wird die Abänderung der Bezugsstelle der Kindergarten- und<br />
Hortausspeisung vom Krankenhaus <strong>Enns</strong> auf das Bezirksaltenheim <strong>Enns</strong> dem Gemeinderat<br />
zur Beschlussfassung empfohlen.
59<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
die Kindergarten und Hortausspeisung, welche bisher durch das Landeskrankenhaus<br />
<strong>Enns</strong> durchgeführt wurde, ab September 2005 dem Bezirksaltenheim <strong>Enns</strong><br />
zu übertragen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Ich möchte mich bei unserer Sozialstadträtin Monika Dreer sehr herzlich bedanken.<br />
Sie hat sich wirklich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu diesem Abschluss<br />
kommt und wir dadurch in Zukunft kostendeckend arbeiten können.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 4<br />
Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte; Referent:<br />
STR Klaus Haidinger<br />
keine Tagesordnungspunkte<br />
zu 5<br />
Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen; Referent:<br />
STR Wolfgang Prinz<br />
keine Tagesordnungspunkte
60<br />
zu 6<br />
Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung; Referent: STR Helmut<br />
Käferböck<br />
zu 6.1<br />
Auflassung öffentlichen Gutes 32/4 westlich der Liegenschaft Astner Straße 31<br />
Vorlage: GG II/2005/0366/1<br />
Im Zuge der Bauplatzbewilligung und Baubewilligung im Jahre 1978 für die Liegenschaft<br />
Astner Straße 31, wurde seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dem Antragsteller<br />
(Johann Seyrlehner) die Übertragung des Grundstückes 32/4 KG Kristein im Gesamtausmaß<br />
von 178 m² (siehe beiliegenden Lageplan) bei gleichzeitiger grundbücherlichen<br />
Durchführung ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vorgeschrieben.<br />
Nachdem diese Form der Aufschließung durch die Herstellung der Kreuzfeldstraße in<br />
Zukunft nicht mehr notwendig ist, ersucht der nunmehrige Liegenschaftseigentümer<br />
Jürgen Seyrlehner die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> um kostenlose Rückübereignung des<br />
öffentliches Gutes Grundstück 32/4, EZ 300 KG Kristein, für seine Betriebserweiterung.<br />
Herr Ing. Alois Auinger hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er als Grundeigentümer der<br />
benachbarten Flächen kein Interesse an einer Verlängerung der Kreuzfeldstraße über<br />
das öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein zur jetzigen Bundesstraße 1 hat. Ein<br />
Konzept für die künftige Parzellierung der Wohngebietsflächen von Herrn Ing. Alois<br />
Auinger sieht keine Anbindung der Kreuzfeldstraße an die jetzige Bundesstraße 1<br />
vor. Somit wird das öffentliche Weggrundstück 32/4 KG Kristein auch aus der Sicht<br />
der Straßenverwaltung nicht mehr benötigt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachfolgende<br />
Verordnung beschließen:<br />
VERORDNUNG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 22. September<br />
2005 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40<br />
Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 die Auflassung des Grundstückes<br />
32/4, KG Kristein als öffentliches Gut beschlossen:<br />
§1<br />
Dieser Verordnung liegt der Lageplan der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 04. August<br />
2005 im Maßstab 1:1000 zugrunde. Der Plan liegt im Stadtamt <strong>Enns</strong> während der<br />
Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der<br />
Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegen.<br />
§2
61<br />
Das im Plan (§ 1) gelb markierte Grundstück 32/4 KG Kristein (45105), wird als<br />
öffentliche Straße aufgelassen, weil dieses öffentliche Gut wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
§3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Beilage 25: Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.2<br />
Straßenbau 2005: Zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen<br />
Vorlage: GG II/2005/0372/1<br />
Im Zuge der Erstellung des Gemeindebudget 2005 wurden folgende Straßenzüge im<br />
Rahmen des Straßenbauprogramms 2005 für den Ausbau bzw. Sanierung vorgesehen:<br />
- Teilsanierung Sudetenstraße<br />
- Bushaltestellen <strong>Enns</strong>park<br />
- Staubfreimachung Schotterstraßen (Am Eichberg, Hofmannring)<br />
- Teilsanierung Reintalgasse<br />
- Aufschließung Mittermayrgutstraße<br />
Nach der Fixierung des Straßenbauprogramms sind Projekte eingereicht worden, die<br />
die Herstellung einer Straße erfordern:<br />
- Baugebiet Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 100.000<br />
- Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 45.000
62<br />
- Wohnanlage im Bereich der Basilikastraße ca. € 20.000<br />
- Infrastrukturadaptierung EKZ <strong>Enns</strong>park mit Kreuzungsumbau ca. € 80.000<br />
- Asphaltierung Kanal HA Bernegger ca. € 30.000<br />
Für den Bereich der ehemaligen Brauereigründe wurde vom Grundeigentümer ein<br />
Kostenzuschuss von € 50.000 zur Verfügung gestellt, um eine rasche Umsetzung der<br />
Straßenbaumaßnahmen zu erreichen.<br />
Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden die Ver- und Entsorgungsleitungen vor<br />
oder im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt um somit qualitativ und kostenmäßig<br />
ein Optimum erzielen zu können.<br />
Der Umfang der Leistungen wurde in der öffentlichen Ausschreibung für den Straßenbau<br />
2005 bereits berücksichtigt.<br />
Die Arbeiten im Bereich des EKZ <strong>Enns</strong>park sollen aus organisatorischen Gründen<br />
teilweise von der Baufirma Leyrer & Graf (Errichter des EKZ) durchgeführt werden.<br />
Die Kostenermittlung wurde von der Bauabteilung überprüft und korrigiert.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel,<br />
für die zusätzlich zum Budget 2005 erforderlichen Straßenbauten im Ausmaß<br />
von ca. € 275.000,00 bereitstellen.<br />
Die Bedeckung erfolgt:<br />
Vorhaben 1001: Am Eichberg (5/612410-0020) € 100.000<br />
Vorhaben 1002: Haydn-Straße (5/612420-0020) € 45.000<br />
Vorhaben 1003: Basilikastraße (5/612430-0020) € 20.000<br />
Vorhaben 41: Bushaltestellen <strong>Enns</strong> Center € 80.000<br />
Vorhaben 53: Staubfreimachung Schotterstraßen € 30.000<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
zu 6.3<br />
Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Polizeiinspektion)<br />
Vorlage: GG II/2005/0398/1<br />
63<br />
Chefinspektor Ferdinand Kargl von der Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> hat eine Straßenumbenennung<br />
im Bereich der Polizeiinspektion angeregt und wie folgt begründet:<br />
Die Gendarmerie, die seit 1849 - als 156 Jahre - bestanden hat und für Ordnung,<br />
Ruhe und Sicherheit gesorgt hat, besteht nun nicht mehr. Sie wurde mit 01.07.2005<br />
mit der Polizei zusammengelegt.<br />
Der Gendarmerieposten <strong>Enns</strong> bestand von Jänner 1850 bis 30.Juni 2005, also 155<br />
Jahre.<br />
Durch den letzten LGK-Kdt, General Schmidbauer, wurde angeregt, bei den Gemeinden<br />
vorzusprechen, ob nicht eine Möglichkeit besteht, eine Straße oder einen<br />
Platz nach der "Gendarmerie" zu benennen.<br />
Ich ersuche Sie daher zu prüfen, ob es in der Gemeinde <strong>Enns</strong> eine derartige Möglichkeit<br />
gibt.<br />
Nach ho. Ansicht nach wäre die Kasernenstraße und zwar jenes Stück zwischen der<br />
eigentlichen Kasernenstraße und der Steyrer Straße (Platz vor Bezirksgericht und<br />
Polizeiinspektion) dazu bestens geeignet und es würde eine Änderung der Straßenbezeichnung<br />
in diesem Bereich lediglich einen geringen Aufwand bedeuten (2 Stk.<br />
Straßenschilder, 2 Stück Schilder mit den Hausnummern). Der einzige Anrainer, Bezirksrichter<br />
Dr. Habersack, BG <strong>Enns</strong>, hat keinen Einwand gegen eine derartige Umbenennung.<br />
Unser Vorschlag lautet daher Umbenennung der Kasernenstraße im Bereich der beiden<br />
Amtsgebäude Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> und Bezirksgericht <strong>Enns</strong> in "GENDARME-<br />
RIEPLATZ".<br />
Von Seiten der Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> ist geplant, einen Gedenkstein oder eine Gedenktafel<br />
zum Gedenken an die Bundesgendarmerie beim Postengebäude anzubringen.<br />
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2005 beschlossen, für<br />
diese Verkehrsfläche die Bezeichnung "Gendarmerieplatz" zu vergeben.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung erlassen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 22. September 2005 über die<br />
Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße "Gendarmerieplatz"
64<br />
Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />
2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die öffentliche Gemeindestraße, Teilstück der Parzelle 1305/2 KG <strong>Enns</strong>, das ist der<br />
Straßenzug ehemalige Kasernenstraße zwischen der Einbindung der Steyrer Straße<br />
und dem Bezirksgerichtsgebäude, erhält den Namen<br />
"Gendarmerieplatz"<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />
- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, in der<br />
Fassung LGBl. 152/201 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />
rechtswirksam.<br />
Beilage 26: Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6.4<br />
Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Eichberg Süd)<br />
Vorlage: GG II/2005/0324/1<br />
Auf Gründen der Bürgerlichen Brauerei Steyr südlich des Eichbergwaldes ist nach<br />
Rechtskraft des Bebauungsplanes Eichberg-Süd im Sommer dieses Jahres die<br />
Verwertung der Restfläche mit Einzel-, Doppel- und Vierfamilienhäusern geplant.
65<br />
Zur Erschließung dieser Siedlung ist die Errichtung einer neuen Ring-Straße<br />
erforderlich, welche im beiliegenden Lageplan "grün" gekennzeichnet ist.<br />
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2005 beschlossen, für<br />
diese Verkehrsfläche die Bezeichnung "Am Waldrand" zu vergeben.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung erlassen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 22. September 2005 über die<br />
Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße "Am Waldrand"<br />
Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />
2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die öffentliche Gemeindestraße, Parzelle 1167/44 KG <strong>Enns</strong>, das ist der neue<br />
Straßenzug südlich des Eichbergwaldes auf den Gründen der Bürgerlichen Brauerei<br />
Steyr an der Eichbergstraße, erhält den Namen<br />
"Am Waldrand"<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />
- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, in der<br />
Fassung LGBl. 152/201 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />
rechtswirksam.<br />
Beilage 27: Lageplan<br />
Beratung<br />
Abstimmung
66<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />
Klaus Kamptner<br />
zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft; Referent: Vbgm Harald<br />
Weingartner<br />
zu 7.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 12 - Dorninger<br />
Vorlage: GG II/2005/0330/1<br />
Die Fa. Quehenberger beabsichtigt einen Logistikstandort für den Großraum Linz auf<br />
den Grundstücken 3/1 und 3/6 KG Kristein anzusiedeln. Der Großteil der zum Verkauf<br />
anstehenden Flächen befindet sich derzeit innerhalb der Widmung MB und bedarf<br />
einer Umwidmung in ein Betriebsbaugebiet und damit verbunden einer Änderung<br />
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 9. Mai 2005 bis 4. Juli 2005 Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 18. Juli 2005 festgestellt, dass die gegenständlichen Planungen zur Kenntnis<br />
genommen werden, auf die Forderungen der Oö. Straßenverwaltung sowie die Planungsüberlegungen<br />
aus Sicht der Lärmtechnik wurde verwiesen.<br />
Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 12. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-12 Proj.Nr. 601 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 26.04.2005 sowie die 5. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />
gemäß Plan Nr. 05 Proj.Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 26.04.2005 als<br />
Verordnung beschließen.
Beilage 28: Plan<br />
67<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 13 - Gaisberger<br />
(mit ÖEK 1.06)<br />
Vorlage: GG II/2005/0382/1<br />
Auf Grund des Antrages des Grundbesitzers Josef Gaisberger hat der Gemeinderat<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in seiner Sitzung am 10.02.2005 den Einleitungsbeschluss<br />
für die Umwidmung des südlichen Drittels der Parz. 1274/1 KG <strong>Enns</strong> von „Grünland –<br />
Sonderwidmung Dauerkleingartenanlage“ in „Gemischtes Baugebiet“ gefasst.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurde den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 3.3.2005 bis 29.4.2005 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 25.5.2005 festgestellt, dass von einer Eignung für die vorgesehene Baulandkategorie<br />
aufgrund des Naheverhältnisses zur nördlich gelegenen Schießanlage vorerst<br />
nicht ausgegangen werden kann. Die Abt. Umwelttechnik bemerkt, dass eine positive<br />
Beurteilung aus lärmschutztechnischer Sitz im gegenständlichen Fall nur auf Basis<br />
entsprechender Nachweise denkbar ist und im eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen<br />
in einem Bebauungsplan festzulegen sind. Ergänzend wird in Zweifel gezogen,<br />
dass die öffentlichen Interessen für eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
nicht gegeben sein dürften.<br />
Nachdem ein lärmschutztechnisches Gutachten einen Kostenaufwand von ca. €<br />
7.000,00 verursacht, hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Schreiben vom 5.8.2005 die<br />
Baurechtsabteilung beim Land OÖ um Mitteilung ersucht, ob folgende Gründe für<br />
das öffentliche Interesse zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzept ausreichen,<br />
um die Umwidmung zu genehmigen:
• Mangelnde Verfügbarkeit von Baugrundstücken in Zentrumsnähe<br />
68<br />
• Optimale Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur<br />
• Hohe Wohnqualität im direkten Nahbereich des Erholungsraumes entlang des<br />
<strong>Enns</strong>flusses<br />
• Direkter Anschluss an Bauland der Widmungskategorie „Gemischtes Baugebiet“.<br />
Im Falle einer positiven Beurteilung wird das lärmschutztechnische Gutachten in Auftrag<br />
gegeben und der weiteren Beurteilung zugrundegelegt.<br />
Zu dieser Anfrage hat das Amt der Oö. Landesregierung, Baurechtsabteilung mit<br />
Schreiben vom 10.8.2005 folgendes mitgeteilt:<br />
Nachdem das Örtliche Entwicklungskonzept für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt<br />
ist und Änderungen nur dann genehmigungsfähig sind, wenn dafür ein eindeutiges<br />
öffentliches Interesse (z.B.: Standortfestlegungen für öffentliche Einrichtungen,<br />
Widmung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstandorte zur Schaffung bzw.<br />
Erhaltung von Arbeitsplätzen, grundlegende Änderung der Siedlungsstruktur infolge<br />
von Naturkatastrophen, Schaffung eines neuen Siedlungsgebietes wenn die Reserven<br />
erschöpft sind) nachgewiesen werden kann, erscheinen die Argumente der<br />
Stadtgemeinde (mangelnde Verfügbarkeit von Bauplätzen in Zentrumsnähe, optimale<br />
Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur, hohe Wohnqualität im direkten Nahbereich<br />
des Erholungsraumes entlang des <strong>Enns</strong>flusses sowie direkter Anschluss an<br />
Bauland der Widmungskategorie "M" insofern als nicht ausreichend um diese Planungsmaßnahme<br />
zu begründen, als damit letztlich viele weitere punktuelle Baulanderweiterungen<br />
mittels Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes präjudiziert<br />
werden bzw. nicht mehr verhindert werden können.<br />
Die fachlichen Bedenken gegenüber der Baulandschaffung im Nahbereich bzw. auch<br />
in Schießrichtung eines Schießplatzes werden auch aus unserer Sicht gesehen bzw.<br />
liegen keine Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine Gefährdung durch (möglicherweise<br />
abgeprallte) Projektile im Fall der Errichtung von hochbaulichen Anlagen<br />
(mehrgeschossiger Wohnbau) vor.<br />
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus präjudiziellen Überlegungen daher nicht<br />
möglich hinsichtlich des Ausganges des Verfahrens eine Aussage zu treffen.<br />
Arch. DI Hinterwirth hat als Stadtplaner die Frage des öffentlichen Interesses an der<br />
Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wie folgt beurteilt:<br />
Im Falle einer Baulandeignung des gegenständlichen Grundstückes (positives lärmschutztechnisches<br />
Gutachten) gilt es gemäß den Raumordnungsgrundsätzen des<br />
OÖ ROG im Flächenwidmungsplan die Sicherung oder Verbesserung der Siedlungsstruktur,<br />
die sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die<br />
bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen zu erreichen. Neue Baulandausweisungen<br />
außerhalb der im Funktionsplan ausgewiesenen Baulanderweiterungsgebiete<br />
sind gemäß den Bestimmungen des ÖEK der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in<br />
Form von Schließungen von Baulücken und geringfügigen Baulandarrondierungen<br />
entsprechend dem Ergebnis einer vorangegangenen Einzelprüfung (siehe auch Stel-
69<br />
lungnahme des Ortsplaners zur Umwidmung) zulässig. Im gegenständlichen handelt<br />
es sich jedenfalls lediglich um eine geringfügige Baulanderweiterungen mit Innenentwicklung<br />
im Ausmaß von ca. 2.500 m².<br />
Aufgrund der Zentralität des Grundstücks mit guter Anbindung an die sozialen und<br />
technischen Infrastruktureinrichtungen, wird aus der Sicht der Ortsplanung die Wertigkeit<br />
für den dauernden Wohnbedarf in diesem Bereich jedenfalls deutlich höher<br />
eingeschätzt, als die der ausschließlichen Freizeitnutzung in Form eines Dauerkleingartens.<br />
Daraus lässt sich ein klares öffentliches Interesse an der bestmöglichen<br />
Verwertung zentralörtlicher Grundstücke unter Einhaltung der Raumordnungsgrundsätze<br />
ableiten. Das gegenständliche Grundstück wird von zwei Seiten mit gleicher<br />
Baulandkategorie begrenzt, wodurch künftig auch etwaige Widmungs- oder Nutzungskonflikte<br />
ausgeschlossen sind.<br />
Die Priv. Schützengesellschaft <strong>Enns</strong> erhebt gegen die Umwidmung keine Einwendungen,<br />
wenn keine mehrstöckigen Wohnhäuser errichtet werden, die Betriebszeiten<br />
des Schießbetriebes nicht eingeschränkt und für den Verein keine zusätzlichen<br />
Lärmschutzmaßnahmen verfügt werden.<br />
Die OÖ. Ferngas AG, die Linz Strom AG und das Bundesdenkmalamt erheben keine<br />
Einwände. Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />
___________________________________________________________________<br />
___<br />
Bevor nunmehr die lärmschutztechnische Beurteilung in Auftrag gegeben wird, soll<br />
im Gemeinderat der Beschluss zur Verordnung der Flächenwidmungsplanänderung<br />
mit dem Hinweis gefasst werden, dass vor der Rechtskraft der Verordnung das erforderliche<br />
Lärmschutzgutachten eingeholt wird und ein Bebauungsplan erstellt wird,<br />
der eine maximal zweigeschossige Bauweise ohne Dachraumausbau vorsieht.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 13. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-13 Proj. Nr. 601 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 18.02.2005 sowie die 6. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />
gemäß Plan Nr. 06 Proj. Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 18.02.2005<br />
als Verordnung beschließen.<br />
Vor der Rechtskraft der Verordnung wird das erforderliche Lärmschutzgutachten eingeholt<br />
und ein Bebauungsplan erstellt, der eine maximal zweigeschossige Bauweise<br />
ohne Dachraumausbau vorsieht.<br />
Beilage 29: Plan<br />
Beratung<br />
Abstimmung
70<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.3<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 15 - Hallenbad<br />
Vorlage: GG II/2005/0332/1<br />
Nach der Schließung des Hallenbades gibt es für das Objekt samt Liegenschaft derzeit<br />
keine Nutzung.<br />
Das betroffene Grundstück ist im Flächenwidmungsplan als „Sondergebiet des Baulandes<br />
– Planzeichen Hallenbad“ ausgewiesen.<br />
Um zukünftig eine bessere Verwertbarkeit zu erzielen ist beabsichtigt, die Parzelle<br />
1076/1, sowie eine Teilfläche aus 1320/4 (siehe Lageplan) als MB-Gebiet (eingeschränktes<br />
gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen) zu<br />
widmen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 10.5.2005 bis 6.7.2005 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 18.7.2005 festgestellt, dass die Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen<br />
wird.<br />
Zur Frage, inwieweit die öffentlichen Interessen für die Änderung des ÖEK gegeben<br />
sind wird vom Stadtamt <strong>Enns</strong> festgestellt, dass die gegenständliche Liegenschaft<br />
samt Hallenbad seit mehr als einem Jahr stillgelegt ist und keiner sinnvollen Nutzung<br />
zugeführt werden kann. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, dass hier keine Bauruine<br />
entsteht.<br />
Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 15. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-15 Proj.Nr. 601 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 25.04.2005 sowie die 7. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />
gemäß Plan Nr. 07 Proj. Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 25.04.2005 als<br />
Verordnung beschließen.
Beilage 30: Lageplan<br />
71<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.4<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 04 -<br />
Hofer KG<br />
Vorlage: GG II/2005/0379/1<br />
zu 7.5<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 11 -<br />
Werbe- und Ankündigungseinrichtungen<br />
Vorlage: GG II/2005/0380/1<br />
zu 7.6<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 19 -<br />
Heubel-Schreiberhuber<br />
Vorlage: GG II/2005/0394/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> beabsichtigt die in Privatbesitz befindlichen Grundstücke<br />
Nr. 1317/9, 1317/10, 1317/11, 1317/14 und Teil der Parz. Nr. 128 (alle KG <strong>Enns</strong>) von<br />
derzeit „Verkehrsfläche der Gemeinde – Parkplatz“ in „Gemischtes Baugebiet“ umwidmen<br />
zu lassen. Das Gesamtausmaß der Umwidmungsfläche beträgt ca. 1.350<br />
m².<br />
Vom Ortsplaner Architekt Hinterwirth liegt dazu folgende Stellungnahme vor:<br />
Fachliche Beurteilung:<br />
1. Standort:<br />
Das Umwidmungsareal befindet sich im Bereich der westlichen Stadteinfahrt in<br />
den Altstadtbereich, unmittelbar am Kreuzungspunkt der B1 mit der Stadlgasse<br />
und hier südlich der Dr. Karl Renner Straße.
72<br />
2. Ausgangssituation:<br />
Im rechtswirksamen FWP Nr. 03 wurden die gegenständlichen Grundstücke entsprechend<br />
der Nutzung als PKW – Abstellplatz ausgewiesen. Diese befinden sich<br />
jedoch in Privatbesitz, wodurch die Darstellung als Verkehrsfläche der Gemeinde<br />
bzw. als öffentlicher Parkplatz unrichtig ist. Das Grundstück, Parz. Nr. 1317/9,<br />
wird bereits als Abstellplatz für das Autohaus Öllinger genutzt. Die Grundstücke,<br />
Parz. Nr. 1317/14 und Teil der Parz. Nr. 128 werden ebenfalls als private Stellplätze<br />
bzw. als Zufahrt genutzt. Dieser Bereich soll künftig ebenfalls als Abstellplatz<br />
eines privaten Autovermieter bzw. –verkäufer genutzt werden. Demzufolge<br />
soll eine Widmungsanpassung der o.g. Grundstücke in ein „gemischtes<br />
Baugebiet“ erfolgen. Zur Sicherstellung der Vermeidung von weiteren Baulichkeiten<br />
soll jedoch das „Parkplatzsymbol“, verbleiben.<br />
3. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1:<br />
Aufgrund des geringen Flächenausmaßes und der untergeordneten Bedeutung<br />
der gegenständlichen Parkplatzflächen, ist dieser Bereich im Funktionsplan bereits<br />
als „gemischtes Baugebiet“ erfasst. Über die Flächenwidmungsplanänderung<br />
hinaus bedarf es daher keiner Änderung des Entwicklungskonzeptes.<br />
4. Stellungnahme:<br />
� Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei der gegenständlichen Änderung<br />
aufgrund des Privatbesitzes der Grundstücke, um eine geringfügige Widmungsanpassung<br />
von einem öffentlichen Parkplatz in einen Privatparkplatz.<br />
Dieser wird großteils auch als solcher genutzt bzw. ist bereits derzeit eine öffentliche<br />
Parkplatznutzung ausgeschlossen. Die Parz. Nr. 1317/9 dient darüber<br />
hinaus bereits als Abstellplatz für PKW´s des weiter südlich gelegenen Autohauses.<br />
� Zur Sicherung des Ensembles und somit des optischen Erscheinungsbildes<br />
der angrenzenden Bauten und Anlagen sowie der freien Sicht aufgrund der<br />
Kurvensituation der B1 wird vorgeschlagen, das Parkplatzsymbol auch weiterhin<br />
beizubehalten und lediglich eine Anpassung der Widmung von einer „Verkehrsfläche<br />
der Gemeinde“ in ein „gemischtes Baugebiet“ durchzuführen.<br />
� Die Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit auf die B 1 ist im Bereich der Parz. Nr.<br />
1317/14 bereits gegeben.<br />
5. Interessensabwägung:<br />
Gemäß § 36 Abs. (2) des OÖ ROG idgF können Flächenwidmungspläne (einschließlich<br />
dem örtlichen Entwicklungskonzept) geändert werden, wenn öffentliche<br />
Interessen dafür sprechen oder diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde<br />
nicht widerspricht und Interessen Dritter nicht verletzt werden.<br />
Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Antragsteller bekundet mit der Richtigstellung der<br />
Widmung ein öffentliches Interesse an dieser amtswegigen Umwidmung. Darüber<br />
hinaus widerspricht die Umwidmung weder den Planungszielen des ÖEK der<br />
Stadtgemeinde noch werden dadurch die Interessen Dritter verletzt.<br />
Zusammenfassende Beurteilung:<br />
Aus ortsplanerischer Sicht besteht gegen die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung<br />
für die beantragten Parz. Nr. 1317/9, 1317/10, 1317/11, 1317/14 und Teil
73<br />
128 (alle KG <strong>Enns</strong>) in einem Ausmaß von ca. 1.350 m² von „Verkehrsfläche – ruhender<br />
Verkehr, Parkplatz“ in „gemischtes Baugebiet“ unter Beibehaltung des Parkplatzsymbols,<br />
kein Einwand.<br />
In einem Zusatzschreiben zum Ansuchen vom 19.09.2005 hat Frau Heubel-<br />
Schreiberhuber mitgeteilt, dass nur die Hälfte der vorhandenen 14 Stellplätze gewerblich<br />
genutzt werden soll. Es würde sichergestellt werden, dass 7 Stellplätze für<br />
die Bewohner des Gebäudes Dr. Renner-Straße 29 ständig vorhanden sind. Auch im<br />
Innenhof könnten weitere 5 Stellplätze für die Bewohner geschaffen werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
dass<br />
a) es im öffentlichen Interesse liegt, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 gemäß<br />
Plan Nr. AE-19, Proj. N. 601 von Architekt Hinterwirth zu ändern, und dass Interessen<br />
Dritter durch diese Änderung nicht berührt werden,<br />
b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />
wird.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Vizebürgermeister Klaus Kamptner übergibt den Vorsitz an Bürgermeister Franz Stefan<br />
Karlinger<br />
zu 7.7<br />
Kanalisation Volkersdorf: Auftragsvergabe Baudurchführung<br />
Vorlage: GG II/2005/0373/1
74<br />
Die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des 46. Detailprojektes –<br />
Schmutzwasserkanalisation Volkersdorf wurde mit Bescheid des Landes Oberösterreich<br />
vom 17.02.2005 erteilt.<br />
Bezüglich der Regenwasserableitung wurde nach mehreren Gesprächen und Projektsergänzungen,<br />
die im Wesentlichen die Forderungen der Sachverständigen für<br />
die Einleitung in den Kristeinerbach betreffen, von der BH Linz Land ein Verhandlungstermin<br />
für 12.09.2005 angesetzt.<br />
Bei dieser Verhandlung wurde das Projekt mit einigen Auflagenpunkten positiv beurteilt.<br />
Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid der BH Linz Land wird umgehend<br />
ausgestellt, ist jedoch noch nicht eingetroffen.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde umgehend die öffentliche Ausschreibung der<br />
Schmutzwasserkanalisation und der Hochwasserableitung forciert und das Büro DI<br />
Dr. Flögl mit der Durchführung einer Ausschreibung im offenen Verfahren beauftragt.<br />
Die Angebotseröffnung findet am 2.11.2005 statt.<br />
Die Angebote werden vom Büro DI Dr. Flögl sachlich und rechnerisch geprüft und ein<br />
Vergabevorschlag an das Land OÖ als Vertreter der Förderstelle weitergeleitet.<br />
Um keine zusätzlichen Verzögerungen zum Bau der Kanalisation in Kauf nehmen zu<br />
müssen, soll der Gemeinderat dem Grunde nach bei Vorliegen des Vergabevorschlages<br />
des Landes OÖ die Auftragsvergabe an den Bestbieter beschließen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Auftragsvergabe<br />
für die Bauarbeiten zur Errichtung der Kanalisation Volkersdorf an den<br />
Bestbieter aus der Ausschreibung im offenen Verfahren laut Vergabevorschlag des<br />
Landes OÖ beschließen.<br />
Die Bedeckung erfolgt vom Kto 5/851500-0041 – Vorhaben 95 AOH<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.
75<br />
zu 7.8<br />
DA - Erweiterung der Ortskanalisation: Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen<br />
Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Vorlage: GG II/2005/0377/1<br />
In der Budgeterstellung für das Jahr 2005 waren für die Erweiterung der Ortskanalisation<br />
im Wesentlichen die Errichtung des Kanals ehemalige Zuckerfabrik und Volkersdorf<br />
vorgesehen und beschlossen.<br />
Nach Erstellung des Voranschlages sind jedoch Projekte eingereicht worden, die die<br />
Erweiterung der Ortskanalisation und somit zusätzliche Finanzmittel erfordern:<br />
- Hausanschlüsse Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 35.000<br />
- Erweiterung bei Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 40.000<br />
- Hausanschluss für Fa. Bernegger im Hafengebiet ca. € 45.000<br />
Aus vergabetechnischer Sicht können diese einzelnen Erweiterungen mit Zusatzaufträgen<br />
an das Bestbieterangebot der Firma Leyrer & Graf für die Kanalisation der<br />
Wohnhäuser der ehemaligen Zuckerfabrik vergeben werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel<br />
zur Erweiterung der Ortskanalisation in der Höhe von rd. € 120.000 und die Aufträge<br />
für die Errichtung der einzelnen Teilbereiche an die Firma Leyrer & Graf beschließen.<br />
Die Bedeckung erfolgt aus den jeweiligen Ansätzen im AOH und OH.<br />
Die Einnahmen für diese Bereiche werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Objekte<br />
zeitverzögert eingehen und betragen rd. € 186.000.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.9
76<br />
DA - Erweiterung der Ortswasserleitung: Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe<br />
Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />
Vorlage: GG II/2005/0378/1<br />
In der Budgeterstellung für das Jahr 2005 waren für die Erweiterung der Ortswasserleitung<br />
keine Bauvorhaben erforderlich.<br />
Nach Beschluss des Voranschlages sind jedoch Projekte eingereicht worden, die die<br />
Erweiterung der Ortswasserleitung und somit zusätzliche Finanzmittel erfordern:<br />
- Wasserleitung Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 85.000<br />
- WL bei Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 35.000<br />
- Wasserleitung für Fa. Bernegger ca. € 5.000<br />
- Wasserleitungsumlegung Dr. Renner-Straße ca. € 20.000<br />
Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden - wo es möglich ist - die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
vor oder im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt, um somit qualitativ<br />
und kostenmäßig ein Optimum erzielen zu können. Dies wird auch bei den oben angeführten<br />
Baumaßnahmen angestrebt.<br />
Die Installationsarbeiten werden ausschließlich vom Städtischen Wasserwerk durchgeführt.<br />
Der Umfang der Grabungsarbeiten wurde in der öffentlichen Ausschreibung für den<br />
Straßenbau 2005 für die Bereiche Eichberg und Haydn-Straße bereits berücksichtigt.<br />
Für die Wasserleitung Bernegger soll die Fa. Bernegger und für die Verlegung in der<br />
Dr. Renner-Straße die Firma Leyrer & Graf beauftragt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel<br />
zur Erweiterung der Ortswasserleitung in der Höhe von rd. € 145.000 und den Auftrag<br />
für die Grabungsarbeiten an die einzelnen Firmen beschließen.<br />
Die Bedeckung erfolgt aus den jeweiligen Ansätzen im AOH und OH.<br />
Die Einnahmen werden nach Fertigstellung der Objekte zeitverzögert einlangen und<br />
ca. € 115.000 betragen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
77<br />
zu 8<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten; Referent: STR<br />
Franz Groschupfer<br />
zu 8.1<br />
Öko-Förderung; Abänderung der RL vom 1.07.2004<br />
Vorlage: GG I/2005/0494/1<br />
In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 19.4.2005 wurde die Abänderung<br />
von Punkt 1 der Ökoförderungen Minimierung von Erosionsschäden“ überarbeitet<br />
und in der Hinsicht diskutiert, dass<br />
- Erosionsschäden unterteilt werden sollen in „Abschwemmflächen und Abschwemmstreifen“<br />
- es dabei wichtig wäre, Details und Zusatzbearbeitungen, die diese Art der<br />
Förderung unterstützen, vorzuschreiben<br />
- Details der Vorgangsweise der Einreichung vorzugeben wären.<br />
Eingearbeitet werden soll auch ein neuer Stichtag zur Antragstellung der Förderung<br />
von § 1 Punkt 1.1 „Minimierung der Erosionen“, als auch allgemein ein neuer Passus,<br />
der eine Doppelförderung verhindern soll.<br />
Bei diesem Entwurf sollen mehrere „förderbare Maßnahmen“ gestrichen werden, die<br />
entweder von anderen Förderstellen (ÖPUL, Land, EU usw) subventioniert werden<br />
oder durch Punkt 1 mitgefördert werden. Beispielsweise: „Minimierung von Nitratausträgen,<br />
Verbesserung und nachhaltige Sicherung der Grundwasserqualität oder<br />
die Förderung biologisch angebauter Produkte. Zu den § 1/1.2 – 1.9 gab es bisher<br />
noch keinen Antrag.<br />
Der ausgearbeitete Entwurf wurde vom Landwirtschaftsausschuss ausreichend vorberaten<br />
und wird nun dem Gemeinderat zur positiven Beschlussfassung empfohlen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Öko-Richtlinien der Stadt <strong>Enns</strong> in<br />
der Art abändern, dass diese nun wie folgt lauten:<br />
Die Änderungen im Überblick:<br />
Inhaltlich abgeändert werden:<br />
- § 1/Pkt 1.1 (neuer Punkt 1)<br />
- § 3 die Wortfolge „und dem zuständigen Gremium“<br />
- § 6 (Schlussbestimmungen)<br />
Gestrichen werden:<br />
- § 1/Pkt 1.3 Minimierung von Nitratausträgen<br />
- § 1/Pkt 1.4 Verbesserung und nachhaltige Sicherung der Grundwasserqualität<br />
- § 1/Pkt 1.7 Extensivierung der agrarischen Produktion, insbesondere bio-
logischer Produkte<br />
78<br />
Neu hinzugefügt wird:<br />
- § 5 „Verbot der Doppelförderung“<br />
Inhaltlich unverändert blieben:<br />
- § 1/Pkt. 1.2 ( = neu 2.), 1.5 (= neu 3.), 1.6 (= neu 4.), 1.8 (= neu 5.) und 1.9<br />
(= neu 6.)<br />
- § 2<br />
- § 4<br />
Die Öko-Förderungen werden als Ganzes neu verlautbart.<br />
(Änderungen wurden im Volltext fett und kursiv dargestellt)<br />
V o l l t e x t<br />
ÖKO Richtlinien der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
§ 1<br />
Ziele, förderbare Maßnahmen und Projekte:<br />
1. Minimierung von Erosionen in Hanglagen<br />
Anlage von Grünstreifen in Hanglagen:<br />
Förderungsvoraussetzungen:<br />
a) Anlage von gut entwickelten Begrünungen und Grünbrachen mit vorwiegend<br />
abfrostenden, eventuell auch winterharten Gewächsen mit<br />
einer Wuchshöhe von mindestens 30 cm.<br />
b) Auf diesen Streifen ist durch Pflegemaßnahmen (Häckseln) eine übermäßige<br />
Verunkrautung zu verhindern.<br />
Anlage von Grünflächen in Hanglagen:<br />
Förderungsvoraussetzungen:<br />
a) Anlage von gut entwickelten Begrünungen und Grünbrachen mit<br />
vorwiegend abfrostenden, eventuell auch winterharten Gewächsen<br />
in Form von Mulch- oder Direktsaat mit einer Wuchshöhe von mindestens<br />
30 cm.<br />
b) Vermeidung von Schwarzbrache<br />
c) Diese Anlage darf weder durch Herbst- noch durch Frühjahrsackerung<br />
vernichtet werden.<br />
d) Zusätzlich ist aus folgenden Maßnahmen zumindest eine Maßnahme<br />
verpflichtend umzusetzen:<br />
- Schlagteilung zur Verminderung der Schlaglänge und der Schlaggröße<br />
- möglichst grobes Saatbeet (z.B. Direktsaat) zum Anbau der Hauptkultur<br />
durch einen möglichst geringen Einsatz von zerkleinernden<br />
Bodenbearbeitungsgeräten<br />
- Lockerung der Fahrspuren bis in Krumentiefe, wenn diese in Falllinie<br />
verlaufen
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- Reduktion der Abflussneigung von Niederschlagswässern in Fahrspuren<br />
in Falllinie durch teilweises Zueggen quer zum Hang nach<br />
dem Anbau<br />
- Vermeidung von Fahrspuren in Falllinie durch kombinierte Anbauverfahren<br />
- Bodenbearbeitung und Anbau quer zum Hang.<br />
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen, welche sowohl zu einem Antrag<br />
gemäß 1.1 als auch 1.2 vorzuliegen haben:<br />
a) Verpflichtende Umsetzung der Maßnahme auf den in Projektbeschreibung<br />
und Lageplan ausgewiesenen Flächen<br />
b) Teilnahme an allfällig zum Thema „Erosionsschutz“ angebotenen<br />
Informationsveranstaltungen<br />
c) Kooperationsbereitschaft mit den Projektträgern<br />
d) Auskunftspflicht über etwaige andere Förderungen mit dem<br />
Ziel „Erosionsschutz“<br />
Dokumentation: Die umgesetzten Maßnahmen sind in den im ÖPUL<br />
2000 verwendeten Schlagblättern zu dokumentieren und am Betriebsstandort<br />
für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren.<br />
Antragstellung: Die Antragstellung für § 1/Pkt 1 hat jährlich bis spätestens<br />
31. Oktober bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit den dazu vorgesehenen Formblättern<br />
zu erfolgen. Projektbeschreibung und Lageplan sind anzuschließen.<br />
2. Schaffung zusätzlicher Lebensräume für die Tierwelt, insbesondere mit dem<br />
Verzicht auf Nutzung der Fischereirechte in stehenden Gewässern im Interesse<br />
ökologischen Artenschutzes und die Pflege ökologisch wertvoller<br />
Grundstücke mit einer besonderen Lage wie beispielsweise Feuchtwiesen,<br />
Blumenwiesen, Trockenrasen usw.<br />
3. Schutz seltener Kriechtiere und Pflanzen.<br />
4. Gezielte ökologische Aufforstung und Anpflanzung von feuerbrandresistenten<br />
Mischwäldern und Obstkulturen.<br />
5. Erhaltungsmaßnahmen für ökologisch wertvolle Flächen, insbesondere die<br />
Erhaltung von Kleingewässern und Hecken.<br />
6. Verminderung der Umweltbelastung - insbesondere an Wiesenstreifen nach<br />
Bachrändern - durch gezielte ökologische Aktionen, sowie beispielsweise eine<br />
ÖKO-Vernetzung nach Bachrändern.<br />
§ 2<br />
Förderungswerber:<br />
Natürliche und juristische Personen, die im Gemeindegebiet landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
auf eigenen Namen und eigene Rechnung bewirtschaften sowie jedermann,<br />
der Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet von <strong>Enns</strong> ist und ein den Intentionen<br />
der Richtlinien entsprechendes Projekt vorlegt.
80<br />
§ 3<br />
Förderansuchen und Projektbeschreibung<br />
Förderansuchen sind vor Umsetzung eines Projekts bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
samt detaillierter Projektbeschreibung und integrierter Kostenschätzung einzubringen.<br />
Nach einer ersten Prüfung, ob das Ansuchen den Intentionen der Richtlinien entspricht,<br />
werden die Projektunterlagen dem zuständigen Ausschuss übermittelt, der<br />
dann den Antrag einer Vorbereitung unterzieht, die Höhe der Fördersumme vorschlägt<br />
und dem zuständigen Gremium zur weiteren Beschlussfassung vorlegt.<br />
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Ein Zuschuss kann bewilligt werden,<br />
soweit für das laufende Finanzjahr noch Mittel vorhanden sind.<br />
§ 4<br />
Kontrolle der Umsetzung<br />
Der Abschluss von Maßnahmen und Projektumsetzungen ist dem Stadtamt unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen. Vor Auszahlung der Fördermittel ist es Aufgabe des<br />
Landwirtschaftausschusses unter Beiziehung eines externen Experten aus dem jeweiligen<br />
Fachgebiet die ordnungsgemäße Projektumsetzung zu überprüfen.<br />
§ 5<br />
Verbot der Doppelförderung<br />
Dem Antrag auf Öko-Förderung ist eine Erklärung anzuschließen, aus der ersichtlich<br />
ist, dass keine andere Förderung bereits erfolgt ist, welche auf den<br />
gleichen Förderzweck abzielt. Sollte bekannt werden, dass doppelt gefördert<br />
wurde, ist der ausbezahlte Förderbetrag der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in vollem<br />
Umfang rückzuzahlen.<br />
§ 6<br />
Schlussbestimmungen<br />
Diese Richtlinien treten mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die ÖKO-Richtlinien vom 1. Juli 2004<br />
außer Kraft.<br />
Öko-Förderung ist am Haushaltsansatz 1/7420-7780 und -7781 gesamt mit € 9.600<br />
dotiert. Die Anträge auf Förderung werden dem zuständigen Gremium im Dezember<br />
2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Beratung
81<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9<br />
Wirtschaftsangelegenheiten; Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
zu 9.1<br />
Gablonzer Genossenschaft; Subvention 2005<br />
Vorlage: GG I/2005/0550/1<br />
Die Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH in 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 18, hat um<br />
die Gewährung eines Förderungsbeitrages für die Instandhaltung und den Betrieb<br />
der Ausstellungshalle angesucht.<br />
Die Ausstellungshalle der Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH stellt einen wesentlichen<br />
Impuls nicht nur für die einschlägigen Gewerbebetriebe, sondern darüber hinaus<br />
auch für andere <strong>Enns</strong>er Wirtschaftssparten (Gastgewerbe etc.) dar, weil einerseits<br />
auf engstem Raum die Produktionspalette der Gablonzer Industrie dargestellt<br />
wird, und andererseits durch die Ausstellungshalle mit dem angeschlossenen Museum<br />
sehr viele auswärtige Interessierte nach <strong>Enns</strong> kommen.<br />
Im Voranschlag 2005 sind hiefür unter der Voranschlagstelle 1/7820-7562 „Laufende<br />
Transferzahlung – Gablonzer Genossenschaft“ Finanzmittel vorgesehen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
der Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH in 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 18, einen<br />
zweckgewidmeten Zuschuss für die Instandhaltung der Ausstellungshalle der<br />
Gablonzer Industrie und für die Möglichkeit zur Besichtigung durch Interessierte in<br />
der Höhe von<br />
zu gewähren.<br />
€ 2.000,--<br />
Die Bedeckung hat aus der Voranschlagsstelle 1/7820-7562 „Laufende Transferzahlung<br />
– Gablonzer Genossenschaft mbH“ zu erfolgen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung
82<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
GR Christoph Eder enthält sich der Stimme<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 10<br />
Allfälliges<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, schließt der Vorsitzende, Bürgermeister<br />
Franz Stefan KARLINGER die Sitzung des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender:<br />
________________________<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Protokollprüfer der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Karl Witzmann<br />
Protokollprüfer der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR DDI Martin Atzwanger<br />
Protokollprüfer der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:
83<br />
________________________<br />
GR Christoph Eder<br />
Protokollprüfer der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
GR Daphne Brenner<br />
Schriftführerin:<br />
________________________<br />
Annemarie Königsecker