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STADTAMT ENNS<br />

Verhandlungsschrift<br />

Bearbeiter: Königsecker Annemarie<br />

30.09.2005<br />

Sitzungsnummer: GR/018/2005<br />

über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den 22.09.2005<br />

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 19:15 Uhr<br />

Ort, Raum: Stadtamt <strong>Enns</strong>, Sitzungssaal<br />

Anwesend sind:<br />

Vorsitzender<br />

Herr Bgm Franz Stefan Karlinger<br />

von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />

Herr Vbgm Klaus Kamptner<br />

Frau STR Monika Dreer<br />

Herr STR Klaus Haidinger<br />

Herr STR Wolfgang Prinz<br />

Herr STR Helmut Käferböck<br />

Herr GR Christian Deleja-Hotko<br />

Frau GR Brigitte Cervinka<br />

Herr GR Haimo Proier<br />

Frau GR Roswitha Spöck<br />

Herr GR Roland Handlgruber<br />

Herr GR Karl Witzmann<br />

Frau GR Romana Radlspäck<br />

Herr GR Erich Postlbauer<br />

Frau GR Christine Schaurhofer<br />

Herr GR Herbert Kneidl<br />

Herr GR Michael Schwaiger<br />

Herr GR Nikon Baumgartner<br />

Frau GR Marie-Luise Metlagel<br />

Frau GR Claudia Kaiserseder<br />

Herr GR Gottfried Lichtenberger<br />

von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

Herr Vbgm Harald Weingartner


Herr STR Franz Groschupfer<br />

Herr STR Wolfgang Gruber<br />

Frau GR Claudia Christl<br />

Herr GR Gerhard Hoflehner<br />

Frau GR Annemarie Haberlander-Tanzer<br />

Herr GR Josef Ortbauer<br />

Herr GR DDI Martin Atzwanger<br />

Frau GR Mag. Isabella Buchberger<br />

Herr GR Michael Korherr<br />

Herr GR Norbert Aichberger<br />

von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />

Herr GR Christoph Eder<br />

Frau GR Anna Gintenreiter<br />

Herr GR Rudolf Gintenreiter<br />

von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />

Frau GR Daphne Brenner<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />

Herr GR Mag. Johann Schillinger<br />

kurzfristig entschuldigt - Einladung eines Ersatzmitgliedes war nicht mehr möglich<br />

Tagesordnung:<br />

. Prüfbericht des Prüfungsausschusses; Obfrau: GR Daphne Brenner<br />

2<br />

1. Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten; Referent: Bürgermeister<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

1.1. Ehrung von verdienten Persönlichkeiten<br />

Vorlage: GG I/2005/0461/1<br />

1.2. Übertragung Standortmarketing "Nachhaltige Innenstadtentwicklung" an die SBE<br />

Vorlage: SD/2005/0239/1<br />

1.3. Rückübereignung öffentliches Gut 32/4 KG Kristein westlich Astner Straße 31<br />

Vorlage: GG II/2005/0367/1<br />

1.4. B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit dem Land OÖ für Sondernutzung<br />

zur Verlegung von Leitungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0368/1<br />

1.5. B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit den Land OÖ für Zufahrt EKZ<br />

<strong>Enns</strong>park<br />

Vorlage: GG II/2005/0369/1<br />

1.6. EKZ <strong>Enns</strong>park: Vereinbarung Verkehrsinfrastruktur - Vertrag mit Rutter Grundinvest<br />

GmbH<br />

Vorlage: GG II/2005/0370/1


1.7. Wärmebetriebe GesmbH: Gestattungsvertrag für Leitungsverlegungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0371/1<br />

3<br />

1.8. Löschung eines Vorkaufsrechtes für Liegenschaft Astner Straße 20 (aus dem<br />

Jahre 1954)<br />

Vorlage: GG II/2005/0390/1<br />

1.9. Objekt Bauhof; Abschluss von Mietverträgen<br />

Vorlage: SD/2005/0242/1<br />

1.10. Fa Bernegger Bau GesmbH; Abschluss einer Vereinbarung<br />

Vorlage: SD/2005/0243/1<br />

1.11. Straßenbeleuchtung: Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag mit der Fa.<br />

VA-Tech Elin EBG<br />

Vorlage: GG II/2005/0397/1<br />

1.12. Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />

Vorlage: GG III/2005/0139/1<br />

1.13. Grundeinlösung für Lorcher Straße - Anbindung Neue B1 - Einleitung eines Enteignungsverfahrens<br />

Vorlage: SD/2005/0245/1<br />

1.14. Schloss <strong>Enns</strong>egg, Abschluss eines Mietvertrages - Gablonzer Genossenschaft<br />

Vorlage: SD/2005/0246/1<br />

1.15. DA - Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong><br />

Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Vorlage: SD/2005/0248/1<br />

1.16. DA - Linz Strom Vertrieb; Abschluss eines Energielieferungsvertrages<br />

Voprtragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Vorlage: SD/2005/0249/1<br />

2. Kultur- und Sportangelegenheiten; Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />

2.1. Verleihung des Kulturehrenpreises der Stadt <strong>Enns</strong> an Konsulent Mag. Otto Winkler<br />

Vorlage: GG I/2005/0534/1<br />

2.2. Bewerbung Landesausstellung (2012) - Beschluss der Einreichunterlagen<br />

Vorlage: GG I/2005/0536/1<br />

2.3. Aufarbeitung der "Fundmünzen Lauriacum" - Finanzierungsbeitrag Stadt <strong>Enns</strong><br />

Vorlage: GG I/2005/0547/1<br />

3. Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und Gesundheitswesen;<br />

Referentin: STR Monika Dreer<br />

3.1. Pfarrkindergarten St. Elisabeth (St.Laurenz) - Zuschuss zur Sanierung der WC-


Anlagen<br />

Vorlage: GG I/2005/0537/1<br />

3.2. Kindergarten - und Hortausspeisung - Abänderung der Bezugsstelle<br />

Vorlage: GG I/2005/0538/1<br />

4<br />

4. Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte; Referent:<br />

STR Klaus Haidinger<br />

5. Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen; Referent:<br />

STR Wolfgang Prinz<br />

6. Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung; Referent: STR Helmut<br />

Käferböck<br />

6.1. Auflassung öffentlichen Gutes 32/4 westlich der Liegenschaft Astner Straße 31<br />

Vorlage: GG II/2005/0366/1<br />

6.2. Straßenbau 2005: Zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen<br />

Vorlage: GG II/2005/0372/1<br />

6.3. Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Polizeiinspektion)<br />

Vorlage: GG II/2005/0398/1<br />

6.4. Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Eichberg Süd)<br />

Vorlage: GG II/2005/0324/1<br />

7. Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft; Referent: Vbgm Harald<br />

Weingartner<br />

7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 12 - Dorninger<br />

Vorlage: GG II/2005/0330/1<br />

7.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 13 - Gaisberger<br />

(mit ÖEK 1.06)<br />

Vorlage: GG II/2005/0382/1<br />

7.3. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 15 - Hallenbad<br />

Vorlage: GG II/2005/0332/1<br />

7.4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 04 -<br />

Hofer KG<br />

Vorlage: GG II/2005/0379/1<br />

7.5. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 11 -<br />

Werbe- und Ankündigungseinrichtungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0380/1<br />

7.6. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 19 -<br />

Heubel-Schreiberhuber<br />

Vorlage: GG II/2005/0394/1


7.7. Kanalisation Volkersdorf: Auftragsvergabe Baudurchführung<br />

Vorlage: GG II/2005/0373/1<br />

5<br />

7.8. DA - Erweiterung der Ortskanalisation: Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen<br />

Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Vorlage: GG II/2005/0377/1<br />

7.9. DA - Erweiterung der Ortswasserleitung: Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe<br />

Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Vorlage: GG II/2005/0378/1<br />

8. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten; Referent: STR Franz<br />

Groschupfer<br />

8.1. Öko-Förderung; Abänderung der RL vom 1.07.2004<br />

Vorlage: GG I/2005/0494/1<br />

9. Wirtschaftsangelegenheiten; Referent: STR Wolfgang Gruber<br />

9.1. Gablonzer Genossenschaft; Subvention 2005<br />

Vorlage: GG I/2005/0550/1<br />

10. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Stefan Karlinger begrüßt die anwesenden Mitglieder<br />

des Gemeinderates, die Zuhörer, sowie die Vertreter der Presse.<br />

Ich stelle gemäß den Bestimmungen der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.<br />

91/1990 idgF fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates der<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben<br />

ist. Der Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer nimmt gemäß § 66 Abs. 2 Oö<br />

GemO 1990 idgF. mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Zur Schriftführerin wird<br />

die Gemeindebeamtin Annemarie Königsecker bestellt.<br />

Nach den Bestimmungen des § 54 OÖ GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF., ist die<br />

Verhandlungsschrift vom Vorsitzenden, von je einem Mitglied der im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen, welche zu Beginn jeder Sitzung dem Vorsitzenden von den<br />

Fraktionsobleuten namhaft zu machen sind, und vom Schriftführer zu unterfertigen.<br />

Aufgrund dieser Bestimmung wird das Protokoll der heutigen Sitzung geprüft und<br />

unterzeichnet von:<br />

GR Karl Witzmann<br />

GR DDI Martin Atzwanger (ÖVP)<br />

GR Christoph Eder (GRÜNE)<br />

GR Daphne Brenner (FPÖ)


6<br />

Die Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2005 liegt<br />

bis zum Schluss dieser Sitzung zur Einsichtnahme auf. Werden keine Einwendungen<br />

gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift erhoben, gilt diese als genehmigt.<br />

Folgende Mitglieder des Gemeinderates sind für die heutige Sitzung entschuldigt<br />

GR Mag. Johann Schillinger<br />

Ein Ersatzmitglied konnte wegen der kurzfristigen Entschuldigung nicht mehr verständigt<br />

werden.<br />

Folgende Punkte werden von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt:<br />

7.4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 – Einleitung des Verfahrens Nr 4, Hofer<br />

KG<br />

7.5 Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 – Einleitung des Verfahrens Nr. 11,<br />

Werbe- und Ankündg.<br />

Geburtstage:<br />

12.09. GR Josef Ortbauer<br />

19.09. STR Wolfgang Gruber<br />

20.09. Vbgm Harald Weingartner<br />

21.09. GR Herbert Kneidl<br />

27.09. GR Michael Schweiger<br />

In Ihren Mappen befindet sich:<br />

- Einladung zur Fotoausstellung „Kommunikation“<br />

- Einladung zum Festkonzert anlässlich des 25-jährigen Bestehens des <strong>Enns</strong>er<br />

Kammerorchesters<br />

- Einladung zum Begegnungsfest<br />

- Einladung zum Knödelkirtag des Bauernmarkt <strong>Enns</strong><br />

- Einladung zur Kranzniederlegung durch das Land OÖ zum 50. Todestag von<br />

Hr. LH-Stv. Felix Kern<br />

- Einladung zur Veranstaltung “Open Space“<br />

D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E<br />

Ich stelle gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idgF,<br />

den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkten die Dringlichkeit zuzuerkennen und


7<br />

sie in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2005 aufzuneh-<br />

men:<br />

1. „Erweiterung der Ortswasserleitung:<br />

Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe“<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt war für die Sitzung des Stadtrates angemeldet. Aufgrund<br />

der nunmehr vorliegenden Auftragssumme von ca € 145.000,00 ist jedoch der<br />

Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />

zuständig.<br />

Beilage 1: Dringlichkeitsantrag<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

2. „Erweiterung der Ortskanalisation:<br />

Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen“<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt war für die Sitzung des Stadtrates angemeldet. Aufgrund<br />

der nunmehr vorliegenden Auftragssumme von ca € 120.000,00 ist jedoch der<br />

Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes<br />

zuständig.<br />

Beratung


Beilage 2: Dringlichkeitsantrag<br />

8<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

3. „Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong>“<br />

BEGRÜNDUNG:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt ist dem Stadtamt <strong>Enns</strong> erst nach der Erstellung der Tagesordnung<br />

für die Sitzung des Gemeinderates zugegangen. Aufgrund der Wichtigkeit<br />

dieser Thematik insbesondere für die <strong>Enns</strong>er GemeindebürgerInnen, aber auch<br />

für die Bevölkerung der Umlandgemeinden soll dieser Tagesordnungspunkt in der<br />

heutigen Sitzung des Gemeinderates behandelt werden<br />

Beilage 3: Dringlichkeitsantrag<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

4. „Energielieferungsvertrag mit der Linz Strom Vertrieb“


BEGRÜNDUNG:<br />

9<br />

Dieser Tagesordnungspunkt konnte nicht in die Tagesordnung der heutigen Sitzung<br />

aufgenommen werden, da die Vertragsverhandlungen erst am heutigen Tag abgeschlossen<br />

wurden.<br />

Beilage 4: Dringlichkeitsantrag<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Ich stelle fest, dass gemäß § 51 Abs. 4 OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr.<br />

91/1990, dann, wenn durch Beschluss einer Person eine durch Gesetz bestimmte<br />

Funktion übertragen, oder über die Aufnahme, Anstellung oder Ernennung von Gemeindebediensteten<br />

abgestimmt werden soll, dies geheim zu geschehen hat, es sei<br />

denn, der Gemeinderat eine andere Art der Abstimmung beschließt. Da heute derartige<br />

Beschlüsse zu fassen sind,<br />

stelle ich den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, über die heute diesbezüglich<br />

zu beschließenden Tagesordnungspunkte nicht geheim, sondern wie bei den<br />

anderen Tagesordnungspunkten, offen, durch Erheben einer Hand, abzustimmen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


10<br />

Beratung:<br />

zu<br />

Prüfbericht des Prüfungsausschusses; Obfrau: GR Daphne Brenner<br />

zu 1<br />

Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH - Vorlage der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie MFP<br />

Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer legt eine Aufstellung zum Prüfungsthema<br />

vor, erläutert die einzelnen Positionen und beantwortet Anfragen von Mitgliedern<br />

des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss hat keine Beanstandungen<br />

und beschließt, dass von einer Verlesung der einzelnen Beträge im der Gemeinderatssitzung<br />

Abstand genommen wird, da diese der Beilage entnommen werden können.<br />

Sollten sich weitere Fragen zum Prüfungsthema aufwerfen, steht Stadtamtsdirektor<br />

Mag. Gerhard Gstöttenbauer für Auskünfte zur Verfügung.<br />

zu 2<br />

Vergabe von Leistungen im Bauwesen<br />

Einleitend informiert Ing. Josef Krauthaufer, dass das Vergabewesen früher Landeskompetenz<br />

war und auch die Statutarstädte ihre eigenen Vergaberichtlinien festlegen<br />

konnten. Seit dem Jahr 2002 gilt jedoch das Bundesvergabegesetz, welches von der<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auch ab diesem Zeitpunkt angewendet wird. Er erklärt, dass ein<br />

Auftrag bis zu einem Wert von € 20.000,00 direkt erfolgen kann, über einem Wert<br />

von € 20.000,00 hat eine Verhandlung ohne Bekanntmachung zu erfolgen. Die weiteren<br />

Schwellenwerte sind € 80.000,0 (Verhandlung mit Bekanntmachung) und<br />

€ 120.000,00 (nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung). Bei Auftragsvergaben<br />

in der Höhe von über € 120.000,00 ist ein offenes oder nicht offenes Verfahren<br />

mit Bekanntmachung vorgeschrieben.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat eigene Vertragsbedingungen ausgearbeitet, welche<br />

laufend den Anforderungen entsprechend adaptiert werden. In diesen Bedingungen<br />

ist beispielsweise festgelegt, dass bei Änderungen ein Nachtragsangebot zu legen<br />

ist, wobei die Einheitspreise nicht verändert werden dürfen. Weiters ist geregelt, dass<br />

das Angebot auch Gültigkeit hat, wenn das Volumen unterschritten wird.<br />

Ing. Krauthaufer erklärt anhand von Beispielen und mitgebrachten Unterlagen den<br />

Ablauf einer Bauvergabe von der Ausschreibung über die Angebotseröffnung bis zur<br />

tatsächlichen Vergabe.<br />

Auf Anfrage gibt Herr Ing. Krauthaufer bekannt,<br />

• dass Bauvergaben als Folgeauftrag unter Einhaltung bestimmter Kriterien maximal<br />

50 % der Ursprungssumme betragen dürfen,


11<br />

• dass ein offenes Verfahren von der Ausarbeitung bis zur Vergabe in etwa 2<br />

Monate in Anspruch nimmt und<br />

• dass bei einem Auftragswert in der Höhe von € 480.000,00 ein offenes Verfahren<br />

stattfinden müsste.<br />

Bei der anschließenden Diskussion wird die Vergabe der Sanierungsarbeiten am<br />

<strong>Enns</strong>er Hauptplatz kritisch angesprochen. Ing. Krauthaufer erklärt, dass es sich bei<br />

der Hauptplatzsanierung um einen absoluten Ausnahmefall handelt, dem jahrelange<br />

Verhandlungen über Gewährleistungsansprüche etc. vorausgegangen sind. Nun ist<br />

es zu einer Einigung gekommen, die eingehend geprüft wurde und die von einem<br />

anderen Auftragnehmer sicherlich nicht unterboten hätte werden können. Herr Ing.<br />

Krauthaufer stellt fest, dass bei der Hauptplatzsanierung absolute Dringlichkeit gegeben<br />

war und erklärt, dass die Vergabe aus technischer Sicht die beste Lösung war.<br />

Im Zusammenhang mit der rechtlichen Vorgeschichte verweist er auf die Zuständigkeit<br />

von Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer.<br />

Nachdem alle Anfragen zum Prüfungsthema im allgemeinen zur Zufriedenheit beantwortet<br />

wurden und vereinbart wurde, dass weitere Anfragen zum Thema Hauptplatzsanierung<br />

in rechtlicher Hinsicht an den Stadtamtsdirektor zu richten sind, wird<br />

zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen.<br />

zu 3<br />

Allfälliges<br />

Als Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses werden<br />

festgelegt:<br />

1. Einnahmen aus Vermietung der Stadthalle inklusive Inventar, Einnahmen aus<br />

der Vermietung des Georgenberger Saals und Einnahmen aus der Vermietung<br />

des Stadtmobils anhand von Rechnungen des Finanzjahres 2004<br />

2. Allfälliges<br />

Beilage 5: Prüfbericht<br />

Beratung<br />

Abstimmung


12<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Kenntnisnahme fest.<br />

zu 1<br />

Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten; Referent: Bürgermeister<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

zu 1.1<br />

Ehrung von verdienten Persönlichkeiten<br />

Vorlage: GG I/2005/0461/1<br />

Der Vereinsausschuss des Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

1. Dezember 2004 über die Verleihung von „Dienstmedaillen der Stadt <strong>Enns</strong>“ an aktive<br />

Musiker der Stadtkapelle <strong>Enns</strong> beraten.<br />

Auf Grund der Zugehörigkeit zum Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> wird vorgeschlagen<br />

an folgenden Musikkameraden die „Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong>“ zu verleihen.<br />

"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“<br />

für mehr als 40-jährige Zugehörigkeit beim Musikverein Stadtkapelle <strong>Enns</strong> soll verliehen<br />

werden an:<br />

Herrn Heinrich Franz, geb. 20.09.1955, Oberzirking 63, 4312 Ried/Riedmark<br />

Herr Heinrich ist mit großen Engagement bei der Stadtkapelle und war auch beim<br />

Bau des Musikheims mit großem Eifer beteiligt. Er führte mit viel Verständnis, Geschick<br />

und Verlässlichkeit mehrere Jahre die Stadtkapelle als Obmann. Er übte sein<br />

Tätigkeit als Musiker bzw. Funktion im Ausschuss freiwillig und uneigennützig für die<br />

Bevölkerung von <strong>Enns</strong> aus und trug sehr viel zur Verschönerung diverser Fest und<br />

Feiern bei.<br />

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr hat in seiner Sitzung am 18. April 2005<br />

über Verleihungsvorschläge für die „Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong>“ an langjährige<br />

Feuerwehrmitglieder beraten und ersucht an folgende Kameraden die Dienstmedaille<br />

zu verleihen:<br />

"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze“<br />

Die Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze für mehr als 15-jährige Tätigkeit bei der<br />

Freiwilligen Feuerwehr der Stadt <strong>Enns</strong> soll verliehen werden an:<br />

• Hauptbrandmeister (HBM) GROSCH Michael, geb. am 11.06.1977, wh. in<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />

am 04.01.1990


13<br />

• Löschmeister (LM) KLEMENT Andreas, geb. 03.01.1978, wh. in 4470 <strong>Enns</strong>,<br />

Stadlgasse 13. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />

03.01.1990.<br />

• Oberlöschmeister (OLM) WIMMER Jürgen, geb. 06.11.1975, wh. in 4481<br />

Asten, Blumenweg 22. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />

01.12.1990.<br />

• Brandinspektor (BI) WINTER Alexander, geb. 07.09.1987, wh. in 4470<br />

<strong>Enns</strong>, Schwalbengasse 9. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte am<br />

07.09.1990<br />

"Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“<br />

Die Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold für mehr als 40-jährige Tätigkeit bei der<br />

Freiwilligen Feuerwehr der Stadt <strong>Enns</strong> soll verliehen werden an:<br />

• Oberbrandmeister (OBM) MAYERHOFER Hubert, geb. 13.07.1948, wh. in<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Bahnhofstraße 15. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />

am 01.05.1965.<br />

• Oberbrandmeister (OBM) SCHLUCKER Erich, geb. 26.01.1938, wh. in 4470<br />

<strong>Enns</strong>, Eggenweg 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt am<br />

01.03.1965.<br />

Die Verleihung der Dienstmedaillen wird im Rahmen der Mitgliedervollversammlung<br />

2006 vorgenommen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

an Herrn Heinrich Franz, wohnhaft in 4312 Ried in der Riedmark, Oberzirking<br />

63, in Anbetracht seiner vorhin geschilderten Verdienste um die Stadt <strong>Enns</strong> die<br />

„Dienstmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“ zu verleihen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


14<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

an nachfolgende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Enns</strong> die „Dienstmedaille<br />

der Stadt <strong>Enns</strong> in Bronze“ zu verleihen.<br />

• Hauptbrandmeister (HBM) GROSCH Michael, geb. am 11.06.1977, wh. in<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 1.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

• Löschmeister (LM) KLEMENT Andreas, geb. 03.01.1978, wh. in 4470 <strong>Enns</strong>,<br />

Stadlgasse 13.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

• Oberlöschmeister (OLM) WIMMER Jürgen, geb. 06.11.1975, wh. in 4481<br />

Asten, Blumenweg 22.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


15<br />

• Brandinspektor (BI) WINTER Alexander, geb. 07.09.1987, wh. in 4470<br />

<strong>Enns</strong>, Schwalbengasse 9.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

an nachfolgende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Enns</strong> die „Dienstmedaille<br />

der Stadt <strong>Enns</strong> in Gold“ zu verleihen.<br />

• Oberbrandmeister (OBM) MAYERHOFER Hubert, geb. 13.07.1948, wh. in<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Bahnhofstraße 15. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte<br />

am 01.05.1965.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

• Oberbrandmeister (OBM) SCHLUCKER Erich, geb. 26.01.1938, wh. in 4470<br />

<strong>Enns</strong>, Eggenweg 1. Der Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt am<br />

01.03.1965.<br />

Beratung<br />

Abstimmung


16<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Diese Ehrungen werden im Zuge des Neujahrsempfanges im Jänner/Februar 2006<br />

vorgenommen werden. Heute war Hofrat Primar Dejaco bei mir und hat sich offiziell<br />

verabschiedet. Er hat seinen letzten Arbeitstag im Krankenhaus vor wenigen Tagen<br />

bereits absolviert und auch in seiner privaten Ordination. Es wird ab Jänner einen<br />

neuen Krankenhausleiter geben. Ich hoffe dabei auf Ihre Zustimmung, dass das<br />

Stadtamt <strong>Enns</strong> die Leistung des Herrn Primar Dr. Dejaco würdigen wird in Form einer<br />

entsprechenden Ehrung und diese Ehrung soll dann auch im Zuge des Neujahrsempfanges<br />

vorgenommen werden. Das werden wir dann in der nächsten Gemeinderatssitzung<br />

behandeln.<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.2<br />

Übertragung Standortmarketing "Nachhaltige Innenstadtentwicklung" an die<br />

SBE<br />

Vorlage: SD/2005/0239/1<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat im Budget 2005 und in einem gesonderten<br />

Gemeinderatsbeschluss im April dieses Jahres die Entscheidung getroffen ein<br />

nachhaltiges Innenstadtentwicklungskonzept an die CIMA Gesellschaft für gewerbliches<br />

und kommunales Marketing zu übertragen.<br />

Der Beirat der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH hat in seiner Sitzung am 26.07.2005 seine<br />

Zustimmung gegeben, dass der Auftrag des Projektes „Nachhaltige Innenstadtentwicklung“<br />

an die Firma CIMA über die SBE abgewickelt wird. Die Gründe hiefür sind<br />

im einzelnen folgende:<br />

- Die Gesellschaftserklärung über die Errichtung der Gesellschaft (SBE) beinhaltet<br />

diesen Unternehmenszweck „Standortmarketing“. Es ist daher durchaus<br />

sinnvoll und zweckmäßig diesen Geschäftsbereich von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> auszulagern und an die Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH zu übertragen. Der<br />

Vorteil für die Gesellschaft liegt vor allem darin, dass zukünftig das gesamte<br />

Stadtgebiet einer merklich besseren Vermarktung zugeführt werden soll aus<br />

der sich Synergien für die Vermarktung der eigenen Betriebsobjekte aber auch<br />

in einer Verstärkung des eigenen Geschäftsumfeldes ergeben soll.<br />

In den Folgejahren hat die SBE mit nachstehenden Kostenaufwendungen für das


Projekt zu kalkulieren:<br />

- 2005 € 55.860,00<br />

- 2006 € 24.500,00 bis 44.100,00<br />

- 2007 € 19.600,00 bis 29.400,00<br />

17<br />

Der Beirat hat sich für die Übernahme dieses Geschäftsfeldes positiv ausgesprochen<br />

und ebenfalls bereits die entsprechenden Schritte mit der Firma CIMA eingeleitet.<br />

Zur Finanzierung dieses Projektes bedarf natürlich die Gesellschaft gewisser Unterstützung,<br />

wobei vor allem in den Nachfolgejahren danach getrachtet wird, Einnahmen<br />

aus diesem Betätigungsfeld zu erzielen. Eine weitere Konsequenz aus dieser<br />

Übertragung ist selbstverständlich, dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sich bereit erklärt,<br />

für die anfallenden Kosten Gesellschafterzuschüsse beizusteuern, soweit die Gesellschaft<br />

nicht durch anderweitige Einnahmen dieses Projekt decken und finanzieren<br />

kann. Als max. Betrag für die Gesellschaftszuschüsse zum Projekt „Nachhaltige Innenstadtentwicklung“<br />

sollen derzeit folgende Beträge festgelegt werden:<br />

- Jahr 2005 max. € 56.000,00<br />

- Jahr 2006 max. € 45.000,00<br />

- Jahr 2007 max. € 30.000,00<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

dass der Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> GmbH das Betätigungsfeld Standortmarketing,<br />

insbesondere die Umsetzung des Konzeptes der Firma CIMA „Nachhaltige Innenstadtentwicklung<br />

in <strong>Enns</strong>“ übertragen wird und im Bedarfsfalle die entsprechend oben<br />

erwähnten Gesellschafterzuschüsse bzw gewährte Landes-, Bundes- oder EU-<br />

Zuschüsse an die SBE als Gesellschafterzuschuss zur Gänze weiterzuleiten.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.3


18<br />

Rückübereignung öffentliches Gut 32/4 KG Kristein westlich Astner Straße 31<br />

Vorlage: GG II/2005/0367/1<br />

Im Rahmen der Grundteilung für die Liegenschaft Astner Straße 31 (Fa. Seyrlehner),<br />

wurde seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Jahr 1978 den Antragstellern vorgeschrieben,<br />

das Grundstück 32/4, EZ 300, KG Kristein, im Gesamtausmaß von 178 m²<br />

(siehe beiliegenden Lageplan) ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> kostenlos<br />

abzutreten.<br />

Die Fa. Seyrlehner hat auf dem Nachbargrundstück eine Lagehalle errichtet und will<br />

diesen Grundstücksteil nunmehr käuflich zur Erweiterung des Betriebsareals erwerben.<br />

Das öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein liegt zwischen der Betriebsliegenschaft<br />

Astner Straße 31 und der geplanten Erweiterungsfläche und wird für die künftige<br />

Baulandentwicklung sowohl aus der Sicht der Straßenverwaltung als auch des<br />

Grundeigentümers der angrenzenden Flächen nicht mehr benötigt.<br />

Herr Karl Seyrlehner hat dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mitgeteilt, dass bei der Festlegung des<br />

Kaufpreises für die Liegenschaft Astner Straße 31 die Abtretungsfläche für das öffentliche<br />

Gut Grundstück 32/4 KG Kristein berücksichtigt wurde. Im Kaufvertrag vom<br />

18. Januar 1978 wurde neben der Teilung der ursprünglichen Ackerfläche 32/1 KG<br />

Kristein in die Liegenschaft Astner Straße 31 und eine verbleibende Ackerfläche<br />

auch die Abtrennung und Abschreibung 32/4 KG Kristein in das öffentliche Gut<br />

durchgeführt.<br />

Aus steuerlichen Gründen ist nicht angeführt, dass die Abtretungsfläche 32/4 KG<br />

Kristein von Karl und Eva Seyrlehner finanziert wurde. In den Preisverhandlungen<br />

vor Abschluss des Vertrages wurden die Kosten für die Straßenabtretung nach Angaben<br />

von Herrn Karl und Frau Eva Seyrlehner im Kaufpreis berücksichtigt.<br />

Weiters wurde dem Stadtamt <strong>Enns</strong> mitgeteilt, dass für die Errichtung dieses öffentlichen<br />

Gutes Herr Karl und Frau Eva Seyrlehner dazumal die Kosten getragen haben,<br />

da dieses öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein nur zur westlichen Aufschließung<br />

ihres Wohn- und Betriebshauses gedient hat. In diesem besagten Grundstück befinden<br />

sich auch keine öffentlichen Leitung (Wasser, Kanal, etc.).<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat auf dem öffentlichen Grundstück 32/4 KG Kristein keine<br />

Investitionen für Straßenbau und andere Infrastrukturmaßnahmen getätigt.<br />

Gemäß § 17 Abs. 3 Oö. Bauordnung sind Grundstücke oder Grundstücksteile, die<br />

kostenlos in das öffentliche Gut abgetreten wurden und nicht mehr benötigt werden,<br />

ohne Entschädigung an den Grundeigentümer bzw. denjenigen, der die Grundabtretung<br />

finanziert hat, rück zu übereignen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die kostenlose<br />

Rückübereignung des Grundstückes 32/4, KG Kristein, an Herrn Jürgen Seyrlehner,<br />

Astner Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong> unter nachstehend angeführten Punkten beschließen.<br />

• kostenlose Rückübereignung des Grundstückes 32/4 KG Kristein an den Betriebsnachfolger<br />

Jürgen Seyrlehner, Astner Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong>


19<br />

• Sämtliche Kosten dieser Grundtransaktion (Vermessung, grundbücherliche<br />

Durchführung, Notariatskosten, etc.) übernimmt Jürgen Seyrlehner, Astner<br />

Straße 31, 4470 <strong>Enns</strong><br />

• Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dürfen durch diese Grundtransaktion keine Kosten<br />

erwachsen<br />

Beilage 6: Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.4<br />

B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit dem Land OÖ für Sondernutzung<br />

zur Verlegung von Leitungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0368/1<br />

Für die Herstellung des Kanalanschlusses für das EKZ <strong>Enns</strong>park ist eine Querung<br />

der B1 – Landesstraße im Bereich des Merkur-Marktes erforderlich.<br />

Ebenso ist die Beanspruchung von Straßengrund der B1 für einen Wasserhausanschluss<br />

in Kristein (Kopplinger) und für die Firma Wagner Schmelztechnik notwendig.<br />

Nach einem Lokalaugenschein mit dem Straßenmeister Obermair wurden von der<br />

Landesstraßenverwaltung Vertragsentwürfe ausgearbeitet.<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten wurden diese Entwürfe nach Überprüfung<br />

durch die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> umgehend unterfertigt und weitergeleitet. Am 27.Juli<br />

2005 ist der vollständige Zustimmungsvertrag von der Landesstraßenverwaltung eingetroffen.<br />

Die Straßenquerung für den Kanalanschluss des EKZ <strong>Enns</strong>park ist bereits durchgeführt.<br />

Die beiden Vorhaben der Wasserhausanschlüsse sind in Arbeit.


20<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />

mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Sondernutzung von<br />

Straßengrund für die Verlegung von Abwasserleitungen und Wasserversorgungsleitungen<br />

im Bereich der B1 im Nachhinein beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Beilage 7: Zustimmungsvertrag samt Lageplänen<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.5<br />

B1 - Wiener Straße: Zustimmungsvertrag mit den Land OÖ für Zufahrt EKZ<br />

<strong>Enns</strong>park<br />

Vorlage: GG II/2005/0369/1<br />

Im Zuge der Errichtung des EKZ <strong>Enns</strong>park ist für die Nutzung einer Zufahrt von der<br />

B1 – Landesstraße mit der Landesstraßenverwaltung ein Zustimmungsvertrag abzuschließen,<br />

der die Lage und Ausführung sowie Erhaltungsgrenze regelt.<br />

Um die Bauarbeiten, speziell wegen des sehr eng gesteckten Fertigstellungstermins<br />

hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> rechtzeitig um die Zustimmung bei der Landesstraßenverwaltung<br />

angesucht, einen Vertragsentwurf erhalten und in weiterer Folge vorzeitig<br />

unterfertigt. Ein von der Landesstraßenverwaltung gegengezeichnetes Vertragsstück<br />

ist bei uns am 27. Juli 2005 eingelangt.<br />

Die Arbeiten an der Zufahrt, die Ende August bis Anfang September starten sollen,<br />

können somit jederzeit in Angriff genommen werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />

mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Anschluss einer richtungsgebundenen<br />

Zufahrt im Bereich der B1 beim EKZ <strong>Enns</strong>park im Nachhinein beschließen.


21<br />

Beilage 8:. Zustimmungsvertrag samt Planbeilagen<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.6<br />

EKZ <strong>Enns</strong>park: Vereinbarung Verkehrsinfrastruktur - Vertrag mit Rutter Grundinvest<br />

GmbH<br />

Vorlage: GG II/2005/0370/1<br />

Die Parz. mit der Gst. Nr. 1128/1 am Römerfeld wurde gemäß Kaufvertrag vom<br />

30.03.2005 von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> an die Rutter Grundinvest GmbH veräußert.<br />

Seitens der Rutter Grundinvest wird nun derzeit auf dieser Parzelle das EKZ<br />

<strong>Enns</strong>park errichtet.<br />

Für die Neuerrichtung der Gemeindestraße und Errichtung einer Busbucht wurde<br />

vom oben genannten Grundstück eine Trennstück in das öffentliche Gut abgetreten.<br />

Die Errichtung und Instandhaltung ist nun im beigeschlossenen Vertrag zu beschließen.<br />

VEREINBARUNG<br />

abgeschlossen zwischen<br />

Rutter Grundinvest GmbH,<br />

9020 Klagenfurt, Koschatstraße 129,<br />

im folgenden als „Rutter“ bezeichnet, einerseits<br />

und<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>,<br />

4470 <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11,<br />

im folgenden als „Stadtgemeinde“ bezeichnet, andererseits<br />

wie folgt:


Präambel<br />

22<br />

Die Stadtgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes 1128/1, Grundbuch 45102 <strong>Enns</strong>, mit<br />

einem Flächenausmaß von 10.414 m². Von diesem Grundstück wird ein Trennstück mit einem<br />

Flächenausmaß von ca. 1.095 m² abgetrennt, die endgültige Vermessungsurkunde liegt<br />

noch nicht vor, und zum Zwecke der Errichtung einer Busbucht sowie der Neuerrichtung<br />

der Gemeindestraße Gst Nr. 1318/5 in das öffentliche Gut abgetreten und mit Grundstück<br />

1318/5 vereinigt. Die nach Abschreibung der vorbeschriebenen Teilfläche verbleibende Restfläche<br />

des Grundstückes 1128/1 wurde gemäß Kaufvertrag vom 30.03.2005 von der Stadtgemeinde<br />

an Rutter veräußert.<br />

Zweck dieser Vereinbarung ist die Regelung,<br />

a) welche Erschließungs- und sonstigen Leistungen in welcher Qualität und Beschaffenheit<br />

von wem – Rutter oder Stadtgemeinde – bis zu welchem Zeitpunkt erbracht<br />

werden.<br />

b) wann unter Beiziehung welcher Personen die Übergabe/Abnahme erfolgt<br />

c) wie die Aufteilung bzw. Tragung der Kosten, Abgaben und Gebühren zwischen Rutter<br />

und der Stadtgemeinde erfolgt.<br />

Davon ausgehend schließen die Vertragsparteien nachstehende Vereinbarung:<br />

1. Errichtung der Verkehrsinfrastruktur<br />

Leistungen des Rutter<br />

Rutter verpflichtet sich<br />

a) zur Errichtung der Verkehrsinfrastruktur laut Verkehrsplan Büro AXIS vom<br />

05.07.2005, Beilage ./1 samt Leistungsbeschreibung, wobei die Leistungsgrenzen<br />

in der Plandarstellung der Büro BBB GesmbH vom 05.07.2005, Beilage ./2<br />

rot schraffiert ersichtlich gemacht sind. Beilage ./1 und ./2 bilden einen integrierenden<br />

Bestandteil dieses Vertrages. Diesen Vertragsbeilagen kann entnommen<br />

werden, dass Rutter die Verkehrsinfrastruktur auf dem nördlich und<br />

westlich des Grundstückes 1128/1 gelegenen Verkehrsweg, bestehend aus<br />

Grundstück 1318/5 (alt) teilweise, und dem Trennstück 1 aus 1128/1, und


23<br />

teilweise auf Grundstücke 1132/11 und 1132/13 errichten wird. Zur Verkehrsinfrastruktur<br />

gehören Verkehrsflächen, Grünflächen und Entwässerungsflächen.<br />

b) die auf Grundstück 1132/13 erforderlichen Umbauarbeiten betreffend die<br />

Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen.<br />

c) auf Grundstück 1132/11 jene Verkehrsinfrastruktur zu errichten, welche in<br />

dem rot schraffierten Bereich gemäß Plandarstellung Beilage ./2 anfällt.<br />

d) diese Verkehrsinfrastruktur in ortsüblicher Form, Standard Gemeindestrasse<br />

<strong>Enns</strong> zu errichten.<br />

e) die Errichtung der vorangeführten Verkehrsinfrastruktur bis längstens<br />

31.10.2005 laut Planung und technischer Beschreibung des Büro AXIS, Beilage<br />

./1 vorzunehmen.<br />

f) den Umbau im Bereich der Einfahrt zur Tankstelle an der B1 vorzunehmen,<br />

das ist die Verlegung von ca. 15 m Leistensteinen<br />

Leistungen der Stadtgemeinde<br />

Die Stadtgemeinde verpflichtet sich<br />

a) zur Vornahme sämtlicher erforderlicher Umbauten, ober- und unterirdisch, an der B1<br />

auf Grundstück Nr. 1333/1 gemäß Verkehrsplan Büro AXIS, Beilage ./1, samt Leistungsbeschreibung<br />

und gemäß Plandarstellung Beilage ./2 in dem blau schraffierten<br />

Bereich.<br />

b) zur Errichtung der Bushaltestelle inkl. Unterbau und Rampe im südlichen Bereich<br />

des Grundstückes 1128/1 an der B1, Dr. Renner Straße und zur Vornahme aller dadurch<br />

erforderlichen tiefbautechnischer Maßnahmen und allenfalls erforderlichen<br />

Arbeiten im Bereich der B1, ausgenommen ist der Umbau an der Einfahrt Conoco.<br />

c) alle allenfalls erforderlichen Vereinbarungen und Zustimmungserklärungen der<br />

Bundesstraßenverwaltung betreffend den Anschluss der verbreiterten Gemeindestraße<br />

Gst 1318/5 an die Bundesstraße und sich darum zu kümmern und zu bemühen,<br />

dass die bisherige, nicht mehr notwendige Vereinbarung zwischen der Bundesstraßenverwaltung<br />

und Conoco aufgehoben wird.


24<br />

d) zur Ausführung sämtlicher Bodenmarkierung, der verkehrstechnischen Beschilde-<br />

rung und erforderlichenfalls zur Errichtung von Straßenbeleuchtung einschließlich<br />

der dabei notwendigen Tiefbauarbeiten und Leitungslegungen im gesamten Auf-<br />

schließungsbereich, gemäß Verkehrsplan Büro AXIS Beilage ./1, sohin auch in jenem<br />

Bereich, in dem Rutter die Verkehrsinfrastruktur errichtet.<br />

e) alle Grünflächen im Bereich des künftigen öffentlichen Gutes zu humusieren, zu be-<br />

grünen bzw. zu bepflanzen.<br />

f) zur Errichtung einer Stiege zwischen dem auf Grundstück 1128/1 zu errichtenden<br />

Einkaufszentrum und der Bushaltestelle. Die Lage dieser Stiege ist aus<br />

dem Verkehrsplan Beilage ./1 ersichtlich.<br />

g) zur Tieferlegung der Wasserleitung im Bereich der neuen Zufahrten.<br />

h)die von ihr zu erbringenden Leistungen bis längstens 31.10.2005 fertig zustellen.<br />

Ausgenommen von diesem Termin sind die Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit den neuen Schutzwegen im Kreuzungsbereich B1-Lagerhausstraße, die<br />

ehest möglich nach Vorliegen der verkehrsrechtlichen Bewilligung und Abstimmung<br />

mit der Bundesstraßenverwaltung fertig gestellt werden. Die erforderlichen<br />

Anträge werden bis 30.09.2005 eingebracht.<br />

Alle Leistungen werden in ortsüblicher Form erbracht.<br />

Ausführung und Auftragserteilung<br />

Jeder Vertragsteil verpflichtet sich, die in Punkt 1.1. und 1.2. angeführten, von ihm<br />

jeweils zu erbringenden Leistungen direkt bei dem bauausführenden Unternehmen<br />

in Auftrag zu geben, dies bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung des jeweils anderen<br />

Vertragsteiles. Das bedeutet, dass die Stadtgemeinde die in Punkt 1.2. angeführten<br />

Leistungen in Auftrag gibt, Rutter gibt die in Punkt 1.1. angeführten Leistungen<br />

in Auftrag. Die Vertragsparteien kommen überein, dass es zweckmäßig und sinnvoll<br />

ist, ein Unternehmen mit der Erbringung aller Leistungen zu beauftragen, es erfolgt<br />

eine Einigung auf die Firma Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. / Horn, die von<br />

den beiden Vertragsparteien beauftragt wird. Eine Änderung der Baufirma für die<br />

Bauarbeiten im Bereich der Bushaltestelle ist im Einvernehmen mit Rutter dann möglich,<br />

wenn das von der Firma Leyrer + Graf noch vorzulegende Angebot preislich<br />

nicht entspricht.<br />

Die Stadtgemeinde wird hinsichtlich aller Baumaßnahmen, die unter Punkt 1.2. Leistungen<br />

der Stadtgemeinde angeführt sind, die Bauleitung und Koordination vornehmen.<br />

Die technische Ausführung der Tiefbaumaßnahmen im Bereich der künftigen


25<br />

und derzeitigen öffentlichen Gemeindestraße am Römerfeld werden im Hinblick auf<br />

die künftige Übernahme in das öffentliche Gut von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> überwacht.


2. Erhaltung, Wartung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur<br />

26<br />

Rutter erbringt alle der in Punkt 1.1. beschriebenen Leistungen auf dem öffentlichen<br />

Gut der Stadtgemeinde. Die Erhaltung, Wartung und Instandhaltung der von Rutter<br />

errichteten Verkehrsinfrastruktur bestehend aus Verkehrsflächen, Grünflächen und<br />

Entwässerungsflächen auf dem öffentlichen Gut Grundstück 1318/5 (neu) einschließlich<br />

des Trennstückes 1 aus Grundstück 1128/1 obliegt ausschließlich der Stadtgemeinde<br />

als Trägerin des öffentlichen Gutes. Die Erhaltung, Wartung und Instandhaltung<br />

der von Rutter beauftragten Leistungen auf Grundstück 1132/13 und 1132/11<br />

obliegen dem jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Mieter. Die Erhaltung, Wartung<br />

und Instandhaltung der von der Stadtgemeinde gemäß Punkt 1.2. zu erbringenden<br />

Leistungen obliegt der Stadtgemeinde.<br />

Die von Rutter beauftragte Verkehrsinfrastruktur setzt sich nicht nur aus Verkehrsflächen,<br />

sondern auch aus Grünflächen und Entwässerungsflächen zusammen. Die<br />

Verpflichtung der Gemeinde zur Erhaltung, Wartung und Instandhaltung erstreckt<br />

sich auf sämtliche Bereiche. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich weiters zur Erhaltung,<br />

Wartung und Instandhaltung der von Rutter errichteten Stiege zwischen dem<br />

Einkaufszentrum auf Grundstück 1128/1 und der von der Gemeinde errichteten<br />

Bushaltestelle, dies unter Schad- und Klagloshaltung von Rutter.<br />

3. Übergabe und Abnahme<br />

Die Übergabe der von Rutter in Auftrag gegebenen Verkehrsinfrastruktur, bestehend aus<br />

Verkehrsflächen, Grünflächen und Entwässerungsflächen in den Besitz und Genuss der<br />

Stadtgemeinde und damit der Übergang von Last und Gefahr, Vorteil und Zufall richtet sich,<br />

unabhängig von der grundbücherlichen Eigentumsübertragung (welche vor oder nach der<br />

Übergabe erfolgen kann) nach der Fertigstellung der Verkehrsinfrastrukturleistungen. Rutter<br />

wird die Stadtgemeinde schriftlich von der Fertigstellung informieren und 2 Terminvorschläge<br />

für eine gemeinsame Abnahmebegehung unterbreiten. Der früheste Termin darf 1<br />

Woche nach Zugang des Schreibens liegen. Die Stadtgemeinde hat einen Termin schriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

Am Tag der Übernahme/Abnahme erfolgt eine gemeinsame Begehung durch die Baufirma,<br />

Rutter und die Stadtgemeinde. Wenn keine solchen Mängel vorliegen, welche eine<br />

Benützung der Verkehrsinfrastruktur unmöglich machen, ist die Stadtgemeinde verpflichtet,<br />

die Straße abzunehmen und zu übernehmen und dies in einem Protokoll zu bestätigen. Die<br />

Nichtfertigstellung der Straßenbeleuchtung oder generell von Leistungen, die gemäß Punkt<br />

1.2. von der Stadtgemeinde zu erbringen sind, steht der Abnahme nicht entgegen und begründet<br />

keinen Abnahmeverweigerungsgrund.


27<br />

Mit der Abnahme erfolgt die Übergabe der Straße von Rutter an die Stadtgemeinde und<br />

gehen mit diesem Tag, mit Unterfertigung des Protokolls, Nutzen und Vorteil, aber auch<br />

Wagnis und Gefahr von Rutter auf die Stadtgemeinde über, gleiches gilt für die Instandhaltung,<br />

Wartung, Reinigung, Verkehrssicherung und Haftung für die Straße, welche mit diesem<br />

Tag auf die Stadtgemeinde übergeht. Sollte die Stadtgemeinde keinen der zwei genannten<br />

Termine bestätigen, so gilt die Straße am zweiten vorgeschlagenen Termin als übergeben,<br />

unabhängig davon, ob ein Abnahmeprotokoll vorliegt oder nicht.<br />

4. Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren<br />

Jeder Vertragsteil verpflichtet sich, die Kosten für die in Punkt 1.1. und Punkt 1.2. jeweils<br />

von ihm zu beauftragenden Leistungen selbst direkt zu bezahlen. Die Erbringung und Errichtung<br />

der in Punkt 1.1. und 1.2. jeweils angeführten Leistungen erfolgt auf Kosten und<br />

Gefahr von dem Vertragsteil, der zu einer Erbringung gemäß diesem Vertrag verpflichtet ist.<br />

Die Kosten für die Errichtung dieser Vereinbarung trägt Rutter.<br />

5. Servitute<br />

5.1. Rutter räumt der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Recht für die Errichtung und Erhaltung<br />

des Schmutzwasserkanalübergabeschachtes samt Straßenwasserzuleitung und<br />

Schmutzwasserableitung im südwestlichen Teil des Grundstückes 1128/1, Grundbuch<br />

<strong>Enns</strong> ein und zwar in jenem Bereich, der in der Plandarstellung Beilage ./2<br />

schraffiert dargestellt ist.<br />

5.2. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> räumt der Rutter Grundinvest GmbH das Recht für die Errichtung,<br />

Erhaltung, Wartung und Instandhaltung von Vordächern im Bereich der<br />

geplanten Bushaltestelle sowie im Bereich der künftigen öffentlichen Gemeindestraße<br />

am Römerfeld gemäß dem baubehördlich bewilligten Projekt ein, die Lage dieser<br />

Vordächer ist in der Plandarstellung Beilage ./2 schraffiert dargestellt.<br />

5.3. Die Dienstbarkeiten werden wechselseitig auf immer währende Zeit eingeräumt, ein<br />

gesondertes Entgelt ist für die Dienstbarkeitseinräumung nicht zu bezahlen, sondern<br />

wurde diese Dienstbarkeitseinräumung im Kaufvertrag und im Kaufpreis berücksichtigt.<br />

6. Allgemeine Vertragspunkte


28<br />

6.1. Die Vertragsteile vereinbaren Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der<br />

hiermit vereinbarten Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. verlieren<br />

mit Unterfertigung dieses Vertrages ihre Wirksamkeit.<br />

6.2. Dieser Vertrag geht bei beiden Seiten auf Rechtsnachfolger über.<br />

Beilagen:<br />

./1 Verkehrsplan Büro AXIS vom 05.07.2005<br />

./2 Plandarstellung Büro BBB GmbH vom 05.07.2005<br />

……………………………………. ……………………………….......<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> Rutter Grundinvest GmbH<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Vereinbarung<br />

mit der Rutter Grundinvest GmbH hinsichtlich der oben angeführten Punkte<br />

beschließen.<br />

Beilage 9, 10, 11: Lagepläne<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


zu 1.7<br />

Wärmebetriebe GesmbH: Gestattungsvertrag für Leitungsverlegungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0371/1<br />

29<br />

Die Wärmebetriebe GmbH hat im Bereich des <strong>Enns</strong>dorfer Hafengeländes ein Biomasseheizkraftwerk<br />

errichtet. Von dort aus soll eine Fernwärmeleitungstrasse über<br />

den <strong>Enns</strong>fluss und im weiteren durch das gesamte Stadtgebiet geführt werden. In<br />

Summe wird sich eine Leitungslänge von etwa 8 km ergeben.<br />

Die Wärmebetriebe GesmbH ist an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetreten und hat<br />

um die Errichtung der Fernwärmeleitungen im öffentlichen Gut angesucht. Im wesentlichen<br />

ist das <strong>Enns</strong>er Stadtkerngebiet von den Verlegearbeiten betroffen. Es wird<br />

vor allem angestrebt, alle gemeindeeigenen Objekte zu erschließen und an das<br />

Fernwärmeversorgungsnetz anzuschließen.<br />

Da man sich im Bereich der Stadlgasse Kreuzung mit der Lorcherstraße gröbere<br />

Verkehrsbehinderungen außerhalb der Ferienzeit ersparen wollte, wurde seitens des<br />

Stadtamtes <strong>Enns</strong> einem vorzeitigen Baubeginn im oben genannten Bereich zugestimmt.<br />

Nun soll das Vertragswerk ausgeführt und beschlossen werden.<br />

Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde ein Gestattungsvertrag in Anlehnung an die<br />

Übereinkommen mit der OÖ Ferngas bzw. Linz Strom AG ausgearbeitet, der die<br />

Bauweise und Wiederherstellung des öffentlichen Gutes sowie die eventuelle Umlegung<br />

der Leitung auf Kosten des Dienstbarkeitsnehmers im Falle von Bauarbeiten<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> regelt.<br />

Der Gestattungsvertrag umfasst Folgende Punkte:<br />

Gestattungsvertrag<br />

über die prekaristische Benützung von öffentlichen Straßen und Wegen im angeführten<br />

Ausmaß und der dazugehörigen Anlagen für andere Zwecke als ihren bestimmungsmäßigen<br />

Zweck abgeschlossen zwischen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, im folgenden kurz Stadtgemeinde<br />

genannt, als Verwalterin des öffentlichen Gutes, und der<br />

Wärmebetriebe Gesellschaft m.b.H., St. Magdalener Straße 81, 9506 Villach,<br />

im folgenden kurz Nutzungsberechtigte genannt.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bewilligt hiermit der Nutzungsberechtigten gemäß § 7<br />

des OÖ. Straßengesetzes 1991, LGBI.Nr. 84/91idgF, im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> zum Zwecke der Errichtung und des<br />

Betriebes von Leitungsanlagen für die Versorgung bzw. Transport von Fernwärme<br />

sowie die erforderlichen Steuerleitungen, die Benützung von öffentlichen<br />

Straßen und Wegen (öffentliches Gut) im angeführten Ausmaß im Gemeindege-


30<br />

biet von <strong>Enns</strong> (vgl. auch Ziffer 4 untenstehend).<br />

Gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991 kann durch die besondere Inanspruchnahme<br />

der Straße aufgrund dieser Bewilligung ein dingliches Recht nicht<br />

ersessen werden. Auch kann nach der zitierten Bestimmung die Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> jederzeit die Entfernung nicht bewilligter Baulichkeiten sowie die Abänderung<br />

bewilligter Baulichkeiten dann verlangen, wenn dies durch die Verlegung der<br />

Straße, deren Umbau oder sonstigen Abänderungen, aus Verkehrsrücksichten<br />

notwendig geworden ist. Die Entfernung bzw. Abänderung hat auf Gefahr und<br />

Kosten des Nutzungsberechtigten zu erfolgen.<br />

Auch kann die Gemeinde dann die Verlegung der Leitungen des Nutzungsberechtigten<br />

auf dessen Gefahr und Kosten verlangen, wenn dies durch den Bau<br />

bzw. Verlegung von Wasserleitungen, Abwasserkanälen oder anderen Versorgungsleitungen<br />

der Stadtgemeinde notwendig wird.<br />

Abänderungsvorstellungen hat die Stadtgemeinde dem Nutzungsberechtigten vor<br />

Erstellung des Detailprojektes bekannt zugeben und mit ihm zu erörtern.<br />

Die Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bedingungen<br />

und Auflagen:<br />

1.<br />

a) Die Nutzungsberechtigte hat im Straßenbereich die Anlage gemäß den<br />

jeweils vorzulegenden Plänen (unter Berücksichtigung der darin von der<br />

Stadtgemeinde eingetragenen Änderungen) auf ihre Kosten und Gefahr<br />

nach den Weisungen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und nach den hiefür jeweils<br />

geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu errichten, zu erhalten<br />

und zu betreuen. Sie hat auch alle jene Kosten zu ersetzen, die infolge<br />

der Herstellung, Bestand, Änderung oder Beseitigung ihrer Anlage dem<br />

Stadtgemeindeamt <strong>Enns</strong> erwachsen.<br />

b) Der Nutzungsberechtigte hat die Anlage im übrigen so herzustellen, zu<br />

erhalten und zu betreuen, dass hierdurch weder der Straßenbestand<br />

noch der Verkehr auf der Straße beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />

Allfälligen diesbezüglichen Anordnungen des Stadtgemeindeamtes <strong>Enns</strong><br />

hat der Nutzungsberechtigte unverzüglich nachzukommen. Auch die Kosten<br />

der Herstellung und Erhaltung sowie jener Maßnahmen, die zur Sicherstellung<br />

der Straße oder deren Anlagen erforderlich sind, hat der Nutzungsberechtigte<br />

zu tragen.<br />

c) Allfällige bauliche Umgestaltungen an der Straße und den dazugehöriger<br />

Anlagen, die infolge des Baues oder Bestandes der bewilligten Anlage des<br />

Nutzungsberechtigten erforderlich werden, gehen - unbeschadet der Bestimmungen<br />

unter Z. 2 dieses Gestattungsvertrages - entschädigungslos in<br />

das Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> über.<br />

d) Arbeiten jeder Art im oder am Straßenkörper und den dazugehörigen Anlagen<br />

dürfen nur im Einverständnis mit der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> durchgeführt<br />

werden. Die erforderlichen Bewilligungen/Genehmigungen sind vom Nutzungsberechtigten<br />

zu erwirken (z.B. gem. § 90 StVO).


2)<br />

31<br />

e) Der bestehende Zustand des Straßenkörpers muss vom Nutzungsberechtigten<br />

auf eigene Kosten unmittelbar nach Fertigstellung von<br />

Verlegungsarbeiten wiederhergestellt werden. Es ist besonders darauf<br />

zu achten, dass bei den Zuschüttungsarbeiten das Erdreich gemäß seiner<br />

ursprünglichen Lage eingebracht und durch mechanische Verdichtung<br />

bis zum maximal erreichbaren Verdichtungsgrad verdichtet wird,<br />

sodass Setzungen möglichst vermieden werden. Etwaige Setzungen<br />

oder Asphalteinbrüche, die infolge dieser Verlegungsarbeiten auftreten,<br />

sind vom Nutzungsberechtigten auf dessen Gefahr und Kosten wiederherzustellen<br />

und laufend nachzubessern. Es ist in sämtlichen Bereichen<br />

die Grabungsordnung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> einzuhalten.<br />

f) Die Leitungen selbst und die im Grabenbereich angetroffenen Leitungsquerungen<br />

bzw. Längsführungen sind digital einzumessen und<br />

der Stadtgemeine <strong>Enns</strong> in einem geeigneten Format zu übergeben.<br />

g) Auf Verlangen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat der Nutzungsberechtigte<br />

die. Lage bzw. den Verlauf der Leitungen in der Natur auf seine Kosten<br />

zu markieren.<br />

Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich weiters, der Stadtgemeinde<br />

oder allenfalls von dieser namhaft zu machenden dritten Personen kostenlos<br />

Pläne im Maßstab möglichst 1:500 zu übermitteln, aus denen die<br />

genaue Leitungsführung ersichtlich ist.<br />

h) Werden im Nahbereich der Leitungen Bauarbeiten ausgeführt, so hat<br />

der Nutzungsberechtigte auf seine Kosten und auf Verlangen der<br />

Stadtgemeinde eine Person beizustellen, die über die genaue Lage der<br />

Leitungen informiert ist und Anleitungen zur Schonung der Leitungen<br />

bzw. des davon ausgehenden Gefährdungspotentiales geben kann.<br />

i) Müssen Grenzsteine im Zuge der Arbeiten entfernt werden, so muss<br />

die Grenzwiederherstellung durch einen Ingenieurkonsulenten für das<br />

Vermessungswesen auf Kosten der Nutzungsberechtigten durchgeführt<br />

werden.<br />

j) Auf Wunsch der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat die Nutzungsberechtigte Drittfirmen<br />

die Möglichkeit zu geben, gegen Kostenersatz weitere Leitungen<br />

bzw. Leerrohre im Graben mit zu verlegen.<br />

a) Bei Auflassung von Einrichtungen des Nutzungsberechtigten kann die<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> die Wiederherstellung des Zustandes der Straße oder<br />

der dazugehörigen Anlagen verlangen, die vor den Umgestaltungen<br />

bestanden hat. Die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes<br />

hat der Nutzungsberechtigte zu tragen.<br />

Nicht mehr in Betrieb befindliche Leitungen brauchen nicht entfernt werden.<br />

In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> jedoch<br />

eine Entfernung auf Gefahr und Kosten des Nutzungsberechtigten<br />

verlangen.<br />

b) Die Bestimmungen des lit a gelten auch für den Fall, dass die Stadtge-


3)<br />

4)<br />

5)<br />

32<br />

meinde <strong>Enns</strong> gemäß § 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991 die Änderung bewilligter<br />

Leitungen verlangt, weil dies durch die Verlegung der Straße, deren<br />

Umbau oder sonstige Abänderungen aus Verkehrsrücksichten sowie<br />

durch den Bau bzw. Verlegung von Wasserleitungen, Abwasserkanälen oder<br />

anderen Versorgungseinrichtungen der Gemeinde notwendig geworden<br />

ist. Die Kosten der Abänderungen und des der Gemeinde <strong>Enns</strong> hieraus erwachsenden<br />

Aufwandes trägt die Nutzungsberechtigte zur Gänze.<br />

Die Nutzungsberechtigte haftet der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für alle im Zusammenhang<br />

mit der Errichtung, dem Betrieb, der Erhaltung und Betreuung<br />

der Fernwärmeleitung und der Steuerleitungen unmittelbar oder mittelbar<br />

herbeigeführten Schäden und hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in diesem Umfang<br />

von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.<br />

Die Nutzungsberechtigte hat weiters keinerlei Anspruch auf Ersatz nicht<br />

schuldhafter Beschädigung oder Störung des Betriebes ihrer Anlage, die<br />

durch den Straßenverkehr verursacht werden.<br />

Ferner verzichtet die Nutzungsberechtigte auf die Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen gegen die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, für Schäden,<br />

die durch Maßnahmen der Straßenverwaltung (Schneeräumung, Salzstreuung<br />

usw.) an ihren Anlagen(teilen) entstehen können.<br />

Mit den Eigentümern anderer bewilligter Anlagen, die auf Straßengrund und<br />

den dazugehörigen Anlagen im Bereiche ihrer Anlage bereits vorhanden<br />

sind, hat die Nutzungsberechtigte einvernehmlich vorzugehen.<br />

Ungeachtet eingangs festgehaltener Genehmigung, die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

im Gebiet der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für die Errichtung und den<br />

Betrieb von Fernwärme- und Steuerleitungen benützen zu dürfen, ist vor<br />

jeder Errichtung schriftlich und zeitgerecht unter Vorlage von zwei Plänen<br />

hiefür um die schriftliche Zustimmung bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> anzusuchen.<br />

Ein Planexemplar wird der Nutzungsberechtigten, versehen mit einem<br />

Genehmigungsvermerk, retourniert. Mit den notwendigen Arbeiten darf<br />

erst nach Vorlage der Zustimmung begonnen werden, wobei der Baubeginn<br />

der Stadtgemeine <strong>Enns</strong> zeitgerecht anzuzeigen ist.<br />

Bei Übergabe der benützten Grundstücke an einen Dritten wird die Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> ihre Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen auf<br />

den Rechtsnachfolger übertragen und die Nutzungsberechtigte hievon unverzüglich<br />

noch vor Grundstücksübergabe verständigen.<br />

Auf Verlangen der Nutzungsberechtigten hat der Rechtsnachfolger der<br />

Gemeinde einen verbücherungsfähigen Dienstbarkeitsvertrag für die Duldung<br />

der Fernwärme- sowie der Steuerleitungen abzuschließen. In diesem<br />

Fall trägt die Kosten der Vertragserrichtung bzw. -durchführung die Nutzungsberechtigte.<br />

Bei Übergabe der Fernwärme- sowie der Steuerleitungen an einen Dritten<br />

wird ihrerseits die Nutzungsberechtigte die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hievon vor<br />

Übergabe verständigen. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ver-


6)<br />

7)<br />

8)<br />

9)<br />

10)<br />

33<br />

tragsparteien aus diesem Übereinkommen gehen samt auf allfällige<br />

Rechtsnachfolger über.<br />

Alle Kosten, Gebühren und sonstige Aufwendungen, die mit der Vertragserrichtung<br />

usw. im Zusammenhang stehen, trägt die Nutzungsberechtigte.<br />

Auf die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes wird einvernehmlich<br />

verzichtet.<br />

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand des für<br />

die Gemeinde <strong>Enns</strong> örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ausnahmslos der<br />

Schriftform.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die bei der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> verwahrt wird. Eine Vertragskopie samt Projektsplan erhält die<br />

Nutzungsberechtigte kostenlos ausgefolgt.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Gestattungsvertrag<br />

mit der Wärmebetriebe GesmbH hinsichtlich der Errichtung und des<br />

Betriebes von Fernwärmeleitungen im Bereich des gesamten <strong>Enns</strong>er Stadtgebietes,<br />

im Nachhinein beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.8


34<br />

Löschung eines Vorkaufsrechtes für Liegenschaft Astner Straße 20 (aus dem<br />

Jahre 1954)<br />

Vorlage: GG II/2005/0390/1<br />

Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde auf der ehemaligen EZ 1161 KG <strong>Enns</strong> (bereits<br />

grundbücherlich gelöscht) aus dem Jahre 1953 ein Wiederkaufsrecht eingeräumt,<br />

falls die damaligen Besitzer innerhalb von zwei Jahren der Verpflichtung zur Errichtung<br />

eines Wohnhauses nicht nachkommen.<br />

Nachdem die ehemaligen Besitzer die EZ 1161 KG <strong>Enns</strong> im Jahre 1954 veräußert<br />

haben und sich ein neues Grundstück in der KG Kristein gekauft habe, bestand die<br />

Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> laut Tagebuchzahl 686/1954 auch auf diese Eintragung des<br />

Vorkaufsrecht für die neue EZ 134 KG Kristein, falls innerhalb von zwei Jahren dieser<br />

Verpflichtung zur Errichtung eines Wohnhauses nicht nachkommen wird.<br />

Dieser Liegenschaft (Astner Straße 20) EZ 134 KG Kristein wurde bereits im Jahre<br />

1954 die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt und ist seither bewohnt.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

Löschung des Vorkaufsrechtes im C-Blatt (Lastenblatt) laufende Nummer 1a der EZ<br />

134 KG Kristein beschließen:<br />

Die Buchberechtigte erteilt hiermit ihre Zustimmung dazu, dass auf Grund dieser Urkunde<br />

ohne ihr weiteres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten die Löschung<br />

dieses Rechtes grundbücherlich einverleibt werden kann.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.9<br />

Objekt Bauhof; Abschluss von Mietverträgen<br />

Vorlage: SD/2005/0242/1<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat mit der Übernahme des Leasingobjektes Landstraße 2d<br />

(Bauhof) gleichzeitig mit der Staffelleitner GesmbH & Co KG einen Mietvertrag über<br />

Teilflächen des Kellers und Erdgeschosses, die gesamte Fläche des 1. und 2. Stockes<br />

abgeschlossen. Die Staffelleitner GesmbH & Co KG hat in weiterer Folge diese<br />

Flächen einerseits an die Firma Controlmatic, andererseits an drei Wohnungswerber


in Untermiete gegeben.<br />

35<br />

Die Mietzinszahlung der Staffelleitner GesmbH & Co KG hat bis Juli 2005 dJ anstandslos<br />

funktioniert. Im August 2005 wurde die Zahlung erstmals ausgesetzt. Die<br />

daraufhin vom Stadtamt <strong>Enns</strong> angestellten Recherchen ergaben, dass die Firma<br />

Staffelleitner GesmbH & Co KG seit Dezember letzten Jahres nicht mehr im Firmenbuch<br />

eingetragen ist (Löschung – kein Konkurs mangels Konkursmasse). Der Gemeinde<br />

ist somit der Mieter vollends und unersetzbar abhanden gekommen. Dies hat<br />

auch zur Konsequenz, dass bei Einklagen des ausständigen Mietzinses die hierfür<br />

notwendige Rechtsperson fehlt und somit ein Klagsbegehren zum Scheitern verurteilt<br />

ist. Der Stadtamtsdirektor hat darauf hin mit Herrn Gerhard Staffelleitner Kontakt aufgenommen<br />

und ihm mitgeteilt, dass aufgrund des Nichtmehrvorhandenseins des<br />

Mieters die Stadtgemeinde beabsichtigt mit den derzeitigen Mietern eigene Mietverträge<br />

abschließen zu wollen. Herr Staffelleitner hat dies zur Kenntnis genommen.<br />

Aufgrund dieser Tatsache ist es daher notwendig, die bislang von der Firma Staffelleitner<br />

GesmbH & Co KG vermieteten Flächen wiederum einer Verwertung zuzuführen,<br />

wobei alle derzeitigen Mieter selbstverständlich Interesse haben ihr Mietverhältnis<br />

fortzusetzen.<br />

Es ist somit für die drei im 2. Obergeschoß vorhandenen Wohnungen je ein Mietvertrag<br />

und die im Objekt Bauhof, Landstraße 2d ansässige Firma Controlmatic ein eigener<br />

Mietvertrag abzuschließen, wobei die wesentlichen Vertragspunkte in Fortsetzung<br />

eines kontinuierlichen Vertragsverhältnisses gegenüber den bisherigen Mietern<br />

nicht abgeändert werden sollen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die in Beilage<br />

angeschlossenen Mietverträge abgeschlossen mit<br />

a) Firma Controlmatic, Gesellschaft für Automation und Elektrotechnik GmbH,<br />

b) Frau Grosic Mildana<br />

c) Herr Jahic Armin<br />

d) Herr Jahic Demal<br />

beschließen<br />

Beilagen12, 13, 14, 15: Mietverträge<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


36<br />

zu 1.10<br />

Fa Bernegger Bau GesmbH; Abschluss einer Vereinbarung<br />

Vorlage: SD/2005/0243/1<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist ua Eigentümerin des Grundstückes Nr 576/1, KG <strong>Enns</strong>.<br />

Ein Großteil dieser Liegenschaft ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als<br />

Industriegebiet, BM7, Hochwasserschutzdamm, ausgewiesen.<br />

An dieses Grundstück angrenzend errichtet die Firma Bernegger Bau GesmbH auf<br />

Eigengrundstücken verschiedene Industrieanlagen. Diese genutzten Flächen müssen<br />

gemäß Bebauungsplan auf Hochwasserniveau angelandet werden.<br />

Um die Auflandung und die Nutzung der Liegenschaften der Firma Bernegger zu optimieren,<br />

soll ein Teil des im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> stehenden Grundstückes<br />

576/1 zur Herstellung einer Böschung verwendet bzw aufgeschüttet werden.<br />

Weiters soll über Liegenschaftsteile des Grundstückes 576/1 ein Vorkaufsrecht über<br />

die nicht zur Herstellung der Infrastruktur (zB Straße, Schiene, Kanal, Wasser, Versorgungseinrichtungen<br />

etc) benötigten Grundstücksteilflächen, u.z bis zur äußeren<br />

Grenze des gewidmeten Industriegebietes eingeräumt werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge mit der Firma<br />

Bernegger Bau GesmbH, Molln, folgende Vereinbarung abschließen:<br />

Vereinbarung<br />

1. Der Bernegger Bau GesmbH wird von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das zeitlich<br />

unbeschränkte Recht eingeräumt einen unmittelbar an die Liegenschaftsflächen<br />

der Bernegger Bau GesmbH angrenzenden bis zu 10 Meter breiten<br />

Grundstreifen des Grundstückes 576/1, EZ 323, KG 45102, zum Zwecke der<br />

Aufschüttung und der Errichtung eines Entwässerungsgrabens am Fuß der<br />

Endböschung gemäß Schnittdarstellung 1, welche einen integrierenden Bestandteil<br />

dieser Vereinbarung bildet, zu nutzen. Der Nutzungsbereich ist im<br />

Lageplan 1, der ebenfalls einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung<br />

bildet, rot gefärbelt, dargestellt.<br />

2. Die Auflandung und Böschungsherstellung wird im Auftrag und auf Kosten der<br />

Bernegger Bau GesmbH durchgeführt. Eventuell erforderliche behördliche<br />

Bewilligungen/Genehmigungen sind ebenfalls über Antrag und auf Kosten der<br />

Bernegger Bau GesmbH einzuholen und darf mit dem Beginn der Arbeiten<br />

erst nach Vorlage aller rechtskräftigen Bewilligungen/Genehmigungen begonnen<br />

werden.<br />

3. Die Böschungsfläche und der Graben werden nicht rekultiviert, sondern der<br />

natürlichen Sukzession überlassen. Die (provisorische) Endböschung ist derart<br />

auszubilden, dass auch im Hochwasserfall eine ausreichende Standfestigkeit<br />

sicher gestellt ist. Für die Aufschüttung (Böschungsherstellung) ist aus-


37<br />

schließlich nicht kontaminiertes Material (Bodenaushub-, Kies- und Recyclingmaterial)<br />

zu verwenden, welches noch vor Einbau im erforderlichen Umfang<br />

beweis zu sichern ist. Auf Verlangen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sind die<br />

Untersuchungsergebnisse unverzüglich vorzulegen.<br />

Der vorgesehene Entwässerungsgraben und Böschungsfuß zur Ableitung allfälliger<br />

Oberflächenwässer wird ebenfalls in erforderlicher Breite, Tiefe und<br />

Ausbildung durch die Bernegger Bau GesmbH auf ihre Kosten hergestellt.<br />

Die benötigte Grundstücksfläche wird bis 31.12.2012 unentgeltlich zur Verfügung<br />

gestellt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der geplante Hochwasserdamm,<br />

der u.a. auch auf dieser Liegenschaft verlaufen soll, noch nicht fertig gestellt<br />

sein, wird für die Zurverfügungstellung dieser Fläche ein Entgelt von € 0,50<br />

pro Quadratmeter und Jahr zur Vorschreibung gelangen. Es wird ausdrücklich<br />

Wertbeständigkeit des Entgeltes vereinbart. Als Berechnungsmaß dient<br />

der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex<br />

2000 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Bezugsgröße ist die im<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt vereinbarte Indexzahl. Schwankungen<br />

der Indexzahl noch oben oder unter bis einschließlich 5% bleiben unberücksichtigt,<br />

wobei die Berechnung sich auf das jeweilige Kalendermonat bezieht.<br />

Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unter auf eine<br />

Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb des jeweiligen<br />

Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neuberechnung<br />

des Entgeltes als auch des neuen Spielraumes zu bilden hat.<br />

4. Die Entgeltzahlung entfällt jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung<br />

des geplanten Hochwasserschutzdammes auf der gegenständlichen Liegenschaftsfläche.<br />

5. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> verpflichtet sich mit den derzeitigen Pächtern das<br />

Einvernehmen bezüglich der Aufschüttungsmaßnahmen herzustellen und die<br />

diesbezüglichen Bestandsverträge zu adaptieren.<br />

6. Die Bernegger Bau GesmbH verpflichtet sich mit den jeweiligen Pächtern dieser<br />

Grundflächen vor Arbeitsdurchführung Kontakt aufzunehmen und die Arbeiten<br />

im Einvernehmen mit ihnen durchzuführen.<br />

7. Die Firma Bernegger Bau GesmbH haftet für die der Nutzung zugeführten<br />

Liegenschaftsteile nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches wie ein Grundeigentümer. Sie ist daher verpflichtet, die Gemeinde<br />

aus allen diesbezüglich allenfalls entstehenden Ansprüchen Dritter jeweils<br />

schad- und klaglos zu halten.<br />

8. Diese Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung eingegangen, dass<br />

die Arbeiten bis 31.12.2006 abgeschlossen sind. Andernfalls ist der Urzustand<br />

wiederherzustellen.<br />

9. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> räumt der Firma Bernegger Bau GesmbH für allfällige,<br />

nicht zur infrastrukturellen Erschließung des Industriegebietes benötigte<br />

Restflächen des Grundstücks 576/1, EZ 323, die als Industriegebiet gewidmet<br />

sind, ein Vorkaufsrecht ein.


38<br />

Sollte es nicht bis spätestens 31.12.2012 zu einem Kauf kommen, so stimmt<br />

die Gemeinde bereits jetzt einer grundbücherlichen Einverleibung dieses Vorkaufsrechtes<br />

zu und verpflichtet sich, alle notwendigen Zustimmungserklärungen<br />

dazu zu leisten. Allfällige Kosten aus diesem Grunde hat die Bernegger<br />

Bau GesmbH ebenfalls zu tragen.<br />

10. Vice versa räumt die Bernegger Bau GesmbH (Käuferin) der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> (Verkäuferin) die Optionsberechtigung ein, den Ankauf der Liegenschaftsteile<br />

GstNr 576/1, die nicht zur infrastrukturellen Erschließung des Industriegebietes<br />

benötigt werden, zu den nachstehenden Bedingung zu verlangen:<br />

Die Optionsberechtigung wird ausgeübt, in dem der Bernegger Bau GesmbH<br />

durch die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dies schriftlich mit der Erklärung „Ich erkläre<br />

die Ausübung der Optionsberechtigung“ unter gleichzeitiger Bezeichnung des<br />

Vertragsgegenstandes unter Hinweis auf diese Optionsvereinbarung, an die in<br />

diesem Vertrag genannte Adresse zur Kenntnis gebracht wird. Kaufgegenstand<br />

sind die nicht für die infrastrukturelle Erschließung des Industriegebietes<br />

benötigten als „Industriegebiet“ gewidmeten Liegenschaftsteile des Grundstückes<br />

Nr 576/1, wobei das exakte Flächenausmaß von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> zu definieren ist.<br />

Sollte es nicht bis spätestens 31.12.2012 zu einem Kauf kommen, so stimmt<br />

die Bernegger Bau GesmbH bereits jetzt einer grundbücherlichen Einverleibung<br />

dieser Optionsberechtigung zu und verpflichtet sich, alle notwendigen<br />

Zustimmungserklärungen dazu zu leisten. Allfällige Kosten aus diesem Grunde<br />

hat die Bernegger Bau GesmbH ebenfalls zu tragen.<br />

Der Kaufpreis für die vertragsgegenständlichen Liegenschaftsteile wird gemeinsam<br />

und einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien im Zeitpunkt des<br />

Kaufvorganges vereinbart. Kommt es zu keiner Einigung über den Kaufpreis<br />

wird sowohl das Vorkaufsrecht als auch die Optionsberechtigung beiderseits<br />

als nicht mehr bindend angesehen.<br />

Der Bürgermeister unterfertigt<br />

aufgrund des GR-Beschlusses<br />

vom 22.09.2005<br />

Der Bürgermeister:<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

Beilage 16: Vereinbarung samt Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Für die Bernegger Bau<br />

GesmbH:


39<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.11<br />

Straßenbeleuchtung: Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag mit der<br />

Fa. VA-Tech Elin EBG<br />

Vorlage: GG II/2005/0397/1<br />

Im Zuge der Neuerrichtung der Straßenbeleuchtung in der Rheinstraße, wurden<br />

erstmals sogenannte 4-Jahreslampen eingesetzt. Gegenüber normalen Standard-<br />

Leuchtmitteln weisen diese Lampen eine längere Lebensdauer und weniger Frühausfälle<br />

auf. Dadurch werden die Wartungskosten erheblich reduziert. Die Lampe ist für<br />

einen Gruppenwechselintervall von bis zu 4 Jahren konzipiert.<br />

Da im derzeit bestehenden Wartungsvertrag mit der Fa. VA TECH ELIN EBG aber<br />

kein Pauschalentgelt für Leuchtmittel mit Gruppentausch vorgesehen ist, soll dieses<br />

nun in der ausgearbeiteten Zusatzvereinbarung zum Instandhaltungsvertrag festgehalten<br />

werden. Dieser Punkt wurde im wesentlichen auch mit der Fa. Axima abgestimmt<br />

die zurzeit mit der Ausarbeitung einer Feinstudie für die angestrebte Energiekostenreduktion<br />

beauftragt ist.<br />

Zweiter wichtiger Punkt der Zusatzvereinbarung ist die Sicherung des Pauschalentgeltes,<br />

welches sich jedes Jahr je nach Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne<br />

ändert.<br />

Bisher war vertraglich festgehalten, dass eine Erhöhung nur bis 01.01 des Folgejahres<br />

in schriftlicher Form erfolgen konnte. Wenn also die Kollektivvertragsverhandlungen<br />

erst später abgeschlossen wurden, musste die prozentuelle Lohnkostenerhöhung<br />

für das gesamte nächste Jahr von der Fa. VA TECH ELIN EBG getragen werden.<br />

Um nun eine faire Lösung zu treffen soll zukünftig in der Zusatzvereinbarung anstatt<br />

wie bisher ein Stichtag für die Lohnkostenerhöhung, der Wortlaut „jederzeit über<br />

schriftliches Ansuchen“ stehen.<br />

Alle anderen Punkte des bestehenden Instandhaltungsvertrages werden von dieser<br />

Zusatzvereinbarung nicht berührt.<br />

Zusatzvereinbarung


zum gültigen Instandhaltungsvertrag welcher am 01.01.2003 in Kraft getreten ist.<br />

40<br />

Der für die elektrische Straßenbeleuchtung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abgeschlossene<br />

Instandhaltungsvertrag zwischen VA TECH ELIN EBG GmbH. & Co, Kraußstraße 1-<br />

7, 4021 Linz als Auftragnehmerin und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Auftraggeberin<br />

bleibt mit Ausnahme des Punktes 2 in all seinen Punkten unverändert gültig.<br />

Punkt 2 neu)<br />

Für die nach Punkt 1) erbrachten Arbeiten hat, soweit im Folgendem nichts anderes<br />

bestimmt ist, die Auftraggeberin der Auftragnehmerin pro Monat und Lichtpunkt ein<br />

Pauschalentgelt zu leisten.<br />

Dieses Pauschalentgelt beträgt:<br />

a) pro Lichtpunkt mit jährlicher Reinigung € 2,91 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />

b) pro Lichtpunkt mit zweijähriger Reinigung € 2,21 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />

c) pro Lichtpunkt mit Gruppentausch und zweijähriger Reinigung € 2,00 (<strong>+MWSt</strong>.)<br />

Betreffend Punkt c) ist noch festzuhalten, dass Straßenzüge die unter diesen Punkt<br />

fallen, zum Beginn jedes neuen Jahres schriftlich seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />

festgehalten und der Fa. VA TECH ELIN EBG namhaft gemacht werden müssen.<br />

Der jeweils zu betreuende Lampenstand (Lichtpunkte) wird von der Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> jährlich der Auftragnehmerin bekannt gegeben. Zur Bezeichnung „Lichtpunkte“<br />

wird bemerkt, dass es hierbei gleichgültig ist, ob es sich um eine Leuchte mit einer<br />

Lampe bzw. um eine Leuchte mit mehreren Lampen handelt.<br />

Die Wertsicherung des Pauschalentgeltes ist in dem Sinn vorgesehen, dass der<br />

Montagesatz eines Elektromonteurs, der von der unabhängigen Schiedskommission<br />

beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit festgelegt wird, in Relation gestellt<br />

wird. Entsprechend einer künftigen prozentuellen Änderung dieses Montagesatzes<br />

wird auch der monatliche Pauschalbetrag geändert.


41<br />

Die Berichtigung des Pauschalentgeltes kann jederzeit nur über schriftliches Ansuchen<br />

erfolgen.<br />

Diese Zusatzvereinbarung tritt mit 01.01.2006 in Kraft. Sie wird in zwei Gleichschriften<br />

erstellt, wovon eine für die Auftraggeberin und eine für die Auftragnehmerin bestimmt<br />

ist.<br />

Auftraggeber: Auftragnehmer:<br />

Unterfertigt auf Grund des Gemeinderats- VA TECH ELIN EBG<br />

beschlusses vom 22.09.2005<br />

Der Bürgermeister:<br />

............................................... .............................................<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Zusatzvereinbarung<br />

zum bestehenden Instandhaltungsvertrag mit der Fa. VA TECH ELIN<br />

EBG beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.12<br />

Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />

Vorlage: GG III/2005/0139/1<br />

Der Dienstpostenplan für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> soll in folgender


Form abgeändert werden:<br />

42<br />

Der Arbeitsplatz der Bediensteten Elke Huber im Bürgerservice war bisher mit der<br />

Funktionslaufbahn GD 20 (Entlohnungsgruppe d) bewertet, und soll nunmehr eine<br />

Aufgabenerweiterung erfahren mit der Einstufung in der Funktionslaufbahn GD 18<br />

(Entlohnungsgruppe c). Das bisher allgemeine Aufgabengebiet mit den Schwerpunkten<br />

Beschwerdemanagement wird um die Sachbereiche Passangelegenheiten,<br />

Fundamt und Strafregisterbescheinigungen erweitert.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Änderung<br />

des Dienstpostenplanes der Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der dargestellten<br />

Form beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.13<br />

Grundeinlösung für Lorcher Straße - Anbindung Neue B1 - Einleitung eines<br />

Enteignungsverfahrens<br />

Vorlage: SD/2005/0245/1<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> plant die bereits bestehende Lorcher Straße an die neue<br />

Bundesstraße 1 anzubinden, wobei zur Realisierung der Erwerb von Grünland- als<br />

auch Bauland- Liegenschaftsflächen notwendig ist.<br />

Folgende Grundeigentümer und deren Grundstücksflächen mit der Widmung<br />

Grünland sind betroffen:<br />

Familie Hilde und Franz Kranzl: Eigentümer der Grundstücke Nr. 994/1 und 995/1,<br />

benötigte Fläche ca. 1.659 m²;<br />

Familie Franz und Georgine Esslberger: Eigentümer der Grundstücke Nr. 986 und<br />

987, benötigte Fläche ca. 1.577 m²;


43<br />

Herr Franz Hammerschmied: außerbücherlicher Eigentümer der Parzelle Nr. 979,<br />

benötigte Fläche ca 377 m²; weiters Grundeigentümer der Parzellen 977, 978, 973,<br />

974/1, 969, benötigte Fläche ca. 4.164 m² und<br />

Familie Rudolf und Ursula Höfler: Eigentümer des Grundstückes Nr. 972, benötigte<br />

Fläche 1.975 m².<br />

Alle oben genannten Grundstücksnummern beziehen sich auf die Kantastralgemeinde<br />

Lorch. Die angenommenen Grundstücksgrößen sind „Zirkaangaben“, die aufgrund<br />

des vorliegenden Straßenplanungsentwurfes für den Bedarf des Straßenbauwerks<br />

herausgerechnet wurden. Die tatsächliche Flächeninanspruchnahme soll nach Fertigstellung<br />

der Straße durch eine Vermessung exakt festgestellt werden.<br />

Um die Ablöse der notwendigen Grundstücksflächen wurden mittlerweile mehrere<br />

Gespräche und Verhandlungen geführt, wobei bislang seitens der Gemeinde ein<br />

Grundeinlösepreis von ca. € 8,00/m² angeboten wurde. Das Gegenangebot der<br />

betroffenen Grundeigentümer liegt bei € 20,00/m² und darüber.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat bezüglich des Einlösepreises beim Amt der OÖ Landesregierung,<br />

Abt. Geoinformation und Liegenschaft, ein Gutachten über den Verkehrswert<br />

von Grundflächen (Grünland), welche im Zusammenhang mit der Neuanlage<br />

der Lorcher Straße und deren Einbindung in die neue Bundes/Landesstraße B1,<br />

Wienerstraße, im Gebiet und von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in Anspruch genommen<br />

werden sollen, in Auftrag gegeben. Das Gutachten datiert vom 26.07.2005.<br />

Fazit:<br />

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Verkehrswert, der für das gegenständliche<br />

Bauvorhaben benötigten landwirtschaftlichen Grundflächen bei € 9,12/m²<br />

liegt. Lediglich das Grundstück 994/1 (Kranzl) liegt im hofnahen Bereich in einem<br />

Abstand von rund 200 m. Nach zitiertem Gutachten steht für den Verlust von hofnahen<br />

Flächen ein Preiszuschlag zu, der im vorliegenden Fall mit € 1,82/m² begutachtet<br />

und bewertet wird.<br />

Bewuchsentschädigungen fallen laut Gutachten nicht an.<br />

Vom den beamteten Vertretern der Gemeinde wurde den betroffenen Grundeigentümern<br />

bei der Verhandlung am 8. September 2005 basierend auf dem zitierten<br />

Gutachten für die einzulösende Fläche ein Quadratmeterpreis in Höhe<br />

von € 9,12 angeboten.<br />

Aufgrund der Hofnähe werden die Grundstücke der Familien Kranzl mit einem<br />

Zuschlag von € 1,82/m² bewertet und angeboten.<br />

Ferner wurde bei der Verhandlung klargestellt, dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> gewillt<br />

ist, in Anwendung der oben genannten Entschädigungspreise/m² eine privatrechtliche<br />

Vereinbarung (Kauf und Einlöse) über die Grundabtretung mit den Grundeigentümern<br />

zu erwirken.<br />

Seitens der Grundeigentümer wurde einhellig dieser Preis vehement abgelehnt.<br />

Selbst der Vorschlag von Herrn Ing. Rudolf Höfler, sich in der Mitte zu treffen (ca. €<br />

15 m²) wurde von den übrigen Eigentümern als nicht zielführend ausgeschlagen.<br />

Das derzeit seitens der Grundeigentümer vorgelegte Anbot liegt bei € 20,00/m², wobei<br />

von der Familie Hammerschmied dieses Anbot insofern ergänzt wurde als sich<br />

diese € 20,00 exkl. Zuschläge verstehen.


44<br />

Vom Verhandlungsleiter wurde bei der letzten Besprechung eindeutig darauf hingewiesen,<br />

dass der Einigungsversuch als gescheitert anzusehen ist. Weitere Verhandlungen<br />

scheinen derzeit aussichtslos zu sein, zumal die Preisvorstellungen der Gemeinde<br />

und der Grundeigentümer zu weit auseinanderliegen.<br />

Um in dieser Angelegenheit voranzukommen bestehen nunmehr folgende Möglichkeiten:<br />

- die Gemeinde akzeptiert den Preis der Grundeigentümer, wobei dann davon<br />

ausgegangen werden muss, dass alleine durch die nicht marktkonformen<br />

Grundeinlösepreise die Realisierung der Anbindungsstraße kaum finanzierbar<br />

sein wird.<br />

- Antrag auf Enteignung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land unter Anschluss<br />

der notwendigen Unterlagen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge aufgrund<br />

des gescheiterten Einigungsversuches beschließen, dass an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde<br />

(BH Linz-Land) ein Enteignungsantrag betreffend die Grundstücke<br />

von<br />

Familie Hilde und Franz Kranzl: Eigentümer der Grundstücke Nr. 994/1 und 995/1,<br />

benötigte Fläche ca. 1.659 m²;<br />

Familie Franz und Georgine Esslberger: Eigentümer der Grundstücke Nr. 986 und<br />

987, benötigte Fläche ca. 1.577 m²;<br />

Herrn Franz Hammerschmied: außerbücherlicher Eigentümer der Parzelle Nr. 979,<br />

benötigte Fläche ca 377 m²; weiters Grundeigentümer der Parzellen 977, 978, 973,<br />

974/1, 969, benötigte Fläche ca. 4.164 m² und<br />

Familie Rudolf und Ursula Höfler: Eigentümer des Grundstückes Nr. 972, benötigte<br />

Fläche 1.975 m²<br />

eingebracht wird.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Wortmeldung GR Christoph Eder<br />

Ich glaube, dass eine Enteignung aus verschiedenen Gründen für mich nicht in Frage<br />

kommt. Ich habe mit dem Stadtamtsdirektor und dem Bürgermeister schon des Öfteren<br />

über diese Anbindungsvariante der B 1 gesprochen und wir haben uns lange<br />

darüber unterhalten. Mein Standpunkt über diese Variante ist hinlänglich bekannt und<br />

ich glaube, dass eine Enteignung nur der allerletzte Schritt sein kann. Ich werde dem<br />

Antrag deswegen nicht zustimmen.<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger


45<br />

Das ist der allerletzte Schritt. Ich glaube, man darf dass jetzt aber nicht vermischen,<br />

dass die GRÜNEN sagen, dass sie keine Anbindung wollen. Das andere würde bedeuten,<br />

dass wie € 20,00 pro m² zahlen und das finde ich seitens der GRÜNEN verantwortungslos<br />

gegenüber einer vernünftigen Budgetpolitik der Stadt <strong>Enns</strong>.<br />

Wortmeldung GR Christoph Eder<br />

Das Einkommen eines Landewirtes bezieht sich letztendlich darauf wie viel Grundflächen<br />

er hat und wie weit der Grund von seinem Hof entfernt ist. Wenn man sich jetzt<br />

überlegt, wie viel er verdienen kann, bezogen auf die Fläche die enteignet werden<br />

soll und man sich das auf die Jahre aufrechnet, kann ich mir durchaus vorstellen,<br />

dass andere verhandelbare Preise der Bauern auch im Interesse der Gemeinde liegen<br />

kann.<br />

Wortmeldung STR Franz Groschupfer<br />

Ich möchte mich der Stimme enthalten und zwar aus dem Grund, da ich in den letzten<br />

Tagen mit den Betroffenen noch einmal gesprochen habe. Es wird mir den Betroffenen<br />

bekundet, dass sie gesprächs- bzw verhandlungsbereit sind. Ich möchte<br />

darauf hinweisen, dass uns das Enteignungsverfahren sicherlich einiges an Geld<br />

kostet und vielleicht haben wir noch einmal die Chance doch eine andere Lösung<br />

zusammenzubringen. Ich weiß, dass das eine sehr schwierige Situation ist.<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Die Stimmenthaltung wird protokolliert. Ich darf aber dazu sagen, dass man es nicht<br />

genau abschätzen kann, aber es wird ca € 1.000, 00 bis € 2.000,00 kosten. Man<br />

kann es noch nicht genau sagen. Aber nichts desto trotz, ich kann auch im Zuge eines<br />

Enteignungsverfahrens immer noch handelseinig werden.<br />

Wortmeldung Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Ein Enteignungsverfahren ist seitens der Gemeinde genau so eine strategische Verhandlungsvorgangsweise,<br />

um eine Einigung zu erzielen. Es bleibt den Grundbesitzern<br />

selbstverständlich vorbehalten ihre Preisvorstellungen in die Verhandlungen<br />

einzubringen. Der Bürgermeister hat es bereits gesagt, auch wenn das Verfahren<br />

eingeleitet wird und solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es immer<br />

noch die Möglichkeit der Verhandlungen und der Einigung, was ich auch hoffe. Aber<br />

wenn man so weit bei den Vorstellungen auseinanderliegt, weil man auf Gutachterebene<br />

€ 9,00 hat und die Forderungen bei einen weit höheren Betrag liegt, wäre es<br />

sinnvoll, wenn jeder einen Schritt entgegen kommen könnte. Ich hoffe auch, dass es<br />

zu einer gütlichen Einigung kommt. Bisher ist es das erste Mal, und ich bin schon<br />

sehr lange im Gemeinderat, dass ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss<br />

um zu einer Einigung zu kommen. Enteignung heißt ja nicht, dass das kostenlos abzutreten<br />

ist, sondern Enteignung heißt, dass ein gerichtlicher Preis festgelegt wird für<br />

den Verkauf bzw die Abtretung dieses Grundstückes. Aber ich bin auch guter Hoffnung,<br />

dass man hier noch zu einer anderen Lösung kommt.


46<br />

Wortmeldung STR Wolfgang Gruber<br />

Wir wissen alle, dass die Anbindung der Lorcher Straße an die neue B1 für die innerstädtischen<br />

Betriebe und die Innerstädter überhaupt ein ganz wichtiger Punkt ist. Es<br />

wäre tragisch, wenn man auf das Mittel der Enteignung verzichten würde, damit sich<br />

fünf oder sechs aus irgendwelchen Gründen noch mehr erwarten oder noch mehr<br />

bereichern wollen oder Sonstiges und dafür alle anderen <strong>Enns</strong>er leiden sollen. Das<br />

kann es nicht sein.<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Völlig richtig. Es wird damit zu einer Aufteilung der Verkehrsbelastung kommen.<br />

Wenn man das nicht macht, würde die Verkehrsbelastung wieder irgendwo dicht beieinander<br />

liegen. Darum ist es für mich überraschend, dass eigentlich zu einer Lösung<br />

von einem Verkehrsproblem oder zu einer Verkehrsentlastung die GRÜNEN dagegen<br />

sind.<br />

Wortmeldung Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer<br />

Von den Kosten des Enteignungsverfahrens kann ich momentan noch nichts sagen.<br />

Es ist ganz klar, dass wir die Verfahrenskosten tragen müssen und wir müssen auch<br />

den Gutachter, der von der Behörde bestellt wird, seitens der Gemeinde bezahlen.<br />

Das steht aber bei Weitem nicht in Relation zu dem, wo wir momentan mit der Preisdifferenz<br />

liegen. Ich schätze die Kosten auf max € 3.000,00 bis € 5.000,00. Wir dürfen<br />

auch nicht vergessen, wenn wir uns jetzt auf einen Preis einigen, der absolut<br />

nicht der Ortsüblichkeit entspricht, haben wir auch in Zukunft diese Preise zu zahlen,<br />

denn mit welcher Begründung zahlen wir das nächste mal für ein vergleichbares<br />

Grundstück weniger, wenn wir jetzt so viel bezahlen. Man darf sich jetzt nicht nur auf<br />

das Verfahren Anbindung Lorcher Straße beschränken, sondern alles was damit im<br />

Zusammenhang steht hat Auswirkungen auf zukünftige Verhandlungen und Verfahren<br />

in einem ähnlichen Bereich.<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

GR Eder stimmt gegen den Antrag<br />

STR Franz Groschupfer, Anna und Rudolf Gintenreiter enthalten sich der Stimme


Ich stelle mehrheitliche Annahme fest.<br />

47<br />

zu 1.14<br />

Schloss <strong>Enns</strong>egg, Abschluss eines Mietvertrages - Gablonzer Genossenschaft<br />

Vorlage: SD/2005/0246/1<br />

Die „reg. Gablonzer Genossenschaft mbH“, vertreten durch den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden<br />

Herrn Friedrich Zimmermann, stellt seit längerer Zeit Überlegungen<br />

an, die derzeitige Ausstellungshalle aus wirtschaftlichen und kundenorientierten<br />

Beweggründen zu verlegen.<br />

Nach sehr intensiven Verhandlungen konnte nunmehr das Ergebnis erzielt werden,<br />

dass die Gablonzer Genossenschaft Flächen im Schloss <strong>Enns</strong>egg sowohl für Büro –<br />

als auch zu Ausstellungszwecken anmietet. Es handelt sich dabei einerseits um Flächen<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> im Ausmaß von ca. 201,7m² andererseits um noch<br />

leerstehende Flächen bei der Gesellschaft für historische Immobilien Dr. Spiegelfeld-<br />

Schneeburg & Co KG.<br />

Die Eckdaten des mit der Gablonzer GesmbH abzuschließenden Untermietvertrages<br />

sind folgende:<br />

-Gesamtmietfläche 201,7m² im Erdgeschoss des Schlosses <strong>Enns</strong>egg,<br />

Schlossgasse 4<br />

- Beginn des Mietverhältnisses: 01. Jänner 2006; Kündigungsverzicht seitens<br />

der Mieterin für 36 Monate<br />

- Monatlicher Hauptmietzins € 4,5 pro m² netto zzgl. Betriebskosten und lfd. öffentliche<br />

Abgaben – Hinterlegung einer Kaution<br />

Mit der Vermietung der Räumlichkeiten an die Gablonzer Genossenschaft mbH werden<br />

nicht nur die verbliebenen Gemeindemietflächen zur Gänze verwertet, sondern<br />

ist die Entscheidung der Gablonzer vor allem im Hinblick auf eine Schloss- und Innenstadtbelebung<br />

von großer Bedeutung.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den in Beilage<br />

angeschlossenen Mietvertrag beschließen.<br />

Beilage: Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.


48<br />

Herr GR Christoph Eder erklärt seine Befangenheit.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.15<br />

DA - Resolution für einen Um- bzw Aus- und Zubau des BAPH <strong>Enns</strong><br />

Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Vorlage: SD/2005/0248/1<br />

Auf Grund der Bevölkerungsentwicklung wird es zukünftig unumgänglich sein eine<br />

größere Anzahl an Betreuungsplätzen für SeniorInnen anzubieten. Der Sozialhilfeverband<br />

Linz – Land ist mit Nachdruck bemüht, Machbarkeitsstudien für den Aus-,<br />

Zu- und Umbau der einzelnen Bezirksalten- und Pflegeheime, kurz BAPH, im Bezirk<br />

Linz – Land ausarbeiten zu lassen.<br />

Derzeit stehen für den Zentralraum, bestehend aus Ansfelden, Hörsching, Kirchberg,<br />

Leonding, Oftering, Pucking, Traun, Pasching und Wilhering, für ca. 78.400<br />

Einwohner 746 Plätze gegenüber.<br />

Für den östlichen Bezirk, bestehend aus Asten, <strong>Enns</strong>, Hargelsberg, Hofkirchen,<br />

Kronstorf, Niederneukirchen, St. Florian, St. Marien, mit ca. 31.500 Einwohnern,<br />

werden 231 Plätze, für Neuhofen (ca. 13.150 Einwohnern) werden 97 Betten angeboten.<br />

Die Ausbaupläne des Sozialhilfeverbandes Linz – Land sehen bereits fix einen zweiten<br />

Standort in Traun mit ca. 120 Betten vor.<br />

Ein weiterer unbedingt notwendiger Bedarf mit ebenfalls ca. 120 Betten soll ebenfalls<br />

nach einer Aussendung des Sozialhilfeverbandes Linz – Land im Zentralbereich angesiedelt<br />

werden. Gleichzeitig soll das Haus in <strong>Enns</strong> durch notwendige, legistisch<br />

bedingte Umbaumaßnahmen von 141 auf 126 Betten reduziert werden.<br />

Nach diesen Plänen würde sich somit für den Zentralraum ein Platzangebot von<br />

887 Betten ergeben, dies entspricht einer Quote von einem Platz umgelegt auf 88<br />

Einwohner (1/88).<br />

Im Bereich Ost würden sich die Plätze auf 216 reduzieren, dies entspricht einer<br />

Quote von 1/146 und gleichbleibend in Neuhofen von 97 Plätze, dies entspricht einer<br />

Quote von 1/136.<br />

Alleine aus dieser Gegenüberstellung erkennt man eine gewisse Unausgewogenheit<br />

in der Verteilung, zumal ein Platzbedarf im Raum Ost sicherlich genau so dringend<br />

erforderlich ist wie im Zentralraum.<br />

Aus folgenden Überlegungen sollte daher gemeinsam dahingehend eingewirkt werden,<br />

dass das zusätzlich notwendige BAPH nicht wie diskutiert im Zentralraum sondern<br />

im Bereich Ost (Ausbau <strong>Enns</strong>) umgesetzt werden soll:<br />

– Quotenvergleich (Patz/Einwohner) spricht für <strong>Enns</strong><br />

– bessere Verkehrsinfrastruktur und Bedingungen im ländlichen Bereich anstatt<br />

zusätzliches Verkehrsaufkommen im Zentralbereich,


49<br />

- größeres Potenzial für Demenzbereich (Ruhelagen) im ländlichen Bereich<br />

- Wirtschaftlichkeit durch das Nutzen vorhandener Infrastruktur in <strong>Enns</strong><br />

gegeben<br />

- keine Akzeptanz für Bettenabbau im Bereich Ost<br />

- Netzwerk mit „Betreubaren Wohnen oder Tagesheimstätte möglich<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

Resolution zum Ausbau des BAPH <strong>Enns</strong> verabschieden:<br />

Der Sozialhilfeverband Linz – Land wird ersucht und aufgefordert zusätzliche Bettenkapazitäten<br />

im Bereich Ost am bestehenden Standort des Bezirksalten- und Pflegeheimes<br />

<strong>Enns</strong> durch Um- und Zubau anzubieten, zumal für diesen Standort folgende<br />

schwerwiegende Argumente sprechen:<br />

– Quotenvergleich (Patz/Einwohner) spricht für <strong>Enns</strong><br />

– bessere Verkehrsinfrastruktur und Bedingungen im ländlichen Bereich anstatt<br />

zusätzliches Verkehrsaufkommen im Zentralbereich,<br />

- größeres Potenzial für Demenzbereich (Ruhelagen) im ländlichen Bereich<br />

- Wirtschaftlichkeit durch das Nutzen vorhandener Infrastruktur in <strong>Enns</strong><br />

gegeben<br />

- keine Akzeptanz für Bettenabbau im Bereich Ost<br />

- Netzwerk mit „Betreubaren Wohnen oder Tagesheimstätte möglich<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Ich möchte mich bei allen bedanken, die bisher, bereits bei der Erhebung der statistischen<br />

Unterlagen mitgewirkt haben, insbesondere bei Herrn Gemeinderat Hoflehner<br />

und bei Frau Stadträtin Monika Dreer, die bereits auch in dieser Angelegenheit Vorgespräche<br />

geführt haben. Es ist am 10. Oktober wieder eine SHV-Vorstandssitzung<br />

anberaumt, daher ist sicherlich die Dringlichkeit dahingehend gegeben, dass wir gemeinsam<br />

Druck machen, dass dieses 2. zusätzliche Heim nicht im Zentralraum sondern<br />

in einen anderen Teil des Bezirkes kommt. <strong>Enns</strong> hat aufgrund der Infrastruktur<br />

wesentliche Vorteile. Die Resolution soll an den zuständigen Soziallandesrat, an die<br />

Mitglieder des Sozialhilfeverbandes, an den Bezirkshauptmann und an die Frau Mag<br />

Striegl gehen. Es soll gleich morgen mit dem Bezirkshauptmann ein Termin vereinbart<br />

werden, wo auf diese Problematik hingewiesen wird. Es kann sicherlich nicht so,<br />

dass man eine solche Unausgewogenheit hat und auf der anderen Seite eine Bettenreduktion<br />

vorgenommen werden soll. Zusätzlich hätte es noch den Vorteil, wenn es<br />

zu diesem Umbau nach der neuen Heimverordnung kommt bzw wenn man das neue<br />

2. Heim in <strong>Enns</strong> bauen würde, könnte man zwischenzeitlich das Heim für die notwendige<br />

Übersiedlung der Heimbewohner nutzen. Dh, die Heimbewohner könnten in


50<br />

<strong>Enns</strong> bleiben für den Zeitraum des Umbaues. Das würde ungefähr zwei Jahre dauern<br />

und das neue Heim könnte dann in Ruhe umgebaut werden. Von dem abgesehen<br />

ist es für mich nicht einmal einer Diskussion wert, wenn es zu diesem Heimbau<br />

kommen würde, dass die Heimbewohner für längere Zeit in ein anderes Heim müssten.<br />

Da muss sicherlich eine andere Lösung gefunden werden.<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.16<br />

DA - Linz Strom Vertrieb; Abschluss eines Energielieferungsvertrages<br />

Vortragender: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Vorlage: SD/2005/0249/1<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist langjährige Kundin der LINZ STROM, wobei die Zusammenarbeit<br />

bestmöglich funktioniert.<br />

Der derzeit gültige Energieliefervertrag läuft mit 31.12.2005 aus und soll einer Verlängerung<br />

zugeführt werden.<br />

Gemeinsam mit der Firma AXIMA wurden mit der Linz STROM AG Verhandlungen<br />

geführt, wobei im Ergebnis die bereits bisher ausgezeichneten Konditionen nochmals<br />

verbessert werden konnten. Im Einzelnen sind dies:<br />

- keine Indexnachverrechnung für 2004 und 2005; Einsparung ca € 35.000,00<br />

- neuerliche Indexierung erst ab dem Jahr 2007, Tarifpreise für das Jahr 2006<br />

unterliegen keiner Indexierung<br />

- ausschließliche Lieferung von ÖKO-Strom aus OÖ Kleinwasserkraft<br />

- Vereinfachung in den Abrechnungsmodalitäten<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den in Beilage<br />

angeschlossenen Energielieferungsvertrag mit der LINZ STROM Vertrieb, Nfg<br />

GmbH & Co KG, 4021 Linz, Wienerstraße 151, Zl. 25050316-1032ev LE-ES-MS<br />

Pfleger-Dn, abschließen.<br />

Beilage 21: Energieliefervertrag<br />

Beratung


51<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 2<br />

Kultur- und Sportangelegenheiten; Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />

zu 2.1<br />

Verleihung des Kulturehrenpreises der Stadt <strong>Enns</strong> an Konsulent Mag. Otto<br />

Winkler<br />

Vorlage: GG I/2005/0534/1<br />

Gemäß §16 Abs. 1 der O.ö Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F, kann<br />

der Gemeinderat an Personen, welche sich um die Gemeinde verdient gemacht haben,<br />

Ehrenzeichen verleihen.<br />

Über Vorschlag des Kulturreferenten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, Herrn Vizebürgermeister<br />

Klaus Kamptner, befürwortet von Ehrenbürger Prof. Friedrich Mayr, soll<br />

Herrn Konsulent Mag. Otto Winkler, wohnhaft in 4470 <strong>Enns</strong>, Severinus-Straße 13,<br />

der „Kulturehrenpreis der Stadt <strong>Enns</strong>“ verliehen werden.<br />

Herr Konsulent Mag. Otto Winkler hat sich weit über das Normale hinaus, speziell im<br />

kulturellen Bereich, um unsere Stadt <strong>Enns</strong> verdient gemacht. Nach der Matura im<br />

Jahre 1953 studierte er 10 Semester Theologie und war 7 Jahre als Kaplan und 7<br />

Jahre als Pfarrer in Linz tätig. Als Religionslehrer wirkte er von 1975 bis 1990 an der<br />

HS 1 in <strong>Enns</strong>. Im Jahre 1979 hat er durch eine Diplomarbeit zur Kirchengeschichte,<br />

den Titel Magister verliehen bekommen. Magister Winkler war viele Jahre Mitglied<br />

des Pfarrgemeinderates der Pfarre <strong>Enns</strong> und ist heute noch Mitglied des Fachausschusses<br />

„Kunst und Kultur“. Auch ist er bekannt als Kultur-Berichterstatter über<br />

<strong>Enns</strong>-Lorch im Pfarrblatt <strong>Enns</strong>er Turm und in vielen Zeitschriften und Zeitungen, sowie<br />

im ORF und Radio. Seit dem Severinjahr 1982, indem er durch Pfarrer Dr.<br />

Marckhgott zum Kustos der Lorcher Basilika und des Severinhauses ernannt wurde,<br />

gelang es ihm 25 Mitarbeiter/Innen zu werben und zu schulen, welche bis heute noch<br />

ehrenamtlich tätig sind.<br />

Erwähnenswert ist auch die Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband. Von 1982<br />

bis heute besuchten durchschnittlich 6000 Touristen pro Jahr die Basilika und nahmen<br />

eine Führung in Anspruch. Er selbst hat in der Basilika bereits über 2600 Gruppen<br />

geführt und sorgt besonders für die Erhaltung und Pflege der archäologischen<br />

Ausgrabungen unterhalb der Basilika. Somit ist die Basilika für <strong>Enns</strong> nicht nur religiös<br />

– historisch, sondern auch wirtschaftlich von großer Bedeutung. Gemeinsam mit seiner<br />

Gattin Anita führte er 2001 bis 2004 archäologischen Grabungen vor der Lorcher


52<br />

Basilika ehrenamtlich durch, bei der sehr seltene Exponate gefunden wurden, die<br />

auch in der Fachwelt Bewunderung finden.<br />

Besondere Verdienste erwarb er sich dabei im Florian-Gedenkjahr 2004. Dafür erhielt<br />

er seitens der Stadt <strong>Enns</strong> die Florian-Gedenkmedaille, welche von Bundespräsident<br />

Dr. Heinz Fischer überreicht wurde.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

Herrn Konsulent Mag. Otto Winkler, wohnhaft in 4470 <strong>Enns</strong>, Severinus-Straße<br />

13, aufgrund der vorhin geschilderten hervorragenden Verdienste um Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong> den „Kulturehrenpreis der Stadt <strong>Enns</strong>“ zu verleihen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 2.2<br />

Bewerbung Landesausstellung (2012) - Beschluss der Einreichunterlagen<br />

Vorlage: GG I/2005/0536/1<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2005 den Grundsatzbeschluss gefasst,<br />

dass sich die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> für eine Landesaustellung 2012 bis 2020 –<br />

vorzugsweise für das Jahr 2012 bewirbt. Weiters wurde beschlossen, eine politische<br />

Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Klaus Kamptner einzusetzen,<br />

welche beauftragt wurde, die Entscheidungsfindung für die Bewerbung vorzubereiten.<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren:<br />

SPÖ: GR Roswitha Spöck, und STR Wolfgang Prinz (Ersatzmitglieder Fraktionsobmann<br />

GR Christian Deleja-Hotko und GR Christine Schaurhofer)<br />

ÖVP: Vizebürgermeister Harald Weingartner und GR Gunnar Fosen (Ersatzmitglieder<br />

GR DDI. Martin Atzwanger und STR Wolfgang Gruber)<br />

Die Grünen: GRE Doris Alkin (Ersatzmitglied GR Christoph Eder)<br />

FPÖ: Fraktionsobfrau GR Daphne Brenner ( Ersatzmitglied GRE Alexander Stauder)<br />

Die Arbeitsgruppe erarbeitete in ihren beiden Sitzungen am 12. und am 19. Juli. 2005<br />

die organisatorischen Details zur Bewerbung. Dazu zählen und unter anderem die


53<br />

Beschreibung der möglichen Ausstellungsgebäuden, infrastrukturelle Erfordernisse,<br />

Überlegungen zur Nachnutzung, eine Grobkostenschätzung, eine Finanzierungsaussage,<br />

der vorläufige Arbeitstitel, die beteiligten Personen vor Ort und vor allem eine<br />

Begründung für einen bevorzugten Termin.<br />

Die politische Arbeitsgruppe war bereits in ihrer ersten Sitzung am 12. Juli 2005 einig,<br />

dass dem Konzept von Dr. Reinhardt Harreither der Vorzug gegeben werden<br />

soll. Dies wurde damit begründet, dass dieser in seinen Überlegungen mehr auf die<br />

Stadt und Stadtrechtsentwicklung (insbesondere der Stadt <strong>Enns</strong>) eingegangen ist.<br />

Die enthaltenen Finanzierungspläne, welche einen Finanzierungsanteil der Stadt<br />

<strong>Enns</strong> von € 435.000 (inkl. der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Fundmünzen<br />

€85.000 aufgeteilt auf 6 Jahre) ausweisen, wurden nach Rücksprache mit dem Bürgermeister,<br />

den Vizebürgermeistern und den Fraktionsobmännern von SPÖ und<br />

ÖVP in die Bewerbungsunterlagen aufgenommen.<br />

Im Anschluss daran wurden von Frau Mag. Ulrike Berger-Groschupfer seitens des<br />

Stadtamtes <strong>Enns</strong> Koordinationsgespräche zur Abstimmung des wissenschaftlichen<br />

Konzeptes mit Dr. Reinhardt Harreither geführt. Dieser hat nun sein Konzept in Abstimmung<br />

mit der Arbeitsgruppe überarbeitet.<br />

Die Unterlagen wurden an Herrn Mag. Laurin Holzleitner, Eventwerkstatt, zur Gestaltung<br />

der Präsentationsunterlagen übertragen.<br />

Am 05.September 2005 wurden die Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern der Kulturplattform,<br />

des Stadtrates, des Kulturausschusses und der politischen Arbeitsgruppe<br />

im Ratsherrensaal des Museum Lauriacum präsentiert .<br />

Die Frist für die Einbringung der Einreichunterlagen endet am 27.September 2005.<br />

Das vorliegende Konzept der Stadt <strong>Enns</strong> verbindet einen langjährigen Prozess der<br />

städtischen und damit korrespondierenden wirtschaftlichen Entwicklung von den<br />

Römern bis zum heutigen Zeitpunkt. Parallel dazu und unabhängig zur Landesaustellung<br />

wird das Jubiläum „ 800 Jahre Stadtrecht <strong>Enns</strong>“ mit zahlreichen Veranstaltungen<br />

zum Thema „Stadt und städtischer Kultur in Oberösterreich “, veranstaltet mit Hilfe<br />

der Kulturplattform <strong>Enns</strong> und der in dieser Kulturplattform tätigen Vereine, organisiert.<br />

Aus diesen Gründen bewirbt sich die Stadt <strong>Enns</strong> für den bevorzugten Durchführungstermin<br />

2012 und ich ersuche den Gemeinderat um positive Beschlussfassung.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die vorgelegten<br />

Einreichunterlagen bestehend aus:<br />

- Wissenschaftliches Konzept von Dr. Reinhardt Harreither<br />

- Details zur Bewerbung mit Finanzierungsvorschlag und Finanzierungsvolumen<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>,<br />

- sowie die beiliegende Bewerbungsbroschüre für das Land Oö<br />

beschließen.


Beilage 22, 23, 24 – Konzepte und Details<br />

54<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Wortmeldung Vizebürgermeister Klaus Kamptner<br />

Ich möchte mich bei allen bedanken die bei diesem Projekt mitwirken, insbesondere<br />

bei Herrn Mag. Holzleitner, der die grafische Aufbereitung wirklich hervorragend gemacht<br />

hat und auch bei Frau Mag. Berger-Groschupfer.<br />

Wortmeldung GR DDI Martin Atzwanger<br />

Die Arbeit in dieser Arbeitsgruppe ist hervorragend und ich möchte erwähnen, dass<br />

es wirklich Spaß macht in diesem Sinne Kommunalpolitik mitgestalten zu können.<br />

Alle die dabei waren wissen, dass es eine spannende Geschichte war. Wir haben<br />

sehr viele Sachen die noch nicht so klar waren, ausformulieren können. Ich glaube,<br />

dass das Ganze für <strong>Enns</strong> wirklich eine Chance wäre. So ein Projekte, dass man<br />

durchaus mit einem Carnuntum für Oberösterreich vergleichen kann, könnte wirklich<br />

dazu führen, dass <strong>Enns</strong> so eine Art touristisches Highlight für die Region übernimmt.<br />

Ich glaube, dass täte <strong>Enns</strong> in vielfältiger Hinsicht sehr gut, ob jetzt touristisch, wirtschaftlich,<br />

aber auch sphärisch. Das, was ich sehr wichtig halte in diesem Zusammenhang,<br />

ist das, dass jetzt mit dem Fertigstellen dieser Unterlagen eigentlich die<br />

Arbeit beginnt. Ich möchte wirklich alle auffordern, Lobbing zu betreiben im Umfeld,<br />

aber auch in <strong>Enns</strong> selbst, dass wirklich alle <strong>Enns</strong>er dahinter stehen. Ich glaube, diese<br />

Chance sollten wir nutzen, die wir jetzt bekommen.<br />

Wortmeldung Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Der Kollege Atzwanger hat es bereits gesagt, der 1. Schritt, also der gemeinsame<br />

einstimmige Beschluss im Gemeinderat, ist eigentlich der kleiner Schritt, den wir bisher<br />

gemacht haben, aber der wichtigere Schritt. Entscheidend wird jetzt das sein,<br />

dass wir die Zeit bis zur Entscheidung nützen, und damit meine ich alle Fraktionen.<br />

Meine Bitte geht jetzt an alle Fraktionen die im Gemeinderat vertreten sind, in ihren<br />

eigenen politischen Vertretungen im Landtag, Lobbing zu betreiben, für unser Projekt.<br />

Es gibt mehr als 30 Einreichungen, die beim Land eingelangt sind und das heißt,<br />

es wird nicht einfach sein und daher wird es jetzt auch an uns liegen – nachdem wird<br />

gute Unterlagen vorbereitet haben – nach der offiziellen Einreichung, auch in allen<br />

politischen Fraktionen für unsere Ausstellung dieses Lobbing zu betreiben. Dieses<br />

Ersuchen möchte ich weiter geben, damit wir dann zu einem Erfolg kommen, der<br />

noch etwas länger weg ist, aber die Zeit wird sehr schnell vergehen. Wir haben bewiesen,<br />

dass wir eine Landesausstellung durchführen können. Wir haben ja bereits<br />

eine gemacht. Ich glaube, dass Jahr 2012 ist für uns ein sehr wichtiger Punkt.


55<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 2.3<br />

Aufarbeitung der "Fundmünzen Lauriacum" - Finanzierungsbeitrag Stadt <strong>Enns</strong><br />

Vorlage: GG I/2005/0547/1<br />

Mit Schreiben vom 6. Juni 2005, gerichtet an den Bürgermeister, teilte Herr Dr. Paulus<br />

Wall seitens der Landeskulturdirektion vom Land Oberösterreich mit, dass das<br />

Institut für Kunst und Volkskultur von der Akademie der Wissenschaften einen Förderungsantrag<br />

erhalten hat, in dem für das Projekt “Wissenschaftliche Aufarbeitung der<br />

antiken Fundmünzen aus Lauriacum“ entsprechende Unterstützung erbeten wird.<br />

Das Museum Lauriacum der Stadt <strong>Enns</strong> beherbergt etwa 30.000 Fundmünzen. Die<br />

numismatische Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat<br />

zuletzt die Auswertung der Fundmünzen aus Carnuntum durchgeführt und wird diese<br />

im Jahre 2006 abschließen und publizieren. Das Team, das diese Arbeiten durchführt,<br />

könnte dann unverzüglich mit der Bearbeitung der Fundmünzen von <strong>Enns</strong> beginnen.<br />

Von den Gesamtprojektkosten von € 670.000,00 wird die Akademie € 414.000,00<br />

finanzieren. Von Seiten des Landeshauptmannes wurde bereits die grundsätzliche<br />

Bereitschaft bekundet, zu diesen Gesamtprojektkosten entsprechende Förderungsbeträge<br />

für die Jahre 2006 bis 2011 bereitzustellen.<br />

Im Rahmen einer Besprechung am Stadtamt <strong>Enns</strong> am 28. Juli 2005 wurde das Projekt<br />

von Universitätsdozent Dr. Michael Alram sowie von Dr. Bernhard Prokisch seitens<br />

der O.Ö. Landesmuseen vorgestellt. Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

schlug im Rahmen dieses Gespräches vor, das Projekt mit zu finanzieren, wenn die<br />

Arbeiten spätestens Ende 2011 abgeschlossen werden können und die Publikationen<br />

dazu samt den Fundmünzen als Baustein der Landesausstellung, sofern die<br />

Stadt <strong>Enns</strong> den Zuschlag für das Jahr 2012 erhält, im Rahmen der 800-Jahr-<br />

Stadtrechtsfeierlichkeiten in Form einer Ausstellung präsentiert werden können. Wäre<br />

dies möglich, könnte sich der Bürgermeister in Absprache mit dem Kulturreferenten<br />

Vizebürgermeister Klaus Kamptner eine Mitfinanzierung von rund 1/3 des restlichen<br />

offenen Finanzierungsbedarfes von € 256.000,00, somit rund € 85.000,00, verteilt<br />

auf die Projektjahre 2006 bis 2011, vorstellen.<br />

Ein Teil dieser Mitfinanzierung soll durch Sponsorenbeiträge z.B. von Banken bzw.<br />

vom Tourismusverein wieder hereingebracht werden, sodass der Stadtgemeinde effektiv<br />

€ 60.000,00 an Finanzierungsvolumen - aufgeteilt auf 6 Jahre, somit<br />

€ 10.000,00 pro Budgetjahr verbleiben würden.


56<br />

Als Kulturreferent der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> würde es mich freuen, wenn es gelingt<br />

mit diesem Anteil der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und weitere Unterstützung des Landes<br />

Oberösterreichs, dieses Projekt umzusetzen. Ich ersuche daher den Gemeinderat<br />

um positive Beschlussfassung.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge<br />

1. das Projekt „ Wissenschaftliche Aufarbeitung der antiken Fundmünzen aus<br />

Lauriacum“ des Instituts für Kunst und Volkskultur mit einem Förderbetrag von<br />

€ 85.000, gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2006-2011, subventionieren,<br />

2. der Hauptverwaltung des Stadtamtes <strong>Enns</strong> den Auftrag erteilen, mögliche<br />

Sponsoren für die Mitfinanzierung gewinnen und<br />

3. die Finanzabteilung anweisen, in den Finanzjahren 2006 bis 2011 jährlich eine<br />

Transferzahlung von € 14.200 auf einen dafür neu zu schaffenden Ansatz im<br />

Budget vorzusehen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 3<br />

Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenangelegenheiten sowie Sozial- und<br />

Gesundheitswesen; Referentin: STR Monika Dreer<br />

zu 3.1<br />

Pfarrkindergarten St. Elisabeth (St. Laurenz) - Zuschuss zur Sanierung der WC-<br />

Anlagen<br />

Vorlage: GG I/2005/0537/1<br />

Mit Ansuchen vom 20.07.2005 beantragt der Pfarrkindergarten St. Elisabeth einen<br />

Zuschuss zur Sanierung der WC-Anlagen. Im Kindergarten St. Elisabeth wurde<br />

schon seit längerer Zeit der Zustand der Toiletten von der zuständigen Inspektorin<br />

der O.Ö Landesregierung beanstandet, insbesondere, weil diese ohne Türen und<br />

Spülkästen ausgestattet sind.<br />

Der Pfarrkirchenrat hat mehrere Angebote für eine Sanierung eingeholt. Die Firma<br />

Willibald Kneidinger, <strong>Enns</strong>, hat mit einem Angebot in der Höhe von rund € 12.500,00<br />

den Zuschlag erhalten.


57<br />

In der Finanzplanung des Kindergartenjahres 2004/2005 wurde für diese Sanierung<br />

ein Betrag von € 6.900,00 vorgesehen. Dieser Betrag beruhte alleine auf den Schätzungen<br />

der WC-Anlagen und ist, wie sich herausgestellt hat, zu gering bemessen.<br />

Die Pfarre St. Laurenz stellt deshalb ein Ansuchen um Kostenzuschuss an die Stadtgemeinde<br />

<strong>Enns</strong>.<br />

Seitens des Stadtamtes <strong>Enns</strong> wurde erhoben, dass in einer Sitzung des Stadtrates<br />

von 24.11.1997 im Rahmen des Punktes „Allfälliges“ beschlossen wurde, dass bei<br />

Ansuchen der Pfarrkindergärten ein Finanzierungszuschuss von 30% gewährt werden<br />

soll. Damals wurde bei einem Projekt des Pfarrkindergartens ein Zuschuss von<br />

ATS 10.000,00 dieser entsprach 30% des Projektkosten, gewährt. Bei weiteren Projekten<br />

der Pfarrkindergärten in den vergangenen Jahren wurde dann durchschnittlich<br />

ein Zuschuss von 25% gewährt.<br />

Die Pfarrkindergärten stellen in <strong>Enns</strong> einen wichtigen Bestandteil der Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

dar und werden von den beiden Pfarren in sehr selbstständiger<br />

Weise geführt. Aus diesem Grunde wird empfohlen, derartige Projekte zu unterstützen,<br />

um auch weiterhin einen ungefährdeten Betrieb garantieren zu können.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen<br />

dem Pfarrkindergarten St. Elisabeth ( Pfarre St. Laurenz) einen Zuschuss von 25%<br />

zur Sanierung der W-Anlagen jedoch max. € 3.125,00 zu gewähren.<br />

Im ordentlichen Haushaltvoranschlag 2005 sind dafür keine Budgetmittel vorgesehen.<br />

Im Nachtragsbudget 2005 sollen am Haushaltsansatz 1/2405-5770 entsprechende<br />

Mittel vorgesehen werden.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 3.2<br />

Kindergarten - und Hortausspeisung - Abänderung der Bezugsstelle<br />

Vorlage: GG I/2005/0538/1


58<br />

Bereits seit längerer Zeit wurde durch die Leiterinnen des Städtischen Kindergartens<br />

III und des Horts das Ansinnen an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetragen, den Mittagstisch<br />

seitens des Bezirksaltenheimes <strong>Enns</strong> ausrichten zu lassen. Unterstützt<br />

wurde dies auch von den beiden anderen Kindergärten I und II. Der Kindergarten III<br />

und der Schülerhort sind im gleichen Gebäude wie das Bezirksaltenheim untergebracht<br />

und verfügen im Keller über einen gemeinsamen Durchgang, sodass es einfach<br />

wäre, das Essen in den Kindergarten bzw. in der Hort zu liefern. Dieser Kontakt<br />

und Austausch zwischen Mitarbeiter/Innen von Bezirksaltenheim, Kindergarten und<br />

Hort einerseits sowie den Bewohner/Innen des Altenheimes und den Kinder andererseits<br />

wäre eine positive Bereicherung.<br />

Kindergarten I und II könnten vom Sozialdienst des Roten Kreuzes, welche auch das<br />

Essen der Bezieher von Essen auf Räder ausliefert, mitbeliefert werden, sodass<br />

kaum Zustellkosten anfallen. Zum jetzigem Zeitpunkt wird das vom Krankenhaus<br />

<strong>Enns</strong> zubereitete Essen von Mitarbeitern des städtischen Bauhofes ausgeliefert, wobei<br />

anzumerken ist, dass das Essen bereits zwischen 10 00 und 10 30 im Kindergarten<br />

bzw. im Hort angeliefert wird und in Wärmebehältern bis zu zwei Stunden warm<br />

gehalten werden muss.<br />

Für den Sozialhilfeverband Linz Land wäre es in Hinblick auf freiwerdende Küchenressourcen<br />

vorstellbar, mit der Zubereitung ab September 2005 zu beginnen. Angeliefert<br />

werden ganze Portionen in Boxen, welche dann durch die Kindergärtnerinnen<br />

bzw. Horterzieherinnen auf die Kinder aufgeteilt werden. Die Kindergartenkinder erhalten<br />

1/3 Portion und die Hortkinder ½ Portion, wobei dies bereits probiert und für in<br />

Ordnung befunden worden ist.<br />

Zur Verrechnung gelangen dann die jeweils gültigen Essenspreise vom SHV - derzeit<br />

pro Erwachsenenportion € 5,00 brutto.<br />

Die Essensportionen für den Kindergarten werden derzeit um je € 1,60, die Portionen<br />

für Hortkinder um € 2,50 jeweils inkl. Mwst. angekauft. Seitens des Stadtamtes werden<br />

pro Kindergartenportion € 2,10 und pro Hortportion € 2,50 an die Eltern weiterverrechnet.<br />

Ankaufspreis<br />

Kindergartenportion<br />

brutto<br />

Verkaufspreis<br />

Kindergartenportion<br />

brutto<br />

Ankaufspreis<br />

Hortportion<br />

brutto<br />

€ 1,67 € 2,10 € 2,50 € 2,50<br />

Verkaufspreis<br />

Hortportion<br />

brutto<br />

Dadurch, dass die Zulieferung voraussichtlich durch den Sozialdienst des Roten<br />

Kreuzes im Rahmen einer normalen Liefertour, von Essen auf Räder erfolgt, fallen<br />

kaum Zustellkosten an, sodass die verbleibende Spanne bei den Kindergartenportionen<br />

von € 0,43 fast zur Gänze beim Stadtamt <strong>Enns</strong> zur Verwaltungskostenabdeckung<br />

verbleibt und so in Zukunft kostendeckend gearbeitet werden kann.<br />

Aus diesen Gründen wird die Abänderung der Bezugsstelle der Kindergarten- und<br />

Hortausspeisung vom Krankenhaus <strong>Enns</strong> auf das Bezirksaltenheim <strong>Enns</strong> dem Gemeinderat<br />

zur Beschlussfassung empfohlen.


59<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

die Kindergarten und Hortausspeisung, welche bisher durch das Landeskrankenhaus<br />

<strong>Enns</strong> durchgeführt wurde, ab September 2005 dem Bezirksaltenheim <strong>Enns</strong><br />

zu übertragen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

Wortmeldung Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />

Ich möchte mich bei unserer Sozialstadträtin Monika Dreer sehr herzlich bedanken.<br />

Sie hat sich wirklich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu diesem Abschluss<br />

kommt und wir dadurch in Zukunft kostendeckend arbeiten können.<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 4<br />

Schulwesen, kommunale Einrichtung und gemeindeeigene Objekte; Referent:<br />

STR Klaus Haidinger<br />

keine Tagesordnungspunkte<br />

zu 5<br />

Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen; Referent:<br />

STR Wolfgang Prinz<br />

keine Tagesordnungspunkte


60<br />

zu 6<br />

Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau- u. -erhaltung; Referent: STR Helmut<br />

Käferböck<br />

zu 6.1<br />

Auflassung öffentlichen Gutes 32/4 westlich der Liegenschaft Astner Straße 31<br />

Vorlage: GG II/2005/0366/1<br />

Im Zuge der Bauplatzbewilligung und Baubewilligung im Jahre 1978 für die Liegenschaft<br />

Astner Straße 31, wurde seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> dem Antragsteller<br />

(Johann Seyrlehner) die Übertragung des Grundstückes 32/4 KG Kristein im Gesamtausmaß<br />

von 178 m² (siehe beiliegenden Lageplan) bei gleichzeitiger grundbücherlichen<br />

Durchführung ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vorgeschrieben.<br />

Nachdem diese Form der Aufschließung durch die Herstellung der Kreuzfeldstraße in<br />

Zukunft nicht mehr notwendig ist, ersucht der nunmehrige Liegenschaftseigentümer<br />

Jürgen Seyrlehner die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> um kostenlose Rückübereignung des<br />

öffentliches Gutes Grundstück 32/4, EZ 300 KG Kristein, für seine Betriebserweiterung.<br />

Herr Ing. Alois Auinger hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er als Grundeigentümer der<br />

benachbarten Flächen kein Interesse an einer Verlängerung der Kreuzfeldstraße über<br />

das öffentliche Grundstück 32/4 KG Kristein zur jetzigen Bundesstraße 1 hat. Ein<br />

Konzept für die künftige Parzellierung der Wohngebietsflächen von Herrn Ing. Alois<br />

Auinger sieht keine Anbindung der Kreuzfeldstraße an die jetzige Bundesstraße 1<br />

vor. Somit wird das öffentliche Weggrundstück 32/4 KG Kristein auch aus der Sicht<br />

der Straßenverwaltung nicht mehr benötigt.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachfolgende<br />

Verordnung beschließen:<br />

VERORDNUNG<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 22. September<br />

2005 gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40<br />

Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 die Auflassung des Grundstückes<br />

32/4, KG Kristein als öffentliches Gut beschlossen:<br />

§1<br />

Dieser Verordnung liegt der Lageplan der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 04. August<br />

2005 im Maßstab 1:1000 zugrunde. Der Plan liegt im Stadtamt <strong>Enns</strong> während der<br />

Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der<br />

Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen.<br />

§2


61<br />

Das im Plan (§ 1) gelb markierte Grundstück 32/4 KG Kristein (45105), wird als<br />

öffentliche Straße aufgelassen, weil dieses öffentliche Gut wegen mangelnder<br />

Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 der Oö. GemO 1990 idgF durch zwei Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Beilage 25: Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 6.2<br />

Straßenbau 2005: Zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen<br />

Vorlage: GG II/2005/0372/1<br />

Im Zuge der Erstellung des Gemeindebudget 2005 wurden folgende Straßenzüge im<br />

Rahmen des Straßenbauprogramms 2005 für den Ausbau bzw. Sanierung vorgesehen:<br />

- Teilsanierung Sudetenstraße<br />

- Bushaltestellen <strong>Enns</strong>park<br />

- Staubfreimachung Schotterstraßen (Am Eichberg, Hofmannring)<br />

- Teilsanierung Reintalgasse<br />

- Aufschließung Mittermayrgutstraße<br />

Nach der Fixierung des Straßenbauprogramms sind Projekte eingereicht worden, die<br />

die Herstellung einer Straße erfordern:<br />

- Baugebiet Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 100.000<br />

- Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 45.000


62<br />

- Wohnanlage im Bereich der Basilikastraße ca. € 20.000<br />

- Infrastrukturadaptierung EKZ <strong>Enns</strong>park mit Kreuzungsumbau ca. € 80.000<br />

- Asphaltierung Kanal HA Bernegger ca. € 30.000<br />

Für den Bereich der ehemaligen Brauereigründe wurde vom Grundeigentümer ein<br />

Kostenzuschuss von € 50.000 zur Verfügung gestellt, um eine rasche Umsetzung der<br />

Straßenbaumaßnahmen zu erreichen.<br />

Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden die Ver- und Entsorgungsleitungen vor<br />

oder im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt um somit qualitativ und kostenmäßig<br />

ein Optimum erzielen zu können.<br />

Der Umfang der Leistungen wurde in der öffentlichen Ausschreibung für den Straßenbau<br />

2005 bereits berücksichtigt.<br />

Die Arbeiten im Bereich des EKZ <strong>Enns</strong>park sollen aus organisatorischen Gründen<br />

teilweise von der Baufirma Leyrer & Graf (Errichter des EKZ) durchgeführt werden.<br />

Die Kostenermittlung wurde von der Bauabteilung überprüft und korrigiert.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel,<br />

für die zusätzlich zum Budget 2005 erforderlichen Straßenbauten im Ausmaß<br />

von ca. € 275.000,00 bereitstellen.<br />

Die Bedeckung erfolgt:<br />

Vorhaben 1001: Am Eichberg (5/612410-0020) € 100.000<br />

Vorhaben 1002: Haydn-Straße (5/612420-0020) € 45.000<br />

Vorhaben 1003: Basilikastraße (5/612430-0020) € 20.000<br />

Vorhaben 41: Bushaltestellen <strong>Enns</strong> Center € 80.000<br />

Vorhaben 53: Staubfreimachung Schotterstraßen € 30.000<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


zu 6.3<br />

Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Polizeiinspektion)<br />

Vorlage: GG II/2005/0398/1<br />

63<br />

Chefinspektor Ferdinand Kargl von der Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> hat eine Straßenumbenennung<br />

im Bereich der Polizeiinspektion angeregt und wie folgt begründet:<br />

Die Gendarmerie, die seit 1849 - als 156 Jahre - bestanden hat und für Ordnung,<br />

Ruhe und Sicherheit gesorgt hat, besteht nun nicht mehr. Sie wurde mit 01.07.2005<br />

mit der Polizei zusammengelegt.<br />

Der Gendarmerieposten <strong>Enns</strong> bestand von Jänner 1850 bis 30.Juni 2005, also 155<br />

Jahre.<br />

Durch den letzten LGK-Kdt, General Schmidbauer, wurde angeregt, bei den Gemeinden<br />

vorzusprechen, ob nicht eine Möglichkeit besteht, eine Straße oder einen<br />

Platz nach der "Gendarmerie" zu benennen.<br />

Ich ersuche Sie daher zu prüfen, ob es in der Gemeinde <strong>Enns</strong> eine derartige Möglichkeit<br />

gibt.<br />

Nach ho. Ansicht nach wäre die Kasernenstraße und zwar jenes Stück zwischen der<br />

eigentlichen Kasernenstraße und der Steyrer Straße (Platz vor Bezirksgericht und<br />

Polizeiinspektion) dazu bestens geeignet und es würde eine Änderung der Straßenbezeichnung<br />

in diesem Bereich lediglich einen geringen Aufwand bedeuten (2 Stk.<br />

Straßenschilder, 2 Stück Schilder mit den Hausnummern). Der einzige Anrainer, Bezirksrichter<br />

Dr. Habersack, BG <strong>Enns</strong>, hat keinen Einwand gegen eine derartige Umbenennung.<br />

Unser Vorschlag lautet daher Umbenennung der Kasernenstraße im Bereich der beiden<br />

Amtsgebäude Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> und Bezirksgericht <strong>Enns</strong> in "GENDARME-<br />

RIEPLATZ".<br />

Von Seiten der Polizeiinspektion <strong>Enns</strong> ist geplant, einen Gedenkstein oder eine Gedenktafel<br />

zum Gedenken an die Bundesgendarmerie beim Postengebäude anzubringen.<br />

Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2005 beschlossen, für<br />

diese Verkehrsfläche die Bezeichnung "Gendarmerieplatz" zu vergeben.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

Verordnung erlassen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 22. September 2005 über die<br />

Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße "Gendarmerieplatz"


64<br />

Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />

2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die öffentliche Gemeindestraße, Teilstück der Parzelle 1305/2 KG <strong>Enns</strong>, das ist der<br />

Straßenzug ehemalige Kasernenstraße zwischen der Einbindung der Steyrer Straße<br />

und dem Bezirksgerichtsgebäude, erhält den Namen<br />

"Gendarmerieplatz"<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />

- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, in der<br />

Fassung LGBl. 152/201 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />

rechtswirksam.<br />

Beilage 26: Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 6.4<br />

Neubenennung einer Gemeindestraße (Bereich Eichberg Süd)<br />

Vorlage: GG II/2005/0324/1<br />

Auf Gründen der Bürgerlichen Brauerei Steyr südlich des Eichbergwaldes ist nach<br />

Rechtskraft des Bebauungsplanes Eichberg-Süd im Sommer dieses Jahres die<br />

Verwertung der Restfläche mit Einzel-, Doppel- und Vierfamilienhäusern geplant.


65<br />

Zur Erschließung dieser Siedlung ist die Errichtung einer neuen Ring-Straße<br />

erforderlich, welche im beiliegenden Lageplan "grün" gekennzeichnet ist.<br />

Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2005 beschlossen, für<br />

diese Verkehrsfläche die Bezeichnung "Am Waldrand" zu vergeben.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

Verordnung erlassen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 22. September 2005 über die<br />

Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße "Am Waldrand"<br />

Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />

2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die öffentliche Gemeindestraße, Parzelle 1167/44 KG <strong>Enns</strong>, das ist der neue<br />

Straßenzug südlich des Eichbergwaldes auf den Gründen der Bürgerlichen Brauerei<br />

Steyr an der Eichbergstraße, erhält den Namen<br />

"Am Waldrand"<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />

- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, in der<br />

Fassung LGBl. 152/201 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist<br />

rechtswirksam.<br />

Beilage 27: Lageplan<br />

Beratung<br />

Abstimmung


66<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Bürgermeister Franz Stefan Karlinger übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister<br />

Klaus Kamptner<br />

zu 7<br />

Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft; Referent: Vbgm Harald<br />

Weingartner<br />

zu 7.1<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 12 - Dorninger<br />

Vorlage: GG II/2005/0330/1<br />

Die Fa. Quehenberger beabsichtigt einen Logistikstandort für den Großraum Linz auf<br />

den Grundstücken 3/1 und 3/6 KG Kristein anzusiedeln. Der Großteil der zum Verkauf<br />

anstehenden Flächen befindet sich derzeit innerhalb der Widmung MB und bedarf<br />

einer Umwidmung in ein Betriebsbaugebiet und damit verbunden einer Änderung<br />

des Örtlichen Entwicklungskonzeptes.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />

LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />

Interesse glaubhaft machen konnte, vom 9. Mai 2005 bis 4. Juli 2005 Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme gegeben.<br />

Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />

vom 18. Juli 2005 festgestellt, dass die gegenständlichen Planungen zur Kenntnis<br />

genommen werden, auf die Forderungen der Oö. Straßenverwaltung sowie die Planungsüberlegungen<br />

aus Sicht der Lärmtechnik wurde verwiesen.<br />

Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 12. Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-12 Proj.Nr. 601 des<br />

Architekturbüros Hinterwirth vom 26.04.2005 sowie die 5. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />

gemäß Plan Nr. 05 Proj.Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 26.04.2005 als<br />

Verordnung beschließen.


Beilage 28: Plan<br />

67<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 7.2<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 13 - Gaisberger<br />

(mit ÖEK 1.06)<br />

Vorlage: GG II/2005/0382/1<br />

Auf Grund des Antrages des Grundbesitzers Josef Gaisberger hat der Gemeinderat<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in seiner Sitzung am 10.02.2005 den Einleitungsbeschluss<br />

für die Umwidmung des südlichen Drittels der Parz. 1274/1 KG <strong>Enns</strong> von „Grünland –<br />

Sonderwidmung Dauerkleingartenanlage“ in „Gemischtes Baugebiet“ gefasst.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />

LGBl. 114/1993, wurde den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />

Interesse glaubhaft machen konnte, vom 3.3.2005 bis 29.4.2005 Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben.<br />

Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />

vom 25.5.2005 festgestellt, dass von einer Eignung für die vorgesehene Baulandkategorie<br />

aufgrund des Naheverhältnisses zur nördlich gelegenen Schießanlage vorerst<br />

nicht ausgegangen werden kann. Die Abt. Umwelttechnik bemerkt, dass eine positive<br />

Beurteilung aus lärmschutztechnischer Sitz im gegenständlichen Fall nur auf Basis<br />

entsprechender Nachweise denkbar ist und im eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

in einem Bebauungsplan festzulegen sind. Ergänzend wird in Zweifel gezogen,<br />

dass die öffentlichen Interessen für eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

nicht gegeben sein dürften.<br />

Nachdem ein lärmschutztechnisches Gutachten einen Kostenaufwand von ca. €<br />

7.000,00 verursacht, hat die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Schreiben vom 5.8.2005 die<br />

Baurechtsabteilung beim Land OÖ um Mitteilung ersucht, ob folgende Gründe für<br />

das öffentliche Interesse zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzept ausreichen,<br />

um die Umwidmung zu genehmigen:


• Mangelnde Verfügbarkeit von Baugrundstücken in Zentrumsnähe<br />

68<br />

• Optimale Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur<br />

• Hohe Wohnqualität im direkten Nahbereich des Erholungsraumes entlang des<br />

<strong>Enns</strong>flusses<br />

• Direkter Anschluss an Bauland der Widmungskategorie „Gemischtes Baugebiet“.<br />

Im Falle einer positiven Beurteilung wird das lärmschutztechnische Gutachten in Auftrag<br />

gegeben und der weiteren Beurteilung zugrundegelegt.<br />

Zu dieser Anfrage hat das Amt der Oö. Landesregierung, Baurechtsabteilung mit<br />

Schreiben vom 10.8.2005 folgendes mitgeteilt:<br />

Nachdem das Örtliche Entwicklungskonzept für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt<br />

ist und Änderungen nur dann genehmigungsfähig sind, wenn dafür ein eindeutiges<br />

öffentliches Interesse (z.B.: Standortfestlegungen für öffentliche Einrichtungen,<br />

Widmung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstandorte zur Schaffung bzw.<br />

Erhaltung von Arbeitsplätzen, grundlegende Änderung der Siedlungsstruktur infolge<br />

von Naturkatastrophen, Schaffung eines neuen Siedlungsgebietes wenn die Reserven<br />

erschöpft sind) nachgewiesen werden kann, erscheinen die Argumente der<br />

Stadtgemeinde (mangelnde Verfügbarkeit von Bauplätzen in Zentrumsnähe, optimale<br />

Nutzbarkeit der vorhandenen Infrastruktur, hohe Wohnqualität im direkten Nahbereich<br />

des Erholungsraumes entlang des <strong>Enns</strong>flusses sowie direkter Anschluss an<br />

Bauland der Widmungskategorie "M" insofern als nicht ausreichend um diese Planungsmaßnahme<br />

zu begründen, als damit letztlich viele weitere punktuelle Baulanderweiterungen<br />

mittels Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes präjudiziert<br />

werden bzw. nicht mehr verhindert werden können.<br />

Die fachlichen Bedenken gegenüber der Baulandschaffung im Nahbereich bzw. auch<br />

in Schießrichtung eines Schießplatzes werden auch aus unserer Sicht gesehen bzw.<br />

liegen keine Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine Gefährdung durch (möglicherweise<br />

abgeprallte) Projektile im Fall der Errichtung von hochbaulichen Anlagen<br />

(mehrgeschossiger Wohnbau) vor.<br />

Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus präjudiziellen Überlegungen daher nicht<br />

möglich hinsichtlich des Ausganges des Verfahrens eine Aussage zu treffen.<br />

Arch. DI Hinterwirth hat als Stadtplaner die Frage des öffentlichen Interesses an der<br />

Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wie folgt beurteilt:<br />

Im Falle einer Baulandeignung des gegenständlichen Grundstückes (positives lärmschutztechnisches<br />

Gutachten) gilt es gemäß den Raumordnungsgrundsätzen des<br />

OÖ ROG im Flächenwidmungsplan die Sicherung oder Verbesserung der Siedlungsstruktur,<br />

die sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die<br />

bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen zu erreichen. Neue Baulandausweisungen<br />

außerhalb der im Funktionsplan ausgewiesenen Baulanderweiterungsgebiete<br />

sind gemäß den Bestimmungen des ÖEK der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in<br />

Form von Schließungen von Baulücken und geringfügigen Baulandarrondierungen<br />

entsprechend dem Ergebnis einer vorangegangenen Einzelprüfung (siehe auch Stel-


69<br />

lungnahme des Ortsplaners zur Umwidmung) zulässig. Im gegenständlichen handelt<br />

es sich jedenfalls lediglich um eine geringfügige Baulanderweiterungen mit Innenentwicklung<br />

im Ausmaß von ca. 2.500 m².<br />

Aufgrund der Zentralität des Grundstücks mit guter Anbindung an die sozialen und<br />

technischen Infrastruktureinrichtungen, wird aus der Sicht der Ortsplanung die Wertigkeit<br />

für den dauernden Wohnbedarf in diesem Bereich jedenfalls deutlich höher<br />

eingeschätzt, als die der ausschließlichen Freizeitnutzung in Form eines Dauerkleingartens.<br />

Daraus lässt sich ein klares öffentliches Interesse an der bestmöglichen<br />

Verwertung zentralörtlicher Grundstücke unter Einhaltung der Raumordnungsgrundsätze<br />

ableiten. Das gegenständliche Grundstück wird von zwei Seiten mit gleicher<br />

Baulandkategorie begrenzt, wodurch künftig auch etwaige Widmungs- oder Nutzungskonflikte<br />

ausgeschlossen sind.<br />

Die Priv. Schützengesellschaft <strong>Enns</strong> erhebt gegen die Umwidmung keine Einwendungen,<br />

wenn keine mehrstöckigen Wohnhäuser errichtet werden, die Betriebszeiten<br />

des Schießbetriebes nicht eingeschränkt und für den Verein keine zusätzlichen<br />

Lärmschutzmaßnahmen verfügt werden.<br />

Die OÖ. Ferngas AG, die Linz Strom AG und das Bundesdenkmalamt erheben keine<br />

Einwände. Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />

___________________________________________________________________<br />

___<br />

Bevor nunmehr die lärmschutztechnische Beurteilung in Auftrag gegeben wird, soll<br />

im Gemeinderat der Beschluss zur Verordnung der Flächenwidmungsplanänderung<br />

mit dem Hinweis gefasst werden, dass vor der Rechtskraft der Verordnung das erforderliche<br />

Lärmschutzgutachten eingeholt wird und ein Bebauungsplan erstellt wird,<br />

der eine maximal zweigeschossige Bauweise ohne Dachraumausbau vorsieht.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 13. Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-13 Proj. Nr. 601 des<br />

Architekturbüros Hinterwirth vom 18.02.2005 sowie die 6. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />

gemäß Plan Nr. 06 Proj. Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 18.02.2005<br />

als Verordnung beschließen.<br />

Vor der Rechtskraft der Verordnung wird das erforderliche Lärmschutzgutachten eingeholt<br />

und ein Bebauungsplan erstellt, der eine maximal zweigeschossige Bauweise<br />

ohne Dachraumausbau vorsieht.<br />

Beilage 29: Plan<br />

Beratung<br />

Abstimmung


70<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 7.3<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 15 - Hallenbad<br />

Vorlage: GG II/2005/0332/1<br />

Nach der Schließung des Hallenbades gibt es für das Objekt samt Liegenschaft derzeit<br />

keine Nutzung.<br />

Das betroffene Grundstück ist im Flächenwidmungsplan als „Sondergebiet des Baulandes<br />

– Planzeichen Hallenbad“ ausgewiesen.<br />

Um zukünftig eine bessere Verwertbarkeit zu erzielen ist beabsichtigt, die Parzelle<br />

1076/1, sowie eine Teilfläche aus 1320/4 (siehe Lageplan) als MB-Gebiet (eingeschränktes<br />

gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnungen) zu<br />

widmen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 1 und 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes,<br />

LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />

Interesse glaubhaft machen konnte, vom 10.5.2005 bis 6.7.2005 Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben.<br />

Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />

vom 18.7.2005 festgestellt, dass die Änderung ohne Einwand zur Kenntnis genommen<br />

wird.<br />

Zur Frage, inwieweit die öffentlichen Interessen für die Änderung des ÖEK gegeben<br />

sind wird vom Stadtamt <strong>Enns</strong> festgestellt, dass die gegenständliche Liegenschaft<br />

samt Hallenbad seit mehr als einem Jahr stillgelegt ist und keiner sinnvollen Nutzung<br />

zugeführt werden kann. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, dass hier keine Bauruine<br />

entsteht.<br />

Weitere Stellungnahmen sind beim Stadtamt <strong>Enns</strong> nicht eingetroffen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 15. Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-15 Proj.Nr. 601 des<br />

Architekturbüros Hinterwirth vom 25.04.2005 sowie die 7. Änderung des ÖEK Nr. 1<br />

gemäß Plan Nr. 07 Proj. Nr. 601 des Architekturbüros Hinterwirth vom 25.04.2005 als<br />

Verordnung beschließen.


Beilage 30: Lageplan<br />

71<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 7.4<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 04 -<br />

Hofer KG<br />

Vorlage: GG II/2005/0379/1<br />

zu 7.5<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 11 -<br />

Werbe- und Ankündigungseinrichtungen<br />

Vorlage: GG II/2005/0380/1<br />

zu 7.6<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 19 -<br />

Heubel-Schreiberhuber<br />

Vorlage: GG II/2005/0394/1<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> beabsichtigt die in Privatbesitz befindlichen Grundstücke<br />

Nr. 1317/9, 1317/10, 1317/11, 1317/14 und Teil der Parz. Nr. 128 (alle KG <strong>Enns</strong>) von<br />

derzeit „Verkehrsfläche der Gemeinde – Parkplatz“ in „Gemischtes Baugebiet“ umwidmen<br />

zu lassen. Das Gesamtausmaß der Umwidmungsfläche beträgt ca. 1.350<br />

m².<br />

Vom Ortsplaner Architekt Hinterwirth liegt dazu folgende Stellungnahme vor:<br />

Fachliche Beurteilung:<br />

1. Standort:<br />

Das Umwidmungsareal befindet sich im Bereich der westlichen Stadteinfahrt in<br />

den Altstadtbereich, unmittelbar am Kreuzungspunkt der B1 mit der Stadlgasse<br />

und hier südlich der Dr. Karl Renner Straße.


72<br />

2. Ausgangssituation:<br />

Im rechtswirksamen FWP Nr. 03 wurden die gegenständlichen Grundstücke entsprechend<br />

der Nutzung als PKW – Abstellplatz ausgewiesen. Diese befinden sich<br />

jedoch in Privatbesitz, wodurch die Darstellung als Verkehrsfläche der Gemeinde<br />

bzw. als öffentlicher Parkplatz unrichtig ist. Das Grundstück, Parz. Nr. 1317/9,<br />

wird bereits als Abstellplatz für das Autohaus Öllinger genutzt. Die Grundstücke,<br />

Parz. Nr. 1317/14 und Teil der Parz. Nr. 128 werden ebenfalls als private Stellplätze<br />

bzw. als Zufahrt genutzt. Dieser Bereich soll künftig ebenfalls als Abstellplatz<br />

eines privaten Autovermieter bzw. –verkäufer genutzt werden. Demzufolge<br />

soll eine Widmungsanpassung der o.g. Grundstücke in ein „gemischtes<br />

Baugebiet“ erfolgen. Zur Sicherstellung der Vermeidung von weiteren Baulichkeiten<br />

soll jedoch das „Parkplatzsymbol“, verbleiben.<br />

3. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1:<br />

Aufgrund des geringen Flächenausmaßes und der untergeordneten Bedeutung<br />

der gegenständlichen Parkplatzflächen, ist dieser Bereich im Funktionsplan bereits<br />

als „gemischtes Baugebiet“ erfasst. Über die Flächenwidmungsplanänderung<br />

hinaus bedarf es daher keiner Änderung des Entwicklungskonzeptes.<br />

4. Stellungnahme:<br />

� Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei der gegenständlichen Änderung<br />

aufgrund des Privatbesitzes der Grundstücke, um eine geringfügige Widmungsanpassung<br />

von einem öffentlichen Parkplatz in einen Privatparkplatz.<br />

Dieser wird großteils auch als solcher genutzt bzw. ist bereits derzeit eine öffentliche<br />

Parkplatznutzung ausgeschlossen. Die Parz. Nr. 1317/9 dient darüber<br />

hinaus bereits als Abstellplatz für PKW´s des weiter südlich gelegenen Autohauses.<br />

� Zur Sicherung des Ensembles und somit des optischen Erscheinungsbildes<br />

der angrenzenden Bauten und Anlagen sowie der freien Sicht aufgrund der<br />

Kurvensituation der B1 wird vorgeschlagen, das Parkplatzsymbol auch weiterhin<br />

beizubehalten und lediglich eine Anpassung der Widmung von einer „Verkehrsfläche<br />

der Gemeinde“ in ein „gemischtes Baugebiet“ durchzuführen.<br />

� Die Zu- und Ausfahrtsmöglichkeit auf die B 1 ist im Bereich der Parz. Nr.<br />

1317/14 bereits gegeben.<br />

5. Interessensabwägung:<br />

Gemäß § 36 Abs. (2) des OÖ ROG idgF können Flächenwidmungspläne (einschließlich<br />

dem örtlichen Entwicklungskonzept) geändert werden, wenn öffentliche<br />

Interessen dafür sprechen oder diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde<br />

nicht widerspricht und Interessen Dritter nicht verletzt werden.<br />

Der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Antragsteller bekundet mit der Richtigstellung der<br />

Widmung ein öffentliches Interesse an dieser amtswegigen Umwidmung. Darüber<br />

hinaus widerspricht die Umwidmung weder den Planungszielen des ÖEK der<br />

Stadtgemeinde noch werden dadurch die Interessen Dritter verletzt.<br />

Zusammenfassende Beurteilung:<br />

Aus ortsplanerischer Sicht besteht gegen die beabsichtigte Flächenwidmungsplanänderung<br />

für die beantragten Parz. Nr. 1317/9, 1317/10, 1317/11, 1317/14 und Teil


73<br />

128 (alle KG <strong>Enns</strong>) in einem Ausmaß von ca. 1.350 m² von „Verkehrsfläche – ruhender<br />

Verkehr, Parkplatz“ in „gemischtes Baugebiet“ unter Beibehaltung des Parkplatzsymbols,<br />

kein Einwand.<br />

In einem Zusatzschreiben zum Ansuchen vom 19.09.2005 hat Frau Heubel-<br />

Schreiberhuber mitgeteilt, dass nur die Hälfte der vorhandenen 14 Stellplätze gewerblich<br />

genutzt werden soll. Es würde sichergestellt werden, dass 7 Stellplätze für<br />

die Bewohner des Gebäudes Dr. Renner-Straße 29 ständig vorhanden sind. Auch im<br />

Innenhof könnten weitere 5 Stellplätze für die Bewohner geschaffen werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

dass<br />

a) es im öffentlichen Interesse liegt, den Flächenwidmungsplan Nr. 4 gemäß<br />

Plan Nr. AE-19, Proj. N. 601 von Architekt Hinterwirth zu ändern, und dass Interessen<br />

Dritter durch diese Änderung nicht berührt werden,<br />

b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />

wird.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Vizebürgermeister Klaus Kamptner übergibt den Vorsitz an Bürgermeister Franz Stefan<br />

Karlinger<br />

zu 7.7<br />

Kanalisation Volkersdorf: Auftragsvergabe Baudurchführung<br />

Vorlage: GG II/2005/0373/1


74<br />

Die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des 46. Detailprojektes –<br />

Schmutzwasserkanalisation Volkersdorf wurde mit Bescheid des Landes Oberösterreich<br />

vom 17.02.2005 erteilt.<br />

Bezüglich der Regenwasserableitung wurde nach mehreren Gesprächen und Projektsergänzungen,<br />

die im Wesentlichen die Forderungen der Sachverständigen für<br />

die Einleitung in den Kristeinerbach betreffen, von der BH Linz Land ein Verhandlungstermin<br />

für 12.09.2005 angesetzt.<br />

Bei dieser Verhandlung wurde das Projekt mit einigen Auflagenpunkten positiv beurteilt.<br />

Der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid der BH Linz Land wird umgehend<br />

ausgestellt, ist jedoch noch nicht eingetroffen.<br />

Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde umgehend die öffentliche Ausschreibung der<br />

Schmutzwasserkanalisation und der Hochwasserableitung forciert und das Büro DI<br />

Dr. Flögl mit der Durchführung einer Ausschreibung im offenen Verfahren beauftragt.<br />

Die Angebotseröffnung findet am 2.11.2005 statt.<br />

Die Angebote werden vom Büro DI Dr. Flögl sachlich und rechnerisch geprüft und ein<br />

Vergabevorschlag an das Land OÖ als Vertreter der Förderstelle weitergeleitet.<br />

Um keine zusätzlichen Verzögerungen zum Bau der Kanalisation in Kauf nehmen zu<br />

müssen, soll der Gemeinderat dem Grunde nach bei Vorliegen des Vergabevorschlages<br />

des Landes OÖ die Auftragsvergabe an den Bestbieter beschließen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Auftragsvergabe<br />

für die Bauarbeiten zur Errichtung der Kanalisation Volkersdorf an den<br />

Bestbieter aus der Ausschreibung im offenen Verfahren laut Vergabevorschlag des<br />

Landes OÖ beschließen.<br />

Die Bedeckung erfolgt vom Kto 5/851500-0041 – Vorhaben 95 AOH<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.


75<br />

zu 7.8<br />

DA - Erweiterung der Ortskanalisation: Auftragsvergabe für Hausanschlusserweiterungen<br />

Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Vorlage: GG II/2005/0377/1<br />

In der Budgeterstellung für das Jahr 2005 waren für die Erweiterung der Ortskanalisation<br />

im Wesentlichen die Errichtung des Kanals ehemalige Zuckerfabrik und Volkersdorf<br />

vorgesehen und beschlossen.<br />

Nach Erstellung des Voranschlages sind jedoch Projekte eingereicht worden, die die<br />

Erweiterung der Ortskanalisation und somit zusätzliche Finanzmittel erfordern:<br />

- Hausanschlüsse Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 35.000<br />

- Erweiterung bei Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 40.000<br />

- Hausanschluss für Fa. Bernegger im Hafengebiet ca. € 45.000<br />

Aus vergabetechnischer Sicht können diese einzelnen Erweiterungen mit Zusatzaufträgen<br />

an das Bestbieterangebot der Firma Leyrer & Graf für die Kanalisation der<br />

Wohnhäuser der ehemaligen Zuckerfabrik vergeben werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel<br />

zur Erweiterung der Ortskanalisation in der Höhe von rd. € 120.000 und die Aufträge<br />

für die Errichtung der einzelnen Teilbereiche an die Firma Leyrer & Graf beschließen.<br />

Die Bedeckung erfolgt aus den jeweiligen Ansätzen im AOH und OH.<br />

Die Einnahmen für diese Bereiche werden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Objekte<br />

zeitverzögert eingehen und betragen rd. € 186.000.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 7.9


76<br />

DA - Erweiterung der Ortswasserleitung: Sicherung der Finanzmittel und Auftragsvergabe<br />

Vortragender: Vizebürgermeister Harald Weingartner<br />

Vorlage: GG II/2005/0378/1<br />

In der Budgeterstellung für das Jahr 2005 waren für die Erweiterung der Ortswasserleitung<br />

keine Bauvorhaben erforderlich.<br />

Nach Beschluss des Voranschlages sind jedoch Projekte eingereicht worden, die die<br />

Erweiterung der Ortswasserleitung und somit zusätzliche Finanzmittel erfordern:<br />

- Wasserleitung Am Eichberg (ehemalige Brauereigründe) ca. € 85.000<br />

- WL bei Wohnanlage im Bereich der Haydn-Straße ca. € 35.000<br />

- Wasserleitung für Fa. Bernegger ca. € 5.000<br />

- Wasserleitungsumlegung Dr. Renner-Straße ca. € 20.000<br />

Aus wirtschaftlichen Überlegungen werden - wo es möglich ist - die Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

vor oder im Zuge der Straßenbauarbeiten verlegt, um somit qualitativ<br />

und kostenmäßig ein Optimum erzielen zu können. Dies wird auch bei den oben angeführten<br />

Baumaßnahmen angestrebt.<br />

Die Installationsarbeiten werden ausschließlich vom Städtischen Wasserwerk durchgeführt.<br />

Der Umfang der Grabungsarbeiten wurde in der öffentlichen Ausschreibung für den<br />

Straßenbau 2005 für die Bereiche Eichberg und Haydn-Straße bereits berücksichtigt.<br />

Für die Wasserleitung Bernegger soll die Fa. Bernegger und für die Verlegung in der<br />

Dr. Renner-Straße die Firma Leyrer & Graf beauftragt werden.<br />

Ich stelle den Antrag, der Stadtrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Finanzmittel<br />

zur Erweiterung der Ortswasserleitung in der Höhe von rd. € 145.000 und den Auftrag<br />

für die Grabungsarbeiten an die einzelnen Firmen beschließen.<br />

Die Bedeckung erfolgt aus den jeweiligen Ansätzen im AOH und OH.<br />

Die Einnahmen werden nach Fertigstellung der Objekte zeitverzögert einlangen und<br />

ca. € 115.000 betragen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.


Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

77<br />

zu 8<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten; Referent: STR<br />

Franz Groschupfer<br />

zu 8.1<br />

Öko-Förderung; Abänderung der RL vom 1.07.2004<br />

Vorlage: GG I/2005/0494/1<br />

In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 19.4.2005 wurde die Abänderung<br />

von Punkt 1 der Ökoförderungen Minimierung von Erosionsschäden“ überarbeitet<br />

und in der Hinsicht diskutiert, dass<br />

- Erosionsschäden unterteilt werden sollen in „Abschwemmflächen und Abschwemmstreifen“<br />

- es dabei wichtig wäre, Details und Zusatzbearbeitungen, die diese Art der<br />

Förderung unterstützen, vorzuschreiben<br />

- Details der Vorgangsweise der Einreichung vorzugeben wären.<br />

Eingearbeitet werden soll auch ein neuer Stichtag zur Antragstellung der Förderung<br />

von § 1 Punkt 1.1 „Minimierung der Erosionen“, als auch allgemein ein neuer Passus,<br />

der eine Doppelförderung verhindern soll.<br />

Bei diesem Entwurf sollen mehrere „förderbare Maßnahmen“ gestrichen werden, die<br />

entweder von anderen Förderstellen (ÖPUL, Land, EU usw) subventioniert werden<br />

oder durch Punkt 1 mitgefördert werden. Beispielsweise: „Minimierung von Nitratausträgen,<br />

Verbesserung und nachhaltige Sicherung der Grundwasserqualität oder<br />

die Förderung biologisch angebauter Produkte. Zu den § 1/1.2 – 1.9 gab es bisher<br />

noch keinen Antrag.<br />

Der ausgearbeitete Entwurf wurde vom Landwirtschaftsausschuss ausreichend vorberaten<br />

und wird nun dem Gemeinderat zur positiven Beschlussfassung empfohlen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Öko-Richtlinien der Stadt <strong>Enns</strong> in<br />

der Art abändern, dass diese nun wie folgt lauten:<br />

Die Änderungen im Überblick:<br />

Inhaltlich abgeändert werden:<br />

- § 1/Pkt 1.1 (neuer Punkt 1)<br />

- § 3 die Wortfolge „und dem zuständigen Gremium“<br />

- § 6 (Schlussbestimmungen)<br />

Gestrichen werden:<br />

- § 1/Pkt 1.3 Minimierung von Nitratausträgen<br />

- § 1/Pkt 1.4 Verbesserung und nachhaltige Sicherung der Grundwasserqualität<br />

- § 1/Pkt 1.7 Extensivierung der agrarischen Produktion, insbesondere bio-


logischer Produkte<br />

78<br />

Neu hinzugefügt wird:<br />

- § 5 „Verbot der Doppelförderung“<br />

Inhaltlich unverändert blieben:<br />

- § 1/Pkt. 1.2 ( = neu 2.), 1.5 (= neu 3.), 1.6 (= neu 4.), 1.8 (= neu 5.) und 1.9<br />

(= neu 6.)<br />

- § 2<br />

- § 4<br />

Die Öko-Förderungen werden als Ganzes neu verlautbart.<br />

(Änderungen wurden im Volltext fett und kursiv dargestellt)<br />

V o l l t e x t<br />

ÖKO Richtlinien der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />

§ 1<br />

Ziele, förderbare Maßnahmen und Projekte:<br />

1. Minimierung von Erosionen in Hanglagen<br />

Anlage von Grünstreifen in Hanglagen:<br />

Förderungsvoraussetzungen:<br />

a) Anlage von gut entwickelten Begrünungen und Grünbrachen mit vorwiegend<br />

abfrostenden, eventuell auch winterharten Gewächsen mit<br />

einer Wuchshöhe von mindestens 30 cm.<br />

b) Auf diesen Streifen ist durch Pflegemaßnahmen (Häckseln) eine übermäßige<br />

Verunkrautung zu verhindern.<br />

Anlage von Grünflächen in Hanglagen:<br />

Förderungsvoraussetzungen:<br />

a) Anlage von gut entwickelten Begrünungen und Grünbrachen mit<br />

vorwiegend abfrostenden, eventuell auch winterharten Gewächsen<br />

in Form von Mulch- oder Direktsaat mit einer Wuchshöhe von mindestens<br />

30 cm.<br />

b) Vermeidung von Schwarzbrache<br />

c) Diese Anlage darf weder durch Herbst- noch durch Frühjahrsackerung<br />

vernichtet werden.<br />

d) Zusätzlich ist aus folgenden Maßnahmen zumindest eine Maßnahme<br />

verpflichtend umzusetzen:<br />

- Schlagteilung zur Verminderung der Schlaglänge und der Schlaggröße<br />

- möglichst grobes Saatbeet (z.B. Direktsaat) zum Anbau der Hauptkultur<br />

durch einen möglichst geringen Einsatz von zerkleinernden<br />

Bodenbearbeitungsgeräten<br />

- Lockerung der Fahrspuren bis in Krumentiefe, wenn diese in Falllinie<br />

verlaufen


79<br />

- Reduktion der Abflussneigung von Niederschlagswässern in Fahrspuren<br />

in Falllinie durch teilweises Zueggen quer zum Hang nach<br />

dem Anbau<br />

- Vermeidung von Fahrspuren in Falllinie durch kombinierte Anbauverfahren<br />

- Bodenbearbeitung und Anbau quer zum Hang.<br />

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen, welche sowohl zu einem Antrag<br />

gemäß 1.1 als auch 1.2 vorzuliegen haben:<br />

a) Verpflichtende Umsetzung der Maßnahme auf den in Projektbeschreibung<br />

und Lageplan ausgewiesenen Flächen<br />

b) Teilnahme an allfällig zum Thema „Erosionsschutz“ angebotenen<br />

Informationsveranstaltungen<br />

c) Kooperationsbereitschaft mit den Projektträgern<br />

d) Auskunftspflicht über etwaige andere Förderungen mit dem<br />

Ziel „Erosionsschutz“<br />

Dokumentation: Die umgesetzten Maßnahmen sind in den im ÖPUL<br />

2000 verwendeten Schlagblättern zu dokumentieren und am Betriebsstandort<br />

für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren.<br />

Antragstellung: Die Antragstellung für § 1/Pkt 1 hat jährlich bis spätestens<br />

31. Oktober bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit den dazu vorgesehenen Formblättern<br />

zu erfolgen. Projektbeschreibung und Lageplan sind anzuschließen.<br />

2. Schaffung zusätzlicher Lebensräume für die Tierwelt, insbesondere mit dem<br />

Verzicht auf Nutzung der Fischereirechte in stehenden Gewässern im Interesse<br />

ökologischen Artenschutzes und die Pflege ökologisch wertvoller<br />

Grundstücke mit einer besonderen Lage wie beispielsweise Feuchtwiesen,<br />

Blumenwiesen, Trockenrasen usw.<br />

3. Schutz seltener Kriechtiere und Pflanzen.<br />

4. Gezielte ökologische Aufforstung und Anpflanzung von feuerbrandresistenten<br />

Mischwäldern und Obstkulturen.<br />

5. Erhaltungsmaßnahmen für ökologisch wertvolle Flächen, insbesondere die<br />

Erhaltung von Kleingewässern und Hecken.<br />

6. Verminderung der Umweltbelastung - insbesondere an Wiesenstreifen nach<br />

Bachrändern - durch gezielte ökologische Aktionen, sowie beispielsweise eine<br />

ÖKO-Vernetzung nach Bachrändern.<br />

§ 2<br />

Förderungswerber:<br />

Natürliche und juristische Personen, die im Gemeindegebiet landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

auf eigenen Namen und eigene Rechnung bewirtschaften sowie jedermann,<br />

der Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet von <strong>Enns</strong> ist und ein den Intentionen<br />

der Richtlinien entsprechendes Projekt vorlegt.


80<br />

§ 3<br />

Förderansuchen und Projektbeschreibung<br />

Förderansuchen sind vor Umsetzung eines Projekts bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />

samt detaillierter Projektbeschreibung und integrierter Kostenschätzung einzubringen.<br />

Nach einer ersten Prüfung, ob das Ansuchen den Intentionen der Richtlinien entspricht,<br />

werden die Projektunterlagen dem zuständigen Ausschuss übermittelt, der<br />

dann den Antrag einer Vorbereitung unterzieht, die Höhe der Fördersumme vorschlägt<br />

und dem zuständigen Gremium zur weiteren Beschlussfassung vorlegt.<br />

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Ein Zuschuss kann bewilligt werden,<br />

soweit für das laufende Finanzjahr noch Mittel vorhanden sind.<br />

§ 4<br />

Kontrolle der Umsetzung<br />

Der Abschluss von Maßnahmen und Projektumsetzungen ist dem Stadtamt unverzüglich<br />

schriftlich anzuzeigen. Vor Auszahlung der Fördermittel ist es Aufgabe des<br />

Landwirtschaftausschusses unter Beiziehung eines externen Experten aus dem jeweiligen<br />

Fachgebiet die ordnungsgemäße Projektumsetzung zu überprüfen.<br />

§ 5<br />

Verbot der Doppelförderung<br />

Dem Antrag auf Öko-Förderung ist eine Erklärung anzuschließen, aus der ersichtlich<br />

ist, dass keine andere Förderung bereits erfolgt ist, welche auf den<br />

gleichen Förderzweck abzielt. Sollte bekannt werden, dass doppelt gefördert<br />

wurde, ist der ausbezahlte Förderbetrag der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in vollem<br />

Umfang rückzuzahlen.<br />

§ 6<br />

Schlussbestimmungen<br />

Diese Richtlinien treten mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die ÖKO-Richtlinien vom 1. Juli 2004<br />

außer Kraft.<br />

Öko-Förderung ist am Haushaltsansatz 1/7420-7780 und -7781 gesamt mit € 9.600<br />

dotiert. Die Anträge auf Förderung werden dem zuständigen Gremium im Dezember<br />

2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Beratung


81<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 9<br />

Wirtschaftsangelegenheiten; Referent: STR Wolfgang Gruber<br />

zu 9.1<br />

Gablonzer Genossenschaft; Subvention 2005<br />

Vorlage: GG I/2005/0550/1<br />

Die Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH in 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 18, hat um<br />

die Gewährung eines Förderungsbeitrages für die Instandhaltung und den Betrieb<br />

der Ausstellungshalle angesucht.<br />

Die Ausstellungshalle der Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH stellt einen wesentlichen<br />

Impuls nicht nur für die einschlägigen Gewerbebetriebe, sondern darüber hinaus<br />

auch für andere <strong>Enns</strong>er Wirtschaftssparten (Gastgewerbe etc.) dar, weil einerseits<br />

auf engstem Raum die Produktionspalette der Gablonzer Industrie dargestellt<br />

wird, und andererseits durch die Ausstellungshalle mit dem angeschlossenen Museum<br />

sehr viele auswärtige Interessierte nach <strong>Enns</strong> kommen.<br />

Im Voranschlag 2005 sind hiefür unter der Voranschlagstelle 1/7820-7562 „Laufende<br />

Transferzahlung – Gablonzer Genossenschaft“ Finanzmittel vorgesehen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />

der Reg. Gablonzer Genossenschaft mbH in 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 18, einen<br />

zweckgewidmeten Zuschuss für die Instandhaltung der Ausstellungshalle der<br />

Gablonzer Industrie und für die Möglichkeit zur Besichtigung durch Interessierte in<br />

der Höhe von<br />

zu gewähren.<br />

€ 2.000,--<br />

Die Bedeckung hat aus der Voranschlagsstelle 1/7820-7562 „Laufende Transferzahlung<br />

– Gablonzer Genossenschaft mbH“ zu erfolgen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung


82<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

GR Christoph Eder enthält sich der Stimme<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 10<br />

Allfälliges<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, schließt der Vorsitzende, Bürgermeister<br />

Franz Stefan KARLINGER die Sitzung des Gemeinderates.<br />

Vorsitzender:<br />

________________________<br />

Franz Stefan Karlinger<br />

Protokollprüfer der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />

________________________<br />

GR Karl Witzmann<br />

Protokollprüfer der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />

________________________<br />

GR DDI Martin Atzwanger<br />

Protokollprüfer der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:


83<br />

________________________<br />

GR Christoph Eder<br />

Protokollprüfer der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />

________________________<br />

GR Daphne Brenner<br />

Schriftführerin:<br />

________________________<br />

Annemarie Königsecker

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