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Weil der Himmel Mai 2008 - Deutsche Flugsicherung GmbH

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Diabetes, können ein medizinisches Ausschlusskriterium<br />

darstellen. Eine fliegerärztliche<br />

Untersuchung ist Bestandteil unseres<br />

Auswahlverfahrens. Die medizinischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die zukünftigen Fluglotsen sind<br />

im Detail in <strong>der</strong> „Richtlinie für die Feststellung<br />

<strong>der</strong> medizinischen Tauglichkeit von<br />

<strong>Flugsicherung</strong>skontrollpersonal“ beschrieben,<br />

die das Luftfahrtbundesamt als verantwortliche<br />

Fachbehörde gestaltet und<br />

herausgibt.<br />

Unser Auswahlverfahren<br />

Nach Eingang und Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen<br />

informieren wir Sie ausführlich<br />

über unser Auswahlverfahren für die<br />

Ausbildung zum Fluglotsen. Bevor Sie mit<br />

<strong>der</strong> Ausbildung beginnen können, durchlaufen<br />

Sie ein speziell auf die beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zugeschnittenes Testverfahren.<br />

Der erste Schritt, ein Fragebogen, befasst<br />

sich mit Ihrer Biografie. Absolvieren Sie diese<br />

erste Stufe erfolgreich, schicken wir<br />

Ihnen die Einladung zu einem mehrtägigen<br />

Auswahlverfahren in Hamburg. Ausführlichere<br />

Informationen zu dem Auswahlverfahren, das<br />

in Zusammenarbeit mit dem <strong>Deutsche</strong>n Zentrum<br />

für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt<br />

und durchgeführt wird, und weitergehende<br />

Informationen erhalten Sie auf unserer<br />

Internetseite unter:<br />

www.fluglotse.dfs.de.<br />

Bewerbungsanschrift<br />

DFS <strong>Deutsche</strong> <strong>Flugsicherung</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Flugsicherung</strong>sakademie<br />

Postfach 1243<br />

63202 Langen<br />

Telefon (06103) 707-5149 o<strong>der</strong> 5152<br />

Telefax (06103) 707-5145<br />

E-<strong>Mai</strong>l lotsenausbildung@dfs.de<br />

Stichwort: Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung<br />

Sicherheitsüberprüfung gemäß §9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)<br />

Eine Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die<br />

1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen o<strong>der</strong> ihn<br />

sich verschaffen können,<br />

2. Zugang zu einer hohen Anzahl VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen<br />

erhalten sollen o<strong>der</strong> ihn sich verschaffen können,<br />

soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 für ausreichend hält.<br />

Den vollständigen Gesetztestext sowie die Art und Weise <strong>der</strong> Überprüfung entnehmen<br />

Sie bitte <strong>der</strong> Homepage:<br />

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/s_g/gesamt.pdf.<br />

Eine entsprechende Überprüfung findet im Laufe Ihrer Ausbildung statt und wird<br />

regelmäßig aktualisiert. Werden Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Ihrer<br />

Person o<strong>der</strong> Ihres Ehepartners o<strong>der</strong> mit Ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft leben<strong>der</strong><br />

Personen festgestellt, ist die DFS verpflichtet, betroffene Mitarbeiter nicht<br />

mehr im sicherheitsrelevanten Bereich zu beschäftigen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>nfalls in einen<br />

nichtsicherheitsrelevanten Bereich zu versetzen bzw. das Arbeitsverhältnis zu beenden.<br />

Zuverlässigkeitsüberprüfung<br />

Entsprechend dem Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 werden alle Mitarbeiter,<br />

die Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, zuverlässigkeitsüberprüft.<br />

Diese Überprüfungen haben eine zeitlich befristete Gültigkeit.<br />

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie, nachdem Sie das Auswahlverfahren erfolgreich<br />

absolviert haben. Im Falle von sicherheitserheblichen Erkenntnissen<br />

muss die DFS von einer Einstellung absehen.

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