Lithium Batterien als Luftfracht - DHL
Lithium Batterien als Luftfracht - DHL
Lithium Batterien als Luftfracht - DHL
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LITHIUM BATTERIEN <strong>als</strong> <strong>Luftfracht</strong><br />
Gültig gemäß 52. Ausgabe der IATA-DGR<br />
Es wird darauf hingewiesen, daß alle Angabe trotz sorgfältigster Bearbeitung und Prüfung ohne Gewähr erfolgen und daher eine Haftung ausgeschlossen wird.<br />
Für eine rechtskonforme Auskunft oder im Zweifelsfalle sind immer die original Angaben aus den jeweils gültigen und anzuwendenden Rechtsvorschriften heranzuziehen.<br />
Diese Präsentation ersetzt keinesfalls eine eventuell erforderliche Schulung/Unterweisung gemäß Kapitel 1.5 IATA-DGR.
gesetzlicher Hintergrund gem. IATA-DGR<br />
� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen unterliegen <strong>als</strong> <strong>Luftfracht</strong> gemäß<br />
der IATA-DGR geänderten, strengeren Transporteinschränkungen!<br />
� In AT gesetzlich verpflichtend laut GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz)<br />
sind diese neuen Vorschreibungen seit 01.01.2009, ohne Übergangsfrist!<br />
� Hintergrund ist, dass flugzeuginterne Halon-Feuerlöschsysteme<br />
teilweise den Brand von <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong> nicht löschen<br />
konnten oder dessen Ausbreitung nicht verhindern!<br />
� Bisherige Freistellungsmöglichkeiten des Batterieversands werden nicht mehr<br />
oder nur mehr in geänderter Form anwendbar sein. Die bisher anwendbare<br />
Sondervorschrift A45 wurde in der 50. Ausgabe der IATA-DGR komplett<br />
gestrichen!<br />
� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> werden immer <strong>als</strong> Gefahrgut betrachtet und neu ab<br />
2009 in 4 UN-Nummern und 6 Verpackungsanweisungen eingeteilt.<br />
Seite 2
Beispiele<br />
�<strong>Lithium</strong> IONEN (oder Li-Polymer) <strong>Batterien</strong><br />
� werden gewöhnlich für/in Unterhaltungs- und<br />
Haushaltselektronik verwendet<br />
� gebräuchlichste <strong>Batterien</strong> für: Laptops, Handys,<br />
MP3-Playern, Digicams, Navis...<br />
� Im Brandfall können <strong>Lithium</strong> Ionen <strong>Batterien</strong> vom<br />
Feuerlöschsystem gelöscht werden<br />
�<strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong><br />
(oder <strong>Batterien</strong> mit Metall-Legierungen)<br />
� beinhalten <strong>Lithium</strong> und Metall<br />
� NICHT aufladbar, <strong>als</strong>o keine Akkus<br />
� Im Brandfall können <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong> vom<br />
Föscherlöschsystem NICHT gelöscht werden!!<br />
Die Type der Batterie kann beim Hersteller bzw. Händler nachgefragt werden<br />
oder ist bereits am Produkt vermerkt !<br />
Seite 3
Neu Klassifizierung gemäß IATA-DGR<br />
� Die ehemalige Sondervorschrift A45 (bis 2009), unter welcher solche <strong>Batterien</strong> mehr<br />
oder weniger freigestellt befördert werden konnten, ist nicht mehr gültig. Details dieser<br />
Sondervorschrift sind jetzt in die neuen Verpackungsanweisungen integriert worden.<br />
� <strong>Lithium</strong> <strong>Batterien</strong> sind immer <strong>als</strong> Gefahrgut anzusehen und müssen der jeweiligen<br />
neuen Klassifizierung und den entsprechenden Vorschreibungen genügen.<br />
Benennung<br />
<strong>Lithium</strong> Ionen Zellen/<strong>Batterien</strong><br />
(LI-Polymer Zellen/<strong>Batterien</strong>)<br />
<strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> MIT<br />
Ausrüstungen verpackt<br />
<strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> IN<br />
Ausrüstungen<br />
<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong><br />
<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> MIT<br />
Ausrüstungen verpackt<br />
<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> IN<br />
Ausrüstungen<br />
UN Nummer<br />
(blaue Seiten)<br />
UN3480<br />
UN3481<br />
UN3481<br />
UN3090<br />
UN3091<br />
UN3091<br />
Verpackungsanweisung<br />
(gelbe Seiten)<br />
PI965<br />
PI966<br />
PI967<br />
PI968<br />
PI969<br />
PI970<br />
Seite 4
Neue Beförderungsbedingungen<br />
� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> werden ab 2009 IMMER <strong>als</strong> Gefahrgut betrachtet<br />
� Zwei Beförderungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:<br />
Handle with care!<br />
When package is<br />
damaged can cause<br />
fire! Special<br />
procedures should<br />
be followed: inspect<br />
the package and<br />
arrange repack by<br />
qualified persons<br />
when equired!<br />
teilweise freigestellt:<br />
+<br />
+<br />
besonderer Eintrag auf<br />
<strong>Luftfracht</strong>brief im Inhalts-<br />
Beschreibungsfeld und<br />
Zusatzinformation<br />
Neuer Label <strong>als</strong> Hinweis, dass <strong>als</strong> Inhalt der<br />
Versandeinheit <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong><br />
verpackt wurden. Gemäß 7.4I IATA-DGR<br />
keine -geprüfte<br />
Verpackung erforderlich!<br />
volles Gefahrgut:<br />
4G/Y30/S/06/AT/<br />
AWB<br />
+<br />
+<br />
UN3090 <strong>Lithium</strong> Metal Battery<br />
Shipper‘s<br />
Declaration<br />
-spezifizierte Verpackung inkl. Kennzeichnung<br />
und Markierung<br />
Express kann ausschließlich freigestellte Ware transportieren !!!<br />
Seite 5
Bedingungen für teilweise Freistellung<br />
� Ausschließlich die Beförderung von FREIGESTELLTEN (not restricted as per Section II)<br />
LI-<strong>Batterien</strong>/Zellen ist innerhalb der Serviceleistung von <strong>DHL</strong> Express!<br />
� Der Transport kann ausschließlich in dafür zulässige Empfangsländer erfolgen. Die <strong>DHL</strong><br />
Gefahrgut Abteilung und Ihr Kundendienst wird Sie bezüglich den möglichen<br />
Destinationen auf Anfrage beraten.<br />
� Alle <strong>Batterien</strong>, die den Kriterien für eine Freistellung NICHT entsprechen, sind zur<br />
Beförderung durch <strong>DHL</strong> Express verboten!<br />
� Teilweise Freistellung ist abhängig von:<br />
– der Wattstunden Leistung einer Batterie/Zelle (ersetzt den <strong>Lithium</strong>gehalt)<br />
– Bruttogewicht der Versandeinheit (Mengenbeschränkungen)<br />
– der Eigenschaften/Eignung der verwendeten Verpackung<br />
– den Dokumentation- und Kennzeichnungs Erfordernissen<br />
(spezielle Einträge und Hinweise auf der AWB erforderlich)<br />
Normalerweise können LI-<strong>Batterien</strong>/Zellen von Laptops, Handys, MP3-Playern, oder anderer<br />
kleiner Elektronik FREIGESTELLT befördert werden, da die <strong>Batterien</strong> von der<br />
Wattstundenleistung oder des LI-Gehalt den Freistellungsmöglichkeiten entsprechen!<br />
Seite 6
Teilweise Freistellung - Wattstunden<br />
� Die Freistellung für <strong>Lithium</strong> Ionen <strong>Batterien</strong>/Zellen basiert seit 2009 auf die Leistung in<br />
Wattstunden und nicht mehr auf den <strong>Lithium</strong>gehalt in der Batterie!<br />
� Die Freistellung für <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen basiert auch zukünftig noch auf den<br />
<strong>Lithium</strong>gehalt!<br />
– <strong>Lithium</strong> IONEN Zellen: maximal 20Wh<br />
– <strong>Lithium</strong> IONEN <strong>Batterien</strong>: maximal 100Wh<br />
– <strong>Lithium</strong> METALL Zellen: 1g <strong>Lithium</strong><br />
– <strong>Lithium</strong> METALL <strong>Batterien</strong>: 2g <strong>Lithium</strong><br />
� Die Errechnung der Leistung kann durch das Multiplizieren der Stromstärke mit der<br />
Spannung erfolgen! Diese beiden Angaben sind auf <strong>Batterien</strong>/Zellen meist zu finden!<br />
Beispiel (siehe Darstellung): Spannung: 3,7Volt<br />
Stromstärke: 900mAh = 0,9Ah<br />
Leistung: 3,7 * 0,9 = 3,33Wh<br />
� Die Angaben über die Leistung in Wattstunden muss vom Hersteller ab 2009 auf der Außenseite jeder Verpackung<br />
angebracht werden. Alle vorher hergestellten <strong>Batterien</strong>/Zellen dürfen noch bis Dezember 2010 transportiert werden.<br />
Seite 7
Teilweise Freistellung - Gewichtsbeschränkung<br />
� Jede Zelle oder Batterie muss nachweislich gemäß den Erfordernissen des UN<br />
Manu<strong>als</strong> of Test and Criteria, Part III, Subsection 38.8 geprüft sein und dessen<br />
Ansprüchen genügen!<br />
� Wenn <strong>Batterien</strong>/Zellen separat ohne Ausrüstung (<strong>als</strong> UN3480 oder UN3090)<br />
versendet werden, ist das maximale Bruttogewicht einer Versandeinheit von früher<br />
30kg auf 10kg bzw. 2,5kg herabgesetzt worden!<br />
– <strong>Lithium</strong> IONEN <strong>Batterien</strong>/Zellen: 10kg brutto<br />
– <strong>Lithium</strong> METALL <strong>Batterien</strong>/Zellen: 2,5kg brutto<br />
� Gewichtsbeschränkung gültig für Passagier- und Frachtflugzeuge<br />
� Für <strong>Batterien</strong>/Zellen MIT Ausrüstung verpackt (UN3481 oder UN 3091) findet<br />
folgende Einschränkung Anwendung:<br />
– Die maximal für die Beförderung zugelassene Menge an <strong>Batterien</strong>/Zellen je<br />
Verpackung ist eingeschränkt auf die minimale Menge die gebraucht wird,<br />
um die Ausrüstung in Betrieb zu nehmen, plus 2 Reserve <strong>Batterien</strong>/Zellen.<br />
Seite 8
Teilweise Freistellung - Verpackungsanforderung<br />
� Verpackungsanforderungen für <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> und Zellen:<br />
– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen in Innenverpackungen verpackt sein, welche<br />
die Batterie bzw. Zelle VOLLSTÄNDIG umschließen!<br />
– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen vor Kurzschluss geschützt verpackt sein!<br />
– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen vor Berührung durch leitendes Material<br />
geschützt werden!<br />
– Jede Verpackung muss in der Lage sein, einen Falltest aus 1,2m Höhe aus<br />
jeder Richtung und Aufschlagwinkel ohne Beschädigung zu überstehen,<br />
ohne Verlagerung und Freisetzung des Inhalts!<br />
– Oben angeführte Verpackungsvoraussetzungen treffen nicht auf <strong>Batterien</strong>/Zellen IN<br />
Ausrüstung verpackt (UN3481 und UN3091) zu, wenn die <strong>Batterien</strong>/Zellen einen<br />
gleichartigen Schutz vor Beschädigung durch die Ausrüstung erfahren und die<br />
Ausrüstung in ausreichend stabiler und sicherer Verpackung verpackt wurde.<br />
Seite 9
Teilweise Freistellung - Kennzeichnung<br />
� Jedes Packstück muss außen mit dem neuem Handling Label gekennzeichnet<br />
werden (7.4I IATA-DGR):<br />
120 mm<br />
* einzutragen der verpackte Batterie/Zellen Typ:<br />
„<strong>Lithium</strong>-Ion oder <strong>Lithium</strong>-Metal batteries/cells“<br />
110 mm<br />
Erfordert den Eintrag einer Telefonnummer<br />
für zusätzliche Information betreffend den Inhalt des<br />
Packstücks. Es ist akzeptabel hier eine Nummer<br />
eines Mitarbeiters anzugeben, welcher über den<br />
Sendungsinhalt Bescheid weiß. Eher ausgelegt<br />
Produkt-spezifische Fragen zum Inhalt des<br />
Packstücks zu beantworten, <strong>als</strong> die Gewährleistung<br />
einer 24Std Erreichbarkeit für Notfallanweisungen.<br />
Allerdings ist die Angabe einer 24h Notfall Telefon-<br />
Nummer natürlich ebenfalls zulässig.<br />
Abmessungen: mindestens 120 * 110 mm<br />
Farben: schwarz auf kontrastierendem Untergrund;<br />
rot, weiß schraffiert umrandet<br />
Seite 10
Teilweise Freistellung - Dokumentation & AWB Einträge<br />
� Jeder Sendung muss ein Dokument beiliegen, welches folgende Informationen enthält:<br />
– Definition der Art der verpackten Batterie<br />
– Paket muss mit besonderer Sorgfalt gehandhabt werden & vermerkt, dass<br />
Feuergefahr besteht, wenn beschädigt<br />
– Spezielle Anforderungen müssen erfüllt werden, wenn Paket beschädigt<br />
– Die Angabe einer Telefonnummer für zusätzliche Information<br />
� Vorschlag für den Wortlaut der oben genannten Zusatzinformation, im grünen Feld<br />
ersichtlich.<br />
� Die Zusatzinformation ist packstückbegleitend der Sendung zu übergeben.<br />
Package contains <strong>Lithium</strong> – Ion - Batteries„<br />
Handle with care. When package is damaged can cause fire.<br />
Special procedures to be followed in the event the package is damaged:<br />
inspect the package and arrange repack by qualified persons when required!“<br />
Seite 11
Teilweise Freistellung - Dokumentation & AWB Einträge<br />
Wird eine AWB (Air Waybill = Versandauftragsschein) verwendet, um Packstücke mit<br />
Inhalt LI-<strong>Batterien</strong> zur Beförderung zu übergeben, so muss im Inhaltsbeschreibungseld<br />
der Inhalt möglichst exakt angegeben werden.<br />
Die Inhaltsbeschreibung muss folgende Worte beinhalten:<br />
* „<strong>Lithium</strong> Ion batteries“ oder „<strong>Lithium</strong> Metal Batteries“<br />
* „not restricted“<br />
* Verweis auf die verwendete Verpackungsforschrift: PI965, PI966, PI967 oder PI968<br />
Bitte beachten Sie, dass Inhaltsbeschreibungen IMMER in Englisch getätigt werden<br />
müssen!<br />
Beispiele für korrekte Inhaltsbeschreibungen sind:<br />
� „<strong>Lithium</strong>-ion batteries not restricted as per PI 9xx Section II; Emergency Nr.: 00xx xxx<br />
xxxxxx“<br />
� „<strong>Lithium</strong>-metal batteries not restricted as per PI 9xx Section II; Emergency Nr.: 00xx xxx<br />
xxxx“<br />
� „1 lap top containing LI-Ion batteries not restricted as per PI966 Section II; information nr.:<br />
00xx xxx xxxxxxx“<br />
� „electronical device containing LI-metal battery, not restricted as per PI968 Section II;<br />
information nr. 00xx xxxx xxxxxxxx“<br />
Seite 12
Bsp: Kennzeichnung gesamtes Versandstück<br />
Die Bereitstellung der Zusatzinformation ist formlos und sendungsbegleitend gedacht!<br />
Sie kann <strong>als</strong>o direkt an der Sendung oder Packstück angebracht werden!<br />
<strong>Lithium</strong>-ion-batteries<br />
0043 699 1234567<br />
<strong>Lithium</strong>-Ion-Batteries not restricted<br />
as per PI965 Part II; Emergency Nr.<br />
0043 699 1286793<br />
+<br />
Handle with care!<br />
When package is<br />
damaged can cause<br />
fire!<br />
Special procedures<br />
should be followed:<br />
inspect the package<br />
and arrange repack<br />
by qualified persons<br />
when required!<br />
Seite 13
Freistellung von Kennzeichnungspflicht<br />
� Für <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> verpackt IN Ausrüstung (UN3481 und UN3091)<br />
gibt es die Möglichkeit einer<br />
FREISTELLUNG von der Kennzeichnungspflicht!<br />
� keine Pflicht der Kennzeichnung und keine Zusatzinformation erforderlich wenn:<br />
– alle übrigen Kriterien für eine teilweise Freistellung erfüllt sind (Seite 7 bis 9) und zusätzlich<br />
– das Packstück nicht mehr <strong>als</strong> 4 <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall Zellen IN Ausrüstung verpackt enthält oder<br />
– das Packstück nicht mehr <strong>als</strong> 2 <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> IN Ausrüstung verpackt enthält<br />
– Die Kennzeichnungs- und Informationspflicht für UN3481 und UN3091 gilt <strong>als</strong>o nur für<br />
Packstücke, welche mehr <strong>als</strong> vier Zellen bzw. zwei <strong>Batterien</strong> IN Geräte eingebaut, enthält!<br />
� Vorschlag für den AWB-Eintrag, falls diese Freistellung in Anspruch genommen werden kann:<br />
„electronical device containing lithium-ion-batteries, not restricted as per Section II of PI967<br />
oder<br />
„electronical equipment containing lithium-metal-cells, not restricted as per Section II of PI970<br />
Seite 14
Transport in die USA<br />
� Die Beförderung von <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen in die USA unterliegt<br />
zusätzlich noch länderspezifischen Transportvorschriften:<br />
� Der Transport von LI-Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen von/nach/durch die USA ist ausschließlich<br />
auf Frachtflugzeugen erlaubt!<br />
Der Transport in Passagierflugzeugen ist unzulässig!<br />
� Daher ist eine zusätzliche Kennzeichnung/Wortlaut auf der Außenseite des<br />
Packstücks erforderlich, welche folgende Information enthält:<br />
„ LITHIUM METALL BATTERIES – FORBIDDEN FOR TRANSPORT ABOARD<br />
PASSANGER AIRCRAFT „<br />
� Dieser Wortlaut ist auszudrucken und auf dem Packstück neben der Kennzeichnung<br />
anzubringen.<br />
Seite 15
Umverpackung<br />
� Einzelne Packstücke, bei denen jedes mit den Transporterleichterungen laut Teil II der<br />
Verpackungsanweisung übereinstimmt, können in eine Umverpackung gegeben<br />
werden. Die Umverpackung kann auch Güter enthalten, die nicht unter diese<br />
Vorschriften fallen.<br />
Eine Umverpackung muss mit dem Wort „OVERPACK“ markiert und mit dem <strong>Lithium</strong>-<br />
Batterie-Kennzeichen gekennzeichnet werden, es sei denn, Kennzeichen auf dem<br />
(den) Versandstück(en) innerhalb der Umverpackung ist (sind) erkennbar.<br />
UMVERPACKUNG<br />
OVERPACK<br />
Seite 16
Transportverbot und Kontakte<br />
� Transportverbot besteht für alle Arten von <strong>Batterien</strong>/Zellen, wenn:<br />
– diese vom Hersteller aus Sicherheitsgründen <strong>als</strong> defekt<br />
bezeichnet werden<br />
– diese aufgrund von BESCHÄDIGUNG das Potential haben<br />
Hitze oder Feuer zu entwickeln oder kurzschlussgefährdet sind<br />
oder für die Entsorgung vorgesehen sind<br />
� Kontakte:<br />
für AT gerne anzusprechen:<br />
Andreas Huber<br />
Gefahrgutbeauftragter-AT<br />
mail: a.huber@dhl.com<br />
Dangerous Goods<br />
departments<br />
für DE gerne anzusprechen:<br />
das Team des Gefahrgutmanagements<br />
Germany<br />
mail: dangerousgoodsgermany@dhl.com<br />
Seite 17