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Lithium Batterien als Luftfracht - DHL

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LITHIUM BATTERIEN <strong>als</strong> <strong>Luftfracht</strong><br />

Gültig gemäß 52. Ausgabe der IATA-DGR<br />

Es wird darauf hingewiesen, daß alle Angabe trotz sorgfältigster Bearbeitung und Prüfung ohne Gewähr erfolgen und daher eine Haftung ausgeschlossen wird.<br />

Für eine rechtskonforme Auskunft oder im Zweifelsfalle sind immer die original Angaben aus den jeweils gültigen und anzuwendenden Rechtsvorschriften heranzuziehen.<br />

Diese Präsentation ersetzt keinesfalls eine eventuell erforderliche Schulung/Unterweisung gemäß Kapitel 1.5 IATA-DGR.


gesetzlicher Hintergrund gem. IATA-DGR<br />

� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen unterliegen <strong>als</strong> <strong>Luftfracht</strong> gemäß<br />

der IATA-DGR geänderten, strengeren Transporteinschränkungen!<br />

� In AT gesetzlich verpflichtend laut GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz)<br />

sind diese neuen Vorschreibungen seit 01.01.2009, ohne Übergangsfrist!<br />

� Hintergrund ist, dass flugzeuginterne Halon-Feuerlöschsysteme<br />

teilweise den Brand von <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong> nicht löschen<br />

konnten oder dessen Ausbreitung nicht verhindern!<br />

� Bisherige Freistellungsmöglichkeiten des Batterieversands werden nicht mehr<br />

oder nur mehr in geänderter Form anwendbar sein. Die bisher anwendbare<br />

Sondervorschrift A45 wurde in der 50. Ausgabe der IATA-DGR komplett<br />

gestrichen!<br />

� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> werden immer <strong>als</strong> Gefahrgut betrachtet und neu ab<br />

2009 in 4 UN-Nummern und 6 Verpackungsanweisungen eingeteilt.<br />

Seite 2


Beispiele<br />

�<strong>Lithium</strong> IONEN (oder Li-Polymer) <strong>Batterien</strong><br />

� werden gewöhnlich für/in Unterhaltungs- und<br />

Haushaltselektronik verwendet<br />

� gebräuchlichste <strong>Batterien</strong> für: Laptops, Handys,<br />

MP3-Playern, Digicams, Navis...<br />

� Im Brandfall können <strong>Lithium</strong> Ionen <strong>Batterien</strong> vom<br />

Feuerlöschsystem gelöscht werden<br />

�<strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong><br />

(oder <strong>Batterien</strong> mit Metall-Legierungen)<br />

� beinhalten <strong>Lithium</strong> und Metall<br />

� NICHT aufladbar, <strong>als</strong>o keine Akkus<br />

� Im Brandfall können <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong> vom<br />

Föscherlöschsystem NICHT gelöscht werden!!<br />

Die Type der Batterie kann beim Hersteller bzw. Händler nachgefragt werden<br />

oder ist bereits am Produkt vermerkt !<br />

Seite 3


Neu Klassifizierung gemäß IATA-DGR<br />

� Die ehemalige Sondervorschrift A45 (bis 2009), unter welcher solche <strong>Batterien</strong> mehr<br />

oder weniger freigestellt befördert werden konnten, ist nicht mehr gültig. Details dieser<br />

Sondervorschrift sind jetzt in die neuen Verpackungsanweisungen integriert worden.<br />

� <strong>Lithium</strong> <strong>Batterien</strong> sind immer <strong>als</strong> Gefahrgut anzusehen und müssen der jeweiligen<br />

neuen Klassifizierung und den entsprechenden Vorschreibungen genügen.<br />

Benennung<br />

<strong>Lithium</strong> Ionen Zellen/<strong>Batterien</strong><br />

(LI-Polymer Zellen/<strong>Batterien</strong>)<br />

<strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> MIT<br />

Ausrüstungen verpackt<br />

<strong>Lithium</strong>-Ionen-<strong>Batterien</strong> IN<br />

Ausrüstungen<br />

<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong><br />

<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> MIT<br />

Ausrüstungen verpackt<br />

<strong>Lithium</strong>-Metall-<strong>Batterien</strong> IN<br />

Ausrüstungen<br />

UN Nummer<br />

(blaue Seiten)<br />

UN3480<br />

UN3481<br />

UN3481<br />

UN3090<br />

UN3091<br />

UN3091<br />

Verpackungsanweisung<br />

(gelbe Seiten)<br />

PI965<br />

PI966<br />

PI967<br />

PI968<br />

PI969<br />

PI970<br />

Seite 4


Neue Beförderungsbedingungen<br />

� <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> werden ab 2009 IMMER <strong>als</strong> Gefahrgut betrachtet<br />

� Zwei Beförderungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:<br />

Handle with care!<br />

When package is<br />

damaged can cause<br />

fire! Special<br />

procedures should<br />

be followed: inspect<br />

the package and<br />

arrange repack by<br />

qualified persons<br />

when equired!<br />

teilweise freigestellt:<br />

+<br />

+<br />

besonderer Eintrag auf<br />

<strong>Luftfracht</strong>brief im Inhalts-<br />

Beschreibungsfeld und<br />

Zusatzinformation<br />

Neuer Label <strong>als</strong> Hinweis, dass <strong>als</strong> Inhalt der<br />

Versandeinheit <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong><br />

verpackt wurden. Gemäß 7.4I IATA-DGR<br />

keine -geprüfte<br />

Verpackung erforderlich!<br />

volles Gefahrgut:<br />

4G/Y30/S/06/AT/<br />

AWB<br />

+<br />

+<br />

UN3090 <strong>Lithium</strong> Metal Battery<br />

Shipper‘s<br />

Declaration<br />

-spezifizierte Verpackung inkl. Kennzeichnung<br />

und Markierung<br />

Express kann ausschließlich freigestellte Ware transportieren !!!<br />

Seite 5


Bedingungen für teilweise Freistellung<br />

� Ausschließlich die Beförderung von FREIGESTELLTEN (not restricted as per Section II)<br />

LI-<strong>Batterien</strong>/Zellen ist innerhalb der Serviceleistung von <strong>DHL</strong> Express!<br />

� Der Transport kann ausschließlich in dafür zulässige Empfangsländer erfolgen. Die <strong>DHL</strong><br />

Gefahrgut Abteilung und Ihr Kundendienst wird Sie bezüglich den möglichen<br />

Destinationen auf Anfrage beraten.<br />

� Alle <strong>Batterien</strong>, die den Kriterien für eine Freistellung NICHT entsprechen, sind zur<br />

Beförderung durch <strong>DHL</strong> Express verboten!<br />

� Teilweise Freistellung ist abhängig von:<br />

– der Wattstunden Leistung einer Batterie/Zelle (ersetzt den <strong>Lithium</strong>gehalt)<br />

– Bruttogewicht der Versandeinheit (Mengenbeschränkungen)<br />

– der Eigenschaften/Eignung der verwendeten Verpackung<br />

– den Dokumentation- und Kennzeichnungs Erfordernissen<br />

(spezielle Einträge und Hinweise auf der AWB erforderlich)<br />

Normalerweise können LI-<strong>Batterien</strong>/Zellen von Laptops, Handys, MP3-Playern, oder anderer<br />

kleiner Elektronik FREIGESTELLT befördert werden, da die <strong>Batterien</strong> von der<br />

Wattstundenleistung oder des LI-Gehalt den Freistellungsmöglichkeiten entsprechen!<br />

Seite 6


Teilweise Freistellung - Wattstunden<br />

� Die Freistellung für <strong>Lithium</strong> Ionen <strong>Batterien</strong>/Zellen basiert seit 2009 auf die Leistung in<br />

Wattstunden und nicht mehr auf den <strong>Lithium</strong>gehalt in der Batterie!<br />

� Die Freistellung für <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen basiert auch zukünftig noch auf den<br />

<strong>Lithium</strong>gehalt!<br />

– <strong>Lithium</strong> IONEN Zellen: maximal 20Wh<br />

– <strong>Lithium</strong> IONEN <strong>Batterien</strong>: maximal 100Wh<br />

– <strong>Lithium</strong> METALL Zellen: 1g <strong>Lithium</strong><br />

– <strong>Lithium</strong> METALL <strong>Batterien</strong>: 2g <strong>Lithium</strong><br />

� Die Errechnung der Leistung kann durch das Multiplizieren der Stromstärke mit der<br />

Spannung erfolgen! Diese beiden Angaben sind auf <strong>Batterien</strong>/Zellen meist zu finden!<br />

Beispiel (siehe Darstellung): Spannung: 3,7Volt<br />

Stromstärke: 900mAh = 0,9Ah<br />

Leistung: 3,7 * 0,9 = 3,33Wh<br />

� Die Angaben über die Leistung in Wattstunden muss vom Hersteller ab 2009 auf der Außenseite jeder Verpackung<br />

angebracht werden. Alle vorher hergestellten <strong>Batterien</strong>/Zellen dürfen noch bis Dezember 2010 transportiert werden.<br />

Seite 7


Teilweise Freistellung - Gewichtsbeschränkung<br />

� Jede Zelle oder Batterie muss nachweislich gemäß den Erfordernissen des UN<br />

Manu<strong>als</strong> of Test and Criteria, Part III, Subsection 38.8 geprüft sein und dessen<br />

Ansprüchen genügen!<br />

� Wenn <strong>Batterien</strong>/Zellen separat ohne Ausrüstung (<strong>als</strong> UN3480 oder UN3090)<br />

versendet werden, ist das maximale Bruttogewicht einer Versandeinheit von früher<br />

30kg auf 10kg bzw. 2,5kg herabgesetzt worden!<br />

– <strong>Lithium</strong> IONEN <strong>Batterien</strong>/Zellen: 10kg brutto<br />

– <strong>Lithium</strong> METALL <strong>Batterien</strong>/Zellen: 2,5kg brutto<br />

� Gewichtsbeschränkung gültig für Passagier- und Frachtflugzeuge<br />

� Für <strong>Batterien</strong>/Zellen MIT Ausrüstung verpackt (UN3481 oder UN 3091) findet<br />

folgende Einschränkung Anwendung:<br />

– Die maximal für die Beförderung zugelassene Menge an <strong>Batterien</strong>/Zellen je<br />

Verpackung ist eingeschränkt auf die minimale Menge die gebraucht wird,<br />

um die Ausrüstung in Betrieb zu nehmen, plus 2 Reserve <strong>Batterien</strong>/Zellen.<br />

Seite 8


Teilweise Freistellung - Verpackungsanforderung<br />

� Verpackungsanforderungen für <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> und Zellen:<br />

– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen in Innenverpackungen verpackt sein, welche<br />

die Batterie bzw. Zelle VOLLSTÄNDIG umschließen!<br />

– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen vor Kurzschluss geschützt verpackt sein!<br />

– Zellen und <strong>Batterien</strong> müssen vor Berührung durch leitendes Material<br />

geschützt werden!<br />

– Jede Verpackung muss in der Lage sein, einen Falltest aus 1,2m Höhe aus<br />

jeder Richtung und Aufschlagwinkel ohne Beschädigung zu überstehen,<br />

ohne Verlagerung und Freisetzung des Inhalts!<br />

– Oben angeführte Verpackungsvoraussetzungen treffen nicht auf <strong>Batterien</strong>/Zellen IN<br />

Ausrüstung verpackt (UN3481 und UN3091) zu, wenn die <strong>Batterien</strong>/Zellen einen<br />

gleichartigen Schutz vor Beschädigung durch die Ausrüstung erfahren und die<br />

Ausrüstung in ausreichend stabiler und sicherer Verpackung verpackt wurde.<br />

Seite 9


Teilweise Freistellung - Kennzeichnung<br />

� Jedes Packstück muss außen mit dem neuem Handling Label gekennzeichnet<br />

werden (7.4I IATA-DGR):<br />

120 mm<br />

* einzutragen der verpackte Batterie/Zellen Typ:<br />

„<strong>Lithium</strong>-Ion oder <strong>Lithium</strong>-Metal batteries/cells“<br />

110 mm<br />

Erfordert den Eintrag einer Telefonnummer<br />

für zusätzliche Information betreffend den Inhalt des<br />

Packstücks. Es ist akzeptabel hier eine Nummer<br />

eines Mitarbeiters anzugeben, welcher über den<br />

Sendungsinhalt Bescheid weiß. Eher ausgelegt<br />

Produkt-spezifische Fragen zum Inhalt des<br />

Packstücks zu beantworten, <strong>als</strong> die Gewährleistung<br />

einer 24Std Erreichbarkeit für Notfallanweisungen.<br />

Allerdings ist die Angabe einer 24h Notfall Telefon-<br />

Nummer natürlich ebenfalls zulässig.<br />

Abmessungen: mindestens 120 * 110 mm<br />

Farben: schwarz auf kontrastierendem Untergrund;<br />

rot, weiß schraffiert umrandet<br />

Seite 10


Teilweise Freistellung - Dokumentation & AWB Einträge<br />

� Jeder Sendung muss ein Dokument beiliegen, welches folgende Informationen enthält:<br />

– Definition der Art der verpackten Batterie<br />

– Paket muss mit besonderer Sorgfalt gehandhabt werden & vermerkt, dass<br />

Feuergefahr besteht, wenn beschädigt<br />

– Spezielle Anforderungen müssen erfüllt werden, wenn Paket beschädigt<br />

– Die Angabe einer Telefonnummer für zusätzliche Information<br />

� Vorschlag für den Wortlaut der oben genannten Zusatzinformation, im grünen Feld<br />

ersichtlich.<br />

� Die Zusatzinformation ist packstückbegleitend der Sendung zu übergeben.<br />

Package contains <strong>Lithium</strong> – Ion - Batteries„<br />

Handle with care. When package is damaged can cause fire.<br />

Special procedures to be followed in the event the package is damaged:<br />

inspect the package and arrange repack by qualified persons when required!“<br />

Seite 11


Teilweise Freistellung - Dokumentation & AWB Einträge<br />

Wird eine AWB (Air Waybill = Versandauftragsschein) verwendet, um Packstücke mit<br />

Inhalt LI-<strong>Batterien</strong> zur Beförderung zu übergeben, so muss im Inhaltsbeschreibungseld<br />

der Inhalt möglichst exakt angegeben werden.<br />

Die Inhaltsbeschreibung muss folgende Worte beinhalten:<br />

* „<strong>Lithium</strong> Ion batteries“ oder „<strong>Lithium</strong> Metal Batteries“<br />

* „not restricted“<br />

* Verweis auf die verwendete Verpackungsforschrift: PI965, PI966, PI967 oder PI968<br />

Bitte beachten Sie, dass Inhaltsbeschreibungen IMMER in Englisch getätigt werden<br />

müssen!<br />

Beispiele für korrekte Inhaltsbeschreibungen sind:<br />

� „<strong>Lithium</strong>-ion batteries not restricted as per PI 9xx Section II; Emergency Nr.: 00xx xxx<br />

xxxxxx“<br />

� „<strong>Lithium</strong>-metal batteries not restricted as per PI 9xx Section II; Emergency Nr.: 00xx xxx<br />

xxxx“<br />

� „1 lap top containing LI-Ion batteries not restricted as per PI966 Section II; information nr.:<br />

00xx xxx xxxxxxx“<br />

� „electronical device containing LI-metal battery, not restricted as per PI968 Section II;<br />

information nr. 00xx xxxx xxxxxxxx“<br />

Seite 12


Bsp: Kennzeichnung gesamtes Versandstück<br />

Die Bereitstellung der Zusatzinformation ist formlos und sendungsbegleitend gedacht!<br />

Sie kann <strong>als</strong>o direkt an der Sendung oder Packstück angebracht werden!<br />

<strong>Lithium</strong>-ion-batteries<br />

0043 699 1234567<br />

<strong>Lithium</strong>-Ion-Batteries not restricted<br />

as per PI965 Part II; Emergency Nr.<br />

0043 699 1286793<br />

+<br />

Handle with care!<br />

When package is<br />

damaged can cause<br />

fire!<br />

Special procedures<br />

should be followed:<br />

inspect the package<br />

and arrange repack<br />

by qualified persons<br />

when required!<br />

Seite 13


Freistellung von Kennzeichnungspflicht<br />

� Für <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> verpackt IN Ausrüstung (UN3481 und UN3091)<br />

gibt es die Möglichkeit einer<br />

FREISTELLUNG von der Kennzeichnungspflicht!<br />

� keine Pflicht der Kennzeichnung und keine Zusatzinformation erforderlich wenn:<br />

– alle übrigen Kriterien für eine teilweise Freistellung erfüllt sind (Seite 7 bis 9) und zusätzlich<br />

– das Packstück nicht mehr <strong>als</strong> 4 <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall Zellen IN Ausrüstung verpackt enthält oder<br />

– das Packstück nicht mehr <strong>als</strong> 2 <strong>Lithium</strong> Ionen/Metall <strong>Batterien</strong> IN Ausrüstung verpackt enthält<br />

– Die Kennzeichnungs- und Informationspflicht für UN3481 und UN3091 gilt <strong>als</strong>o nur für<br />

Packstücke, welche mehr <strong>als</strong> vier Zellen bzw. zwei <strong>Batterien</strong> IN Geräte eingebaut, enthält!<br />

� Vorschlag für den AWB-Eintrag, falls diese Freistellung in Anspruch genommen werden kann:<br />

„electronical device containing lithium-ion-batteries, not restricted as per Section II of PI967<br />

oder<br />

„electronical equipment containing lithium-metal-cells, not restricted as per Section II of PI970<br />

Seite 14


Transport in die USA<br />

� Die Beförderung von <strong>Lithium</strong> Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen in die USA unterliegt<br />

zusätzlich noch länderspezifischen Transportvorschriften:<br />

� Der Transport von LI-Metall <strong>Batterien</strong>/Zellen von/nach/durch die USA ist ausschließlich<br />

auf Frachtflugzeugen erlaubt!<br />

Der Transport in Passagierflugzeugen ist unzulässig!<br />

� Daher ist eine zusätzliche Kennzeichnung/Wortlaut auf der Außenseite des<br />

Packstücks erforderlich, welche folgende Information enthält:<br />

„ LITHIUM METALL BATTERIES – FORBIDDEN FOR TRANSPORT ABOARD<br />

PASSANGER AIRCRAFT „<br />

� Dieser Wortlaut ist auszudrucken und auf dem Packstück neben der Kennzeichnung<br />

anzubringen.<br />

Seite 15


Umverpackung<br />

� Einzelne Packstücke, bei denen jedes mit den Transporterleichterungen laut Teil II der<br />

Verpackungsanweisung übereinstimmt, können in eine Umverpackung gegeben<br />

werden. Die Umverpackung kann auch Güter enthalten, die nicht unter diese<br />

Vorschriften fallen.<br />

Eine Umverpackung muss mit dem Wort „OVERPACK“ markiert und mit dem <strong>Lithium</strong>-<br />

Batterie-Kennzeichen gekennzeichnet werden, es sei denn, Kennzeichen auf dem<br />

(den) Versandstück(en) innerhalb der Umverpackung ist (sind) erkennbar.<br />

UMVERPACKUNG<br />

OVERPACK<br />

Seite 16


Transportverbot und Kontakte<br />

� Transportverbot besteht für alle Arten von <strong>Batterien</strong>/Zellen, wenn:<br />

– diese vom Hersteller aus Sicherheitsgründen <strong>als</strong> defekt<br />

bezeichnet werden<br />

– diese aufgrund von BESCHÄDIGUNG das Potential haben<br />

Hitze oder Feuer zu entwickeln oder kurzschlussgefährdet sind<br />

oder für die Entsorgung vorgesehen sind<br />

� Kontakte:<br />

für AT gerne anzusprechen:<br />

Andreas Huber<br />

Gefahrgutbeauftragter-AT<br />

mail: a.huber@dhl.com<br />

Dangerous Goods<br />

departments<br />

für DE gerne anzusprechen:<br />

das Team des Gefahrgutmanagements<br />

Germany<br />

mail: dangerousgoodsgermany@dhl.com<br />

Seite 17

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