Bio-Trends - Ein Herz für Bio
Bio-Trends - Ein Herz für Bio
Bio-Trends - Ein Herz für Bio
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
hinterGrundwissen: süssen mit stevia<br />
<strong>Ein</strong>e hochattraktive Art,<br />
Speisen süß schmecken zu<br />
lassen<br />
In verschiedenen Zusammenhängen lernt der mitteleuropäische<br />
Verbraucher, dass Südamerika noch wenig genutzte<br />
Zutaten bereithält, die Lebensmittel bereichern können.<br />
Neben dem Quinoa-Samen, der in etlichen Fällen in der<br />
Lage ist, auf äußerst bekömmliche<br />
Weise Getreide zu ersetzen,<br />
bietet die Stevia-Pflanze ein<br />
hochwirksames völlig anders als<br />
Zucker, Honig oder Agendicksaft<br />
zusammengesetzes Süßungsmittel,<br />
dass erst längst wieder entdeckt<br />
wird. Stevia rebaudiana diente den<br />
Ureinwohnern Südamerikas seit<br />
langem zum Süßen von Speisen<br />
und Getränken. Genau genommen<br />
haben die Inhaltsstoffe von Stevia eine<br />
300mal höhere Süßkraft als Zucker, so<br />
gut wie keine Kalorien, sie schädigen die<br />
Zähne nicht und sind auch <strong>für</strong> Diabetiker gut<br />
verträglich.<br />
46<br />
Hintergrundwissen<br />
Warum Stevia in Deutschland nicht<br />
erhältlich ist<br />
Stevia ist in den USA, China, Japan und aktuell in der Schweiz<br />
als Lebensmittel zugelassen worden. In der EU allerdings fällt<br />
das süße Andenkraut unter die Novel Food Verordnung und<br />
ist deshalb nicht als Lebensmittel zugelassen. Novel Food<br />
sind nach gesetzlicher Definition Lebensmittel, die vor dem<br />
Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung innerhalb der EU<br />
nicht in nennenswerten Umfang zum Verzehr in den Handel<br />
gebracht wurden. Dabei handelt es sich um bislang nicht verbreitete<br />
Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, auch exotische<br />
Früchte, und um sogenanntes Designer Food, zum Beispiel<br />
Elektrolyt-Getränke <strong>für</strong> Sportler. Vor dem Inverkehrbringen<br />
eines Lebensmittels, das als Novel Food gilt, muss dieses ein<br />
Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur<br />
erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich<br />
unbedenklich ist. Wegen nicht ausreichend nachgewiesenen<br />
bestehenden Verbreitung fiel Stevia im Jahr 2000 allgemein<br />
unter die Novel Food Verordnung und durfte demgemäß<br />
nicht verkauft werden.