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Schriftenreihe Verkehrssicherheit 14: „Risiko raus“ – Fachliche - DVR

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man eine Übergangsfrist von<br />

zwei Jahren bis September<br />

2016 geschaffen – seine 35<br />

Stunden Fortbildung nachweisen<br />

kann. Dies wird dann<br />

durch Eintragung einer Kennziffer<br />

im Führerschein bestätigt.<br />

Ohne diesen Eintrag darf der<br />

Kraftfahrer in Zukunft nicht<br />

mehr im gewerblichen Güterverkehr<br />

eingesetzt werden.<br />

Das Oberlandesgericht<br />

Koblenz hat mit einem<br />

Beschluss vom 06.09.1991<br />

entschieden, dass für den<br />

Fahrzeugführer die VDI-Richtlinie<br />

2700 als „objektiviertes<br />

Sachverständigengutachten“<br />

allgemein zu beachten ist.<br />

Damit wurde zum Einen die<br />

VDI-Richtlinie 2700 als „Regel<br />

der Technik“ allgemein anerkannt.<br />

Zum Anderen bedeutet<br />

das, dass sich der Fahrzeugführer<br />

über die in der Praxis<br />

anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen<br />

informieren<br />

muss. Leider wird nicht darauf<br />

eingegangen, wie weit seine<br />

Informationspflicht dabei geht.<br />

In vielen Fällen wird der Kraftfahrer<br />

mit durch den Verlader<br />

aufgestellten Verladeanweisungen<br />

konfrontiert, deren Richtigkeit<br />

er auf Grund seines Kenntnisstandes<br />

nicht kontrollieren<br />

oder auch nur in Frage stellen<br />

kann. Er muss die Vorgaben<br />

des Verladers erfüllen, sonst<br />

wird ihm die Beladung oder<br />

die Übergabe der Papiere<br />

108<br />

verweigert. Das Gleiche gilt<br />

hierbei auch in Bezug auf<br />

die Anweisungen, die er von<br />

seinem Vorgesetzten bekommt<br />

und die der Fahrzeugführer,<br />

der ja als Mitarbeiter in einem<br />

Abhängigkeitsverhältnis steht,<br />

erfüllen muss. Oftmals informiert<br />

sich ein „neuer“ Fahrer<br />

auch bei seinen älteren Kollegen.<br />

So wird oft lebensgefährliches<br />

Halbwissen (oder<br />

auch Unwissen) weitergeben.<br />

Zur Verunsicherung der Fahrzeugführer<br />

trägt auch die in<br />

Deutschland (immer noch) sehr<br />

unterschiedliche Kontrollpraxis<br />

seitens der Polizei in den unterschiedlichen<br />

Bundesländern<br />

oder des BAG (Bundesamt für<br />

Güterverkehr) bei. Auch in der<br />

Rechtsprechung sind sich die<br />

Richter keineswegs darüber<br />

einig, wie die Informationspflicht<br />

des Fahrzeugführers zu<br />

bewerten ist. Zwei Aussagen<br />

aus Urteilsbegründungen zum<br />

Thema Ladungssicherung aus<br />

Köln (NRW) und aus Hof<br />

(Bayern) zeigen, wie unterschiedlich<br />

hier die Meinung<br />

der Richter ist (Abbildung 8).<br />

Abbildung 8<br />

Ein weiteres Problem, das aus<br />

der Schnittstelle Fahrzeugführer<br />

und Verlader resultiert, ergibt<br />

sich aus der Tatsache, dass an<br />

der Ladestelle das Hausrecht<br />

des Absenders/Verladers gilt.<br />

Befährt der Fahrer also ein<br />

fremdes Firmengelände, muss<br />

er sich an die dortigen Gepflogenheiten<br />

halten. So wird an<br />

vielen Ladestellen im Rahmen<br />

des Arbeitsschutzes kontrolliert,<br />

ob der Fahrer festes Schuhwerk<br />

(ggf. Sicherheitsschuhe)<br />

und entsprechende Kleidung<br />

(Warnweste) trägt und mit<br />

Helm, Arbeitshandschuhen und<br />

ggf. Schutzbrille ausgerüstet<br />

ist und diese Ausrüstung auch<br />

benutzt. In vielen dieser Firmen<br />

ist es nicht zulässig, dass der<br />

Fahrzeugführer während der<br />

Beladung an seinem Fahrzeug<br />

arbeitet. Er muss während des<br />

Beladevorgang sogar in seiner<br />

Fahrerkabine verbleiben.<br />

Damit werden aber zum Teil<br />

einfache Sicherungsmaßnahmen<br />

(wie das Unterlegen reibwerterhöhender<br />

Matten oder<br />

das Anlegen einer Direktsicherung)<br />

von vornherein unterbunden,<br />

da der Fahrer erst an<br />

seine Ladung darf, wenn diese<br />

bereits komplett auf seinem<br />

Fahrzeug steht. Dann muss er<br />

die Ladung nach den Vorgaben<br />

des Versenders sichern<br />

(oftmals nur mit Niederzurren).<br />

Es ist für den Fahrzeugführer<br />

dabei wenig hilfreich und<br />

auch nicht nachvollziehbar,<br />

warum diese Sicherung, die er

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