Schriftenreihe Verkehrssicherheit 14: „Risiko raus“ – Fachliche - DVR

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05.12.2012 Aufrufe

Straßenverkehr eine verschwindet geringe Rolle ein, wie eine Statistik des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2006 zeigt (Abbildung 3, Sachsen, 2006). Unzureichende Ladungssicherung erreicht zusammen mit dem Punkt Überladung gerade einmal einen Wert von 0,2% als Ursache bei Unfällen mit Personenschaden im Freistaat Sachsen. Die Hauptunfallursachen, vor allen Dingen im Bereich Schwerverkehr, sind nach wie vor: „nicht angepasste Geschwindigkeit“, „Abstand“ und „Übermüdung“ (19% aller Fälle, bei Nachtunfällen sogar bis zu 42%)“. Wie verschieden dabei bei der Auswertung der gewonnen Daten vorgegangen wird, zeigen die unteren beiden Tabellen (Abbildung 4 und 5, Gau- Bickelheim, 2008 und 2003). Die statistischen Erfassungen sind also sehr unterschiedlich. Einmal wird das gesamte Verkehrsaufkommen bewertet, ein anderes Mal wird wieder zwischen dem Güter- und dem Personenverkehr unterschieden. Wird bei der Erfassung nur der Schwerverkehr berücksichtigt wird teilweise nur auf die Fahrzeuge über 7,5t zGM eingegangen. Der Bereich „Sprinter“ (

über die Funktionsweise und den Nutzen der in modernen Nutzfahrzeuge verbauten Fahrerassistenzsysteme tragen ebenso wie der gesteigerte Termindruck und auch teilweise falsche Vorgaben des Verladers dazu bei, dass die Unfallzahlen im Bereich LKW stagnieren oder sogar noch ansteigen, obwohl diese Zahlen in anderen Verkehrsbereichen seit Jahren rückläufig sind. 1.3. Ausbildungsstand der Fahrzeugführer Der Ausbildungstand der Fahrzeugführer ist die größte Unbekannte bei der Betrachtung der Ladungssicherung. Bis zum Ende der 90iger Jahre war im Rahmen der Führerscheinausbildung in Deutschland keinerlei Ausbildung im Bereich Ladungssicherung vorgeschrieben. Mit der Neufassung der Ausbildungsverordnung im Jahre 1999 wurde das Thema Ladungssicherung im theoretischen Unterricht immerhin mit zwei Unterrichtseinheiten und im Rahmen der Abfahrtkontrolle auch in die praktische Ausbildung mit aufgenommen. Im Rahmen dieser Abfahrtkontrolle wird auch in der praktischen Prüfung, allerdings nur sehr oberflächlich, auf das Thema Ladungssicherung eingegangen. Eine besondere Qualifikation der ausbildenden Fahrlehrer ist jedoch nicht gefordert, so dass die Ladungssicherung oftmals nur zu einer Pflichtübung im Rahmen der Führerscheinausbildung verkommt. Für alle diejenigen, die vor 1999 die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge über 7,5t erworben haben, gab es bisher keine Weiterbildungspflicht. Dies wird sich jedoch in absehbarer Zukunft, zu mindestens für den Bereich des gewerblichen Güterverkehrs, ändern. Basierend auf der EU-Richtlinie 2003/59/ EG ist am 01.Oktober 2006 in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, in Kraft getreten. Danach müssen alle Berufseinsteiger, die ab dem 09. September 2009 die Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen neu erwerben, zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine vereinfachte (verkürzte) Berufskraftfahrergrundqualifikation nachweisen. Unabhängig davon müssen alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 und C1E bis zum 10. September 2014 und dann alle weitere fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden absolviert und nachgewiesen haben. Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer. Im Rahmen Abbildung 7 dieser Vorgaben entstanden so fünf Module mit je sieben Stunden (Abbildung 7, Brandau, 2009), die damit den Anforderungen der Gesetzgeber in Berlin und Brüssel entsprechen. Das Modul 5 trägt dabei den Titel „Ladungssicherung“, und das Ziel dieses Moduls soll es sein, dass der Fahrzeugführer die Fähigkeit erwirbt, die Sicherheit der Ladung zu gewährleisten. Die Absolvierung eines Moduls wird dem Kraftfahrer bescheinigt, so dass er spätestens bei der nächsten fälligen Verlängerung seiner Fahrerlaubnis – deswegen hat 107

über die Funktionsweise und<br />

den Nutzen der in modernen<br />

Nutzfahrzeuge verbauten<br />

Fahrerassistenzsysteme tragen<br />

ebenso wie der gesteigerte<br />

Termindruck und auch teilweise<br />

falsche Vorgaben des Verladers<br />

dazu bei, dass die Unfallzahlen<br />

im Bereich LKW stagnieren<br />

oder sogar noch ansteigen,<br />

obwohl diese Zahlen in<br />

anderen Verkehrsbereichen<br />

seit Jahren rückläufig sind.<br />

1.3. Ausbildungsstand der<br />

Fahrzeugführer<br />

Der Ausbildungstand der<br />

Fahrzeugführer ist die größte<br />

Unbekannte bei der Betrachtung<br />

der Ladungssicherung.<br />

Bis zum Ende der 90iger Jahre<br />

war im Rahmen der Führerscheinausbildung<br />

in Deutschland<br />

keinerlei Ausbildung im<br />

Bereich Ladungssicherung<br />

vorgeschrieben. Mit der Neufassung<br />

der Ausbildungsverordnung<br />

im Jahre 1999 wurde<br />

das Thema Ladungssicherung<br />

im theoretischen Unterricht<br />

immerhin mit zwei Unterrichtseinheiten<br />

und im Rahmen der<br />

Abfahrtkontrolle auch in die<br />

praktische Ausbildung mit aufgenommen.<br />

Im Rahmen dieser<br />

Abfahrtkontrolle wird auch in<br />

der praktischen Prüfung, allerdings<br />

nur sehr oberflächlich,<br />

auf das Thema Ladungssicherung<br />

eingegangen. Eine<br />

besondere Qualifikation der<br />

ausbildenden Fahrlehrer ist<br />

jedoch nicht gefordert, so dass<br />

die Ladungssicherung oftmals<br />

nur zu einer Pflichtübung im<br />

Rahmen der Führerscheinausbildung<br />

verkommt. Für alle<br />

diejenigen, die vor 1999 die<br />

Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge<br />

über 7,5t erworben haben,<br />

gab es bisher keine Weiterbildungspflicht.<br />

Dies wird sich<br />

jedoch in absehbarer Zukunft,<br />

zu mindestens für den Bereich<br />

des gewerblichen Güterverkehrs,<br />

ändern. Basierend auf<br />

der EU-Richtlinie 2003/59/<br />

EG ist am 01.Oktober 2006 in<br />

Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz<br />

(BKrFQG), das die Aus- und<br />

Weiterbildung von Berufskraftfahrern<br />

regelt, in Kraft<br />

getreten. Danach müssen alle<br />

Berufseinsteiger, die ab dem<br />

09. September 2009 die Fahrerlaubnis<br />

für Lastkraftwagen<br />

neu erwerben, zusätzlich zur<br />

Führerscheinausbildung eine<br />

vereinfachte (verkürzte) Berufskraftfahrergrundqualifikation<br />

nachweisen. Unabhängig<br />

davon müssen alle Inhaber<br />

der Fahrerlaubnisklassen C,<br />

CE, C1 und C1E bis zum 10.<br />

September 20<strong>14</strong> und dann<br />

alle weitere fünf Jahre eine<br />

Weiterbildung von 35 Stunden<br />

absolviert und nachgewiesen<br />

haben. Die vorrangigen Ziele<br />

dieser Weiterbildung sind<br />

die Erhöhung der <strong>Verkehrssicherheit</strong><br />

im Straßenverkehr<br />

sowie die Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Fahrweise der<br />

Berufskraftfahrer. Im Rahmen<br />

Abbildung 7<br />

dieser Vorgaben entstanden so<br />

fünf Module mit je sieben Stunden<br />

(Abbildung 7, Brandau,<br />

2009), die damit den Anforderungen<br />

der Gesetzgeber in<br />

Berlin und Brüssel entsprechen.<br />

Das Modul 5 trägt dabei den<br />

Titel „Ladungssicherung“, und<br />

das Ziel dieses Moduls soll<br />

es sein, dass der Fahrzeugführer<br />

die Fähigkeit erwirbt,<br />

die Sicherheit der Ladung zu<br />

gewährleisten. Die Absolvierung<br />

eines Moduls wird dem<br />

Kraftfahrer bescheinigt, so dass<br />

er spätestens bei der nächsten<br />

fälligen Verlängerung seiner<br />

Fahrerlaubnis – deswegen hat<br />

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