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DPMA - Erfinderaktivitäten 2006/2007

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Tumortherapie mit Röntgenstrahlen<br />

Dr. Bernhard Steinbauer, Abt. 1.54<br />

Die Strahlentherapie gehört mittlerweile zum Standardrepertoire bei der Behandlung zahlreicher Tumore;<br />

dabei bezeichnet der Begriff Strahlentherapie heute vor allem die örtlich eng begrenzte Anwendung<br />

hochenergetischer Strahlen, meist Röntgenstrahlen, auf den Tumor. Durch Schädigung der Erbsubstanz<br />

(DNS) werden bösartige Zellen zum Absterben oder um ihre Fortpflanzungsfähigkeit gebracht. Die<br />

apparativen Fortschritte, wie sie sich auch in den Patentanmeldungen der letzten Jahre am <strong>DPMA</strong> im IPC-<br />

Bereich A61N 5/10 widerspiegeln, liegen dabei in einer möglichst genauen Begrenzung des Strahls auf<br />

das Tumorgewebe, insbesondere bei benachbarten Risikostrukturen wie Nervenbahnen, in der<br />

rechnergestützten Bestrahlungsplanung sowie in einer möglichst genauen Erfassung und<br />

Berücksichtigung möglicher Positionsänderungen des Patienten.<br />

1. Definition, Abgrenzung<br />

Strahlentherapie umfasst die Verwendung ionisierender,<br />

hochenergetischer elektromagnetischer Strahlung bei<br />

gutartigen und bösartigen Erkrankungen. Typische<br />

Beispiele gutartiger Erkrankungen sind Fersensporn,<br />

Tennisellenbogen oder Gelenkarthrosen. Unter den<br />

bösartigen Erkrankungen werden Tumoren sehr häufig<br />

bestrahlt, hierbei etwa gleich häufig palliativ<br />

(schmerzlindernd) und kurativ (heilend); bei kurativem<br />

Einsatz oft auch unterstützend (adjuvant) zu anderen<br />

Behandlungen wie Operation und Chemotherapie [1].<br />

Die Anwendung legt die eingebrachte Gesamtdosis fest:<br />

bis zu 10 Gy bei gutartigen Erkrankungen [2] (1 Gy = 1<br />

Gray = 1 J Strahlungsenergie / kg bestrahltes Gewebe),<br />

45-60 Gy adjuvant bei Tumoren bzw. 60-80 Gy in<br />

Teilbehandlungen (Fraktionen) zu 1,8-2 Gy bei reinen<br />

Strahlenbehandlungen von Tumoren.<br />

Der vorliegende Artikel beschränkt sich auf die<br />

Teletherapie, d.h. die Bestrahlung des Körpers mit einer<br />

entfernt liegenden Quelle; im Gegensatz dazu wird bei der<br />

Brachytherapie ein Strahler (ein radioaktives Präparat<br />

oder eine miniaturisierte Röntgenquelle, vgl. DE 10 2005<br />

056 066 B3) direkt in die Nähe der krankhaften Stelle in<br />

den Körper eingebracht. Von den verschiedenen<br />

Realisierungen der Teletherapie wird wiederum nur die<br />

Verwendung von Gamma-Strahlung, d.h. energiereicher<br />

Röntgenstrahlung behandelt. Eine Übersicht über die<br />

Teletherapie mit Teilchenstrahlen (Ionen- oder<br />

Protonenstrahlen) findet sich in der letzten Ausgabe der<br />

<strong>Erfinderaktivitäten</strong> des <strong>DPMA</strong> [3].<br />

2. Funktionsweise der Röntgenbestrahlung<br />

2.1. Absorptionsmechanismen<br />

Der Absorptionsmechanismus und damit mittelbar die<br />

Wirkungsweise von photonischer Strahlung in<br />

biologischem Gewebe hängt stark von der Energie der<br />

Strahlung ab (Figur 1; vgl. auch [6], Kap. 1.4.9).<br />

Figur 1: Linearer Schwächungskoeffizient µ(E) von photonischer<br />

Strahlung in Wasser als Näherung für die Wechselwirkung mit<br />

biologischem Gewebe. Für Energien bis etwa 50 keV dominiert<br />

der Photoeffekt, über ca. 5 MeV die Paarbildung; dazwischen liegt<br />

ein Bereich, in dem Photonen vor allem durch den Compton-<br />

Effekt absorbiert werden (nach [6]).<br />

Für Energien bis etwa 50 keV überwiegt der<br />

photoelektrische Effekt, d.h. die Ionisierung von Atomen<br />

über eine Anregung von Elektronen aus inneren Schalen.<br />

Bei über 5 MeV trägt hauptsächlich die Paarbildung zur<br />

62 <strong>Erfinderaktivitäten</strong> <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>

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