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ÖNORM B 5338 geprüft

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04/2011 KUNEX Planungsdetails<br />

FEUERSCHUTZ<br />

n Rauchschutzabschlüsse n<br />

die Klasse E30 ist gleichsam als Nachfolgeklasse von r30 der früheren ÖNorm b 3855 für rauchab-<br />

schlüse zu bezeichnen.<br />

diese rauchabschlüsse sind keinesfalls mit der europäischen bezeichnung „rauchschutztüren“, die<br />

nach der ÖNorm EN 1634-3 zu prüfen sind und eine rauchdichtheit über eine leckrate definieren, zu<br />

vergleichen.<br />

rauchschutzabschlüsse werden gemäß ÖNorm b 3851 registriert. diese registrierungen erlöschen<br />

erst ein jahr nach Zurückziehung der ÖNorm b3850 bzw. mit dem Erscheinen der Produktnorm<br />

ÖNorm EN 16034 (regelt die cE-Kennzeichnung für Feuer- bzw. rauchschutzabschlüsse) voraussicht-<br />

lich 2014 - 2015.<br />

S = Rauchdichtheit<br />

die rauchdichte S ist die Fähigkeit einer Feuerschutztür den durchtritt von gas oder rauch von<br />

einer Seite des bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen.<br />

S a berücksichtigt die rauchdichtheit nur bei Umgebungstemperaturen<br />

S m berücksichtigt die rauchdichtheit sowohl bei Umgebungstemperaturen<br />

als auch bei 200 °c<br />

Jedes Feuerschutzelement kann nur mehr durch zertifizierte Unternehmen weiter-<br />

verarbeitet oder eingebaut werden und muss mit dem „ÜA-Zeichen“ gekennzeichnet<br />

werden und darf weiters nur in der <strong>geprüft</strong>en Ausführung mit allen Beschlägen, Türschließern<br />

usw. verwendet werden.<br />

diese vorschrift gilt auch für rohtüren, die zur Weiterverarbeitung vorgesehen sind.<br />

46<br />

R

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