Julia Wesian - Forschungslabor Gesprochene Sprache ...

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05.12.2012 Aufrufe

Sprache überhaupt schon einmal diskriminiert gefühlt haben. Sollte sich nach der Auswertung der die zweite Leitfrage der Untersuchung betreffenden Fragen zeigen, dass die Probandinnen einer geschlechtergerechten Sprache positiv gegenüberstehen, lässt sich anhand von Frage 13 ablesen, ob möglicherweise die eigene, durch Sprache erfahrene Diskriminierung ein Auslöser dafür ist. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall: Sollte sich herauskristallisieren, dass die Probandinnen einer geschlechtergerechten Sprache negativ gegenüberstehen, könnte eine Ursache dafür sein, dass sie sich bislang nicht durch die Sprache diskriminiert gefühlt haben und deshalb auch keinen persönlichen Nutzen aus den feministischen Sprachneuerungen ziehen können und wollen. Um diesen Aspekt der eigenen Erfahrungen mit Sprache weiter zu verfolgen, ist Frage 14 als Folgefrage angeführt. Inhaltlich orientiert sich diese Frage an Frage 13, jedoch in einer abgeschwächten Form. Ich habe hier absichtlich den Begriff der „Diskriminierung“ vermieden und frage, ob sich die Probandinnen beim Lesen eines Textes oder in einer anderen Situation schon einmal unsicher darüber waren, ob auch Sie als Frau angesprochen gewesen waren. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass einige Probandinnen zwar bereits Erfahrungen mit „sexistischer“ Sprache gesammelt haben, sie sich jedoch dadurch nicht explizit diskriminiert fühlten. Die Fragen 15 und 16 gehen der vielfach in der Literatur angeführten These nach, dass sich mittlerweile immer mehr Frauen von einer geschlechtergerechten Sprache abwenden und zur Verwendung der maskulinen als geschlechtsneutralen Form zurückkehren. Dies äußere sich bei den Personenbezeichnungen, insbesondere bei der Benennung der eigenen Berufsbezeichnung. 53 Zunächst sind die Probandinnen gehalten, zu beantworten, ob sie sich selbst mit einer maskulinen 54 Personenbezeichnung betiteln würden, und anschließend, wenn möglich, ihre Entscheidung zu begründen. Gerade von der Begründung der Entscheidung erwarte ich interessante Einblicke. Zusätzlich zur eigentlichen Frage sind zwei Beispiele für Personenbezeichnungen angeführt, um sicherzustellen, dass alle Probandinnen den Terminus der „Personenbezeichnung“ richtig zuordnen 53 Vgl. hierzu die Hypothese „Frauen mit höherem Bildungsstand verwenden zur Eigenbezeichnung eher die maskuline Personen- bzw. Berufsbezeichnung als Frauen mit niedrigerem Bildungsstand“. 54 Zur Sicherung des Verständnisses verwendete ich im Fragebogen die Begriffe männliche und weibliche Personenbezeichnung. 55

können. In dieser Frage kann nur die Bereitschaft zur Eigenbezeichnung mit einer maskulinen Personenbezeichnung ermittelt werden, nicht aber, ob sich diese Bereitschaft auch im tatsächlichen Sprachgebrauch der Probandinnen widerspiegelt. Dies soll sich anhand der von den Probandinnen selbst gewählten Eigenbezeichnung bei der Frage nach ihrer „Berufsausbildung“ bzw. „momentan ausgeübten Tätigkeit“ im Rahmen der „Angaben zur Person“ zeigen. In Frage 16 erfrage ich weiterführend, ob es die Probandinnen als störend empfinden, von einer anderen Person mit einer männlichen Personenbezeichnung betitelt zu werden. Wenn eine Frau nicht nur selbst geschlechtergerechte Formulierungen verwendet, sondern dies auch von ihrem Gegenüber erwartet, ist ihr eigenes Engagement für die Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache vermutlich größer, als wenn sie zwar selbst geschlechtergerecht formuliert, dies jedoch nicht im Gegenzug von ihrem Gegenüber verlangt. 5 Ergebnisse 5.1 Ergebnisse hinsichtlich der Wahrnehmung 5.1.1 Kenntnis von Richtlinien zur Vermeidung sexistischen Sprachgebrauchs Bei der Frage 2A sollten die Proband/inn/en angeben, ob ihnen bekannt war, dass es Richtlinien als Orientierungs- und Formulierungshilfe zum richtigen Umgang mit geschlechtergerechter Sprache gibt, das heißt, ob sie diese bereits wahrgenommen haben. Gesamt: 55 47,2% der Proband/inn/en gaben an, derartige Richtlinien bereits wahrgenommen zu haben, 52,8% hingegen verneinten dies. Die Intention der Frage lag darin, herauszufinden, ob die geschlechtergerechte Sprache bereits als konkret ausgearbeitetes und z.T. verbindliches Konstrukt wahrgenommen wurde. Dies war bei annähernd der Hälfte der Proband/inn/en der Fall. Da die Kenntnis ebensolcher Richtlinien zwangsläufig mit der Wahrnehmung geschlechtergerechter Sprache 55 Die Auswertung der Fragen erfolgt immer entsprechend der zuvor eingeteilten Kategorien: 1.) Gesamt, 2.) Geschlecht, 3.) Alter, 4.) Bildung. 56

<strong>Sprache</strong> überhaupt schon einmal diskriminiert gefühlt haben. Sollte sich nach der<br />

Auswertung der die zweite Leitfrage der Untersuchung betreffenden Fragen zeigen,<br />

dass die Probandinnen einer geschlechtergerechten <strong>Sprache</strong> positiv<br />

gegenüberstehen, lässt sich anhand von Frage 13 ablesen, ob möglicherweise die<br />

eigene, durch <strong>Sprache</strong> erfahrene Diskriminierung ein Auslöser dafür ist. Gleiches gilt<br />

für den umgekehrten Fall: Sollte sich herauskristallisieren, dass die Probandinnen<br />

einer geschlechtergerechten <strong>Sprache</strong> negativ gegenüberstehen, könnte eine<br />

Ursache dafür sein, dass sie sich bislang nicht durch die <strong>Sprache</strong> diskriminiert<br />

gefühlt haben und deshalb auch keinen persönlichen Nutzen aus den feministischen<br />

Sprachneuerungen ziehen können und wollen.<br />

Um diesen Aspekt der eigenen Erfahrungen mit <strong>Sprache</strong> weiter zu verfolgen, ist<br />

Frage 14 als Folgefrage angeführt. Inhaltlich orientiert sich diese Frage an Frage 13,<br />

jedoch in einer abgeschwächten Form. Ich habe hier absichtlich den Begriff der<br />

„Diskriminierung“ vermieden und frage, ob sich die Probandinnen beim Lesen eines<br />

Textes oder in einer anderen Situation schon einmal unsicher darüber waren, ob<br />

auch Sie als Frau angesprochen gewesen waren. Schließlich besteht die Möglichkeit,<br />

dass einige Probandinnen zwar bereits Erfahrungen mit „sexistischer“ <strong>Sprache</strong><br />

gesammelt haben, sie sich jedoch dadurch nicht explizit diskriminiert fühlten.<br />

Die Fragen 15 und 16 gehen der vielfach in der Literatur angeführten These nach,<br />

dass sich mittlerweile immer mehr Frauen von einer geschlechtergerechten <strong>Sprache</strong><br />

abwenden und zur Verwendung der maskulinen als geschlechtsneutralen Form<br />

zurückkehren. Dies äußere sich bei den Personenbezeichnungen, insbesondere bei<br />

der Benennung der eigenen Berufsbezeichnung. 53<br />

Zunächst sind die Probandinnen gehalten, zu beantworten, ob sie sich selbst mit<br />

einer maskulinen 54 Personenbezeichnung betiteln würden, und anschließend, wenn<br />

möglich, ihre Entscheidung zu begründen. Gerade von der Begründung der<br />

Entscheidung erwarte ich interessante Einblicke. Zusätzlich zur eigentlichen Frage<br />

sind zwei Beispiele für Personenbezeichnungen angeführt, um sicherzustellen, dass<br />

alle Probandinnen den Terminus der „Personenbezeichnung“ richtig zuordnen<br />

53 Vgl. hierzu die Hypothese „Frauen mit höherem Bildungsstand verwenden zur<br />

Eigenbezeichnung eher die maskuline Personen- bzw. Berufsbezeichnung als Frauen mit<br />

niedrigerem Bildungsstand“.<br />

54 Zur Sicherung des Verständnisses verwendete ich im Fragebogen die Begriffe männliche<br />

und weibliche Personenbezeichnung.<br />

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