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Julia Wesian - Forschungslabor Gesprochene Sprache ...

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5.3.2 Abschaffung der Anredeform „Fräulein“<br />

Zwischen 1937 und 1972 äußerten sich deutsche Innenminister insgesamt fünfmal<br />

in ministeriellen Erlassen zur Problematik der Anrede „Frau“/“Fräulein“. 1955 hob<br />

der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder durch einen Erlass die<br />

bisherige Sprachregelung auf und wies die Behörden an, weibliche Personen auch<br />

im amtlichen Verkehr mit „Frau“ anzureden, sofern sie dies wünschten (s. Hellinger<br />

2004: 284). Auf Drängen von Frauenverbänden kam es 1972 schließlich zu einem<br />

Erlass, welcher besagt, im Schriftverkehr grundsätzlich bei allen weiblichen<br />

Erwachsenen die Anrede „Frau“ zu verwenden und „Fräulein“ nur auf ausdrücklichen<br />

Wunsch der Angesprochenen (s. Guentherodt 1980: 29). Zur Begründung heißt es<br />

im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundesministers des Innern (GMBI) von 1972:<br />

Die Bezeichnung >Frau< ist weder eine Personenstandsbezeichnung noch Teil des<br />

Namens oder ein Titel, der verliehen werden müßte oder könnte; sie ist auch nicht<br />

gleichbedeutend mit >Ehefrau

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