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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Architektonische Umsetzung „Leben in Privatheit“<br />

Es wurden vier Grundriss-Varianten für das KDA-Quartiershaus entwickelt<br />

(siehe auch Michell-Auli/Sowinski/Lanzerath 2011), mit denen sich das Konzept<br />

„Appartement“ verwirklichen lässt. Faktisch basieren diese Entwürfe<br />

auf einer Grundkonzeption, die beim Neubau in der stationären Pflege fast<br />

überall realisiert wird. Diese gemeinsamen Merkmale lassen sich durch das<br />

Vorhandensein von<br />

��einem Zugang,<br />

��einem kleinen Vorbereich, von dem das KlientInnenbad<br />

erschlossen wird, und<br />

��dem eigentlichen Zimmer charakterisieren.<br />

Geringfügige Abweichungen ergeben sich bezüglich der Größen. Ausgangspunkt<br />

für die vier Grundriss-Varianten des Zimmers im Appartement ist ein<br />

Grundrisstyp mit einer Wohnfläche von ca. 16,5 qm, der häufig bei Neubauten<br />

gewählt wird und eine relativ wohnliche Atmosphäre bezüglich der Möblierung<br />

zulässt. Alle vier Grundriss-Varianten haben eines gemeinsam: Sie<br />

vergrößern durch den Einbau der Pantry-Küche den Grundriss des Zimmers<br />

um 1,5 qm, also liegen alle KDA-Entwürfe für das Zimmer um die 18 qm.<br />

Zum Appartement gehört auch ein Bad mit einer Größe von 4 qm. Damit<br />

liegt die Größe des Appartements bei 22 qm. Teilweise wird bei Neubauten<br />

sogar allein eine Zimmergröße von 20 qm angestrebt.<br />

In den Zimmern der Appartements wurde jeweils eine Pantry-Küche integriert.<br />

Hierunter verstehen wir im Kontext des KDA-Quartiershauses eine<br />

Miniküche, die wie ein Kleiderschrank abgeschlossen werden kann und die<br />

folgende Elemente enthält:<br />

��Kleiner Kühlschrank<br />

��Kochelement mit zwei Kochplatten<br />

��Spüle<br />

In jeder der folgenden vier Appartement-Varianten wurde einmal das Bett<br />

frei in den Raum und einmal an die Wand gestellt, ansonsten sind die Entwürfe<br />

innerhalb der Varianten gleich. Diese unterschiedliche Positionierung<br />

des Bettes ist wichtig, da es KlientInnen gibt, deren Pflegeaufwand so hoch<br />

ist, dass die Mitarbeitenden von zwei Seiten an das Bett gelangen müssen.<br />

Jeder Grundrissentwurf für KlientInnen mit Pflegebedarf muss dies berücksichtigen.<br />

Generell aber gilt: Die KlientIn entscheidet, wo das Bett im Appartement<br />

zu positionieren ist. Die meisten Menschen bevorzugen auf Grund<br />

von territorialen Aspekten (siehe Kapitel 3 „Prinzip ‚Leben in Privatheit‘“)<br />

die Position „Bett an der Wand“. Deshalb sollte – außer es entspricht dem<br />

Wunsch der KlientInnen – davon abgesehen werden, die Betten dauerhaft<br />

in der Mitte des Raums zu positionieren. Ist es erforderlich, die KlientIn von<br />

zwei Bettseiten her zu unterstützen, lässt sich das Bett nach der Pflegeintervention<br />

wieder an die Wand schieben.<br />

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