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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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ein Fitnesscenter für Ältere eröffnen? Damit würden die <strong>Quartiershäuser</strong><br />

Beiträge für die Ziele „generationsgerechte räumliche Infrastruktur“ und<br />

„Dienstleistung im Quartier“ leisten.<br />

Mit entsprechenden Maßnahmen wird das KDA-Quartiershaus zu einer Institution<br />

des Gemeinwesens und schafft die Voraussetzung für die Einbindung<br />

des Bürgerschaftlichen Engagements. Gelingt dies, kommt weitere<br />

„Öffentlichkeit“ aus dem Quartier ins Haus und bringt eine ganz eigenständige<br />

Qualität mit. Denn durch das Bürgerschaftliche Engagement erfolgt<br />

auch eine Qualitätskontrolle. Ein Aspekt, der in der Diskussion um Qualität<br />

und Transparenz von Pflegeheimen viel zu wenig berücksichtigt wird.<br />

Praxisberichte zeigen, dass – wenn in gut vernetzten Einrichtungen etwas<br />

vorfällt – der Bürgermeister oder andere Personen sofort Erklärungen und<br />

Lösungsansätze von Seiten der Heimleitung verlangen.<br />

5.2 Bedeutung für die KlientInnen<br />

Die KDA-<strong>Quartiershäuser</strong> tragen mit dem Prinzip „Leben in der Öffentlichkeit“<br />

und dem damit verbundenen systematischen Gemeinwesenbezug<br />

dem Gedanken der Inklusion Rechnung. In Bezug auf Menschen mit Behinderung<br />

besteht eine rechtliche Verbindlichkeit zur Umsetzung, die sich aus<br />

der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UN-<br />

BRK) ergibt. Die Europäische Gemeinschaft hat bereits am 30. März 2007<br />

die UN-BRK ratifiziert. Deutschland und Österreich haben die UN-BRK im<br />

Jahre 2008 ratifiziert – sie ist damit in diesen Ländern unmittelbar geltendes<br />

Recht.<br />

Das Prinzip „Leben in der Öffentlichkeit“ wurde auch vor dem Hintergrund<br />

der Beobachtungen Erving Goffmans (1961) zu totalen Organisationen entwickelt:<br />

Wenn der Einzelne von der Gesellschaft isoliert wird, erfährt er einen<br />

Bruch mit seinen früheren Rollen (bürgerlicher Tod). Die Philosophin<br />

Hannah Arendt, die sich mit Auswirkungen von totalitären Regimen auf<br />

Individuen und Gruppen beschäftigt hat, beschreibt in ihrem Grundlagenwerk<br />

„Vita activa oder vom täglichen Leben“ (1958) das Prinzip Öffentlichkeit<br />

als ein Prinzip der Freiheit. Nur ein freier Mensch kann sich ohne Einschränkung,<br />

also frei in der Öffentlichkeit bewegen und z. B. auf einem<br />

Marktplatz (Agora) seine Meinung äußern. Ein unfreier Mensch, z. B. ein<br />

Sklave, oder Menschen in totalitären Regimen erleben Einschränkungen,<br />

wenn sie sich außerhalb ihres privaten Haushalts bewegen. Auch in der UN-<br />

Behinderten¬rechtskonvention ist Behinderung und Pflegebedürftigkeit<br />

kein Grund, aus¬geschlossen zu werden, also Exklusion zu erleben, z. B. in<br />

räumlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Das heißt, dass auch Menschen<br />

mit Demenz ein gesell-schaftliches Umfeld brauchen, dass sie sich auch in<br />

der Öffentlichkeit außerhalb ihrer Wohnung, ihres Hauses, eines z. B. KDA-<br />

Quartiershauses grundsätzlich frei bewegen können.

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