Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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ein Fitnesscenter für Ältere eröffnen? Damit würden die <strong>Quartiershäuser</strong><br />
Beiträge für die Ziele „generationsgerechte räumliche Infrastruktur“ und<br />
„Dienstleistung im Quartier“ leisten.<br />
Mit entsprechenden Maßnahmen wird das KDA-Quartiershaus zu einer Institution<br />
des Gemeinwesens und schafft die Voraussetzung für die Einbindung<br />
des Bürgerschaftlichen Engagements. Gelingt dies, kommt weitere<br />
„Öffentlichkeit“ aus dem Quartier ins Haus und bringt eine ganz eigenständige<br />
Qualität mit. Denn durch das Bürgerschaftliche Engagement erfolgt<br />
auch eine Qualitätskontrolle. Ein Aspekt, der in der Diskussion um Qualität<br />
und Transparenz von Pflegeheimen viel zu wenig berücksichtigt wird.<br />
Praxisberichte zeigen, dass – wenn in gut vernetzten Einrichtungen etwas<br />
vorfällt – der Bürgermeister oder andere Personen sofort Erklärungen und<br />
Lösungsansätze von Seiten der Heimleitung verlangen.<br />
5.2 Bedeutung für die KlientInnen<br />
Die KDA-<strong>Quartiershäuser</strong> tragen mit dem Prinzip „Leben in der Öffentlichkeit“<br />
und dem damit verbundenen systematischen Gemeinwesenbezug<br />
dem Gedanken der Inklusion Rechnung. In Bezug auf Menschen mit Behinderung<br />
besteht eine rechtliche Verbindlichkeit zur Umsetzung, die sich aus<br />
der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UN-<br />
BRK) ergibt. Die Europäische Gemeinschaft hat bereits am 30. März 2007<br />
die UN-BRK ratifiziert. Deutschland und Österreich haben die UN-BRK im<br />
Jahre 2008 ratifiziert – sie ist damit in diesen Ländern unmittelbar geltendes<br />
Recht.<br />
Das Prinzip „Leben in der Öffentlichkeit“ wurde auch vor dem Hintergrund<br />
der Beobachtungen Erving Goffmans (1961) zu totalen Organisationen entwickelt:<br />
Wenn der Einzelne von der Gesellschaft isoliert wird, erfährt er einen<br />
Bruch mit seinen früheren Rollen (bürgerlicher Tod). Die Philosophin<br />
Hannah Arendt, die sich mit Auswirkungen von totalitären Regimen auf<br />
Individuen und Gruppen beschäftigt hat, beschreibt in ihrem Grundlagenwerk<br />
„Vita activa oder vom täglichen Leben“ (1958) das Prinzip Öffentlichkeit<br />
als ein Prinzip der Freiheit. Nur ein freier Mensch kann sich ohne Einschränkung,<br />
also frei in der Öffentlichkeit bewegen und z. B. auf einem<br />
Marktplatz (Agora) seine Meinung äußern. Ein unfreier Mensch, z. B. ein<br />
Sklave, oder Menschen in totalitären Regimen erleben Einschränkungen,<br />
wenn sie sich außerhalb ihres privaten Haushalts bewegen. Auch in der UN-<br />
Behinderten¬rechtskonvention ist Behinderung und Pflegebedürftigkeit<br />
kein Grund, aus¬geschlossen zu werden, also Exklusion zu erleben, z. B. in<br />
räumlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Das heißt, dass auch Menschen<br />
mit Demenz ein gesell-schaftliches Umfeld brauchen, dass sie sich auch in<br />
der Öffentlichkeit außerhalb ihrer Wohnung, ihres Hauses, eines z. B. KDA-<br />
Quartiershauses grundsätzlich frei bewegen können.