Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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Erst bei den „bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angeboten“ (Ziel 5)<br />
geht es faktisch um den klassischen Bereich der Hilfe und Unterstützung.<br />
Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im Quartier setzt voraus, dass benötigte<br />
hauptamtliche und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote verfügbar<br />
sind. Es geht um die Bereiche Unterstützung und Pflege, Soziales,<br />
Kultur, die haushaltsnahen Dienstleistungen und um Mobilitätsangebote,<br />
wie zum Beispiel Fahrdienste. Hier ergeben sich bereits erste mögliche Hindernisse<br />
für einen Verbleib zu Hause. So ist es für Privathaushalte oftmals<br />
schwierig, Handwerker für Kleinaufträge zu engagieren.<br />
Das letzte Ziel bildet eine Art Nukleus der Quartiersentwicklung. Die<br />
„wohnortnahe Beratung und Begleitung“ (Ziel 6) ist eine Anlaufstelle für<br />
alle BürgerInnen. Diese muss es geben, da beispielsweise die Vielzahl von<br />
unkoordinierten Leistungen bei den BürgerInnen zu Intransparenz und bei<br />
den Anbietern – wenn sie zusammenarbeiten müssen – zu Koordinationsproblemen<br />
führt. Eine wohnortnahe Beratung und Begleitung informiert,<br />
berät und unterstützt in Abhängigkeit von den subjektiven Bedürfnissen<br />
der Rat- und Hilfesuchenden. Die Beratung und Begleitung muss auch<br />
deshalb wohnortnah sein, da sie für ihre Arbeit lokales Wissen benötigt,<br />
das sich nur begrenzt in Datenbanken abbilden lässt. Erst dann ist es beispielsweise<br />
möglich, auf einen generationsübergreifenden Spielplatz oder<br />
eine bestehende funktionierende Nachbarschaft – und der Möglichkeit<br />
für Unterstützung durch engagierte Einzelpersonen – hinzuweisen. Dabei<br />
muss eine große Bandbreite von Aufgabenfeldern – von der Klärung von<br />
Fragen zu präventivem Verhalten bis hin zur Organisation und Steuerung<br />
eines benötigten Hilfemix (Case Management) – abgedeckt werden. Dies<br />
ist nur dann möglich, wenn bestehende Angebote der Beratung – insbesondere<br />
Spezialberatungsangebote, bei denen es um die Vermittlung von<br />
komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen geht<br />
(z. T. rechtsverbindlich) – einbezogen werden. Da im Rahmen der Beratung<br />
und Begleitung auch deutlich wird, wo Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit<br />
von Leistungsanbietern bestehen (Hilfemix), macht es Sinn,<br />
ein Care Management – welches sich um solche Fragestellungen kümmert –<br />
bei der wohnortnahen Beratung und Begleitung anzusiedeln. Zum Nukleus<br />
der Quartiersentwicklung wird die wohnortnahen Beratung und Begleitung<br />
dadurch, dass wesentliche Teile der Nachfrage oder Bedarfe mit der vorhandenen<br />
Angebotsstruktur vor Ort abgeglichen Wird. Auf diese Art und Weise<br />
werden systematisch Versorgungslücken – auch im Sinne des Zielsystems<br />
– deutlich und bieten damit Ansatzpunkte für die Quartiersentwicklung.<br />
Wer trägt die Verantwortung?<br />
Nun stellt sich die entscheidende Frage: Wer trägt für die Umsetzung eines<br />
solch großen Reformprojektes die Verantwortung? Ausgehend von dem<br />
Verständnis, dass die Kommunale Daseinsvorsorge – verfassungs¬rechtlich<br />
im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG verankert – die „Schaffung,<br />
Sicherung und Entwicklung (notwendiger) sozialer Lebensbedingungen“<br />
umfasst, kann eine prinzipielle und spezifische Verantwortlichkeit der Kom-<br />
Ziel 5: BedarfsgerechteDienstleistungen<br />
und<br />
Angebote<br />
Ziel 6: Wohnortnahe<br />
Beratung<br />
und Begleitung<br />
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