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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Erst bei den „bedarfsgerechten Dienstleistungen und Angeboten“ (Ziel 5)<br />

geht es faktisch um den klassischen Bereich der Hilfe und Unterstützung.<br />

Ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im Quartier setzt voraus, dass benötigte<br />

hauptamtliche und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote verfügbar<br />

sind. Es geht um die Bereiche Unterstützung und Pflege, Soziales,<br />

Kultur, die haushaltsnahen Dienstleistungen und um Mobilitätsangebote,<br />

wie zum Beispiel Fahrdienste. Hier ergeben sich bereits erste mögliche Hindernisse<br />

für einen Verbleib zu Hause. So ist es für Privathaushalte oftmals<br />

schwierig, Handwerker für Kleinaufträge zu engagieren.<br />

Das letzte Ziel bildet eine Art Nukleus der Quartiersentwicklung. Die<br />

„wohnortnahe Beratung und Begleitung“ (Ziel 6) ist eine Anlaufstelle für<br />

alle BürgerInnen. Diese muss es geben, da beispielsweise die Vielzahl von<br />

unkoordinierten Leistungen bei den BürgerInnen zu Intransparenz und bei<br />

den Anbietern – wenn sie zusammenarbeiten müssen – zu Koordinationsproblemen<br />

führt. Eine wohnortnahe Beratung und Begleitung informiert,<br />

berät und unterstützt in Abhängigkeit von den subjektiven Bedürfnissen<br />

der Rat- und Hilfesuchenden. Die Beratung und Begleitung muss auch<br />

deshalb wohnortnah sein, da sie für ihre Arbeit lokales Wissen benötigt,<br />

das sich nur begrenzt in Datenbanken abbilden lässt. Erst dann ist es beispielsweise<br />

möglich, auf einen generationsübergreifenden Spielplatz oder<br />

eine bestehende funktionierende Nachbarschaft – und der Möglichkeit<br />

für Unterstützung durch engagierte Einzelpersonen – hinzuweisen. Dabei<br />

muss eine große Bandbreite von Aufgabenfeldern – von der Klärung von<br />

Fragen zu präventivem Verhalten bis hin zur Organisation und Steuerung<br />

eines benötigten Hilfemix (Case Management) – abgedeckt werden. Dies<br />

ist nur dann möglich, wenn bestehende Angebote der Beratung – insbesondere<br />

Spezialberatungsangebote, bei denen es um die Vermittlung von<br />

komplexen Informationsinhalten auch zur Klärung von Detailfragen geht<br />

(z. T. rechtsverbindlich) – einbezogen werden. Da im Rahmen der Beratung<br />

und Begleitung auch deutlich wird, wo Kooperationsprobleme bei der Zusammenarbeit<br />

von Leistungsanbietern bestehen (Hilfemix), macht es Sinn,<br />

ein Care Management – welches sich um solche Fragestellungen kümmert –<br />

bei der wohnortnahen Beratung und Begleitung anzusiedeln. Zum Nukleus<br />

der Quartiersentwicklung wird die wohnortnahen Beratung und Begleitung<br />

dadurch, dass wesentliche Teile der Nachfrage oder Bedarfe mit der vorhandenen<br />

Angebotsstruktur vor Ort abgeglichen Wird. Auf diese Art und Weise<br />

werden systematisch Versorgungslücken – auch im Sinne des Zielsystems<br />

– deutlich und bieten damit Ansatzpunkte für die Quartiersentwicklung.<br />

Wer trägt die Verantwortung?<br />

Nun stellt sich die entscheidende Frage: Wer trägt für die Umsetzung eines<br />

solch großen Reformprojektes die Verantwortung? Ausgehend von dem<br />

Verständnis, dass die Kommunale Daseinsvorsorge – verfassungs¬rechtlich<br />

im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG verankert – die „Schaffung,<br />

Sicherung und Entwicklung (notwendiger) sozialer Lebensbedingungen“<br />

umfasst, kann eine prinzipielle und spezifische Verantwortlichkeit der Kom-<br />

Ziel 5: BedarfsgerechteDienstleistungen<br />

und<br />

Angebote<br />

Ziel 6: Wohnortnahe<br />

Beratung<br />

und Begleitung<br />

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