Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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verfügen, und der Nutzung eines Raums als Rückzugraum und für sonstige<br />
subjektive Bedarfe.<br />
Im KDA-Quartiershaus soll diesen möglichen Kontrollverlusten durch das<br />
Konzept Appartement entgegengetreten werden (siehe auch Abschnitt 3.1<br />
„Konzeption“):<br />
��Kontrolle über die Zugänglichkeit des Appartements als Primärterritorium<br />
��Kontrolle des Appartements als unverwechselbarer persönlicher<br />
Ausdruck der eigenen Welt<br />
��Kontrolle der Nutzung des Appartements als Gestaltungs-,<br />
Rückzugs- und Wohlfühlraum<br />
Kontrolle über die Zugänglichkeit des Appartements als Primärterritorium<br />
Zur Privatsphäre gehört das kontrollierte Öffnen und Schließen anderen<br />
gegenüber und die Freiheit der Wahl bezüglich der persönlichen Zugänglichkeit<br />
(Robinson 1979). Nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in Wohnformen<br />
für ältere Menschen wird die mangelnde Privatsphäre als besonders<br />
belastend erlebt („Ich komme mir vor, wie auf dem Präsentierteller, wenn<br />
ich im Bett auf das Steckbecken gehen muss, um Wasser zu lassen“). Zudem<br />
haben die KlientInnen oft das Gefühl, dass jeder ihr Zimmer betreten kann,<br />
nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch andere KlientInnen. Sie fühlen<br />
sich machtlos, da sie nicht bestimmen können, wer in ihr Primärterritorium<br />
darf und wer nicht.<br />
Die Pflegebedürftigkeit geht für die KlientInnen mit vielen peinlichen Situationen<br />
einher. Fremde Menschen – insbesondere die Mitarbeitenden<br />
– werden mit ihren Ausscheidungsprodukten wie Sputum, Erbrochenem,<br />
Schweiß, Urin und Kot konfrontiert. Umso wichtiger ist hier der Schutz der<br />
Privatsphäre, damit die KlientInnen nicht noch größere Schamgefühle haben,<br />
die dann zu weiterer Abhängigkeit führen. Deshalb ist es wichtig, dass<br />
die KlientInnen hier Einfluss nehmen können. Im Zweibettzimmer, in dem<br />
man sich ein Zimmer mit einer fremden Person teilt, muss man sich unter<br />
Umständen mit der Geruchsbelästigung, dem Verlust kultureller Konventionen<br />
des Zimmernachbarn – zum Beispiel, wenn dieser die Ausscheidungsvorgänge<br />
im Zimmer selbst vollzieht – auseinandersetzen. Dies belastet die<br />
KlientInnen und ihre Angehörigen und führt zu zusätzlichem Stress.<br />
Durch das Konzept Appartement werden die KlientInnen und ihre Angehörigen<br />
vor belastenden Sinneseindrücken, z. B. durch Husten, Spucken,<br />
lautes Rufen anderer BewohnerInnen, geschützt. In meinem Appartement<br />
kann ich es mir gut gehen lassen und den Raum so gestalten, dass er angenehme<br />
Sinneswahrnehmungen ermöglicht, z. B. durch Lüften, Blumen<br />
und Pflanzen, Bilder. Kontrolle über die Zugänglichkeit ermöglicht auch<br />
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