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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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verfügen, und der Nutzung eines Raums als Rückzugraum und für sonstige<br />

subjektive Bedarfe.<br />

Im KDA-Quartiershaus soll diesen möglichen Kontrollverlusten durch das<br />

Konzept Appartement entgegengetreten werden (siehe auch Abschnitt 3.1<br />

„Konzeption“):<br />

��Kontrolle über die Zugänglichkeit des Appartements als Primärterritorium<br />

��Kontrolle des Appartements als unverwechselbarer persönlicher<br />

Ausdruck der eigenen Welt<br />

��Kontrolle der Nutzung des Appartements als Gestaltungs-,<br />

Rückzugs- und Wohlfühlraum<br />

Kontrolle über die Zugänglichkeit des Appartements als Primärterritorium<br />

Zur Privatsphäre gehört das kontrollierte Öffnen und Schließen anderen<br />

gegenüber und die Freiheit der Wahl bezüglich der persönlichen Zugänglichkeit<br />

(Robinson 1979). Nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in Wohnformen<br />

für ältere Menschen wird die mangelnde Privatsphäre als besonders<br />

belastend erlebt („Ich komme mir vor, wie auf dem Präsentierteller, wenn<br />

ich im Bett auf das Steckbecken gehen muss, um Wasser zu lassen“). Zudem<br />

haben die KlientInnen oft das Gefühl, dass jeder ihr Zimmer betreten kann,<br />

nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch andere KlientInnen. Sie fühlen<br />

sich machtlos, da sie nicht bestimmen können, wer in ihr Primärterritorium<br />

darf und wer nicht.<br />

Die Pflegebedürftigkeit geht für die KlientInnen mit vielen peinlichen Situationen<br />

einher. Fremde Menschen – insbesondere die Mitarbeitenden<br />

– werden mit ihren Ausscheidungsprodukten wie Sputum, Erbrochenem,<br />

Schweiß, Urin und Kot konfrontiert. Umso wichtiger ist hier der Schutz der<br />

Privatsphäre, damit die KlientInnen nicht noch größere Schamgefühle haben,<br />

die dann zu weiterer Abhängigkeit führen. Deshalb ist es wichtig, dass<br />

die KlientInnen hier Einfluss nehmen können. Im Zweibettzimmer, in dem<br />

man sich ein Zimmer mit einer fremden Person teilt, muss man sich unter<br />

Umständen mit der Geruchsbelästigung, dem Verlust kultureller Konventionen<br />

des Zimmernachbarn – zum Beispiel, wenn dieser die Ausscheidungsvorgänge<br />

im Zimmer selbst vollzieht – auseinandersetzen. Dies belastet die<br />

KlientInnen und ihre Angehörigen und führt zu zusätzlichem Stress.<br />

Durch das Konzept Appartement werden die KlientInnen und ihre Angehörigen<br />

vor belastenden Sinneseindrücken, z. B. durch Husten, Spucken,<br />

lautes Rufen anderer BewohnerInnen, geschützt. In meinem Appartement<br />

kann ich es mir gut gehen lassen und den Raum so gestalten, dass er angenehme<br />

Sinneswahrnehmungen ermöglicht, z. B. durch Lüften, Blumen<br />

und Pflanzen, Bilder. Kontrolle über die Zugänglichkeit ermöglicht auch<br />

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