Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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Bewohnt man mit nicht nahestehenden Personen ein Doppel- oder Mehrbettzimmer,<br />
dann handelt es sich um Institutionen oder Situationen, in denen<br />
Menschen sich in (sozialer) Not, z. B. bei Hilfe- und Pflegebedarf, befinden<br />
(Altenheimbewohner oder Menschen in anderen Institutionen, z. B.<br />
Kinderheimen, Wohnformen für Menschen mit Handicaps) oder sogar gegen<br />
ihren Willen festgehalten werden (Gefangene). Von daher ist es nachvollziehbar,<br />
dass Betroffene und Angehörige das Doppelzimmer als sozialen<br />
Abstieg erleben, nach dem Motto: „Jetzt muss unsere arme Mutter noch am<br />
Ende ihres Lebens mit einer fremden Frau in einem Zimmer leben.“ Es ist<br />
also nicht normal mit fremden Menschen für eine längere Zeit ein Zimmer<br />
zu teilen (Sowinski 2005; Michell-Auli/Strunk-Richter/Sowinski 2009 a, b). In<br />
der Geschichte der Altenhilfe mussten nur die pflegebedürftigen Menschen<br />
in eine Art von Institution einziehen, die aus finanziellen oder sozialen<br />
Gründen – Angehörige können Pflege nicht leisten – nicht zu Hause bleiben<br />
konnten. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren ältere pflegedürftige<br />
Menschen in (Armen-)Asylen untergebracht. Faktisch war damit der Tatbestand<br />
der Exklusion erfüllt (Büker 1990; von Kondratowitz 1990; Rüller 1992;<br />
Behr 1995; Brandt 2002; Gutsfeld/Schmitz 2003; Hermann-Otto 2004; Wahle<br />
2009; Sowinski/Ivanova 2011).<br />
Das Konzept „Appartement“ setzt eine Zimmergröße von etwa 18 m 2 mit<br />
eigenem Bad voraus (siehe Kapitel 6 „Architektonische Implikationen“). Ist<br />
dies gegeben, kann das Konzept „Appartement“ durch folgende konzeptionelle<br />
und organisatorische Veränderungen umgesetzt werden. Allerdings<br />
können einzelne Aspekte auch in kleineren räumlichen Einheiten realisiert<br />
werden:<br />
�� durch Kennzeichnung des Primärterritoriums der KlientInnen und ihrer<br />
Angehörigen, um damit Ansprüche bezüglich der Zugänglichkeit zu dokumentieren,<br />
mit Hilfe von:<br />
� persönlichem Türschild auf oder in der Nähe der Appartementtür<br />
� persönlicher Klingel vor dem Appartement<br />
� persönlichem Briefkasten entweder vor dem Appartement oder im<br />
Erdgeschoss, Foyer o. Ä. des Quartiershauses<br />
� persönlicher Fußmatte vor der Appartementtür, es sei denn, andere<br />
KlientInnen des Wohnbereiches sind dadurch sturzgefährdet<br />
� differenziertem Schließ- und Schlüsselsystem, damit auch Menschen<br />
mit höherem Pflegebedarf ihren eigenen Schlüssel immer bei sich<br />
tragen können<br />
�� durch den Wechsel des Konzeptes „funktionales Pflegezimmer“ zu „Appartement<br />
als unverwechselbarer persönlicher Ausdruck der eigenen Welt<br />
des Menschen“, durch die systematische Unterstützung einer persönlichen<br />
Gestaltung des Raumes insbesondere durch die Mitnahme von Eigentum<br />
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