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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Bewohnt man mit nicht nahestehenden Personen ein Doppel- oder Mehrbettzimmer,<br />

dann handelt es sich um Institutionen oder Situationen, in denen<br />

Menschen sich in (sozialer) Not, z. B. bei Hilfe- und Pflegebedarf, befinden<br />

(Altenheimbewohner oder Menschen in anderen Institutionen, z. B.<br />

Kinderheimen, Wohnformen für Menschen mit Handicaps) oder sogar gegen<br />

ihren Willen festgehalten werden (Gefangene). Von daher ist es nachvollziehbar,<br />

dass Betroffene und Angehörige das Doppelzimmer als sozialen<br />

Abstieg erleben, nach dem Motto: „Jetzt muss unsere arme Mutter noch am<br />

Ende ihres Lebens mit einer fremden Frau in einem Zimmer leben.“ Es ist<br />

also nicht normal mit fremden Menschen für eine längere Zeit ein Zimmer<br />

zu teilen (Sowinski 2005; Michell-Auli/Strunk-Richter/Sowinski 2009 a, b). In<br />

der Geschichte der Altenhilfe mussten nur die pflegebedürftigen Menschen<br />

in eine Art von Institution einziehen, die aus finanziellen oder sozialen<br />

Gründen – Angehörige können Pflege nicht leisten – nicht zu Hause bleiben<br />

konnten. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren ältere pflegedürftige<br />

Menschen in (Armen-)Asylen untergebracht. Faktisch war damit der Tatbestand<br />

der Exklusion erfüllt (Büker 1990; von Kondratowitz 1990; Rüller 1992;<br />

Behr 1995; Brandt 2002; Gutsfeld/Schmitz 2003; Hermann-Otto 2004; Wahle<br />

2009; Sowinski/Ivanova 2011).<br />

Das Konzept „Appartement“ setzt eine Zimmergröße von etwa 18 m 2 mit<br />

eigenem Bad voraus (siehe Kapitel 6 „Architektonische Implikationen“). Ist<br />

dies gegeben, kann das Konzept „Appartement“ durch folgende konzeptionelle<br />

und organisatorische Veränderungen umgesetzt werden. Allerdings<br />

können einzelne Aspekte auch in kleineren räumlichen Einheiten realisiert<br />

werden:<br />

�� durch Kennzeichnung des Primärterritoriums der KlientInnen und ihrer<br />

Angehörigen, um damit Ansprüche bezüglich der Zugänglichkeit zu dokumentieren,<br />

mit Hilfe von:<br />

� persönlichem Türschild auf oder in der Nähe der Appartementtür<br />

� persönlicher Klingel vor dem Appartement<br />

� persönlichem Briefkasten entweder vor dem Appartement oder im<br />

Erdgeschoss, Foyer o. Ä. des Quartiershauses<br />

� persönlicher Fußmatte vor der Appartementtür, es sei denn, andere<br />

KlientInnen des Wohnbereiches sind dadurch sturzgefährdet<br />

� differenziertem Schließ- und Schlüsselsystem, damit auch Menschen<br />

mit höherem Pflegebedarf ihren eigenen Schlüssel immer bei sich<br />

tragen können<br />

�� durch den Wechsel des Konzeptes „funktionales Pflegezimmer“ zu „Appartement<br />

als unverwechselbarer persönlicher Ausdruck der eigenen Welt<br />

des Menschen“, durch die systematische Unterstützung einer persönlichen<br />

Gestaltung des Raumes insbesondere durch die Mitnahme von Eigentum<br />

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