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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Primärterritorien<br />

Konzept<br />

„Appartement“<br />

26<br />

In der Charta ist auch formuliert, dass Personen, die den Wohn- oder Sanitärraum<br />

von KlientInnen betreten wollen, in der Regel klingeln oder anklopfen<br />

und – wenn die Klientin/der KlientIn sich äußern kann - auch den<br />

Rückruf abwarten. Damit wird angedeutet, wie entscheidend „Raum“ für<br />

die Privatheit ist. Viele theoretische Konzepte und Forschungsarbeiten zu<br />

den Phänomenen Privatheit, Privatsphäre, Territorialität und persönlicher<br />

Raum belegen, dass es kein Lebewesen gibt, das nicht einen eigenen Raum<br />

oder sein eigenes Territorium beansprucht. Werden die Privatsphäre oder<br />

das Territorium verletzt, entsteht Stress, das sogenannte „Crowding“ (soziale<br />

Dichte). Der Stress zeigt sich in Form von aggressivem Verhalten, Ruhelosigkeit,<br />

Rückzug, Unbehagen, Verlegenheit (Sowinski 2005). Damit führt<br />

die Verletzung des Territoriums oder der Privatsphäre auch zu einem Mehraufwand<br />

in der Pflege. Deshalb ist es wichtig, sich insbesondere mit dem sogenannten<br />

Primärterritorium auseinanderzusetzen und dieses vor Zugriffen<br />

zu schützen, um negative Effekte zu verhindern (Altmann 1975):<br />

Primärterritorien haben eine zentrale Bedeutung für das tägliche Leben des<br />

Besitzers. Dazu gehören zum Beispiel Bett, Schlafzimmer, Haus, das Grundstück<br />

einer Person oder das Staatsgebiet einer Nation. Der „Bettplatz“ – ob<br />

nun in einem Appartement, in einem Doppelzimmer oder in einem Einzelzimmer<br />

– ist das Primärterritorium eines Menschen. Ob ein Klient in einer<br />

traditionellen Einrichtung die Kontrolle über sein Primärterritorium hat, ist<br />

fraglich, insbesondere dann, wenn die Mitarbeitenden diese Bereiche selbst<br />

als ihr Primärterritorium erleben. Je pflegebedürftiger ein Mensch ist, desto<br />

weniger Primärterritorium hat er. Umso wichtiger ist es hier, den Betroffenen<br />

und seinen Angehörigen möglichst viel Kontrolle über das Primärterritorium<br />

zu ermöglichen.<br />

Das Primärterritorium und dessen Schutz und die Realisierung des Prinzips<br />

„Leben in Privatheit“ soll durch den Wechsel des Konzeptes „Zimmer“ (Einzel-<br />

oder Doppelzimmer) zum Konzept „Appartement“ erreicht werden.<br />

Damit geht die 5. Generation weiter als die 4. Generation, hier wurden für<br />

die Hausgemeinschaften lediglich Einzelzimmer gefordert.<br />

Das Konzept „Appartement“ ist ein anderes als das Konzept „Einzelzimmer“.<br />

Ein Zimmer ist Teil einer Wohnung und gehört damit zu einem größeren<br />

Ganzen. Das Appartement hingegen, vom Wortstamm her apart (=<br />

getrennt), bezeichnet eine kleine Art von Wohnung, die für sich steht. Der<br />

Begriff „Appartement“ signalisiert Abgeschlossenheit, während der Begriff<br />

„Zimmer“ dies nicht signalisiert und man damit dem Zugriff anderer ausgesetzt<br />

ist.<br />

Wenn man sich mit dem kulturellen Selbstverständnis im deutschsprachigen<br />

Raum auseinandersetzt, kann man feststellen, dass man in der Regel nicht<br />

mit fremden Menschen zusammenwohnt. In einem Doppelzimmer wohnen<br />

nur bestimmte Gruppen, nämlich beispielsweise Lebenspartner oder Geschwister.<br />

Das kulturelle Verständnis von Doppelzimmern ist, dass dort nur<br />

Menschen mit großer sozialer Nähe leben.

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