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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Brandschutzanforderungen<br />

Brandschutz-Anforderung 1: Die Fachkommission geht konzeptionell von circa zehn Bewohnern<br />

in der Hausgemeinschaft / im Quartiershaus aus. Allerdings bestehen hier interpretatorische<br />

Spielräume, die in den Ländern bis zu 14 KlientInnen pro Wohngruppe möglich machen.<br />

Brandschutz-Anforderung 2: Die Wohngruppeneinheit soll nicht mehr als 500 qm haben. In den<br />

Bundesländern ergeben sich bei der Umsetzung dieser Empfehlungen Spielräume auch dadurch,<br />

dass man die Vorgabe entweder auf Netto- oder Bruttogrundrissfläche umsetzt. In 500 qm kann<br />

man mit einem Standardraumprogramm 12, 13 Zimmern/ Appartements unterbringen.<br />

Brandschutz-Anforderung 3: Jede Wohngruppe soll über zwei möglichst entgegengesetzt liegende<br />

Ausgänge verfügen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, wenn ein KDA-Quartiershaus in<br />

einem bestehenden Gebäude realisiert werden soll. Das KDA-Quartiershaus kann auch deshalb<br />

nicht nur im Neubau sondern auch im Altbau umgesetzt werden, weil viele Bauordnungen es<br />

zulassen, dass das Flüchten im Falle eines Brandes von einer Nutzungseinheit über eine andere<br />

Nutzungseinheit möglich ist. Nichts desto weniger wird ein Rettungsweg zu einem Treppenhaus<br />

oder einer Außentreppe benötigt.<br />

Brandschutz-Anforderung 4: Eine Vollüberwachung durch eine flächendeckende Brandmeldeanlage<br />

muss bestehen. Dies alarmiert automatisch die Feuerwehr und gibt einen stillen Alarm<br />

für das Personal.<br />

Brandschutz-Anforderung 5: Hier werden grundsätzlich Anforderungen an Türen, Decken und<br />

Wände formuliert, damit diese feuerhemmend wirken.<br />

Brandschutz-Anforderung 6: Das Vorhandensein einer Brandschutzordnung soll sicherstellen,<br />

dass das Personal eingewiesen ist, wie es sich im Brandfall zu verhalten hat.<br />

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