Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie
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Prinzip „Leben in Gemeinschaft“<br />
Für die Realisierung des Prinzips „Leben in Gemeinschaft“ ist das Thema<br />
Brandschutz von großer Bedeutung. Wie überhaupt der Brandschutz – bei<br />
aller Berechtigung - leider oft ein Hindernis für innovative Projekte darstellt.<br />
Die Brandschutzauflagen der Bundesländer, die sich - sofern vorhanden<br />
- auf sogenannte Gruppenwohnbereiche beziehen, nehmen Einfluss<br />
auf Gruppengrösse, Gruppenwohnfläche und die Lage der Ausgänge pro<br />
Wohngruppe. Darunter werden beispielsweise offene Bereiche verstanden,<br />
die nicht nur durch Brandschutztüren gesichert sind, z.B. die offenen<br />
Wohnküchen der KDA-<strong>Quartiershäuser</strong>. Aus Sicht des Brandschutzes wird<br />
die 5. Generation nicht als Wohnhaus sondern als Sonderbau bewertet. Damit<br />
gelten besondere Vorschriften und Vorgaben. Normalerweise wird ein<br />
zentraler Aufenthaltsbereich mit Brandschutztüren brandschutztechnisch<br />
abgeschottet. Wichtig sind die sogenannten notwendigen Flure. Ein notwendiger<br />
Flur ist ein reiner Rettungsweg und führt zu den Ausgängen, beispielsweise<br />
zu einem Treppenhaus. Der Flur darf aus diesem Grunde nicht<br />
möbliert werden und keine Brandlasten enthalten. Das hat zur Konsequenz,<br />
dass es Brandschutzanforderungen an die Wände, an die Türen und an die<br />
Decke gibt, die auf Kosten der Wohnlichkeit gehen.<br />
Um das Problem einer mangelnden Wohnlichkeit in Gruppenwohnbereichen<br />
zu lösen, hat die Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGE-Bauministerkonferenz<br />
zum 3.11.2004 Empfehlungen zu den Brandschutzanforderungen<br />
an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen<br />
erarbeitet, die im Folgenden schematisch dargestellt werden. In einigen<br />
Bundesländern wurden auf Basis dieser Empfehlungen eigene Richtlinien<br />
erlassen (siehe Tabelle S. 114). In Bundesländern, in denen es keine<br />
eigenständige rechtlichen Grundlagen gibt, sollten die zuständigen Planer,<br />
Architekten oder Brandschutzsachverständige auf die Umsetzung der<br />
Empfehlungen der Bauministerkonferenz dringen, um ein gewisses Maß<br />
an Wohnlichkeit realisieren zu können. Die Realisierungschancen steigen,<br />
wenn die Träger ein eigenes Brandschutzgutachten erstellen lassen.<br />
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