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Quartiershäuser - Deutsche Fernsehlotterie

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Prinzip „Leben in Gemeinschaft“<br />

Für die Realisierung des Prinzips „Leben in Gemeinschaft“ ist das Thema<br />

Brandschutz von großer Bedeutung. Wie überhaupt der Brandschutz – bei<br />

aller Berechtigung - leider oft ein Hindernis für innovative Projekte darstellt.<br />

Die Brandschutzauflagen der Bundesländer, die sich - sofern vorhanden<br />

- auf sogenannte Gruppenwohnbereiche beziehen, nehmen Einfluss<br />

auf Gruppengrösse, Gruppenwohnfläche und die Lage der Ausgänge pro<br />

Wohngruppe. Darunter werden beispielsweise offene Bereiche verstanden,<br />

die nicht nur durch Brandschutztüren gesichert sind, z.B. die offenen<br />

Wohnküchen der KDA-<strong>Quartiershäuser</strong>. Aus Sicht des Brandschutzes wird<br />

die 5. Generation nicht als Wohnhaus sondern als Sonderbau bewertet. Damit<br />

gelten besondere Vorschriften und Vorgaben. Normalerweise wird ein<br />

zentraler Aufenthaltsbereich mit Brandschutztüren brandschutztechnisch<br />

abgeschottet. Wichtig sind die sogenannten notwendigen Flure. Ein notwendiger<br />

Flur ist ein reiner Rettungsweg und führt zu den Ausgängen, beispielsweise<br />

zu einem Treppenhaus. Der Flur darf aus diesem Grunde nicht<br />

möbliert werden und keine Brandlasten enthalten. Das hat zur Konsequenz,<br />

dass es Brandschutzanforderungen an die Wände, an die Türen und an die<br />

Decke gibt, die auf Kosten der Wohnlichkeit gehen.<br />

Um das Problem einer mangelnden Wohnlichkeit in Gruppenwohnbereichen<br />

zu lösen, hat die Fachkommission „Bauaufsicht“ der ARGE-Bauministerkonferenz<br />

zum 3.11.2004 Empfehlungen zu den Brandschutzanforderungen<br />

an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen<br />

erarbeitet, die im Folgenden schematisch dargestellt werden. In einigen<br />

Bundesländern wurden auf Basis dieser Empfehlungen eigene Richtlinien<br />

erlassen (siehe Tabelle S. 114). In Bundesländern, in denen es keine<br />

eigenständige rechtlichen Grundlagen gibt, sollten die zuständigen Planer,<br />

Architekten oder Brandschutzsachverständige auf die Umsetzung der<br />

Empfehlungen der Bauministerkonferenz dringen, um ein gewisses Maß<br />

an Wohnlichkeit realisieren zu können. Die Realisierungschancen steigen,<br />

wenn die Träger ein eigenes Brandschutzgutachten erstellen lassen.<br />

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